EU-Kommission veröffentlicht Evaluierungsfahrplan für Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

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12.02.2018

Die Europäische Kommission hat einen Evaluierungsfahrplan 'Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen (Rechnungslegungsrichtlinie, Transparenzrichtlinie, Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, Richtlinie über die Rechnungslegung von Banken und Versicherungen und IAS-Verordnung)' veröffentlicht.

Mit dem Fitness-Check soll beurteilt werden, ob die öffentlichen Berichtspflichten einschließlich der finanziellen und nichtfinanziellen Berichtspflichten für EU-Unternehmen ihren Zielen (Wirksamkeit, Relevanz und EU-Mehrwert) entsprechen. Sie wird verschiedene Berichtspflichten abdecken, darunter die Rechnungslegungsrichtlinie einschließlich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Verordnung über internationale Rechnungslegungsstandards (IAS-Verordnung), die Transparenzrichtlinie, die Richtlinie über die Rechnungslegung von Banken und die Richtlinie über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen.

Die Kommission will prüfen, ob der EU-Finanzberichterstattungsrahmen seinen Zielen noch gerecht wird. Aspekte in diesem Zusammenhang sind grenzüberschreitende Unternehmen in einem stärker integrierten Binnenmarkt und gut funktionierende Kapitalmärkte, die Entstehung neuer Geschäftsmodelle, die zunehmende Bedeutung von immateriellen Vermögenswerten in der digitalen Wirtschaft sowie die Rolle der IFRS und ihre Wechselwirkung mit dem umfassenderen EU-Rechnungslegungsrahmen. Die Kommission verweist auch auf die gestiegene Nachfrage nach öffentlicher Berichterstattung über ein breiteres Themenspektrum, wie z.B. die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen und langfristige Wertschöpfung. Die Interaktion und Integration der verschiedenen Arten der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen (finanzielle, nichtfinanzielle und andere Berichte) wird ebenfalls untersucht. Und schließlich wird sich die Kommission mit der Digitalisierung und ihren langfristigen Herausforderungen und Chancen befassen.

Der erste Schritt in diesem Fitness-Check wird eine öffentliche Konsultation sein, die voraussichtlich im 1. Quartal 2018 beginnen und mindestens 12 Wochen dauern wird. Insbesondere sollen die Teilnehmer nach ihrer Meinung zu den folgenden Punkten gefragt werden:

  1. Ob der derzeitige Rahmen für die Finanzberichterstattung seinen Zielen entspricht und dies auch weiterhin in der digitalen Wirtschaft tun wird, ob der Grad der Harmonisierung und Vereinfachung den Bedürfnissen der großen grenzüberschreitenden Konzerne bzw. der KMU entspricht, welche Rolle die IFRS für nicht börsennotierte und börsennotierte Unternehmen einschließlich Governance-Aspekten spielen, um sicherzustellen, dass diese nicht zu Lasten langfristiger und nachhaltiger Investitionen gehen, und ob die Kohärenz der sektoralen Rechnungslegungsvorschriften für Banken und Versicherungsunternehmen mit anderen EU-Rechtsvorschriften für die Berichterstattung und Regulierung gewährleistet ist;
  2. Ob die finanziellen und nichtfinanziellen Angaben im Bereich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichterstattung (ESG) von Unternehmen zweckmäßig sind, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsangaben;
  3. Ob Experimente mit der integrierten Berichterstattung gefördert werden sollen, um den EU-Rahmen für die Berichterstattung effektiver und effizienter zu gestalten, und wenn ja, wie;
  4. Ob die öffentliche Unternehmensberichterstattung den technologischen Fortschritt ausreichend berücksichtigt - und zumindest nicht behindert - und wie diese neuen Instrumente optimal genutzt werden können, um mit weniger mehr zu erreichen.

Der vollständige Evaluierungsfahrplan steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Fahrpläne selbst auch kommentiert werden können - Rückmeldungen zu diesem Fahrplan werden bis zum 8. März 2018 erbeten.

Die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, hat in ihrem abschließenden Bericht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt, ebenfalls nahegelegt, dass es angemessen sein könnte, die IAS-Verordnung zu ändern.

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