September

IASB veröffentlicht abschließenden Webcast zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

11.09.2018

Der IASB hat den sechsten und letzten Webcast der Reihe von Veröffentlichungen zum Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' freigeschaltet.

Der letzte Webcast ist 17 Minuten lang und erörtert den vom Board im Diskussionspapier vorgestellten bevorzugten Ansatz in Bezug auf den Ausweis von finanziellen Verbindlichkeiten.

Die folgenden Webcasts sind somit verfügbar:

Weitere Informationen zu dem Webcast finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Klarstellung der DRSC-Interpretation Nr. 4

10.09.2018

Wie berichtet hat der IFRS-Fachausschuss des DRSC am 5. September 2018 die DRSC-Interpretation (IFRS) Nr. 4 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet. Da die Ansicht vertreten werden kann, dass die Interpretation bereits für Quartalsabschlüsse zum 30. September sowie für Jahresabschlüsse von Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr anzuwenden wäre, strebt das DRSC eine kurzfristige Klarstellung an, da von Seiten des DRSC ein Inkrafttreten für Jahresabschlüsse 2018 beabsichtigt war.

Eine entsprechende Klarstellung der neuen Interpretation soll bei einer öffentlichen Telefonkonferenz am kommenden Donnerstag erörtert werden. Auf der Internetseite des DRSC des DRSC finden Sie eine diesbezügliche Presseerklärung und die zugehörige Entscheidungsvorlage.

Zusammenfassender Podcast von der Septembersitzung des IFRS-Beirats

10.09.2018

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) ist am 4. und 5. September 2018 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Ein Podcast mit einer Zusammenfassung der Diskussion verschiedener Themen bei der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Die im etwa zehnminütigen Podcast besprochenen Themen sind:

  • Zusammenwirken zwischen Einbindung der Adressatengruppen und Zeitnähe sowie deren Balance angesichts des Konsultationsprozesses;
  • Stellungnahmen und die Frage, ob ein flexiblerer Ansatz zu mehr Rückmeldungen einer großen Bandbreite von Adressatengruppen führen würde; und
  • die Frage, wie die Stiftung in Zukunft vielversprechende Talente für ihre Arbeit gewinnen kann.

Der Podcast steht Ihnen auf YouTube zur Verfügung.

Papier zur Zufriedenheit mit bestehenden Segmentangabevorschriften

10.09.2018

Das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, hat ein Papier mit dem Titel 'Segmentangaben: Anlegerperspektiven' veröffentlicht. Für das Papier befragte das CFA Institute seine Mitglieder, darunter Portfoliomanager und Analysten, zu ihrer Zufriedenheit mit den bestehenden Angabevorschriften und bat um ihre Sichtweisen in Bezug auf Verbesserungspotenziale und auf die allgemeine Wahrnehmung von Segmentangaben.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass 75% der Anleger Segmentangaben für ihre Analyse als sehr wichtig erachten, dass aber nur 13,4% mit den derzeit zur Verfügung gestellten Segmentangaben zufrieden sind. Die Autoren des Berichts zur Umfrage kommen daher zu dem Schluss, dass die Aufgabe für Standardsetzer besteht, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Bedürfnisse der Anleger in Bezug auf Segmentangaben zu erfüllen.

Die folgenden zusätzlichen Ergebnisse sind ebenfalls im Bericht enthalten:

  • 83,4% der Befragten stimmten zu, dass Segmente als kritische Prüfungsaspekte angegeben werden sollten.
  • 67,8% der Befragten stimmten zu, dass Wettbewerbsnachteile als Grund für eine ausbleibende Verbesserung der Segmentangaben überbewertet werden.
  • 86,6% der Befragten stimmten zu, dass technologische Verbesserungen die Segmentangaben wesentlich verbessern sollten, aber nicht verbessert haben.
  • 72,7% der Befragten stimmten zu, dass die Regulierungsbehörden die Angabevorschriften in Bezug auf Segmente nicht wirksam durchsetzen.
  • 61,8% der Befragten gaben an, dass die öffentliche Erörterung der Ergebnisse nicht unbedingt mit den Segmentergebnissen übereinstimmt.
  • 74,8% der Befragten waren sich einig, dass alternative Kennzahlen nicht auf die Segmentergebnisse übergeleitet werden können, dies aber der Fall sein sollte.
  • 77,8% der Befragten gaben an, dass die Segmentangaben nicht immer klar dargestellt werden und mit dem eigentlichen Abschluss abgestimmt sind.
  • 82,4% gaben an, dass die Darstellung nach Produkten/Branchen oder nach Regionen die vergleichende Analyse erschwert.

Obwohl sich das Papier stärker auf US-GAAP und Thema 280 konzentriert, weisen die Autoren auf die Ähnlichkeit der Segmentberichterstattungsvorschriften unter US-GAAP und IFRS hin und stellen fest, dass eine Überprüfung von IFRS 8 Geschäftssegmente auch für den IASB ein Projekt sein sollte.

Den vollständigen Bericht in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des CFA Institute.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB

07.09.2018

Der IASB wird am 19. und 20. September 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen, um sieben Themen zu erörtern.

Schwerpunkt der Sitzung werden das dynamische Risikomanagement und primäre Abschlussbestandteile sein. Das dynamische Risikomanagement wird am Mittwoch drei Stunden lang erörtert, wobei es um nicht perfekte Angleichung sowie um die Änderung der Risikomanagementstrategie gehen soll.

Primäre Abschlussbestandteile werden am Donnerstag insgesamt viereinhalb Stunden erörtert. Themen sind der Anwendungsbereich der Vorschläge in Bezug auf Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, ungewöhnliche oder seltene Posten, die Darstellung der Ergebnisse von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in der Darstellung der finanziellen Leistung sowie der Vorschlag, das Projekt auf die aktive Standardsetzungsagenda zu heben.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

07.09.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 13. September 2018 in Berlin tagen. Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 39. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Überprüfung von DRS 18 Latente Steuern
  • DRS 22 Konzerneigenkapital - Anwendungsfragen

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Die noch fehlenden Papiere zu Tagesordnungspunkt 4 werden in Kürze folgen.

Deloitte-Bereitschaftsumfrage zeigt Komplexitäten bei der Umsetzung der neuen Leasingstandards auf

07.09.2018

Bei der Begleitung von Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Leasingstandards haben wir festgestellt, dass Unternehmen vor den gleichen vielfältigen Herausforderungen stehen und dass ein Teilen mit und Verstehen der Herausforderungen anderer Unternehmen in ihren Ländern, Regionen und Branchen auf der ganzen Welt sinnvoll ist. Als Reaktion darauf hat Deloitte eine Bereitschaftsumfrage zu IFRS 16 und ASC 842 durchgeführt, die die Herausforderungen und Komplexitäten aufzeigt, mit denen Unternehmen bei der weltweiten Einführung von IFRS 16 und ASC 842 konfrontiert sind.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage sind:

  • 52% der Unternehmen erwarten eine "wesentliche Änderung" ihrer Finanzberichterstattung
  • 67% aller Unternehmen haben noch nicht mit der Umsetzung begonnen oder befinden sich in der Phase der Folgenabschätzung
  • 34% bewerten die Bestimmung der Leasingdauer als sehr komplex
  • 86% der Unternehmen erwägen keine vorzeitige Anwendung
  • 43% haben ihre Umsetzungsbudgets noch nicht festgelegt
  • 74% der Befragten verfügen derzeit nicht über spezielle Softwaresysteme für Leasingverträge
  • 61% der Befragten denken über extern entwickelte Leasingsysteme nach
  • 38% der zu IFRS 16 Befragten erwägen den modifizierten rückwirkenden Ansatz

Den vollständigen Bericht zu den Umfrageergebnissen in englischer Sprache finden Sie hier.

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) hat ein Interview mit der verantwortlichen Deloitte-Partnerin Laurence Rivat veröffentlicht, in dem die Umfrageergebnisse und insbesondere IT-Aspekte bei der Umsetzung der neuen Standards diskutiert werden.

Mitschnitte von der 69. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

06.09.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 5. September 2018 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 69. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Entwurf DRSC-Interpretation 1 Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS (der Entwurf wurde im Wesentlichen unverändert verabschiedet)
  • IASB-Diskussionspapier DP/2018/1 zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • AcSB-Umfrage zum Entwurf eines Rahmenkonzepts für Erfolgskennzahlen
  • Aktuelles zum Rahmenkonzept

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Auch dänischer Standardsetzer spricht sich gegen Änderungen der IFRS aus

06.09.2018

Der dänische Standardsetzer FSR hat seine Antworten auf das Konsultationspapier der Europäischen Kommission "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" veröffentlicht.

Wie in allen bisher bekanntgewordenen Stellungnahmen, die Aussagen zur Rechnungslegung in Europa enthalten, spricht sich auch der FSR gegen eine Befugnis für die EU-Kommission aus, IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa modifizieren zu können. In der Stellungnahme heißt es:

Generell stellen wir fest, dass die europäische Verpflichtung zur Anwendung von IFRS, wie in der IAS-Verordnung und der Transparenzrichtlinie festgelegt, ihren Zweck erfüllt und einen geeigneten Rahmen für die Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen geschaffen hat. [...] Die IFRS müssen die Berichtssprache für börsennotierte Unternehmen in der EU bleiben und dürfen nicht modifiziert werden.

Die englischsprachigen Dokumente des FSR finden Sie hier:

Obwohl bekannt ist, dass eine große Anzahl von Stellungnahmen nicht nur aus der EU bei der Kommission eingegangen sind, hat diese die Stellungnahmen bisher noch nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir werden eine umfassende Nachricht zu den Stellungnahmen veröffentlichen und auch auf die Sorgen außerhalb der EU hinweisen, wenn diese hier verfügbar werden.

DRSC-Interpretation Nr. 4 verabschiedet

05.09.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute die DRSC-Interpretation (IFRS) Nr. 4 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet.

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

In der Interpretation werden die Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO festgelegt sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt.

Zudem wird klargestellt, dass eine bislang davon abweichende Handhabung durch ein Unternehmen keine fehlerhafte Anwendung der Standards, sondern ein Methodenwechsel nach IAS 8 darstellt.

Der Text der endgültigen Interpretation ist bisher nicht verfügbar, allerdings entspricht er im wesentlichen dem Entwurf mit folgenden Änderungen:

  • kleinere Änderungen, von denen die meisten redaktionell sind;
  • in B6 haben wurden zwei Sätze gestrichen.

Außerdem hat das DRSC beschlossen, dass es eine ausführliche Zusammenfassung der Rückmeldungen erarbeiten wird, mit dem es auf alle Punkte aus den Stellungnahmen eingehen und so zeigen wird, dass es die Stellungnahmen honoriert und ernst nimmt.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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