Juni

Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Mai 2016

10.06.2016

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die vom 24. bis 26. Mai 2016 in Jakarta stattfand.

Die wesentlichen Themen der Sitzung waren die folgenden:

  • Eigentliche Sitzung der Treuhänder — Die Treuhänder erörterten eine Reihe wichtiger strategischer Sachverhalte:
    • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung — Die Treuhänder erörterten die Überprüfung ausführlich und schlossen sie bei dieser Sitzung ab (s. separate Nachricht).  
    • Agendakonsultation — Die Treuhänder wurden über die Fortschritte bei der Agendakonsultation des IASB unterrichtet und ließen sich insbesondere darüber informieren, welche Kernbotschaften in den Stellungnahmen enthalten waren und wie diese in die Entwicklung des Entzwurfs eines Arbeitsprogramms für 2017-2021 eingeflossen sind.
    • Präsentation zu IFRS in Indonesien — Die Treuhänder erhielten einen Bericht über den gegenwärtigen Stand der Übernahme.
    • Versicherungsverträge — Den Treuhändern wurde der neue Standard vorgestellt, der noch dieses Jahr herauskommen soll.
    • Sonstige Sachverhalte.
    • Berichte von Ausschüssen — Dies waren insbesondere Berichte der Ausschüsse zu Prüfung und Finanzen, Weiterbildung und fachlichen Inhalten, Humankapital sowie Nominierungen, die von den Treuhändern erörtert wurden.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder über die fachlichen Aktivitäten des IASB. Schwerpunkt seiner Ausführungen waren die Agendakonsultation und die einheitliche Anwendung der IFRS weltweit.
  • Bericht des Treuhänderausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (DPOC) — Die Treuhänder wurden über die Sitzung des Ausschusses unterrichtet, zu der ein eigener Bericht vorliegt.
  • Ereignisse in Jakarta — Im Bericht der Treuhänder wird insbesondere auf die Einbindungsveranstaltung und das Unterzeichnen der gemeinsamen Erklärung mit den indonesischen Gremien eingegangen.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Treuhänder schließen Überprüfung der Satzung der IFRS-Stiftung 2015 ab

10.06.2016

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben ihre Überprüfung 2015 der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit abgeschlossen, die im Juli 2015 angestoßen wurde. Die Treuhänder waren der Ansicht, dass bei der letzten Überprüfung der Strategie (2010-2012) viele der Themen abgedeckt wurden, die Teil einer Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit wären. Deshalb beschränkten die Treuhänder diese Überprüfung auf drei strategische Bereiche: Relevanz der IFRS, einheitliche Anwendung der IFRS und Führung und Finanzierung der IFRS-Stiftung.

Bei der Relevanz beabsichtigen die Treuhänder, die Arbeiten zu beschleunigen, die dem Abbau von Hindernissen in Bezug auf hochwertige digitale Berichterstattung gelten. Dazu soll mit Anlegern und Regulierern zusammengearbeitet werden. Außerdem soll ein Netzwerk von Experten aufgebaut werden, das bei technischen Neuerungen und ihren Auswirkungen auf die Relevanz der IFRS berät. Die treuhänder haben auch entschieden, den Fokus des IASB beizubehalten und dessen Arbeiten nicht auf den öffentlichen Sektor oder gemeinnützige Unternehmen auszudehnen.

Bei der einheitlichen Anwendung sollen Aktivitäten, die auf diese abzielen, stärker betont werden. Auch sollen weitere Ressourcen und Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Schließlich beabsichtigen die Treuhänder, die Beziehungen zu den Wertpapierregulierern auszubauen, um die IFRS-Anwendung weltweit zu fördern.

In Bezug auf Führung und Finanzierung ergeben sich keine Änderungen bei der dreistufigen Struktur, aber es sollen Schritte unternommen werden, um die Sichtbarkeit der Aufsicht der Treuhänder über den Board zu erhöhen. Die geografische Balance soll sowohl bei den Treuändern und beim Board geändert werden, indem Nord- und Südamerika zu einer Region zusammengefasst werden. Außerdem soll die Anzahl der Boardmitglieder auf 13 herabgesetzt werden, wobei ein 14. Mitglied, wenn notwendig, dazuberufen werden kann. Die treuhänder halten am gegenwärtigen Finanzierungsregime fest, bis ein Modell fest etabliert werden kann, das auf öffentlich unterstützter Finanzierung aufbaut.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Letzter APAK-Tätigkeitsbericht

10.06.2016

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) hat einen Tätigkeitsbericht vorgelegt, in dem die wesentlichen Ergebnisse der Aufsicht über Abschlussprüfer aus dem Jahr 2015 und dem ersten Halbjahr 2016 hervorgehoben werden.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht der APAK ist zugleich die abschließende Dokumentation über die Tätigkeit seit ihrer Einrichtung im Jahr 2005. Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes am 17. Juni 2016 wird die Zuständigkeit für die öffentliche Aufsicht über gesetzliche Abschlussprüfer auf die neue Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergehen.

Auf der Internetseite der APAK finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den APAK-Tätigkeitsbericht 2015/16.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Mai 2016

09.06.2016

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 25. Mai 2016 in Jakarta getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Die wesentlichen bei der Sitzung besprochenen Themen waren die folgenden:

  • Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten — Dem DPOC wurde ein Bericht zur Verfügung gestellt, in dem die Konsultationsprozessschritte für alle laufenden Projekte auf der Agenda des IASB beschrieben wurden. Insbesondere erörterte der DPOC die folgenden Themen: (1) Agendakonsultation 2015 und dort insbesondere die Frage, ob der Abstand zwischen Konsultationen von drei auf fünf Jahre ausgedehnt werden soll (der DPOC erörterte die vorgebrachten Argumente, stimmte diesen zu und stimmte zu, das Handbuch für den Konsultationsprozess entsprechend zu ändern); (2) unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem künftigen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen (der DPOC prüfte die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses und stimmte der Schlussfolgerung des IASB zu, dass eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme nicht erforderlich ist) und (3) weitere Projekte, unter anderem Hauptbestandteile des Abschlusses und Abzinsungssätze.
  • Versicherungsverträge: Einhaltung des Konsultationsprozesses über die Laufzeit des Projekts — Der DPOC nahm einen Bericht über die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses über die gesamte Laufzeit des IASB-Projekts zu Versicherungsverträgen entgegen. Der DPOC stimmte zu, dass alle Schritte eingehalten worden seien, aber betonte, dass vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung des Projekts und der Tatsache, dass zumindest einige Vorschläge umstritten waren, die Notwendigkeit bestehe, bei der Formulierung des endgültigen Standards sehr vorsichtig zu sein. Dazu gehöre auch, Entwürfe für die editorische Prüfung durch Dritte Parteien zur Verfügung zu stellen und eine umfassende Auswirkungsanalyse zu erarbeiten.
  • IFRS-Taxonomie: Konsultationsprozess — Der DPOC erörterte eine vorgeschlagene Änderung des Konsultationsprozesses im Zusammenhang mit der Strategie der IFRS-Stiftung in Bezug auf die IFRS-Taxonomie. Es wurde die Notwendigkeit festgehalten, dass man darauf achten müsse, dass die IFRS-Taxonomie nicht den prinzipienbasierten Ansatz in Bezug auf die Standardsetzung einschränkt.
  • Sollte der DPOC öffentlich tagen? Der DPOC erörterte einen Vorschlag, dass er, um die Sichtbarkeit der Wahrnehmung der Aufsicht der Treuhänder und insbesondere des DPOC zu stärken, zumindest größten Teils öffentlich tagen sollte. Die DPOC-Mitglieder waren geteilter Meinung, und die Diskussion wurde in der allgemeinen Sitzung der Treuhänder fortgesetzt, wo der Vorschlag schließlich unterstützt wurde.
  • Benchmarking — Der DPOC erörterte ein Papier des Stabs, in dem eine erste Einschätzung des Stabs dargestellt wurde, wie die Stiftung und der Board im Vergleich mit vier anderen Organisationen dastehen, die Rahmenkonzepte aufweisen, die für die Arbeit der Organisation von Belang sind (unter anderem IOSCO).
  • Beratungsgruppen und Beiräte — Der DPOC überprüfte die Arbeit von Beratungsgruppen und Beiräten und erörterte Vorschläge des Stabs für eine Überprüfung der Zusammensetzung von SMEIG.
  • Korrespondenz — Seit der letzten Sitzung hat es keine weiteren Korrespondenzen gegeben, derer sich der DPOC annehmen müsste.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

08.06.2016

Der EFRAG-Board wird am 16. Juni 2016 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • Versicherungsverträge
  • Auswirkungsanalyse und Anwendung auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'
  • Proaktive Tätigkeiten von EFRAG hinsichtlich der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts
  • Proaktive Tätigkeiten von EFRAG hinsichtlich des Niedrigzinsumfelds

Die vollständige Tagesordnung und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG-Übernahmeempfehlung zu den Änderungen an IAS 12

08.06.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Januar herausgegebenen Änderungen 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Änderungen an IAS 12)' ausgesprochen.

Die Änderungen an IAS 12 bestehen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel.

EFRAG ist sowohl bei der Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als bei der Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen und empfiehlt die Übernahme für eine Anwendung in Europa. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

08.06.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 22. und 23. Juni 2016 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 50. Sitzung wird der Ausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IOSCO veröffentlicht endgültige Leitlinien zu alternativen Finanzkennzahlen

08.06.2016

Die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat ihre Leitlinien mit Erwartungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen in endgültiger Fassung herausgegeben.

Die Leitlinien tragen den Titel Verlautbarung zu alternativen Finanzkennzahlen und schreiben unter anderem vor, dass genügend Begleitinformationen zu diesen alternativen Kennzahlen zur Verfügung gestellt werden sollte, um ihr Verständnis zu erleichtern, und dass die Kennzahlen transparent gestaltet und mit einer Angabe zu ihrer Herleitung versehen sein müssen.

Die Erwartungen von IOSCO werden in sechs breite Kategorien unterteilt:

  • Definition der alternativen Finanzkennzahl. Zu diesem Bereich gehören die klare Erläuterung der Berechnung der Kennzahl, die eindeutige Bezeichnung, sodass die alternativen Kennzahlen von auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Kennzahlen unterschieden werden können, die Erläuterung, warum die entsprechende Kennzahl für entscheidungsnützlich gehalten wird und der ausdrückliche Hinweis, dass alternative Finanzkennzahlen keine standardisierte Bedeutung aufweisen und deshalb zwischen Unternehmen ggf. nicht vergleichbar sind.
  • Unvoreingenommenheit des Zwecks des Ausweises. Wichtigster Punkt in dieser Kategorie ist die Erwartung von IOSCO, dass alternative Finanzkennzahlen nicht genutzt werden sollten, um die Angabe von nachteiligen Information gegenüber dem Markt zu vermeiden oder zu verschleiern.
  • Darstellungsprominenz. In diesem Fall besteht seitens IOSCO die Erwartung, dass alternative Finanzkennzahlen und ihre am ehesten vergleichbaren auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Kennzahlen gleich prominent darzustellen sind oder die entsprechenden alternativen Finanzkennzahlen weniger prominent anzugeben sind. Alternative Kennzahlen dürfen in keinem Fall zu Verwechselungen einladen oder die auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Kennzahlen verschleiern.
  • Überleitung. Es sollten nach Meinung von IOSCO klare Überleitungen zwischen den alternativen Finanzkennzahlen und ihren am ehesten vergleichbaren auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Kennzahlen zur Verfügung gestellt werden, wobei Abweichungen zu erläutern sind. Ist die Überleitung direkt aus den Bestandteilen des Abschlusses möglich, ist dies zu demonstrieren, ansonsten ist die Berechnungsgrundlage zu erläutern.
  • Einheitlicher Ausweis von alternativen Finanzkennzahlen über die Zeit hinweg. Es besteht die Erwartung, dass die alternativen Kennzahlen von Periode zu Periode unverändert bleiben, und es sollten entsprechende Vergleichsinformationen zur Verfügung gestellt werden. Werden Änderungen an der Berechnung der Kennzahlen vorgenommen, sind auch die Vergleichszahlen entsprechend anzupassen. Vorgenommene Änderungen sind grundsätzlich zu erläutern und zu begründen; auch das Weglassen früher angegebener Kennzahlen ist zu begründen.
  • Wiederkehrende Posten. Posten, die sowohl Einfluss auf zurückliegende Perioden hatten als auch künftige Perioden betreffen können, (beispielsweise Umstrukturierungsaufwendungen oder Wertminderungen) sollten nicht als einmalig, unregelmäßig auftretend oder ungewöhnlich dargestellt werden.
  • Zugang zu zugehörigen Informationen. Die Informationen, auf die Emittenten beim Ausweis von alternativen Finanzkennzahlen verweisen, sollten auch dritten Parteien rasch und problemlos zugänglich sein.

Nach Erwartung von IOSCO ist die Verlautbarung von Unternehmen anzuwenden, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder anderen Rechnungslegungsgrundsätzen bilanzieren.

Auf der Internetseite von IOSCO stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

07.06.2016

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Mittwoch, den 15. Juni und Donnerstag, den 16. Juni 2016 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Mittwoch, 15. Juni 2016

Vormittagsitzung (10:00h-12:30h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • Wesentlichkeit
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
    • Berichte von den Einzelgruppensitzungen

Nachmittagsitzung (13:30h-17:15h)

  • Kapitalflussrechnung
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
    • Berichte von den Einzelgruppensitzungen
  • Hauptbestandteile des Abschlusses
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
    • Berichte von den Einzelgruppensitzungen

 

Donnerstag, 16. Juni 2016

Vormittagsitzung (9:00h-10:45h)

  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eingekapital
    • Einführung in die Einzelgruppensitzungen
    • Einzelgruppensitzungen
    • Berichte von den Einzelgruppensitzungen

 Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EU-Parlament stimmt über ECON-Bericht zur gegenwärtigen Rechnungslegungsstandardsetzung ab

07.06.2016

Während seiner Plenarsitzung, die derzeit in Straßburg stattfindet, hat das EU-Parlament den Bericht zu den Arbeiten der IFRS-Stiftung und von EFRAG und PIOB, den der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) initiiert hat, erörtert und darüber abgestimmt.

Der Bericht hat keine rechtliche Bindungskraft, ist aber jetzt eine Resolution des EU-Parlaments und wird als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU gelten.

Die Vorstellung und die Erörterung des Berichts fanden gestern statt. Es gibt eine Videoaufzeichnung dieses Sitzungsabschnitts auf der Internetseite des EU-Parlaments (17 Minuten Gesamtlänge, Sprache frei wählbar, einzeln Beiträge direkt ansteuerbar). Die einzigen Beiträge, denen zu folgen von Interesse sein könnte, sind die Einführung in den Bericht durch den ECON-Berichterstatter (Theodor Stolojan) und die Antwort durch den Vertreter der EU-Kommission (Christos Stylianidis). Die anderen Wortmeldungen stellten lediglich Wiederholungen bekannter Aussagen dar oder waren gar nicht dem eigentlichen Thema gewidmet.

In der dann heute abgehaltenen Abstimmung, in der nur die Resolution als Ganzes behandelt wurde, stimmte das EU-Parlament für diese.

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