Dezember

Ergebnisse der 93. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

16.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Ein Ergebnisbericht ist jetzt verfügbar.

Während seiner 93. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Übernahme der Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9

16.12.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit den Änderungen wird das feste Auslaufsdatum für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente in IFRS 4 Versicherungsverträge geändert, so dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden (und nicht bereits zum 1. Januar 2021).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 16. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

IVSC veröffentlicht Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten

15.12.2020

Im Dezember 2018 richtete der internationalen Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) einen neuen Board für die Bewertung von Finanzinstrumenten ein, der die Aufgabe hat, IVS 500 'Financial Instruments' zu überprüfen und zu verbessern. Der Board hat nun einen ersten Entwurf veröffentlicht, der vorgeschlagene Verbesserungen an IVS 500 in Bezug auf Governance und Daten enthält.

Zum Thema Governance enthält der Entwurf Leitlinien zu den Prozessen, die Unternehmen befolgen sollten, um eine ordnungsgemäße Governance bei der Bewertung von Finanzinstrumenten sicherzustellen. Die Leitlinien sehen vor, dass ein Bewertungsprozess systematisch, konsistent angewendet, wirtschaftlich fundiert und kontrolliert sein sollte.

Der Abschnitt über Daten beschreibt die Grundsätze für die Erstellung einer Datentaxonomie oder eines Datenwörterbuchs, um alle Daten, die in Bewertungen verwendet werden, zu kategorisieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Es wird auch auf die spezifischen Voraussetzungen hingewiesen, die für verschiedene Arten von Daten erfüllt werden müssen. Der Abschnitt beschreibt auch die Kontrollen, die für die Aggregation und das Management von Daten in einer Organisation notwendig sind, und wie das Konzept der Proportionalität bei der Bestimmung der Vorschriften für die Verwendung von Daten anzuwenden ist.

Der Entwurf vorgeschlagener Verbesserungen an IVS 500 wird in mehreren Schritten veröffentlicht. Dieser erste Entwurf befasst sich mit der Governance und den Daten, während Methoden und Modelle sowie Kontrollen und Berichterstattung später behandelt werden. Da es Interdependenzen zwischen den Bereichen gibt, werden die verschiedenen Versionen des Entwurfs kumulativ sein. Der Entwurf, der die Vorschläge zu Methoden und Modellen sowie zu Kontrollen und Berichterstattung enthält, wird auch die Abschnitte dieses ersten Entwurfs enthalten, um etwaige Interdependenzen zu berücksichtigen und den Interessengruppen die Kommentierung der Vorschläge zu erleichtern.

Stellungnahmen zu diesem ersten Entwurf werden bis zum 19. April 2021 erbeten. Er ist auf der Internetseite des IVSC verfügbar.

GRI-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

15.12.2020

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat zu dem im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen.

In der Stellungnahme stimmt GRI der Einschätzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zu, dass die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsberichterstattung wächst und dass eine globale Lösung die Bedürfnisse der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen, zusammen mit den Informationsbedürfnissen ihrer Adressatengruppen, einschließlich der Investoren, sowie den Informationsbedürfnissen der Rechtskreise, in denen sie tätig sind, berücksichtigen muss.

GRI stellt außerdem fest, dass nicht nur eine globale Lösung erforderlich ist, sondern dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch verpflichtend werden sollte, um wirklich zu einer besseren Entscheidungsfindung beizutragen. In der Stellungnahme heißt es außerdem, dass die Finanzberichterstattung selbst gestärkt werden muss, um die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das berichtende Unternehmen zu reflektieren. Eine verbesserte Finanzberichterstattung würde dann neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen. GRI ist der Ansicht, dass die Finanzberichterstattung dann in der Lage sein wird, die durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung gestellten Informationen zu nutzen, um die finanziellen Auswirkungen aller Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten vollständig zu berücksichtigen.

GRI äußert sich auch zur Rolle der IFRS-Stiftung:

Die IFRS-Stiftung ist in der Position, die Weiterentwicklung des bestehenden Aufsichtsmechanismus im öffentlichen Interesse zu unterstützen, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzubeziehen, wodurch noch mehr Rechtskreise, die eine globale Lösung für die Finanzberichterstattung mandatiert haben, dies auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tun können.

Zugang zur englischsprachigen Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

GRI bietet außerdem zwei Internetseminare zu der Antwort auf die Konsultation an: Am 17. Dezember 2020 um 9:00h MEZ und um 17:00h MEZ (Verknüpfungen auf die Anmeldeseiten).)

Mitgliedstaaten können ESEF verschieben

15.12.2020

Das Europäische Parlament und der Rat haben einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten gestattet, die Anwendung der Anforderungen des neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformats (European Single Electronic Format, ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Angabe nachvollziehbarer Gründe mitteilen.

Börsennotierte Unternehmen, die 2021 ESEF-Jahrefinanzberichte veröffentlichen wollen, könnten dies weiterhin tun.

Eine entsprechende Erklärung Coronavirus: EU agrees to rules to make it easier for firms to raise capital through the 'EU Recovery Prospectus' ist auf der Internetseite der Europäischen Kommission verfügbar.

EFRAG-Sitzung am kommenden Donnerstag

15.12.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 17. Dezember 2020 zur Verfügung gestellt.

Ein wichtiges Thema der Sitzung wird das IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung sein.

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

Mitschnitte von der gestrigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.12.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 14. Dezember 2020 per Videokonferenz getagt. Von dieser Sitzung sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 94. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung von TEG

15.12.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 16. Dezember 2020 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Einziges Thema der Sitzung wird das IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung sein.

Die genaue Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

13.12.2020

Der IASB wird vom 14. bis 16. Dezember 2020 per Videokonferenz tagen und acht Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: In der Sitzung im Dezember 2020 hat das IFRS Interpretations Committee eine Agendaentscheidung zu Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette (Reverse Factoring) finalisiert. Im Rahmen dieser Sitzung wird der Board gebeten, diese Entscheidung zu bestätigen. Wenn vier oder mehr Boardmitglieder Einspruch erheben, wird die Agendaentscheidung nicht veröffentlicht. Dies ist die erste Agendaentscheidung, die im Zuge des überarbeiteten Konsultationsprozesses dem IASB vorgelegt wird.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt einen Standard mit reduzierten Angabepflichten für Tochterunternehmen, die IFRS anwenden, aber die Definition eines kleinen oder mittelgroßen Unternehmens (KMU) erfüllen. In dieser Sitzung bittet der Stab um Stellungnahmen dazu, ob das Konsultationsdokument auch reduzierte Angabepflichten für IFRS 17 enthalten sollte. Zudem empfiehlt der Stab, dass IFRS 1 nicht geändert wird und keine gesonderten Übergangsvorschriften entwickelt werden. Des Weiteren empfiehlt der Stab, dass, wenn ein Unternehmen den Standard zu reduzierten Angabepflichten nicht mehr anwendet, die Vergleichszahlen die Angabepflichten der vollständigen IFRS umfassen sollten. Außerdem sollte der Standard zu reduzierten Angaben der Ansicht des Stabs entsprechend mehr als einmal "erstmalig" angewendet werden können und eine Klarstellung beinhalten, dass der Standard ein Wahlrecht ist und ein Unternehmen seine Entscheidung, ihn anzuwenden, rückgängig machen kann.

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB hat im Januar 2020 eine Bitte um Übermittlung von Informationen im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU herausgegeben. Der IASB hat 66 Stellungnahmen, hauptsächlich von Rechnungslegungsgremien und standardsetzenden Organisationen, erhalten. Grundsätzlich sprachen sich die Interessengruppen dafür aus, dass sich der IFRS für KMU an den vollen IFRS orientieren sollen. Der Stab empfiehlt dem Board, die SME Implementation Group (SMEIG) zu bitten, eine Reihe von Empfehlungen für den Board über die nächsten Schritte der zweiten umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU zu entwickeln. Die nächste Sitzung der SMEIG ist im Februar 2021 vorgesehen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Board entwickelt derzeit eine Änderung an IAS 1 und seinem Leitliniendokument zur Anwendung der Wesentlichkeit vor. Der Stab empfiehlt dem Board, keine Übergangsvorschriften und keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens zu den Änderungen am Leitliniendokument hinzuzufügen, er empfiehlt aber eine kleine Änderung des Wortlauts in IAS 1.117B.

Primäre Abschlussbestandteile: Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben. Der Stab hat die Rückmeldungen aus den 215 eingegangenen Stellungnahmen, den Einbindungsaktivitäten, der Feldarbeit und einer Übersicht über die wissenschaftliche Literatur zusammengefasst. Es gibt 11 Papiere, die jeweils einen Aspekt der Rückmeldungen zusammenfassen. Als erster Eindruck aus den Stellungnahmen ist zu nennen, dass es Unterstützung für viele Aspekte der Vorschläge, wie z.B. definierte Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung und die Einführung einer Definition für ungewöhnliche Posten gab. Viele Stellungnehmende hielten jedoch zusätzliche Leitlinien für erforderlich und waren mit der vorgeschlagenen Definition für ungewöhnliche Posten nicht einverstanden. Es gab breite Unterstützung für die vorgeschlagenen Rollen für die primären Abschlussbestandteile und den Anhang. Es gab jedoch fast keine Unterstützung für die Trennung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und die Vorschläge in Bezug auf die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen erhielten gemischte Meinungen, die zum Teil mit großem Nachdruck vorgebracht wurden. Der Stab fordert den Board nicht auf Entscheidungen zu treffen, sondern bittet um Rückmeldung und die Identifizierung von Bereichen, in denen weiterer Untersuchungsbedarf besteht.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Im Oktober 2020 beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 zu beginnen. Der Stab plant zunächst die zu untersuchenden Sachverhalte zu identifizieren und zu bewerten, die dann Gegenstand einer öffentlichen Konsultation in Form einer Bitte um Übermittlung von Informationen sein sollen. Der Stab geht davon aus, dass die Durchführung der Überprüfung nach der Einführung etwa 18-24 Monate dauern wird und die Bitte um Informationsübermittlung im dritten Quartal 2021 herausgegeben wird. Der Stab wird den Board fragen, ob dieser Kommentare zu den Projektzielen der Überprüfung nach der Einführung, den Aktivitäten oder dem Zeitplan hat.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Stab empfiehlt dem Board, das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu verschieben.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Im Januar 2020 entschied der Board, Beispiele zu entwickeln, um zu veranschaulichen, wie die bilanziellen Auswirkungen des vorgeschlagenen gedeckelten Ansatzes im Vergleich zu den bestehenden Anforderungen in IAS 19 für leistungsorientierte Pläne zu Pensionsleistungen, die von Vermögensrenditen abhängen, aussehen. Der Stab bittet den Board um Rückmeldungen zu dem entwickelten erläuternden Beispiel.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IFAC-Stellungnahme zur Nachhaltigkeitskonsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung

11.12.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat zu dem im September 2020 veröffentlichten Konsultationspapier der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung Stellung genommen.

Bereits im September 2020, noch bevor die Trustees ihre Nachhaltigkeitskonsultation starteten, hatte IFAC ein IASB-Schwestergremium für die Setzung globaler Nachhaltigkeitsstandards gefordert.

In Beantwortung der Konsultation der Treuhänder wiederholt IFAC nun die Forderung nach einem internationalen Board für die Nachhaltigkeitsstandardsetzung unter dem Dach der IFRS-Stiftung. In der Stellungnahme heißt es (Hervorhebung im Original):

Die Konsultation identifiziert wichtige und herausfordernde Fragen, die von den Treuhändern der IFRS-Stiftung erwogen werden sollten — einschließlich des Anwendungsbereichs und der Abfolge der Standards, des Ansatzes in Bezug auf Wesentlichkeit und der Frage, wie auf bestehenden Initiativen aufgebaut werden kann. In Bezug auf die grundlegenden Fragen jedoch — ob es einen Bedarf für einen globalen Satz international anerkannter Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt und ob die IFRS-Stiftung durch die Einrichtung eines neuen Sustainability Standards Board (SSB) eine führende Rolle spielen sollte — ist IFAC vor dem Hintergrund einer umfassenden Befragung von Interessengruppen der Meinung, dass die Antwort ganz klar "ja" ist.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IFAC.

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