FSR-Fahrplan für die Adressierung von klimabedingten Finanzrisiken

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08.07.2021

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren der G20 einen umfassenden Fahrplan zur Adressierung klimabedingter Finanzrisiken zur Billigung vorgelegt. Der Fahrplan skizziert die laufenden und noch zu leistenden Arbeiten von Standardisierungsgremien und anderen internationalen Organisationen über einen mehrjährigen Zeitraum.

Der Fahrplan, der von mehreren Dokumenten begleitet wird, darunter ein Bericht über die Förderung klimabezogener Angaben, stellt fest, dass das Ziel internationaler Initiativen im Bereich der Finanzangaben darin bestehen muss, weltweit konsistente, vergleichbare und entscheidungsnützliche öffentliche Angaben von Unternehmen über ihre klimabezogenen Finanzrisiken zu erreichen. Um dieses übergeordnete Ziel zu fördern, ist es wichtig, internationale Standards zu etablieren, einschließlich der Berücksichtigung der Interoperabilität zwischen einer globalen Basis von internationalen Standards und nationalen und regionalen rechtskreisspezifischen Vorschriften. Daher begrüßt der FSR das Arbeitsprogramm der IFRS-Stiftung zur Entwicklung eines grundlegenden globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter robuster Governance und öffentlicher Aufsicht, der auf dem TCFD-Rahmenwerk und der Arbeit der Allianz von Nachhaltigkeitsstandardsetzern aufbaut und diese sowie ein breiteres Spektrum von Interessengruppen, einschließlich nationaler und regionaler Behörden, eng einbezieht.

Der FSR hat seine Mitglieder in der ersten Jahreshälfte 2021 befragt, um die (aktuellen oder geplanten) nationalen/regionalen Praktiken der Finanzbehörden zur Förderung klimabezogener Angaben zu untersuchen. Die Antworten auf die Umfrage zeigten, dass die meisten Länder die Entwicklung einer gemeinsamen globalen Grundlinie internationaler Rechnungslegungsstandards zum Thema Klima nachdrücklich unterstützen, wobei viele auf die laufende Arbeit der IFRS-Stiftung verwiesen. Sie signalisierten auch, dass eine internationale Koordination der Vorschriften für klimabezogene Angaben von entscheidender Bedeutung ist und dass eine regulatorische und aufsichtsrechtliche Fragmentierung verhindert werden muss.

Im Fahrplan wird darauf hingewiesen, dass der FSR eine wichtige Rolle bei der globalen Koordinierung spielen kann, einschließlich der Förderung der Übernahme der vom ISSB erwarteten internationalen Berichterstattungsstandards, sobald diese entwickelt und als globale Grundlinie anerkannt sind. Solche international vereinbarten Angabestandards als globale Grundlinie würden die einzelnen Rechtskreise nicht daran hindern, in ihren Zuständigkeiten weiter oder schneller vorzugehen. Der FSR erklärt, dass er weiterhin als internationales Forum für den länderübergreifenden Erfahrungsaustausch und die Förderung von bester ausgeübter Praxis fungieren und einen Beitrag zu den Diskussionen in anderen internationalen Foren leisten wird (z. B. im Rahmen der COP26 und der G7-/G20-Treffen). Der FSR wird weiterhin die Arbeit der IFRS-Stiftung zur Entwicklung eines Vorschlags für eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter robuster Governance und öffentlicher Aufsicht unterstützen. Als Teil dieser Arbeit ermutigt der FSR die IFRS-Stiftung, die Verbindung zwischen den vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards, die vom ISSB entwickelt werden sollen, und den bestehenden Rechnungslegungsstandards zu adressieren. Vorbehaltlich der Übernahme dieses Standards wird der FSR die Mitgliedsländer des FSR ermutigen, den Standard des ISSB für grenzüberschreitende Zwecke und bei der Festlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Angabevorschriften zu berücksichtigen, und zwar im Rahmen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen der einzelnen Länder und in einer Weise, die konsistente und vergleichbare Nachhaltigkeitsangaben in allen Ländern fördert.

Die einzelnen Maßnahmen und Ziele sind im Fahrplan detailliert beschrieben. Ein vorläufiger Zeitplan für jede dieser Maßnahmen und Ziele ist in Tabellenform beginnend ab Seite 12 des Dokuments zu finden. Die folgenden zusätzlichen Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

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