2018

Kommuniqué von der jüngsten gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

26.10.2018

Im Nachgang einer gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer von China, Japan und Südkorea, die am 19. Oktober 2018 in Busan stattfand, wurde ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht.

An der Sitzung nahmen Vertreter des chinesischen Standardsetzers China Accounting Standard Committee (CASC), des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) und des Verbindungsbüros der IFRS-Stiftung in Tokio teil. Außerdem waren Gäste aus Hongkong und Macao zugegen.

Bei der Sitzung gab es Vorträge zu folgenden Themen:

  • Rechnungslegungsreform in Korea
  • Herausforderungen bei der Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Virtuelle Währungen

Auf der Internetseite des KASB finden Sie das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache.

Präsentationen bei der ISAR 35

25.10.2018

Die 35. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet derzeit in Genf statt. Die Präsentationen von der Sitzung werden schrittweise öffentlich verfügbar gemacht.

Die beiden Hauptthemen der Sitzung sind:

  • Verbesserung der Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auswahl von Kernindikatoren für die Unternehmensberichterstattung über Beiträge zur Erreichung der universell geltende Ziele für nachhaltige Entwicklung
  • Fragen der praktischen Umsetzung internationaler Rechnungslegungs- und Berichtsstandards im öffentlichen und privaten Sektor

Die Hintergrundpapiere zu diesen beiden Themen sowie die UNCTAD-Leitlinien zu den Kernindikatoren für die Berichterstattung über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung sind in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch verfügbar und können hier abgerufen werden.

Zu den Referenten bei ISAR 35 gehören Michel Prada, ehemaliger Vorsitzender des Treuhänder der IFRS-Stiftung, Amaro Gomes, IASB-Mitglied, Vertreter von AOSSG, EFRAG, GLASS und PAFA sowie Vertreter von IOSCO, IPSASB, CDSB, HLEG, IIRC und ACCA. Ihre Präsentationen werden derzeit hier veröffentlicht.

Der Workshop vor der diesjährigen ISAR-Sitzung war dem Thema "Digitale Währungen und Blockchain: Auswirkungen auf das Rechnungswesen" gewidmet. Zu den Referenten gehörten Vertreter des australischen Standardsetzers AASB und des japanischen Standardsetzers ASBJ, die beide im Bereich der digitalen Währungen forschen. Alle Präsentationen aus dem Workshop finden Sie hier.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

25.10.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei WBCSD, SSE, CDSB und PAFA.

Der Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) hat die Ausgabe 2018 von Reporting matters herausgegeben. Der diesjährige Bericht soll durch drei themenspezifische Sonderberichte zu den Themen Klimawandel, Wasser und Menschenrechte zeigen, wie Unternehmen Berichterstattung und Entscheidungsfindung verbinden. Die Presseerklärung auf der Internetseite des WBCSD bietet eine Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse und Zugang zum vollständigen Bericht.

Die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen und die International Finance Corporation (IFC), ein Mitglied der Weltbankgruppe, haben eine Zusammenarbeit eingeleitet, um die Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards in den Schwellenländern anzuheben. Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger aufzubauen, Kapital anzuziehen und starke lokale Kapitalmärkte aufzubauen. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der SSE.

Die SSE hat außerdem einen neuen Bericht veröffentlicht, der sich darauf konzentriert, wie Wertpapierregulierungsbehörden zur Förderung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung beitragen können. Mit 35 Beispielen aus 19 Märkten bietet der Bericht eine Momentaufnahme dessen, was heute weltweit passiert. Der Bericht ist auf der Internetseite der SSE verfügbar.

Ein weiterer Bericht der SSE ist ihr alle zwei Jahre erscheinender Fortschrittsbericht, der einen starken Anstieg einer Reihe von Nachhaltigkeitsaktivitäten an den Börsen dokumentiert. Der Bericht ist auf der Internetseite der SSE verfügbar.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat einen Bericht darüber veröffentlicht, wie Indien auf Nachhaltigkeitsherausforderungen reagiert. Der Bericht vergleicht die indischen Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Chinas und der OECD-Länder, wobei der Schwerpunkt auf den Unterschieden in den Offenlegungswegen, Verpflichtungen und berichteten Themen liegt. Der Bericht ist auf der Internetseite des CDSB verfügbar.

Der pan-afrikanische Verband der Wirtschaftsprüfer (Pan-African Federation of Accountants, PAFA) führt eine Umfrage durch, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wo die Menschen glauben, dass Nachhaltigkeit derzeit in die kontinuierliche berufliche Entwicklung und Weiterbildung des professionellen Rechnungslegers integriert ist. Bitte klicken Sie hier, um zur Umfrage auf der Internetseite von PAFA zu gelangen.

AAOIFI veröffentlicht Studie zu den IFRS aus Perspektive der Scharia'a

25.10.2018

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat 'IFRS and the Shari'ah based reporting: A conceptual study' veröffentlicht.

Die Studie untersucht die IFRS aus der Sicht der Scharia'a, der islamischen Rechnungslegung und der Rechnungslegung über islamische Finanztransaktionen und betont den Informationsbedarf Scharia'a-bewusster Adressaten von Abschlüssen. Die Autoren, die beide aus Pakistan stammen, behandeln in erster Linie Rechnungslegung über islamische Finanztransaktionen, streifen aber auch allgemeine Rechnungslegungsfragen und besondere Aspekte der Scharia'a-basierten Berichterstattung.

Eine elektronische Version der 200-seitigen Studie ist auf der Internetseite der AAOIFI kostenlos zugänglich.

Weitere Lernmodule zum IFRS für KMU verfügbar

25.10.2018

Die IFRS-Stiftung hat acht weitere eigenständige Lernmodule veröffentlicht, die das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern sollen.

Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, für jedes der 35 Module des IFRS für KMU Lernmodule zu veröffentlichen. Dies ist die dritte Serie von Modulen, die von der Stiftung herausgegeben werden. Die ersten drei Module wurden im April 2018 veröffentlicht; sieben weitere Module wurden im August bekanntgegeben. Die acht jetzt veröffentlichten Module behandeln die folgenden Abschnitte:

  • Aufstellung über die Vermögenslage
  • Anhang zum Abschluss
  • Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
  • Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen
  • Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • Fremdkapitalkosten
  • Wertminderung von Vermögenswerten
  • Währungsumrechnung

Zugang zu allen 18 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Ergebnisse der Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

25.10.2018

Der IFRS-Fachausschuss hat am 11. und 12. Oktober 2018 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 70. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

    Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Mitschnitte von der Sitzung waren bereits am 15. Oktober zur Verfügung gestellt worden.

    IASB erörtert IFRS 17 bei seiner heutigen Sitzung

    24.10.2018

    Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert, um festzustellen, ob die verschiedenen Bedenken in Bezug auf den Standard, die dem IASB zur Kenntnis gebracht wurden, Maßnahmen des Boards erfordern. Der IASB war sich der internationalen Aufmerksamkeit bewusst, die mit dieser Sitzung einhergeht, und hat die Diskussionen nicht vorgezogen, obwohl er die früheren Erörterungen vorzeitig abschloss.

    Seit der Veröffentlichung von IFRS 17 im Mai 2017 überwacht der Board die Umsetzung und hat dabei Bedenken und Umsetzungsprobleme zur Kenntnis genommen, unter anderem die Themen, die in dem EFRAG-Schreiben an den IASB im vergangenen Monat identifiziert wurden.

    Es gab vier Agendapapiere für die Sitzung: eine Zusammenfassung der TRG-Sitzung im September, die TRG-Einreichungsliste, Kriterien, die der Stab des IASB entwickelt hat, die der Board bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt eine Änderung rechtfertigt, anwenden kann, und identifizierte Sachverhalte oder Umsetzungsprobleme. Die Papiere für diese Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar (bitte nach unten scrollen).

    Ein Schwerpunkt der Sitzung war das Agendapapier 2C mit Kriterien, die der Stab des IASB entwickelt hat, die der Board bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt eine Änderung rechtfertigt, anwenden kann:

    1. die Änderung würde nicht zu einem wesentlichen Verlust an entscheidungsnützlichen Informationen im Vergleich zu denjenigen führen, die IFRS 17 für Abschlussadressaten bereitstellen würde und
    2. die Änderung würde die bereits laufenden Umsetzungsprozesse nicht übermäßig stören oder unangemessene Verzögerungen beim Inkrafttreten eines Standards riskieren, der dringend notwendig ist, um viele Unzulänglichkeiten in dem bestehenden breiten Spektrum der Versicherungsbilanzierungspraktiken zu beheben.

    Der Stab hielt auch fest, dass selbst wenn der Board zu dem Schluss kommt, dass eine mögliche Änderung von IFRS 17 die Kriterien erfüllt, dies nicht bedeutet, dass alle Änderungen, die diese Kriterien erfüllen, gerechtfertigt sind. Ferner betonte er, dass alle Änderungen Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens haben können.

    Der Board hatte folgende Anmerkungen:

    • Änderungen müssen notwendig sein, nicht nur die Kriterien erfüllen;
    • was in den Kriterien fehlt, ist, dass Änderungen die Prinzipien von IFRS 17 nicht beeinträchtigen dürfen;
    • der Board sollte sich nur mit Umsetzungsfragen befassen, nicht mit allen Sachverhalten, die mit IFRS 17 zusammenhängen;
    • Änderungen sollten eng gefasst sein und effizient durchgeführt werden können;
    • Änderungen an IFRS 17, einem endgültigen Standard, würden sich auf diejenigen auswirken, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben;
    • Widerstand muss erwartet werden;
    • 25 Themen sind viele;
    • das Aufgreifen einiger Themen, aber nicht aller, werden einige Leute glücklich und einige sehr unglücklich machen;
    • alle Änderungen müssten den vollständigen Konsultationsprozess durchlaufen;
    • die Gründung einer TRG bedeutet, dass der IASB offen ist für die Anhörung von Problemen und deren Behandlung;
    • der IASB muss die Interaktion mit IFRS 9 in Betracht ziehen;
    • beziehen sich die identifizierten Themen auf wesentliche neue Informationen oder handelt es sich um Themen, die der Board zuvor behandelt hat?;
    • Anleger warten auf den neuen Standard, es muss eine hohe Hürde für seine Änderung geben;
    • der Nutzen von Veränderungen muss die Kosten übersteigen;
    • gibt es Punkte auf der Liste, für die der Aufwand oder die Kosten unterschätzt werden?;
    • könnten praktische Erleichterungen helfen?;
    • der IASB muss vermeiden, in etwas hineingezogen zu werden, was unvermeidlich zu sein scheint;
    • Kosten und Aufwand des gesamten Änderungspakets müssen berücksichtigt werden;
    • Ausnahmen erhöhen die Komplexität;
    • es muss verhindert werden, dass der IASB, indem er diese Diskussion überhaupt führt, bewirkt, dass die Unternehmen ihre Umsetzungsbemühungen herunterfahren;
    • wie sind Sachverhalte auf die Liste gekommen?;
    • sollten neue unerwartete Kosten ein Kriterium sein?;
    • viel Arbeit floss in den Standard;
    • viele Rückmeldungen wurden eingeholt;
    • viele Leute warten darauf, dass der Standard in Kraft tritt.

    Der Vorsitzende Hans Hoogervorst schloss die Diskussion mit der Feststellung, dass er die Diskussionspapiere schweren Herzens gelesen habe. Er hoffe nur, dass der Standard vor der nächsten Finanzkrise in Kraft treten würde - denn die Märkte seien sehr nervös und es gebe viel zu viel Schulden auf dem Markt. Er kam daher zu dem Schluss, dass Änderungen an IFRS 17 nur eine Feinabstimmung sein sollten und durch sinkende Kosten legitimiert werden sollten. Er fügte auch hinzu, dass das gesamte Themenpaket geprüft werden sollte und dass 25 Sachverhalte zu viele seien.

    Der Board stimmte einstimmig für die vom Stab entwickelten Kriterien.

    Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war Agendapapier 2D mit Hintergrundinformationen und für jeden identifizierten Sachverhalt oder jedes Umsetzungsproblem folgenden Informationen:

    • Überblick über die Vorschriften in IFRS 17;
    • Zusammenfassung der Gründe des Boards für die Festlegung dieser Vorschriften;
    • Überblick über die geäußerten Bedenken oder Umsetzungsprobleme; und
    • ersten Erwägungen des Stabs.

    Nur einige der einzelnen Bedenken und Probleme wurden diskutiert, keine im Detail, jedoch gab es eine ausführliche Diskussion zu den Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten von IFRS 17. Es wurden von den einzelnen Mitgliedern des Boards die folgenden Anmerkungen gemacht:

    • viele Anwender warten auf IFRS 17;
    • einige Ersteller fordern mehr Zeit/wollen nicht gedrängt werden/wollen eine qualitativ hochwertige Umsetzung gewährleisten;
    • dass es wichtig ist, die verschiedenen Gründe für die Forderung nach einer Verschiebung im Auge zu behalten;
    • dass gefragt werden müsse, was die Auswirkungen von nicht vorhandenen Vergleichsinformationen wären;
    • dass die Interaktion mit IFRS 9 berücksichtigt werden müsste; und
    • dass ein zweistufiges Modell (börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen) helfen würde/wenig Druck vom Markt nehmen würde.

    Der Board wird gebeten, bei einer zukünftigen Sitzung zu prüfen, ob die jeweiligen Bedenken und Umsetzungsprobleme auf die Notwendigkeit einer Standardsetzung zur Änderung der Vorschriften von IFRS 17 hinweist.

    Der IASB hat selbst eine kurze Presseerklärung zur Sitzung veröffentlicht.

    IFSB und AAOIFI unterzeichnen Arbeitsabkommen

    24.10.2018

    Die beiden führenden Organisationen im Bereich der islamischen Finanzstandardsetzung, der islamische Rat für Finanzdienstleistungen (Islamic Financial Services Board, IFSB) und die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI), haben ein Arbeitsabkommen unterzeichnet, um die internationale Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen zu erleichtern.

    Die AAOIFI ist ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die AAOIFI wurde 1991 gegründet und hat bis dato 100 Standards in den oben genannten Bereichen veröffentlicht.

    Der IFSB mit Sitz in Kuala Lumpur hat im März 2003 seine Arbeit aufgenommen. Er dient als internationales Gremium zur Festlegung von Standardsetzer für Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, die ein Interesse daran haben, die Solidität und Stabilität der islamischen Finanzdienstleistungsbranche zu gewährleisten, die im Wesentlichen so definiert ist, dass sie Banken, den Kapitalmarkt und Versicherungen umfasst. Seit seiner Gründung hat der IFSB 27 Standards, Leitsätze und einen fachlichen Hinweis für die islamische Finanzdienstleistungsbranche herausgegeben.

    Zu den Kooperationsbereichen im Rahmen der Vereinbarung zwischen IFSB und AAOIFI gehören:

    • Entwicklung und Überarbeitung von Aufsichts-, Scharia'a-, Rechnungslegungs- und Governance-Standards in Bereichen von gemeinsamem Interesse;
    • Förderung der Umsetzung von Aufsichts-, Scharia'a-, Rechnungslegungs- und Governance-Standards, um die Entwicklung der islamischen Finanzdienstleistungsindustrie zu erleichtern; und
    • Sensibilisierung durch Wissensaustausch und Organisation von Exekutivprogrammen, Workshops, Konferenzen und Seminaren.

    Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IFSB.

    Übernahme von IFRIC 23 in europäisches Recht

    24.10.2018

    Die Europäische Union hat IFRIC 23 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung' für die Anwendung in Europa übernommen.

    IFRIC 23 wurde vom IFRS Interpretations Committee entwickelt, um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen. Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht.

    Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2019).

    Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt vom 24. Oktober 2018 veröffentlicht.

    Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

    EFRAG-Umfragen zu den Auswirkungen der Vorschläge des IASB zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

    24.10.2018

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet Ersteller und Adressaten von Abschlüssen um Teilnahme an Umfragen, um die Auswirkungen des IASB-Diskussionspapiers 'Finanzinstrumente mit Eigenkapitaleigenschaften' auf die Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigenkapital zu beurteilen.

    Es gibt zwei getrennte Umfragen: Diejenige für Adressaten von Abschlüssen dauert ca. 30 Minuten und diejenige für Ersteller 30-45 Minuten. EFRAG lädt die Teilnehmer ein, die für sie in Frage kommende Umfrage bis zum 30. November 2018 auszufüllen.

    Zugriff auf die Umfragen haben Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

    Correction list for hyphenation

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