Mai

Siebtes Internetseminar zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

13.05.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen werden wöchentlich verfügbar gemacht und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert. Die siebte Sendung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB hochgeladen.

Die folgenden Themen werden im Laufe der Reihe erörtert:

Weiterführende Informationen sowie Folien zu allen Präsentationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ACCA-Bericht mit der Schlussfolgerung, dass die Fragmentierung der Nachhaltigkeitsberichterstattungslandschaft ihr Potenzial untergräbt

13.05.2016

Ein neuer Bericht von der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und dem Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) enthält die Schlussfolgerung, dass trotz der Fortschritte, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht werden, und trotz ihrer zunehmenden Bedeutung die Fragmentierung der Berichterstattungslandschaft gegenwärtig dazu führt, dass sich die Bewegung "in der richtigen Richtung verlaufen hat".

Die Autorin des Berichts, die Gründungsdirektorin des CDSB und verantwortlich für die Arbeiten des CDSB zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für das Berichten umweltbezogener Informationen in gängigen Unternehmensberichten ist, untersucht die sich verändernde Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung, umreißt deren Bestandteile, erörtert aktuelle Herausforderungen und schlägt Möglichkeiten der Weiterentwicklung vor. Sie geht auch auf die Trends, Hebel und Treiber ein, die Einfluss auf die Berichterstattungslandschaft haben, und kommt zu dem Schluss, das neue und neu aufkommende Erwartungen in Bezug auf Unternehmensleistungen, neue Bewertungskriterien und die Maßstäbe, anhand derer Unternehmen bewertet werden, die traditionelle Rolle der Unternehmen und die Definition von Unternehmenserfolgen in Frage stellen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von ACCA herunterladen.

Dritte Phase der IFRS-Überprüfung in Saudi-Arabien führt zu der Entscheidung, IFRS 9 unverändert zu übernehmen

13.05.2016

In Vorbereitung auf die IFRS-Übernahme in Saudi-Arabien die saudische Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) einen Plan für den Übergang IFRS bzw. auf "nationale Standards, die eng mit den IFRS konvergiert sind" verabschiedet. Im Einklang mit dem Übergangsplan hat die SOCPA jetzt 12 weitere IASB-Verlautbarungen (einschließlich der Finanzinstrumentestandards) und die entsprechenden Abschnitte des IFRS für KMU zwecks Übernahme überprüft.

Die SOCPA arbeitet derzeit mit den IFRS, die am 31. Dezember 2014 galten. Die Änderungen, die (wenn überhaupt) vorgenommen werden betreffen im allgemeinen Alternativen oder Wahlmöglichkeiten, die in den IASB-Standards gewährt werden, zusätzliche Angaben oder Änderungen, um spezifischen saudischen Gegebenheiten gerecht zu werden (bspw. Ersetzung aller Beispiele in IAS 41, die nicht der Scharia'a entsprechen (Schweinefleisch, Wein), durch passendere Beispiele (Rindfleisch, Oliven)). Nach Abschluss des gesamten Überprüfungsprojekts wird die IFRS-Stiftung das Ausmaß der Änderungen beurteilen, um den Status der IFRS-Übernahme in Saudi-Arabien zu bestimmen.

In der dritten Phase hat die SOCPA folgende Standards überprüft:

Gruppe nach ÜbergangsplanVerlautbarungÄnderungen?
Langfristige Vermögenswerte II IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ja
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten nein
IAS 41 Landwirtschaft ja
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche nein
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts nein
Finanzinstrumente IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis ja
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben ja
IFRS 9 Finanzinstrumente nein
IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente nein
IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nein
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente nein
Erstmalige Anwendung IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards ja
Die Abschnitte des IFRS für KMU, die sich auf die in der dritten Phase überprüften Standards beziehen nein

Die neueste Ausgabe des von der SOCPA herausgegeben Newsletters مجلة المحاسبون ("Wirtschaftsprüferjournal") enthält eine detaillierte Darstellung aller Änderungen (S. 16-24, in englischer und arabischer Sprache). Sie können sich den Newsletter direkt von der Internetseite der SOCPA herunterladen.

Zwei Treuhänderinnen der IFRS-Stiftung wiederberufen

12.05.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass Maria Helena Santana und Lynn Wood für eine zweite Amtszeit als Treuhänder der IFRS-Stiftung wiederberufen wurden. Die Wiederberufungen gelten für drei Jahre ab dem 1. Januar 2017.

Santana ist ehemalige Vorsitzende und Präsidentin der brasilianischen Wertpapier- und Börsenaufsicht Comissao de Valores Mobiliarios (CVM); Lynn ist ehemalige Vorsitzende des australischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC).

Eine presseerklärung zu den Wiederberufungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Erstes Forum für Standardsetzer im öffentlichen Sektor

12.05.2016

Am 15. und 16. März 2016 luden der US-amerikanische Governmental Accounting Standards Board (GASB) und der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) gemeinsam zu einem ersten Forum ein, bei dem sich die wesentlichen Standardsetzer für den öffentlichen Sektor aus der ganzen Welt austauschen und Ideen und problematische Sachverhalte erörtern konnten.

Bei dem Forum konnten die Teilnehmer die folgenden laufenden Projekte des IPSASB mit den Boardmitgliedern und dem Stab erörtern:

  • Sozialleistungen;
  • Erlöse;
  • Aufwendungen ohne Gegenleistung;
  • kulturelle Vermögenswerte;
  • infrastrukturelle Vermögenswerte;
  • Bewertung im öffentlichen Sektor; und
  • Leasingverhältnisse.

Des Weiteren wurden auch die folgenden Sachverhalte erörtert, die sich nicht im Arbeitsprogramm des IPSASB befinden:

  • “IPSAS light” (IPSAS für kleine und mittelgroße Unternehmen);
  • Steueraufwendungen;
  • Bilanzierung natürlicher Ressourcen;
  • Konsolidierung;
  • Maßzahlen für die Bemessung des finanziellen Erfolgs;
  • Berichterstattung über Dienstleistungserfolge; und
  • Umsetzungsfragen.

Nach dem Erfolg dieser ersten Veranstaltung beabsichtigt der IPSASB, ein zweites Forum anzubieten. Dieses soll am 3. und 4. Juli 2017 in Zürich stattfinden.

Auf der Internetseite des IPSASB finden Sie eine zusammenfassende Presseerklärung nebst einem kurzen Video zum ersten Forum.

Hoogervorst warnt vor den Fallen alternativer Profitkennzahlen

11.05.2016

Beim 39. Jahreskongress der European Accounting Association (EAA) sprach der IASB-Vorsitzende über die Konsequenzen der zunehmenden Verwendung von nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Finanzkennzahlen.

Einleitend sprach Hoogervorst - dem Anlass entsprechend - zunächst über Möglichkeiten, wie sich die akademische Gemeinde in die Arbeit des IASB einbringen kann. Über verschiedene Beispiele kam er dabei auf die Erfolgsberichterstattung und alternative Profitkennzahlen und deren zunehmende Verbreitung.

In einem launigen Beispiel zog er die Schönheit und wiederum als Beispiel George Clooney heran: Es sei schwer Schönheit zu definieren, auch wenn jeder sie sofort erkenne. Ebenso schwer sei es, Erfolg zu definieren. Beim Erkennen des Erfolgs wich Hoogervorst dann allerdings von seinem Beispiel ab: Oft würde nicht erkannt, dass die als Profitkennzahlen verkauften Alternativen in krassem Gegensatz zu den auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Zahlen stünden. Und wenn es erkannt würde, sei es oft zu spät.

Hoogervorst gab sich allerdings selbstkritisch und erkannte an, dass auch der IASB hier zu handeln habe. So gebe es keine strengen Leitlinien dazu, wie Erfolg auszuweisen sei. Er schlug folgende Ansätze vor:

  • Der IASB sollte erwägen, mehr Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern.
  • Er müsste gegebenenfalls eine prinzipiendefinierte Definition des operativen Ergebnisses entwickeln.
  • Er müsste eventuell ins Auge fassen, Definitionen der am weitesten verbreiteten alternativen Profitkennzahlen zu erarbeiten.
  • Man könne nach besseren Lösungen für Posten der Gesamtergebnisrechnung suchen, die derzeit im sonstigen Gesamtergebnis geparkt werden.

Insgesamt kam er zu dem Schluss (wiederum auf die Schönheit anspielend), dass eine allumfassende Kennzahl immer noch die ehrlichste sei:

Im Endeffekt ist die Zahl, die am meisten zählt, die nicht korrigierte Gesamtsumme, in der alle Bestandteile des Einkommens zusammenkommen - die wiederkehrenden Posten genau wie die Ausnahmeposten, wie auch immer die definiert sein mögen. Keiner kann sagen, inwieweit vermeintlich außergewöhnliche Posten regelmäßig wiederkehren. Deshalb ist es wichtig, dass die Gesamtsumme so umfassend wie möglich ist und dass sie alles zeigt, auch die Warzen.

Das Thema der alternativen Profitkennzahlen ist kein neues für Hoogervorst. Im März 2015 mahnte er in Korea an, dass bei der Verwendung alternativer Profitkennzahlen "größere Disziplin" erforderlich sei.

Die Rede von Hoogervorst steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Weitere Informationen zur Jahreskonferenz finden Sie auf der Internetseite der EAA.

IFRS IC glaubt, die Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte verdient höhere Priorität beim Board

11.05.2016

Wie berichtet hat das IFRS Interpretations Committee im November 2015 ein mögliches Projekt zur Klarstellung der Vorschriften in IFRS 9 und IAS 39 in Bezug auf die Ausbuchung modifizierter finanzieller Vermögenswerte erörtert und vorläufig entschieden, den Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen.

Das Interpretations Committee war zu seiner negativen Agendaentscheidung gekommen, indem es argumentierte, dass der Sachverhalt zu komplex sei, um ihn im Rahmen eines eng umrissenen Projekts abzuarbeiten, und dass informelle Rückmeldungen von einzelnen IASB-Mitglieder ergeben hätten, dass es "wenig Appetit" gäbe, ein solches Projekt auf die Agenda zu nehmen.

Die Reaktionen der Anwender (einschließlich ESMA, dem japanischen Standardsetzer ASBJ, dem DRSC und Deloitte) fielen Angesichts der Tatsache, dass (i) weder IAS 39 noch IFRS 9 Vorschriften enthalten, die im Hinblick auf die Ausbuchung von modifizierten Vermögenswerten ausreichend sind, was das Risiko von Abweichungen in der Praxis birgt; (ii) die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten bereits ein Sachverhalt ist, der in der Praxis auftritt; (iii) solche Transaktionen vor dem Hintergrund des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds vermutlich vermehrt auftreten werden; und (iv) möglicherweise unter IFRS 9 zusätzliche Sachverhalte auftreten können, in einigen Fällen recht scharf aus. Man gab der Meinung Ausdruck, dass es keine Option sein könne, sich des Problems nicht anzunehmen.

In seiner gestrigen Sitzung hat das Interpretations Committee zwar entschieden, an der vorläufigen Agendaentscheidung festzuhalten, gleichzeitig wurde jedoch vereinbart, dass der Stab den IASB über die Bedenken informieren soll, die während der Sitzung erörtert wurden. Es wurde ausdrücklich festgehalten, dass der Sachverhalt beim Board eine höhere Priorität erfahren sollte. Er sei hochwichtig. Gleichzeitig soll in der Agendaentscheidung festgehalten werden, dass das Interpretations Committee sich nicht in der Lage sieht, diesen Sachverhalt zeitnah zu lösen. Ein direkte Aussage zum Verweis dieses Sachverhalts an den IASB soll allerdings nicht enthalten sein, man will den Board lediglich "informieren".

'Faktoren, die eine Reputationsdividende bringen'

10.05.2016

In einer Welt, in der immaterielle Vermögenswerte den größten Teil des Marktwerts eines Unternehmens ausmachen, muss sich die Einstellung zu Risiko und Ruf ändern. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, erläutert warum und wie.

In seiner Kolumne geht Bruce auf viele Bespiele aus den USA und Großbritannien detailliert ein, lässt aber auch Volkswagen, Sony, General Motors und Honda nicht außen vor. Er erläutert, dass es nicht mehr nur um finanziellen Erfolg geht, sondern dass auch geschaut wird, wie Unternehmen mit Risiko umgehen und wie sie agieren, wenn der Ruf, der Aktienkurs und die Möglichkeit, noch vernünftig zu agieren, im freien Fall sind. Anleger konzentrieren sich zunehmend auf den Ruf von Unternehmen und deren zunehmenden oder schwindenden Wert daraus, weil sie wissen wollen, was den Wert eines Unternehmens eigentlich treibt.

Zur neuesten englischsprachigen Kolumne gelangen Sie hier.

Aktualisierte Publikation der IFRS-Stiftung zur Anwendung der IFRS weltweit

10.05.2016

Die IFRS-Stiftung hat eine aktualisierte Fassung ihres Leitfadens herausgegeben, der eine Zusammenfassung der Informationen aus den Länderprofilen, die die IFRS-Stiftung derzeit nach und nach zusammenträgt, bietet.

Die Zusammenfassungen zur Anwendung der IFRS basieren auf Informationen, die nationale Standardsetzer oder Regierungsbehörden als Antwort auf eine Umfrage zur Verfügung gestellt haben.

Die Publikation Pocket Guide to IFRS Standards: the global financial reporting language kann kostenfrei von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden. Der Leitfaden wird begleitet von The Global Financial Reporting Language, einer Analyse dessen, was aus den Rechtskreisprofilen gelernt werden kann, die die Grundlage des Leitfadens bilden.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

10.05.2016

Ein Überblick über Entwicklungen bei CDSB und CDP sowie bei GRI.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) und das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) haben Stellung zum ersten Bericht der sogenannten Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) eingerichtet wurde, genommen. In ihrer gemeinsamen Antwort heben CDSB und CDP unter anderem hervor, dass neuere Verlautbarungen des IASB dabei helfen können, über klimabezogene Übergangsrisiken zu berichten. So erfordere IFRS 9 beispielsweise, dass Unternehmen erwartete Kreditverluste bei Finanzinstrumenten mit Hilfe von Faktoren bewerten, die unternehmensspezifisch sind, allgemeine wirtschaftliche Bedingungen widerspiegeln und die gegenwärtige und erwartete Tendenz der Bedingungen zum Berichtszeitpunkt reflektieren. Die englischsprachige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten in Bezug auf den Übergang von den GRI G4-Leitlinien auf die neuen modularen und auf einander bezogenen GRI-Standards freigegeben: Sie gelten dem neuen Format, dem Konsultationsprozess und letztendlich dem Nutzen für Ersteller und Adressaten. Die Fragen und Antworten stehen Ihnen auf der Internetseite von GRI zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.