Juni

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Juni

30.06.2017

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Juni 2017.

Wie bereits berichtet, waren im Juni die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von den Sitzungen von TEG und vom CFSS im Juni.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Virtuelle IFRS-Konferenz zu IFRS 16 von IFRS-Stiftung und ICAEW

30.06.2017

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) Gastgeber einer virtuellen Konferenz am 10. Oktober 2017 sein, bei der es um Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit IFRS 16 'Leasingverhältnisse' gehen soll. ICAEW und IFRS-Stiftung haben dieses neue Format für ihre jährliche gemeinsame Konferenz gewählt, weil dies erheblich die Kosten reduziert und die Teilnahme aus aller Welt ermöglicht.

Die folgenden Themen sollen unter anderem erörtert werden:

  • Überblick über die neuen Vorschriften
  • Definition eines Leasingverhältnisses
  • Übergang auf IFRS 16
  • Ausnahmen
  • Bewertung
  • Andere Themen

Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des ICAEW verfügbar.

FRC verschiebt Entscheidung, ob FRS 102 im Einklang mit den IFRS gehalten werden soll

30.06.2017

Im März 2013 hat der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) den Rechnungslegungsstandard (Financial Reporting Standard, FRS) 102 'Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard' herausgegeben, mit dem die in Großbritannien geltenden Rechnungslegungsstandards ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, durch auf dem IFRS für KMU basierende Standards ersetzt wurden. Im September 2016 stieß der FRC eine Konsultation an, mit der um Stellungnahmen gebeten wurde, ob FRS 102 im Einklang mit den IFRS gehalten werden sollte, während diese sich ändern. Die Frage galt insbesondere großen Standards, die seit der Veröffentlichung von FRS 102 herausgegeben wurden.

Obwohl die Rückmeldungen zur Konsultation ergaben, dass die Stellungnehmenden generell eine langfristige allgemeine Übereinstimmung mit den IFRS unterstützten, hinterfragten sie die zeitliche Planung und brachten zum Ausdruck, dass mehr Umsetzungserfahrung notwendig sei, bevor man entscheiden könne, ob und wie Vorschriften auf Grundlage des Modells der erwarteten Verluste in IFRS 9, von IFRS 15 und von IFRS 16 in FRS 102 aufgenommen werden sollten. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich sogar IFRS 17 veröffentlicht.

Der FRC hat daher entscheiden, das Anpassungsprojekt vorerst auf Eis zu legen und keinen Entwurf vorgeschlagener Änderungen zu veröffentlichen. Ein neuer Zeitpunkt für mögliche Änderungen an FRS 102 wurde nicht genannt.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des FRC.

Diskussionspapier von EFRAG zur Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten

30.06.2017

Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auch einige Untersuchungen zur Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten durchgeführt, um zu eruieren, wie die Anwendung und Wirksamkeit verbessert und die Komplexität verringert werden können.

Das neue Diskussionspapier stellt den Abschluss der Forschungsarbeiten von EFRAG zu Geschäfts- oder Firmenwerten dar. Zuvor hatte es schon ein Diskussionspapier zur bilanziellen Behandlung von Geschäfts- oder Firmenwerten (veröffentlicht im Juli 2014) und eine quantitative Studie zu Geschäfts- oder Firmenwerten und deren Wertminderung (veröffentlicht im September 2016) gegeben.

Der Umfang des neuen Diskussionspapiers beschränkt sich auf die Werthaltigkeitsprüfung selbst. Andere Themen wie die Identifizierung und Bewertung von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten oder das Ausmaß, zu dem diese in den Geschäfts- oder Firmenwert aufgenommen oder aus diesem ausgeschlossen werden sollten, werden nicht adressiert. Die im Papier vorgestellten Ideen konzentrieren sich auf die Zuweisung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu Zahlungsmittel generierenden Einheiten, wann der erzielbare Betrag zu bestimmen ist und wie der erzielbare Betrag zu bestimmen ist. EFRAG bitte europäische Anwender um ihre Einschätzung der Vor- und Nachteile der in diesem Zusammenhang vorgestellten möglichen Änderungen.

Das Diskussionspapier und eine entsprechenden Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG verfügbar. Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2017 erbeten.

ESMA sucht Teilnehmer für ESEF-Feldversuche

30.06.2017

In der EU-Transparenzrichtlinie ist vorgeschrieben, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist zu der Schlussfolgerung gekommen, dass Inline XBRL die beste Technologie ist, mit der Emittenten ihre Jahresberichte in einem einheitlichen elektronischen Format erstellen können, weil in diesem Format dasselbe Dokument sowohl maschinen- als auch für Menschen lesbar ist.

ESMA wird nun Feldversuche durchführen, die darin bestehen sollen, Jahresabschlüsse von Emittenten in Inline XBRL zu übertragen. ESMA sucht Teilnehmer aus dem Kreis der Emittenten aus allen Branchen an regulierten EU-Märkten, die IFRS-Konzernabschlüsse erstellen. Teilnehmer erhalten kostenfreie Unterstützung bei der Überführung ihres Abschlusses in Inline XBRL und können so lernen, wie das Format anzuwenden ist.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA.

IASB-Vorsitzender spricht über Finanzstabilität, Versicherungsverträge und bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung

29.06.2017

Bei der gegenwärtigen IFRS-Konferenz in Amsterdam hat der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst darüber gesprochen, wie Rechnungslegungsstandards zur Finanzstabilität beitragen können. Er sprach auch über den neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung IFRS 17 und die Bemühungen des IASB, Abschlüsse zu verbessern, sodass sie für eine bessere Kommunikation zwischen Unternehmen und Anlegern sorgen.

Hoogervorst begann seine Ausführungen damit, dass er festhielt, dass Finanzstabilität zwar nicht das primäre Ziel von Rechnungslegungsstandards sei, dass aber die Transparenz von Abschlüssen, die aus den Rechnungslegungsstandards entsteht "eine wichtiger Bestandteil bei der Erreichung von Finanzstabilität" sei. Er erörterte die Arbeit des IASB in den letzten Jahren, die zur Veröffentlichung von Standards führte, die zu hochwertiger Rechnungslegung führen, was wiederum unter anderem bessere Einblicken in die Leistung eines Unternehmens, die Möglichkeit der früheren Problemerkennung und eine früheren Warnung bei Veränderungen der Risiken und Leistung eines Unternehmens mit sich bringt.

Hoogervorst wendete sich dann dem vor einen Monat herausgegeben Standard IFRS 17 Versicherungsverträge zu, der endlich ein Standard sei, mit dem die mangelnde Vergleichbarkeit zwischen nationalen Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungen reduziert würde. Er zählte sechs Bereiche auf, in denen auch IFRS 17 dazu beitragen wird, Finanzstabilität zu erhöhen:

Zuerst einmal wird die Versicherungsschuld sachgerecht bewertet und regelmäßig aktualisiert, sodass bessere Informationen zur Verfügung stehen. Das Auflaufen von nicht zu haltenden Eigenkapitalpositionen wird sehr viel früher erkennbar.

Zweitens werden die Optionskosten und Garantien regelmäßig aktualisiert und vollständig im Abschluss abgebildet.

Drittens werden die Unternehmen aktuelle Informationen zu den Risikomargen zur Verfügung stellen, die sie für ihre Versicherungsprodukte anlegen.

Viertens müssen die Verluste, die in Gruppen von belastenden Verträgen enthalten sind, sofort erfasst werden. Verträge können zu Gruppen zusammengefasst werden, aber dies muss auf eine Art geschehen, die sicherstellt, dass die Verluste, die in Gruppen von belastenden Verträgen enthalten sind, nicht gegen Gruppen von profitablen Verträgen aufgerechnet werden.

Fünftens wird mit IFRS 17 die sofortige Gewinnvereinnahmung beendet, und Erlöse werden erst dann erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde.

Schließlich macht es IFRS 17 auch leichter für Anleger, die Leistung eines Versicherungsunternehmens zu beurteilen. Derzeit legen viele Anleger ihrer Analyse Solvency II zugrunde, den regulatorischen Standard der EU. Aber Solvency II stellt fast ausschließlich auf die Bilanz ab. Es wird nicht zwischen in der Vergangenheit erzielten Gewinnen und künftig zu erzielenden Gewinnen unterschieden. Es wird keine Information über die Profitabilität über die Zeit hinweg zu Verfügung gestellt.

In seinen Anmerkungen zur Rolle des IASB bei der Verbesserung der Kommunikation durch Finanzberichterstattung wies Hoogervorst darauf hin, dass dies das zentrale Thema des derzeitigen Arbeitsprogramms des IASB sei. Der Board wird sich also nicht auf große, übergreifende Standards konzentrieren, sondern er den Schwerpunkt auf die Verbesserung von Abschlüssen legen, auch durch die Verbesserung von Angaben und die Verbesserung der Vergleichbarkeit und der Verwendung von alternativen Finanzkennzahlen.

Die vollständige Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Die Bilanzierung von sozialem und Humankapital nimmt Fahrt auf

29.06.2017

Das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) hat im Mai 2017 einen Leitfaden zur Bilanzierung von sozialem und Humankapital veröffentlicht. Der Leitfaden bietet praktische Beispiele und Werkzeuge und Hinweise dazu, wie soziales und Humankapital in die Entscheidungsfindung integriert werden kann.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, sieht eine sich ändernde Wahrnehmung dieser Kapitalien. Zu seiner jüngsten Kolumne gelangen Sie hier.

RAR stimmt für die Übernahme von IFRS 16 und der Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf IFRS 9

29.06.2017

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich am 29. Juni 2017 für eine Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältnisse' und der Verlautbarung 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge'' ausgesprochen.

Die endgültige Übernahme der Verlautbarungen wird im vierten Quartal 2017 erwartet.

Sie können sich hier einen aktualisierten EFRAG-Statusbericht herunterladen, in dem die Entscheidungen des RAR widergepiegelt werden.

TCFD veröffentlicht endgültige Empfehlungen zu klimabezogenen Finanzrisiken

29.06.2017

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat endgültige Empfehlungen zu wirksamen Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken veröffentlicht.

In der Einleitung zum endgültigen Bericht hält der Vorsitzende der TCFD, Michael Bloomberg, fest:

Das Risiko, das der Klimawandel für Unternehmen und Finanzmärkte bedeutet, ist echt und ist schon da. Es ist wichtiger denn je, dass Unternehmen eine Führungsrolle dabei übernehmen, diese Risiken zu verstehen und auf sie zu reagieren — und sich ergebende Chancen wahrnehmen —, um eine stärkere, widerstandsfähigere und nachhaltigere globale Wirtschaft aufzubauen.

Der endgültige Bericht folgt auf eine öffentliche Konsultation, die im Dezember 2016 angestoßen wurde. Auf die Konsultation gingen mehr als 300 Antworten aus 30 Rechtskreisen ein, darunter auch aus 15 der G-20-Länder. Die vier weithin anzuwendenden Empfehlungen zu klimabezogenen Finanzangaben, die für Unternehmen über alle Branchen und Rechtskreise hinweg gelten, fanden breite Unterstützung und blieben unverändert:

  • Governance: Angabe der Governance des Unternehmens in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen
  • Strategie: Angabe der tatsächlichen und möglichen Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäftstätigkeit, Strategie und finanzielle Planung des Unternehmens
  • Risikomanagement: Angabe dazu, wie das Unternehmen klimabezogene Risiken identifiziert, beurteilt und steuert
  • Maßzahlen und Ziele: Angabe der Maßzahlen und Ziele die verwendet werden, um klimabezogene Risiken und Chancen zu beurteilen und zu steuern

Wesentliche Merkmale der Empfehlungen sind, dass sie von allen Unternehmen übernommen werden können, in den öffentlich verfügbaren Abschlüsse berücksichtigt werden sollten, darauf angelegt sind, zu entscheidungsnützlichen, zukunftsgerichteten Informationen zu finanziellen Auswirkungen zu führen, und den Schwerpunkt auf Chancen und Risiken legen, die sich aus dem Übergang auf eine kohlenstoffarmen Wirtschaft ergeben. Die TCFD empfiehlt außerdem die Erläuterung der möglichen Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen anhand verschiedener Szenarien, einschließlich eines Szenarios der globalen Erwärmung um zwei Grad Celsius.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

Außerdem hat das IFRS Global Office von Deloitte einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem die Empfehlungen näher erläutert werden.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

28.06.2017

Im Nachgang seiner Junisitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Wir haben für Sie die Änderungen seit dem letzten Monat identifiziert und haben einige allgemeine Anmerkungen zum neuen Format des Arbeitsprogramms, das der IASB beim Übergang auf seine neue Internetpräsenz gewählt hat.

Allgemeine Anmerkungen

Beim Übergang auf seine neue Internetpräsenz hat der IASB verschiedene Änderungen an der Darstellung seines Arbeitsprogramms vorgenommen:

  • In dem neuen Format werden jetzt wieder feste Zeiten genannt - Halbjahre, Quartale oder sogar Monate, in denen erwartet wird, dass eine Entwicklung eintritt. Dies ist hoch zu loben, da sich so Entwicklungen (und Verzögerungen und Fortschritte) leicht verfolgen lassen.
  • Die Kategorien haben sich leicht geändert: Es gibt nun Standardsetzungsprojekte, Standardpflegeprojekte (eng umrissene Änderungen), Forschungsprojekte und sonstige Projekte. Taxonomieentwicklungen wurden zu sonstigen Projekten, Überprüfungen nach der Einführung eines Standards zu Forschungsprojekten.
  • Der IASB hat die jährlichen Verbesserungen in einzelne "Projekte" aufgespalten. Obwohl weiterhin bestimmte Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen abgewickelt werden sollen, ist dies nicht mehr direkt im Arbeitsprogramm ersichtlich. Es scheint, dass der IASB durch Einzelaufführung der verschiedenen Bestandteile der jährlichen Verbesserungen mehr Flexibilität verschaffen möchte, um erst später zu entscheiden, welchem Zyklus eine bestimmte Änderung zugeordnet wird.
  • Der IASB datiert seine Arbeitsprogramme nicht länger, und es gibt auch keine als PDF-Datei abrufbare Version mehr. Für IAS Plus haben wir mit verschiedenen Änderungsverfolgungswerkzeugen experimentiert. Wir haben erkannt, dass a) viele kleinste Änderungen am Arbeitsprogramm auch zwischen den Boardsitzungen erfolgen (bis hin zu Rechtschreibkorrekturen) und b) eine Berichterstattung über all diese kleinen Änderungen vom großen Bild ablenken. Wir werden Ihnen deshalb weiterhin einmal monatlich über alle Änderungen Bericht erstatten - jeweils nach einer Sitzung.

Nachfolgend finden Sie eine Analyse aller Änderungen seit Mai 2017. Für diese Analyse haben wir Änderungen ignoriert, bei denen sich die Klassifizierung von "innerhalb von 3 Monaten" bis "nach 6 Monaten" mühelos in das neue Format der festen Daten überleiten ließ.

Standardsetzungsprojekte

Standardpflege

Forschungsprojekte

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — in diesem Projekt wurde eine Entscheidung über die Projektausrichtung nach sechs Monaten erwartet; jetzt wird ein Diskussionspapier im ersten Halbjahr 2018 erwartet
  • Überprüfung nach der Einführung – IFRS 13 — dies wird nun als Forschungsprojekt betrachtet
  • Überprüfung nach der Einführung – IFRS 10-12 — dieses Projekt wird nicht länger im Arbeitsprogramm des IASB geführt (sollte nach sechs Monaten initiiert werden)
  • Angabeninitiative - Angabeprinzipien — in diesem Projekt wurde eine Entscheidung über die Projektausrichtung nach sechs Monaten erwartet; jetzt wird eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier im ersten Halbjahr 2018 erwartet

Sonstige Projekte

  • vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug allgemeine Praxis im Zusammenhang mit IFRS 13 veröffentlicht — erwartet im ersten Halbjahr 2018
  • vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf IFRS 17 — in diesem Projekt wurde eine Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen innerhalb von sechs Monaten erwartet; als nächster Zwischenschritt wurde jetzt allerdings eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den Vorschlägen im vierten Quartal 2017 aufgenommen

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 18. Mai 2017 und zum 28. Juni 2017 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Correction list for hyphenation

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