Mai

EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier über Pensionspläne mit Vermögensertragszusage

15.05.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bilanzierung von Pensionsplänen mit einer Vermögensertragszusage' veröffentlicht. In dem Diskussionspapier werden alternative Bilanzierungsverfahren für Leistungen an Arbeitnehmer nach der Pensionierung erörtert, bei denen der höhere Wert aus der Rendite eines bestimmten Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten und einer garantierten Mindestrendite zugesagt wird.

In dem Diskussionspapier werden drei Alternativen für die Bilanzierung von Pensionsplänen, die in den Umfang des Projekts fallen, erörtert:

  • gedeckelter Vermögenswertrenditeansatz;
  • Ansatz auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts; und
  • Erfüllungswertansatz.

Dase Diskussionspapier und eine zugehörige Presseerklärung stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 15. November 2019 erbeten. Außerdem gibt es ein kurzes Video mit einer Einführung in das Diskussionspapier.

 

DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom März 2019

15.05.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Internpretations Committee Stellung zu dessen vorläufigen Entscheidungen von der Sitzung vom März genommen. Bei zwei der vier vorläufigen Agendaentscheidungen äußert das DRSC Bedenken.

In Bezug auf IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer erörterte das IFRS IC eine neue Einreichng zur Auswirkung eines möglichen Abschlags auf die Klassifizierung eines Plans. Das IFRS IC ist zu dem Schluss gekommen, dass das Bestehen eines potenziellen Abschlags, wenn das Verhältnis von Planvermögen zu Planverbindlichkeiten ein bestimmtes Niveau übersteigt, auf den Beitrag, den ein Unternehmen zu einem Pensionsplan leisten muss, nicht ausschließt, dass der Plan ein beitragsorientierter Plan ist.

Gehaltene Kryptowährungen hat das IFRS IC schon länger erörtert. Das Committee entschied nun, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die besagt, dass eine Kryptowährung nicht den Definitionen von Bargeld oder einem finanziellen Vermögenswert entspricht, aber der Definition eines immateriellen Vermögenswertes. Dementsprechend gilt IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte für Bestände einer Kryptowährung, es sei denn, die Kryptowährung wird im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs als zur Veräußerung verfügbar gehalten, in diesem Fall gilt IAS 2 Vorräte.

Während das DRSC die Agendaentscheidungen nicht in Gänze ablehnt, sieht es sich jedoch veranlasst, bestimmte Bedenken und weiterführende Überlegungen mit dem Committee zu teilen. Außerdem nutzt das DRSC die Gelegenheit, wieder auf allgemeine Probleme von Agendaentscheidungen hinzuweisen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme des DRSC gelangen Sie hier.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

14.05.2019

Zur jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC, die am 25. und 26. April 2019 in Berlin stattfand, wurde jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung gestellt.

Während seiner 74. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Vorbesprechung der Sitzung des Multilateral Networks (MLN, Arbeitsgruppe der Standardsetzer aus Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten)
  • RegE ARUG II und Änderungen an DRS 17 und DRS 20
  • Geplantes EFRAG-Diskussionspapier zu Pensionen

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG sucht neuen fachlichen Direktor

14.05.2019

Die bisherige fachliche Direktorin der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), Patricia McBride, hat angekündigt, Ende des Jahres aus der Organisation ausscheiden zu wollen. EFRAG bittet deshalb um Bewerbungen für die Position.

Die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG bietet weiterführende Informationen. Bewerbungne werden bis zum 21. Juni 2019 erbeten.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

14.05.2019

Die Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung des IASB hat am 3. April 2019 in London getagt. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die Beratungsgruppe hat folgende Punkte erörtert:

  • Gesamtansatz in Bezug auf Geschäftsmodell, Strategie, Betriebsumfeld und Risiken;
  • übergreifende Themen;
  • Geschäftsmodell;
  • Strategie;
  • Betriebsumfeld und Risiken.

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Webcast zu Rechnungslegungsforschung und der Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung

14.05.2019

Der IASB hat einen Webcast freigegeben, in dem Boardmitglied Prof. Dr. Ann Tarca die Ergebnisse von Forschungsarbeiten zur Vergleichbarkeit von Abschlüssen von Unternehmen, die IFRS anwenden, erörtert.

Auf folgende Themen geht Tarca in ihrer 24-minütingen Präsentation ein:

  • Definition und Bedeutung von Vergleichbarkeit;
  • Forschungsergebnisse in vier Untersuchungsbereichen:
    • Wahl von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden;
    • Beurteilung der Einhaltung der IFRS;
    • Vergleichbarkeit von Zahlen aus Rechnungslegungssystemen; und
    • Vergleichbarkeit und Marktergebnisse;
  • Instrumente, mit denen die IFRS-Stiftung die Vergleichbarkeit fördert; und
  • Erfolge und Herausforderungen des IASB.

Zugang zur Internetpräsentation haben Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform

13.05.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die Vorschläge des IASB, die darauf abzielen, die Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting zu erleichtern. Ebenso begrüßt EFRAG die Aufteilung der Reaktionen des IASB in zwei Phasen. Man ist aber der Auffassung, dass die zweite Phase, die sich mit Problemen im Zusammenhang mit der Ersetzung der Zinssätze befasst, so bald wie möglich in Angriff genommen und bereits parallel zum Abschluss der ersten Phase diskutiert werden sollte.

EFRAG hält fest, dass die Übergangswege der einzelnen IBOR unterschiedlich sind und daher unterschiedliche Rechnungslegungslösungen erfordern können. Im zweiten Anhang zum Stellungnahmeentwurf erörtert EFRAG deshalb drei Tatsachenmuster im Zusammenhang mit IBOR-Übergängen, um potenzielle Probleme aufzuzeigen, die jeweils auftreten könnten. EFRAG weist auch auf eine Reihe von möglichen Themen hin, die in der zweiten Phase adressiert werden könnten.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 31. Mai 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

Papier über den neuen Leasingstandard und die wichtigsten zehn Überlegungen für Anleger

13.05.2019

Das CFA Institute, ein globaler Non-Profit-Berufsverband für Investment Manager, Finanzanalysten und professionelle Anleger, hat ein Papier mit dem Titel 'Leases: What Investors Need to Know About the New Standard' veröffentlicht.

Die Leasingverpflichtungen von Unternehmen rücken in den Vordergrund und der Bilanz, seit zum 1. Januar 2019 ein neuer Leasingstandard für US-GAAP- und IFRS-Unternehmen in Kraft getreten ist. Da sich US-GAAP und IFRS für unterschiedliche Lösungen und Übergangsbestimmungen entschieden haben, müssen Anleger die Auswirkungen der neuen Standards auf die Unternehmen, in die sie investieren, sorgfältig erwägen. Das CFA Institute hat daher einen Leitfaden erstellt, der Investoren helfen soll, den Wandel zu verstehen, den sie erleben werden. Er beschreibt die zehn wichtigsten Aspekte, die Anleger prüfen müssen, die die Auswirkungen der Umstellung auf den neuen Standard einordnen wollen. Da sich die maßgeblichen Änderungen und die größten Herausforderungen an die Vergleichbarkeit aus der Bilanzierung durch Leasingnehmer ergeben, konzentriert sich der Bericht auf die Bilanzierung durch Leasingnehmer.

Die 10 wichtigsten Überlegungen, die im Bericht aufgeführt sind, sind:

  1. The Grundlagen – Hilft Investoren, die Grundlagen der neuen US-GAAP- und IFRS-Standards und deren Unterschiede zu verstehen.
  2. Übergangsmethoden – Erläuterung der Methoden und Auswirkungen der Umstellung auf die neuen Standards nach US-GAAP und IFRS - sowie der Herausforderung in Bezug auf die Vergleichbarkeit durch die unterschiedlichen Methoden.
  3. Angaben zu den Auswirkungen des Übergangs – Die zu erwartenden Übergangsangaben, einige Beispiele zur Veranschaulichung und wie Investoren die Übergangsauswirkungen bewerten sollten.
  4. Bezeichnungen im Jahresabschluss – Die Auswirkungen und Unterschiede des neuen US-GAAP- und IFRS-Standards auf die Jahresabschlussbezeichnungen. Inklusive einer kurzen Darstellung der Auswirkungen und Unterschiede des neuen Standards in der Gewinn- und Verlustrechnung für Analytiker.
  5. Alternative Erfolgskennzahlen – Die Auswirkungen der unterschiedlichen Behandlung von Leasingverträgen nach US-GAAP und IFRS auf die wichtigsten alternativen Erfolgskennzahlen. Am wichtigsten ist für die Anleger die Information, dass der Jahresüberschuss für IFRS-Unternehmen voraussichtlich niedriger sein wird, während die Kennzahlen für das operative Ergebnis wie EBITDA und EBIT höher als in der Vergangenheit und im Vergleich zu US-GAAP-Unternehmen sein werden.
  6. Zahlungsmittel – Erläuterung, dass sich die Zahlungsmittel nicht ändern, aber die Kapitalflussrechnung wird sich für IFRS-Unternehmen ändern.
  7. Verhältnisgrößen – Eine Analyse der Auswirkungen und Unterschiede des US-GAAP- und IFRS-Standards auf Solvenz, Liquidität, Rentabilität, Gewinn pro Aktie, Eigenkapitalrendite, Performance und Abdeckungskennzahlen. Die Herausforderungen der Vergleichbarkeit sind groß und Investoren müssen sie verstehen.
  8. Angaben – Warum Angaben für Investoren wichtiger denn je sind, da nun die Leasingverbindlichkeiten im Jahresabschluss bewertet werden. Überlegungen für Investoren bei der Analyse dieser neuen Verbindlichkeiten und der Bewertung des Unternehmens.
  9. Betroffene Branchen – Eine quantitative Analyse der Unternehmen im S&P 500, die voraussichtlich am stärksten betroffen sein werden.
  10. Markterwartungen – Überlegung, wie der Markt auf die neu sichtbare Belastung reagieren könnte.

Den englischsprachigen Bericht finden Sie auf der Internetseite des CFA Institutes.

FRC-Leitfaden zur Unterstützung kleinerer börsennotierter Unternehmen bei der Verbesserung der Finanzberichterstattung

13.05.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat 'Smaller Listed and AIM Quoted Companies - A Practical Guide for Audit Committees on Improving Financial Reporting' veröffentlicht.

Im Jahr 2015 veröffentlichte der FRC ein Diskussionspapier zum gleichen Thema, und kam zu dem Schluss, dass "das System der Finanzberichterstattung zwar nicht grundlegend fehlerhaft ist, dass es jedoch eine höhere Inzidenz von Geschäftsberichten schlechterer Qualität bei kleineren börsennotierten Unternehmen gibt als bei ihren größeren Pendants". Daher hat der FRC einen Leitfaden entwickelt, der praktische und kosteneffektive Vorschläge enthält, wie kleinere börsennotierte Unternehmen die Qualität ihrer Finanzberichterstattung verbessern können, und Fragen für Prüfungsausschüsse zur Verfügung stellt, die sie sich selbst und die mit dem Rechnungslegungsprozess verbundenen Gremien stellen sollten, um die kleineren börsennotierten Unternehmen zu ermutigen, über ihre aktuelle Praxis nachzudenken und Verbesserungsmöglichkeiten zu finden. Der Leitfaden baut nicht nur auf dem Diskussionspapier von 2015 auf, sondern enthält auch neuere Entwicklungen wie die drei neuen internationalen Rechnungslegungsstandards zur Erlöserfassung (IFRS 15), Leasingverhältnissen (IFRS 16) und Finanzinstrumenten (IFRS 9), die in den letzten drei Jahren in Kraft getreten sind.

Sie können sich den Leitfaden hier von der Internetseite des FRC herunterladen.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im April

13.05.2019

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 1. und 2. April 2019 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Bilanzielle Behandlung von Initial Coin Offerings und Tokens in Frankreich (1–14): Der ANC-Vertreter gab einen Überblick über die Rechnungslegungsvorschriften für Initial Coin Offerings und Tokens, die vom ANC im Dezember 2018 herausgegeben wurden. Aspekte, die von den ASAF-Mitgliedern erörtert wurden, waren die Anwendung der IFRS, Inhaber, Prävalenz und Legitimation.
  • Lageberichterstattung (15–36): Ziel der Sitzung war es, Meinungen der ASAF-Mitglieder zu den Vorschlägen des Stabs zu erhalten. Aspekte, die von den ASAF-Mitgliedern erörtert wurden, waren die Interaktion zwischen dem Lagebericht und anderen Berichten, Zurverfügungstellung von Informationen "aus der Perspektive der Unternehmensleitung" und das Zusammenspiel mit dem Informationsbedarf der Adressaten und mit dem Konzept der Neutralität, zukunftsorientierte Informationen im Lagebericht sowie Informationen über Steuern im Lagebericht.
  • IFRS 17 Versicherungsverträge (37–46): Ziel der Sitzung war es, die ASAF-Mitglieder um ihre Meinung zu den vorläufigen Entscheidungen des Boards über mögliche Änderungen an IFRS17 Versicherungsverträge zu bitten. Themen, die von den ASAF-Mitgliedern diskutiert wurden, waren Kredite, die Versicherungsrisiken übertragen, Akquisitions-Cashflows für Verlängerungen, Gewinnallokation für einige Verträge, die Option der Risikominderung, Darstellung im Abschluss, Übergangsebene und das Aggregationsniveau.
  • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (47–52): Die ASAF-Mitglieder erläuterten ihre vorläufigen Ansichten zum Entwurf.
  • Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (53–58): Die ASAF-Mitglieder gaben Ratschläge dazu, wie mit diesem Projekt fortgefahren werden soll.
  • Rückstellungen (59–68): Die ASAF-Mitglieder äußerten sich zu den bisherigen Forschungsergebnissen und zur Zukunft dieses Projekts. Die von den ASAF-Mitgliedern diskutierten Themen waren die Anpassung der Definition einer Schuld an das Rahmenkonzept, die Klärung der zu berücksichtigenden Kosten, die Klärung, ob der Diskontsatz das eigene Kreditrisiko widerspiegeln soll, und mehrere andere Themen.
  • KMU, die Tochterunternehmen sind (69–74): Ziel der Sitzung war es, die Ansichten der ASAF-Mitglieder über die Wahrscheinlichkeit der Übernahme eines Standards in ihrem Rechtskreis einzuholen, der es einer Tochtergesellschaft eines Mutterunternehmens, das die IFRS anwendet, ermöglicht, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS und die Angabevorschriften des IFRS für KMU anzuwenden, falls der Board mit einem solchen Projekt fortfahren sollte.
  • Anwendung des Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit auf die Berichterstattung von klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken im Abschluss (75–81): Der AASB präsentierte seinen Leitfaden Climate-related and other emerging risks disclosures: assessing financial statement materiality using AASB Practice Statement 2 vom Dezember 2018. Das Ziel der Sitzung war es, die Meinung der ASAF-Mitglieder darüber einzuholen, ob die Leitlinien nützlich sind, und ähnliche aktuelle Entwicklungen in den Rechtskreisen der ASAF-Mitglieder zu erfragen.
  • Verbesserung des Modells für die Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36 (82–89): Ein Vertreter des AASB stellte den AASB-Forschungsbericht Nr. 9 Perspectives on IAS 36: A case for standard setting activity vor. Ziel der Sitzung war es, dass der AASB die Ergebnisse seiner Forschung mit anderen ASAF-Mitgliedern teilt und Rückmeldungen dazu einholt.
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (90–94): Die ASAF-Mitglieder tauschten Sichtweisen zum Bilanzierungsansatz in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zwischen Unternehmen, die zur Gänze der kontrollierenden Partei gehören, aus.
  • Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene (95–105): Ziel der Sitzung war es, die Ansichten der ASAF-Mitglieder zu möglichen Angabevorschriften einzuholen, die von den Abschlussadressaten während der Einbindungsbemühungen im Zusammenhang mit IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts identifiziert wurden.
  • IFRS-Stiftung – Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess (106–113): Der Stab präsentierte, was zum Zeitpunkt der Sitzung eine Vorschau auf die Änderungen, die am 30. April zum Handbuchs für den Konsultationsprozess vorgeschlagen wurden, war. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Auswirkungsanalysen und die Agendaentscheidungen.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache (32 Seiten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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