Februar

DRSC verabschiedet DRÄS 6

29.02.2016

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat im Rahmen seiner 24. Öffentlichen Sitzung am 29. Februar 2016 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard No. 6 (DRÄS 6) verabschiedet, durch den zahlreiche Deutsche Rechnungslegungs Standards geändert werden.

Im Einzelnen enthält DRÄS 6 Änderungen an den folgenden Standards:

  • DRS 3 Segmentberichterstattung
  • DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss
  • DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss
  • DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern
  • DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder
  • DRS 18 Latente Steuern
  • DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises
  • DRS 20 Konzernlagebericht
  • DRS 21 Kapitalflussrechnung

Die branchenspezifischen Regelungen zur Segmentberichterstattung (DRS 3-10 und DRS 3-20) wurden aufgehoben, da sie nun in DRS 3 enthalten sind.

Die Presseerklärung des DRSC sowie den Mitschnitt der Sitzung finden Sie hier.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu DI/2015/1

26.02.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im November 2015 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zum Interpretationsentwurf DI/2015/1 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung' veröffentlicht.

Am 21. Oktober 2015 hatte das IFRS Interpretations Committee einen Interpretationsentwurf zur Berücksichtiung von Unsicherheit im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Ertragsteuern herausgegeben. EFRAG hatte einen Stellungsnahmeentwurf im November 2015 veröffentlicht; die endgültige Stellungnahme folgte im Februar 2016.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Stellungnahmeentwurf dargestellt und der endgültigen Äußerung von EFRAG gegenübergestellt. Sollten kritische Anmerkungen der Öffentlichkeit keine Berücksichtigung in der finalen Stellungnahme gefunden haben, wird dies im Bericht begründet.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

CFA Institut setzt sich für umfassendes und einheitliches elektronisches Format von Abschlüssen in der EU ein

26.02.2016

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat in einem Schreiben an die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Bedeutung eines einheitlichen elektronischen Formats von Abschlüssen für Investoren unterstrichen, das sämtliche Abschlussbestandteile umfasst. Darüber hinaus müsse für eine bessere Lesbarkeit der in elektronischer Form via XBRL erstellten Abschlüsse gesorgt werden.

ESMA hatte im vergangenen Jahr Schritte unternommen, um die Vorschriften in der EU-Transparenzrichtlinie von 2013 umzusetzen, die darauf abzielen, Einreichungen von Abschlüssen für Emittenten zu erleichtern und die eingereichten Informationen zugänglicher für Anleger und Regulierer zu machen, um eine bessere Analyse und Vergleiche zu ermöglichen. Eine der Vorschriften der geänderten Richtlinie besagt, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. ESMA hatte im September 2015 eine öffentliche Konsultation zu den erforderlichen fachlichen Umsetzungsstandards angestoßen.

Die Überlegungen der ESMA gehen dem CFA Institut allerdings nicht weit genug, da sie nicht das volle Potenzial des elektronischen Berichtsformats ausschöpften, die Transparenz nur bedingt verbesserten und so nur einen sehr begrenzten Nutzen für Ersteller und Nutzer stifteten. So sollen Abschlüsse nach den Vorstellungen von ESMA weiterhin im pdf-Format veröffentlicht und nur die primären Abschlussbestandteile in strukturiert-elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Nach Auffassung des CFA Instituts müssten unter Nutzung von XBRL (eXtensible Business Reporting Language) nicht nur die Zahlenangaben in Bilanz und Gesamtergebnisrechnung etikettiet, d.h. mit sog. XBRL-tags versehen werden, sondern darüber hinaus quantitative Angaben im Anhang sowie Textblöcke im Lagebericht (management commentary). Erfolge dies nicht, müssten Nutzer zu Analysezwecken letztlich meistens doch wieder Rückgriff auf den Abschluss im pdf-Format nehmen.

Das CFA-Institut kritisiert darüber hinaus, dass ESMA nicht konsequent genug den Weg in Richtung eines Einreichens von Abschlüssen im XBRL-Format gehe, sondern eine Doppeleinreichung sowohl in strukturiert-elektronischer Form als auch im pdf-Format vorsehe. Dies berge Fehlerpotenzial und widerspreche u.a. der Zielsetzung, die Erstellung, Analyse und Nutzung von Finanzinformationen zu beschleunigen sowie Kosten zu reduzieren. Die Lösung könne hier die Implementierung von iXBRL (in-line eXtensible Business Reporting Language) sein, da hierdurch im Wege von XBRL eingereichte Informationen für Menschen in einem ihnen vertrauten Format lesbar würden.

Das Schreiben des CFA-Instituts an ESMA können Sie auf der Internetseite des CFA-Instituts herunterladen.

Verschiedene Handbücher von IFAC-Organen verfügbar

25.02.2016

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die Verfügbarkeit der Ausgaben 2015 der Handbücher des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), des International Accounting Education Standards Board (IAESB), des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) bekanntgegeben.

Im einzelnen sind dies die folgenden englischsprachigen Titel:

  • 2015 Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements
  • 2015 Handbook of International Education Pronouncements
  • 2015 Handbook of the Code of Ethics for Professional Accountants
  • 2015 Handbook of International Public Sector Accounting Pronouncements

Die Handbücher können nach einer Registrierung kostenfrei von der Internetseite des IFAC heruntergeladen werden.

Verküpfungen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC.

FASB veröffentlicht neuen Standard zur Leasingbilanzierung

25.02.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat heute seinen neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen - ASU 2016-02 - veröffentlicht. Er stellt das Pendant zum vom IASB jüngst verabschiedeten Standard IFRS 16 dar, weist im Vergleich zu diesem allerdings wesentliche Unterschiede auf.

Wie auch beim im Januar 2016 veröffentlichten Standard IFRS 16 erfasst der Leasingnehmer gemäß FASB ASU 2016-02 in seinem Abschluss grundsätzlich einen Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Hierdurch werden künftig die meisten Leasingverhältnisse bilanziell erfasst, was zu erheblichen Änderungen bei der Bilanzierung entsprechender Verträge führen wird.

Der neue Standard ist je nach Art des Unternehmens erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 15. Dezember 2018 bzw. nach dem 15. Dezember 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Das Leasingprojekt war ursprünglich ein Konvergenzprojekt zwischen IASB und FASB, entwickelte sich aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zwischen den beiden Standardsetzern letztlich aber auseinander. Insbesondere folgt die Bilanzierung nach den US-amerikanischen Regln beim Leasingnehmer einem dualen Modell, wohingegen IFRS 16 durch ein einheitliches Bilanzierungsmodell gekennzeichnet ist.

Ausführliche Erläuterungen zum neuen Leasingstandard des FASB finden Sie in unserem Heads up-Newsletter.

Auf der Internetseite des FASB finden Sie die folgenden, weiterführenden Informationen:

DRSC äußert sich zu IFRS IC-Entscheidungen zu IFRIC 12 und IFRS 5

25.02.2016

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss in einem Brief an das IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Entscheidung vom Januar 2016 in Bezug auf IFRIC 12 Stellung bezogen und äußert sich darüber hinaus zu einem etwaigen Forschungsprojekt zu IFRS 5.

Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat nach Diskussionen in mehreren Sitzungen im Januar 2016 eine vorläufige Entscheidung zu der Fragestellung veröffentlicht, wie Zahlungen, die im Rahmen einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung durch einen Betreiber (Konzessionsnehmer) gegenüber dem Konzessionsgeber erfolgen, beim Konzessionsnehmer zu bilanzieren sind. Dabei stellte das IFRS IC fest, dass die Bilanzierung entscheidend davon abhänge, ob der Konzessionsnehmer als Agent oder Prinzipal agiert, hat Erläuterungen zur Bilanzierung aber nur im Prinzipal-Fall vorgenommen.

Das DRSC stimmt den Ausführungen des IFRS IC zwar grundsätzlich zu, kritisiert aber, dass das IFRS IC bei seiner Entscheidung die Bilanzierung variabler Zahlungen des Konzessionsnehmers mit dem Hinweis gänzlich ausgeklammert hat, dass diese Fragestellung für den Aufgabenbereich des IFRS IC zu breit sei. Das DRSC vertritt hier die Ansicht, dass es zumindest möglich gewesen wäre, eine Lösung für die Fälle zu entwickeln, bei denen die variablen Zahlungen unabhängig von künftigen Aktivitäten des Konzessionsnehmers sind, d.h. bei denen die Höhe der variablen Zahlungen nicht im Einflussbereich des Konzessionsgebers ist. Auch fehle es nach wie vor an einer Befassung mit der Fragestellung, wie die Bilanzierung zu erfolgen habe, wenn der Konzessionsnehmer als Agent handelt.

Das DRSC weist in seiner Presseerklärung (nicht aber in seiner Stellungnahme) in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hin, dass die vorläufige Entscheidung des IFRS IC Einfluss auf die vom DRSC im August 2015 eingereichte Fragestellung haben werde, die vom IFRS IC in Kürze behandelt werden dürfte.

Schließlich äußert sich das DRSC in seinem Schreiben zur finalen Entscheidung des IFRS IC vom Januar 2016, die diversen IFRS 5 betreffenden Fragestellungen, mit denen sich das IFRS IC in der jüngeren Vergangenheit befasst hat, zu Gunsten des Anstoßens eines grundlegenden Forschungsprojekts des IASB zu IFRS 5 nicht weiter zu verfolgen. Dieses Forschungsprojekt habe eine hohe Priorität und müsse so schnell wie möglich angegangen werden.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Japan 'designiert' weitere IFRS

25.02.2016

Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat bekanntgegeben, dass weitere, im Jahr 2015 herausgegebene IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Zu den jüngst designierten IFRS zählen: 

  • Verschiebung des Inkrafttretens von IFRS 15 (September 2015);

Eine Presseerklärung zur 'Designierung' (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

Darüber hinaus hat die japanische Börsenvereinigung (Japan Exchange Group, JPX) eine aktualisierte, mittlerweile über 100 Unternehmen umfassende Liste zur Verfügung, die IFRS anwenden. Die entsprechende Presseerklärung (in englischer Sprache) findet sich auf der Internetseite der JPX.

Bekanntmachung von drei neuen Deutschen Rechnungslegungsstandards

24.02.2016

Im Bundesanzeiger vom 23. Februar 2016 sind die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) Nr. 22 'Konzerneigenkapital', Nr. 23 'Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss' und Nr. 24 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschlus' durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden.

Zugang zu den Standardtexten haben Sie über die Internetseite des Bundesanzeigers:

Informationen zu Hintergrund, Entwicklung und Inhalten der einzelnen Standards finden sich auf der Internetseite des DRSC.

Neues FASB-Mitglied ernannt

24.02.2016

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat Christine Ann Botosan mit Wirkung ab dem 1. Juli 2016 zu einem neuen Mitglied des Financial Accounting Standards Board (FASB) ernannt. Die Amtszeit hat eine Dauer von fünf Jahren.

Frau Botosan, Professorin für Rechnungslegung an der David Eccles School of Business at the University of Utah, wird das derzeitige FASB-Mitglied Thomas J. Linsmeier ersetzen, der zum 30. Juni 2016 seine zweite Amtszeit vollenden und daher aus dem FASB ausscheiden wird.

Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Presseerklärung auf der Internetseite der FAF.

Tagesordnung für die Märzsitzung des Erstellerforums

23.02.2016

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Mittwoch, den 2. März 2015 mit dem globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung wurde mittlerweile veröffentlicht. Auf ihr finden sich neben einem Überblick über den aktuellen Stand der Arbeiten bei IASB und IFRS Interpretations Committee u.a. Implementierungsfragen zu IFRS 15 und IFRS 16 sowie ein Erfahrungsaustausch zur Effektivität von Anhangangaben.

Nachfolgend geben wir die vollständige Tagesordnung für die Sitzung wieder:

Mittwoch, 2. März 2016 (10:10h-17:00h)

  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des IASB:
    • Große Standards
    • Forschungsaktivitäten
    • Sonstige Aktivitäten
  • Aktuelles zum Arbeitsprogramm des IFRS Interpretations Committee:
    • Überblick
    • Implementierung von IFRS 15 und IFRS 16
  • Angabenini­tia­tive: Angabeprinzipien (Diskussionspapier)
  • Erfahrungen der Abschlussersteller bei der Verbesserung der Effektivität von Anhangangaben
  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
  • Verbesserung der Regeln zur Wertminderung in IAS 36
  • Preisregulierte Aktivitäten
Die Tagungsunterlagen für die Sitzung können unmittelbar von der Internetseite des IASB abgerufen werden.

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