2019

AFRAC 2019

26.09.2019

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 19. November 2019 zu seinem Forum "AFRAC 2019" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar. Gastredner bei der diesjährigen Veranstaltung wird DRSC-Präsident Prof. Dr. Andreas Barckow sein.

Insgesamt sind bei der AFRAC 2019 folgende Vorträge vorgesehen:

  • Arbeitsweise, Tätigkeitsschwerpunkte & künftige Herausforderungen des DRSC
  • Überblick über die Facharbeiten des AFRAC
  • Bilanzierung von nicht-derivaten Finanz-instrumenten im UGB
  • Wesentlichkeit bei der Erstellung von UGB-Abschlüssen

Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 5. November 2019 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Bericht des 'Rechnungslegungslabors' des britischen FRC zu Angaben zu Zahlungsmitteln

25.09.2019

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der Angaben zu den Quellen und der Verwendung von Zahlungsmitteln gewidmet ist.

Der Bericht untersucht, wie Unternehmen Fragen der Anleger beantworten können, wie ein Unternehmen Zahlungsmittel generiert und wie es diese verwenden will. Er bietet praktische Anleitungen, wie Unternehmen mehr Informationen und Zusammenhänge rund um ihre Angaben zur Liquidität bereitstellen können, die über die in der Kapitalflussrechnung hinausgehen, einschließlich der Angaben zu Geschäftsmodellen, Kapitalallokationsrahmen, Reverse-Factoring-Vereinbarungen und vielem anderen. Er enthält außerdem verschiedene praktische Beispiele.

Sie können sich den neuen Bericht hier von der Internetseite des FRC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17

25.09.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Juni 2019 veröffentlichten Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' eingereicht, mit denen dieser auf Bedenken und Umsetzungsherausforderungen reagiert, die in Bezug auf IFRS 17 'Versicherungsverträge' identifiziert wurden, nachdem der Standard 2017 herausgegeben wurde.

In unserer Stellungnahme begrüßen wir die Bereitschaft des IASB, auf Themen zu reagieren, die seit der Veröffentlichung von IFRS 17 durch die Diskussion in der Transition Resource Group und die Einbindungsaktivitäten, die der IASB bisher unternommen hat, identifiziert wurden.

Wir unterstützen die Vorschläge im Entwurf generell, weisen aber auf einige Bereiche hin, in denen diese Vorschläge verbessert werden können.

  • Der Vorschlag, Anlagerenditeleistungen in Versicherungsverträgen ohne direkte Partizipationsmerkmale über den Ansatz im Entwurf zu definieren, erscheint regelbasiert. Wir schlagen einen prinzipienbasierten Ansatz vor, der bestehende Konzepte in IFRS 17 verwendet.
  • Wir sind der Ansicht, dass der Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Änderung der gehaltenen Rückversicherungsverträge auf alle Arten von gehaltenen Rückversicherungsverträgen ausgedehnt werden sollte.
  • Wir begrüßen außerdem die Bemühungen des Boards, die Bedenken der Adressatengruppen hinsichtlich der Anwendbarkeit der Option zur Risikominderung zu berücksichtigen. Wir lehnen zwar die vorgeschlagenen Änderungen zur Ausweitung der Anwendung der Option zur Risikominderung auf gehaltene Rückversicherungsverträge nicht ab, sind aber der Meinung, dass eine bessere Lösung durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Ansatzes der variablen Vergütung auf gehaltene Rückversicherungsverträge erreicht werden könnte.
  • Wir weisen darauf hin, dass die Adressatengruppen sich weiterhin dessen bewusst sind, wie komplex die Anwendung der bestehenden Vorschriften in Bezug auf Verträge ist, die die als "Gegenseitigkeit" bezeichneten Merkmale aufweisen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

EFRAG hält 2023 für einen 'realistischen Zeitpunkt des Inkrafttretens' für IFRS 17, aber vorzeitige Anwendung müsse gestattet sein

25.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' veröffentlicht.

Vor allem ist EFRAG der Ansicht, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf den 1. Januar 2023 verschoben werden sollte, jedoch sollte eine vorzeitige Anwendung erlaubt sein, damit Unternehmen, die dies zu tun wünschen, den Standard vor diesem Zeitpunkt anwenden können. In der Stellungnahme heißt es:

EFRAG begrüßt die Entscheidung des IASB, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 aufzuschieben. EFRAG stimmt jedoch dem 1. Januar 2022 als Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht zu. EFRAG hält den 1. Januar 2023 für einen realistischen Zeitpunkt des Inkrafttretens, wobei eine vorzeitige Anwendung gestattet sein sollte.

Darüber hinaus unterstützt EFRAG viele der vorgeschlagenen Änderungen, auch wenn in der Stellungnahme einige verbleibende Bedenken genannt werden. EFRAG würdigt auch die Berücksichtigung der in ihrem Schreiben an den IASB vom September 2018 genannten Themen. EFRAG ist der Ansicht, dass zwei Punkte weitere Erwägung rechtfertigen:

  • EFRAG ist der Ansicht, dass die Vorschrift der jährlichen Kohorten unter einigen Umständen zu unnötigen Kosten führt. Die EFRAG empfiehlt dem IASB, die Entwicklung einer geeigneten Lösung für sie in Betracht zu ziehen, die die Berichtsziele der Aggregationsebene und ihrer wirtschaftlichen Merkmale berücksichtigt.
  • EFRAG ist weiterhin besorgt über die Herausforderungen, denen sich die Ersteller bei der Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes gegenübersehen, und ermutigt den IASB, im Haupttext des endgültigen Standards zu bestätigen, dass die Verwendung von Schätzungen zulässig ist, einschließlich derjenigen, die zur Schätzung der fehlenden Informationen erforderlich sind.

Auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zu einer entsprechenden Presseerklärung und zur endgültigen Stellungnahme.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 bezüglich eines Verweises auf das Rahmenkonzept

24.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/3 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)' veröffentlicht.

Der Entwurf enthält drei vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, mit denen ein veralteter Verweis in IFRS 3 aktualisiert würde, ohne die Vorschriften im Standard bedeutend zu ändern.

EFRAG stimmt allen drei vorgeschlagenen Änderungen zu.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Referentenentwurf zu ESEF jetzt öffentlich zugänglich

24.09.2019

Wie gestern berichtet gibt es zur Umsetzung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen. Der Referentenentwurf ist jetzt öffentlich zugänglich.

Sie finden den Referentenentwurf auf der Internetseite des BMJV.

CRD stellt Bericht zur Angleichung zwischen den Standards und Rahmenkonzepte seiner Mitglieder und den TCFD-Empfehlungen vor

24.09.2019

Auf dem Weltkongress der Rechnungsleger in Sydney im November 2018 hat der Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD), der Organisationen zusammenbringt, die bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensberichterstattungslandschaft haben, ein Zweijahresprojekt angekündigt, das sich auf die Angleichung der Standards und Rahmenkonzepte seiner Mitglieder konzentriert. Ein Bericht 'Driving Alignment in Climate-related Reporting' wurde nun auf dem Gipfel zur nachhaltigen Entwicklung des Weltwirtschaftsforums während der Klimawoche in New York Unternehmen und Investoren vorgestellt.

Die Publikation vergleicht die Standards und Rahmenkonzepte der Teilnehmer des Projekts zur besseren Angleichungent mit den sieben Prinzipien für wirksame Angaben, den 11 empfohlenen Angaben und den 50 veranschaulichenden Beispielmetriken, die in den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) vom Juni 2017 enthalten sind. Sie dokumentiert auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Teilnehmern innerhalb der Parameter der veranschaulichenden Beispielmetriken der TCFD-Empfehlungen.

Teilnehmer des CRD-Projekts zur besseren Abstimmung sind das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP), der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB), die Global Reporting Initiative (GRI), der Internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und der US-amerikanischen Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB). Weitere Mitglieder des CRD sind der Financial Accounting Standards Board (FASB, Beobachter), der International Accounting Standards Board (IASB) und die Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization, ISO).

Die Analyse im Bericht zeigt eine starke Übereinstimmung zwischen den Rahmenkonzepten und Standards der Teilnehmer und den TCFD-Empfehlungen. Insbesondere gilt:

  • Die sieben Prinzipien für wirksame Angaben der TCFD ergänzen harmonisch die Rahmenkonzepte und Standards der Teilnehmer, und die Analyse zeigt keine Konfliktquellen auf.
  • Die Verlautbarungen der Teilnehmer sind gut auf die 11 von der TCFD empfohlenen Angaben abgestimmt, die jeweils umfassend durch die Rahmenkonzepte und Standards abgedeckt werden.
  • Insgesamt sind 80% der 50 veranschaulichenden Beispielmetriken der TCFD vollständig oder angemessen durch CDP-, GRI- und SASB-Indikatoren abgedeckt.
  • Es gibt eine hohe Übereinstimmung zwischen CDP, GRI und SASB für die veranschaulichenden Beispielmetriken der TCFD, wobei 70% der 50 Metriken der TCFD keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Indikatoren der Teilnehmer aufweisen. Bei den übrigen 15 Indikatoren sind die wesentlichen Unterschiede begrenzt.

Der vollständige Bericht kann hier heruntergeladen werden und wird in zwei Online-Seminaren am 10. Oktober 2019 vorgestellt. Die Teilnehmer müssen sich vorab für die Online-Seminare anmelden, um Zugang zu erhalten. Für weitere Informationen auf der Internetseite des CRD klicken Sie bitte hier.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

24.09.2019

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei SASB/CDSB, CDSB, ACCA/CAANZ/ICAS, IIRC und GRI.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) haben gemeinsam das TCFD Good Practice Handbook veröffentlicht, eine Ergänzung zum TCFD Implementation Guide vom Mai 2019. Das Handbuch bietet Praxisbeispiele für die TCFD-Berichterstattung, um Unternehmen dabei zu unterstützen, besser zu verstehen, wie sie mit Investoren über die finanziell bedeutsamen klimabedingten Risiken und Chancen, denen sie ausgesetzt sind, besser kommunizieren können. Bitte klicken Sie hier, um das Handbuch von der Internetseite des CDSB herunterzuladen.

Der CDSB hat auch eine E-Learning-Plattform für die Angabe von klimabezogenen Finanzdaten eingerichtet, die Unternehmen dabei unterstützen soll, die Wissenslücke zu schließen und die Angaben zu klimabezogenen Informationen zu verbessern. Die E-Learning-Kurse, die auf dem TCFD Knowledge Hub gehostet werden, sind CPD-akkreditiert und für Unternehmen, Investoren und Finanzexperten geeignet. Für weitere Informationen auf der Internetseite des CDSB klicken Sie bitte hier.

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA), die Vereinigung der Wirtschaftsprüfer von Australien und Neuseeland (Chartered Accountants Australia and New Zealand, CAANZ) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) haben gemeinsam Recommendations for SDG Disclosures: a consultation paper veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Empfehlungen für die Angabe von Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen sollen sowohl in Verbindung mit bestehenden Berichtsrahmen als auch neutral in Bezug auf diese verwendet werden. Die Empfehlungen sind auch SDG-spezifisch und berücksichtigen die Komplexität und Vernetzung der Fragen der nachhaltigen Entwicklung, die in den SDG behandelt werden. Für weitere Informationen auf der Internetseite von ACCA klicken Sie bitte hier.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat seinen integrierten Bericht 2018 veröffentlicht, erstmals mit einer begrenzten Güteaussage eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Für weitere Informationen und den Zugang zum Bericht auf der Internetseite des IIRC klicken Sie bitte hier.

Die Global Reporting Initiative (GRI) gibt bekannt, dass die Versionen 2018 zweier Standards - GRI 303 Water and Effluents und GRI 403 Occupational Health and Safety - in die arabische Sprache übersetzt wurden. Alle arabischen Übersetzungen der GRI-Standards sind hier auf der Internetseite der GRI verfügbar.

Referentenentwurf zu ESEF

23.09.2019

Zur Umsetzung des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) gibt es einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums der Finanzen. Der Entwurf ging am 20. September 2019 den beteiligenden Verbände und Fachkreise zwecks Konsultation zu; bislang ist er auf den Internetseiten der beteiligten Ministerien noch nicht öffentlich zugänglich.

Auf der Internetseite des DRSC ist eine Kurzzusammenfassung der Inhalte des Referentenentwurfs verfügbar. Erläutert werden dort die vorgeschlagene Änderungen im Handelsbilanzrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen — (i) elektronische Erstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse, der Lage- und Konzernlageberichte sowie ihre sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide im Format Extensible Hyper Text Markup Language (XHTML), (ii) Etikettierung der betroffenen IFRS-Konzernabschlüsse auf Basis der ESEF-Taxonomie mit Hilfe der Inline eXtensible Business Reporting Language (iXBRL) und (iii) elektronische Formvorgaben für die Unterzeichnung der betroffenen Abschlüsse und Bilanzeide — und die Auswirkungen im Gesellschafts- und Wertpapierhandelsrecht.

Mit den neuen Regelungen sollen die betroffenen Kapitalmarktunternehmen (Inlandsemittenten nach § 2 Abs. 14 WpHG, die Wertpapiere nach § 2 Abs. 1 WpHG begeben) verpflichtet werden, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse, ihre Lage- und Konzernlageberichte sowie ihre sog. (Konzern-)Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide elektronisch in XHTML aufzustellen und offenzulegen. Neu ist auch die Verpflichtung, diese Unterlagen - mit Ausnahme von Lagebericht und Konzernlagebericht - qualifiziert elektronisch zu signieren. Die neuen Vorgaben sollen erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte sowie (Konzern-) Bilanzeide und (Konzern-)Lageberichtseide anzuwenden sein, die für das nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahr aufgestellt werden. Mutterunternehmen, die nach § 315e HGB einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, haben zusätzlich die Auszeichnungssprache XBRL und eine festgelegte Basistaxonomie zu verwenden. Für bestimmte Anhangangaben ist eine zeitlich gestaffelte Auszeichnungspflicht vorgesehen.

Zur Zusammenfassung auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Gesetzesvorhaben zeitkritisch sei.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des globalen Erstellerforums

23.09.2019

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Dienstag, den 8. Oktober 2019 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) in London tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Dienstag, 8. Oktober 2019 (10:10h-16:25h)

  • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
  • IBOR — Phase 2 des Projekts
  • Primäre Abschlussbestandteile — Aktueller Stand des Projekts
  • Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — Überblick über den Entwurf und erste Sichtweisen der GPF-Mitglieder
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — Meinungen der GPF-Mitglieder, die in die Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen werden sollen
  • Agendakonsultation — Sichtweisen der GPF-Mitglieder zur Priorisierung von Finanzberichterstattungsfragen in der Bitte um Informationsübermittlung zur Agendakonsultation 2020

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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