Reaktionen von IDW und WPK auf den ESEF-Referentenentwurf

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16.10.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) haben beide Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Umsetzung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht.

Das IDW übt grundlegende Kritik an dem gemeinsamen Entwurf des Bundesjustiz- und des Bundesfinanzministeriums für ein "Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte". Eine Umsetzung des Entwurfs in der vorgelegten Fassung würde in grundlegende handels- und gesellschaftsrechtliche Pflichten eingreifen und sowohl für die betroffenen Unternehmen und deren Organe selbst als auch für die jeweiligen Abschlussprüfer eine Vielzahl offener Fragen hervorrufen. Zugang zum entsprechenden Schreiben haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Die WPK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Referentenentwurf einen Paradigmenwechsel darstellt, da die Anforderungen für das Offenlegungsformat der nach dem WpHG zu veröffentlichenden Jahresfinanzberichte bereits für die Aufstellung handelsrechtlicher Abschlüsse und Lageberichte vorgeschrieben werden sollen. Sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch deren Abschlussprüfer wäre dies mit erheblichen Belastungen verbunden. Die Presseerklärung auf der Internetseite der WPK bietet einen Überblick über die wesentlichen Forderungen der WPK und Zugang zur eigentlichen Stellungnahme.

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