Juni

IASB kündigt Internetpräsentation zum Entwurf zur Lageberichterstattung an

28.06.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27. Mai 2021 den Entwurf ED/2021/6 'Lageberichterstattung' veröffentlicht. Der IASB hat nun ein Internetseminar angekündigt, das einen Überblick über den Entwurf bieten und den Zuschauern die Möglichkeit geben wird, Fragen zu stellen.

Das Internetseminar findet am 13. Juli 2021 statt. Um Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wird das Seminar zweimal angeboten:

  • 9:00h-10:00h britischer Zeit
  • 16:00h-17:00h britischer Zeit

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Juni 2021)

28.06.2021

Im Nachgang der IASB-Sitzung im Juni 2021 haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Drei neue Projekte zur Standardpflege wurden dem Arbeitsprogramm hinzugefügt.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 28. Mai 2021.

Standardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1) — ein Projekt, das als Ergebnis einer vorläufigen Agendaentscheidung neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde; ein Entwurf wird im 4. Quartal 2021 erwartet
  • Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 — Vergleichsinformationen — dieses Projekt wurde neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen; ein Entwurf wird im Juli 2021 erwartet
  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion — über die weitere Projektausrichtung soll im vierten Quartal 2021 entschieden werden (zuvor: drittes Quartal 2021)
  • Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette — ein Projekt, das als Ergebnis einer Agendaentscheidung neu in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde; ein Entwurf wird im 4. Quartal 2021 erwartet

Forschungsprojekte

  • Dynamisches Risikomanagement — eine Entscheidung  über die weitere Projektausrichtung soll jetzt im ersten Halbjahr 2022 gefällt werden (zuvor: keine Angabe)
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrediten abhängen — eine Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im vierten Quartal 2021 stattfinden (zuvor: drittes Quartal 2021)

Sonstige Projekte

  • keine Änderungen

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 28. Mai 2021 und 28. Juni 2021 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

      Papiere für die nächste Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

      25.06.2021

      Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC wird am 5. Juli 2021 per Videokonferenz tagen. Die Papiere für die Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

      Während seiner 22. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung erörtern.

      Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

      Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

      24.06.2021

      Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IFAC, The Investor Agenda, VBA, ACCA, IIRC, SASB, GRI, CDP, The Reporting Exchange und Deloitte.

      Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat die weltweiten Praktiken für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Prüfung dieser Informationen untersucht, einschließlich der Verbreitung der Prüfung, des Umfangs der Prüfung und der von den Anwendern verwendeten Standards. Dabei wurden große Unterschiede in der Art und Weise festgestellt, wie Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen berichtet werden und wie Wirtschaftsprüfer die Informationen prüfen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von IFAC.

      Die sieben Gründungspartner von The Investor Agenda fordern die Regierungen auf, sich zu verpflichten, verpflichtende Vorschriften zur Angabe von Klimarisiken einzuführen, die sich an den Empfehlungen der TCFD orientieren und eine umfassende Angabe sicherstellen, die konsistent, vergleichbar und entscheidungsnützlich ist. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

      Die Value Balancing Alliance (VBA), deren Ziel es ist, Interessengruppen in die Lage zu versetzen, künftig die nichtfinanzielle Leistung von Unternehmen wie die finanzielle Leistung heute zu vergleichen, hat ein Positionspapier zur Standardisierung von Angabevorschriften veröffentlicht. Das Papier können Sie hier abrufen.

      Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht veröffentlicht, der untersucht, wie eine Auswahl von Organisationen im Business-Netzwerk des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) integriertes Denken in ihren integrierten Berichten kommuniziert. Den Bericht finden Sie hier.

      Im Vorfeld des Zusammenschlusses mit dem Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) zur Value Reporting Foundation (VRF) hat der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) seinen neuesten integrierten Bericht Driving Cohesion veröffentlicht. Den Bericht können Sie hier abrufen.

      Der IIRC hat auch eine aktualisierte Übersetzung seines Internationalen Rahmenkonzepts ins Russische veröffentlicht, um das Verständnis und die Einführung der integrierten Berichterstattung in Russland zu unterstützen. Zugnag zur Übersetzung haben Sie hier.

      Der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat die Verfügbarkeit von französischen Übersetzungen seiner Standards bekannt gegeben. Nähere Informationen finden Sie hier.

      Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine von GRI South Asia intern durchgeführte Studie veröffentlicht, die zeigt, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in drei Zielländern - Indien, Bangladesch und Sri Lanka - auf dem Vormarsch ist. Nähere Informationen finden Sie hier.

      Das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) hat eine regionale Asien-Pazifik-Analyse der Umweltangaben von Unternehmen für 2020 veröffentlicht. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

      CDP hat auch Fragen und Antworten mit Anmerkungen von CDP Europe dazu veröffentlicht, was die vorgeschlagene CSRD für Unternehmen bedeutet. Nähere Informationen finden Sie hier.

      The Reporting Exchange ist zu einer neuen Internetpräsenz umgezogen: https://www.arabesque.com/

      Deloitte hat auf die Aufforderung der SEC, sich zu klimabezogenen und anderen ESG-Angaben zu äußern, Stellung genommen. Unsere Stellungnahme können Sie hier einsehen.

      Deloitte hat außerdem einen Heads Up-Newsletter veröffentlicht — Do ESG Matters Affect Accounting and Financial Reporting Today? Bitte klicken Sie hier, um den Newsletter aufzurufen.

      Aufzeichnung des virtuellen Forschungsseminars von IASB, EAA und EFRAG zur Lageberichterstattung

      24.06.2021

      Am 18. Juni 2021 hat der IASB in Zusammenarbeit mit der European Accounting Association (EAA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein virtuelles Forschungsseminar für Akademiker abhalten. Das Seminar bot einen Überblick über den IASB-Entwurf zur Lageberichterstattung geben. Eine Aufzeichnung ist jetzt verfügbar.

      Am 27. Mai 2021 veröffentlichte der IASB den Entwurf zwecks Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung von 2010. Das Seminar wurde von EAA-Präsident Prof. Dr. Thorsten Sellhorn geleitet und bot auch die Sichtweise von EFRAG zum Entwurf (durch Vincent Papa vom EFRAG-Sekretariat) und eine akademische Einschätzung von Prof. Dr. Peter Kajüter. Themen waren der zielorientierten Ansatz, die Auswahl und Darstellung von Informationen sowie die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen.

      Die Aufzeichnung der Präsentation sowie die verwendeten Folien sind jetzt auf der Internetseite des IASB verfügbar.

      Zusammenfassung der Treuhänder- und der DPOC-Sitzung vom Juni 2021

      24.06.2021

      Die Treuhänder der IFRS-Stiftung und der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) haben vom 15. bis 17. Juni 2021 per Videokonferenz getagt. Auf der Internetseite des IASB steht jetzt eine englischsprachige Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

      Die Zusammenfassung berichtet zu folgenden Themen:

      • Eigentliche Treuhändersitzung:
        • Bericht des Vorsitzenden der Treuhänder — Erkki Liikanen informierte die Treuhänder über die jüngsten Treffen mit wichtigen Interessengruppen sowohl in Bezug auf die aktuelle Arbeit der Stiftung als auch auf die Entwicklung der Strategie der Stiftung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
        • Bericht des Executive Director — Die Treuhänder erhielten einen Bericht des Executive Director Lee White über die Aktivitäten seit der letzten Sitzung.
        • Nachhhaltigkeitsberichterstattung — Die Treuhänder diskutierten den Fortschritt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und bei der Entwicklung des vorgeschlagenen ISSB. Sie konzentrierten sich auf die Entwicklung eines Geschäftsplans und eines Zielbetriebsmodells für den ISSB sowie auf die Finanzierung.
        • Agendakonsultation — Die Treuhänder erhielten eine Präsentation zur Agendakonsultation des IASB.
        • Bericht des Vorsitzenden des IASB — Der Vorsitzende des IASB informierte die Treuhänder über die Aktivitäten des Boards im Zeitraum März bis Mai 2021.
        • Berichte der einzelnen Ausschüsse — Die Treuhänder erörterten Berichte des Prozess- und Technologieausschusses, des Prüfungs-, Finanz- und Risikoausschusses, des Personalausschusses, des Nominierungsausschusses und des DPOC. (Ein Bericht von der DPOC-Sitzung ist dem Bericht der Treuhänder als Anhang beigefügt).
      • Sonstige Sitzungen:
        • Im Anschluss an die Sitzung hielten die Treuhänder ihre jährliche Sitzung mit dem Monitoring Board der IFRS-Stiftung ab, um die Arbeit und Strategie der Stiftung zu besprechen.

      Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

      IASB wird eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorschlagen

      22.06.2021

      Bei seiner Sitzung heute vormittag hat der IASB eine mögliche eng umrissene Änderung an IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert, die vom Stab vorgestellt wurde. Der Stab hat einen optionalen Klassifizierungsüberlagerungsansatz entwickelt, der einmalige Klassifizierungsunterschiede adressieren würde, die in den Vergleichsinformationen auftreten können, die Versicherer bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ausweisen werden.

      Dieser optionale Klassifizierungsüberlagerungsansatz würde:

      • auf finanzielle Vermögenswerte angewendet werden, die mit Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen verbunden sind und auf die IFRS 9 in der/den Vergleichsperiode(n) nicht angewendet wurde;
      • einem Unternehmen erlauben, diese finanziellen Vermögenswerte in der/den Vergleichsperiode(n) auf eine Art und Weise zu klassifizieren, die mit der Art und Weise übereinstimmt, wie das Unternehmen erwartet, dass diese Vermögenswerte bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 klassifiziert werden;
      • für Vergleichsperioden angewendet werden, die für IFRS 17 angepasst wurden (d. h. vom Übergangszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17); und
      • auf Grundlage einzelner Instrumente angewendet werden.

      In der Diskussion unterstützten alle Boardmitglieder, die sich zu Wort meldeten, die Änderung. Bei der Abstimmung erklärten 13 Boardmitglieder, dass sie davon überzeugt sind, dass der Board die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat und mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf beginnen sollte; 12 Boardmitglieder stimmten der Setzung einer 60-tägigen Stellungnahmefrist für den Entwurf zu; und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

      Der Stab erwartet, den Entwurf bis Ende Juli veröffentlichen zu können, und strebt die Veröffentlichung einer endgültigen Änderung zum Ende des Jahres an.

      Eine detaillierte Zusammenfassung der Diskussionen finden Sie in unserer Übersetzung der Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung.

      Deutsch-französische Veranstaltung zur vorgeschlagenen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

      22.06.2021

      Am 1. Juli 2021 bieten das Deutschen Aktieninstitut e.V. und dessen französischer Partnerorganisation AFEP eine englischsprachige Online-Veranstaltung zur vorgeschlagenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an.

      Mitveranstalter ist das DRSC, das durch den Verwaltungsratsvorsitzenden des DRSC, Dr. Nicolas Peter, als Hauptredner und den DRSC-Präsidenten Georg Lanfermann als Moderator der Podiumsdiskussion vertreten sein wird.

      Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

      IFRS-Stiftung veröffentlicht Informationen zur Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten

      21.06.2021

      Die IFRS-Stiftung hat auf ihrer Internetseite eine neue Unterseite eingerichtet, die Informationen zu und Zusammenfassungen von den Sitzungen der sogenannten Technical Readiness Working Group (TRWG) enthält, die eingerichtet wurde, um dem künftigen ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen.

      Die TRWG wird von der IFRS-Stiftung geleitet (Vorsitz: Michel Madelain) und umfasst Vertreter aus dem CDSB, der TCFD-Arbeitsgruppe des FSR, dem IASB, der VRF und dem Weltwirtschaftsforum. IOSCO und IPSASB nehmen als Beobachter an den Sitzungen teil, die der Überprüfung der fachlicher Erwägungen und entsprechenden Vorschläge gelten. Darüber hinaus arbeitet die TRWG mit GRI und CDP in fachlichen Fragen zusammen.

      Die TRWG hält drei Arten von Sitzungen ab: strategische Sitzungen, Sitzungen zu operativen und fachlichen Fragen sowie Sitzungen auf Arbeitsebene. Die Sitzungszusammenfassungen der strategischen Sitzungen vom 5. Mai 2021, 17. Mai 2021 und 9. Juni 2021 stehen auf der neuen Unterseite bereits zur Verfügung.

      Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der TRWG-Seite auf der Internetseite des IASB.

      Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

      21.06.2021

      Der IASB wird am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz tagen und sechs Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs. Dies ist die letzte Sitzung unter dem Vorsitz von Hans Hoogervorst.

      Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab wird einen Bericht über die gegenwärtigen Aktivitäten des Boards geben. Der Board hat die folgenden Änderungen abgeschlossen: Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (IAS 8); Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2); auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (IFRS 16); und latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (IAS 12).

      Bei zukünftigen Sitzungen soll der Board gefragt werden, ob er Projekte zum Zusammenwirken von IFRS 10 und IFRS 16 (Veräußerung eines Tochterunternehmens mit einem Leaseback) und zu zusätzlichen Leitlinien in IFRS-Leitliniendokument 2 in Bezug auf Informationen über mögliche künftige Ereignisse, die sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben und deren Ausgang ungewiss ist, ähnlich den Vorschlägen im Entwurf zur Lageberichterstattung aufnehmen möchte.

      Sechs Projekte des Boards befinden sich derzeit in der Konsultationsphase, und in den nächsten sechs Monaten sollen ein Entwurf zu Angaben durch Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und eine Bitte um Informationsübermittlung zu den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 veröffentlicht werden.

      Versicherungsverträge — Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Im Mai erörterte der Board eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, die zu Beginn der Vergleichsperiode bei der Umstellung auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Stab empfiehlt dem Board, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen, die es einem Unternehmen erlaubt, in der/den Vergleichsperiode(n), die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellt wird/werden, einen Klassifizierungsüberlagerungsansatz anzuwenden. Der Stab strebt eine 60-tägige Stellungnahmefrist für den Entwurf an (die Treuhänder haben dem letzte Woche zugestimmt).

      Equity-Methode — Identifizierung der Prinzipien in IAS 28:  Der Stab hat identifiziert, was seiner Meinung nach die Prinzipien in IAS 28 sind und welche Prinzipien seiner Meinung nach fehlen. Er beabsichtigt, die Analyse zu nutzen, um Anwendungsfragen zu adressieren. Es ist nicht beabsichtigt, die Prinzipien in IAS 28 zu integrieren.

      Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board wird seine Diskussion über Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortsetzen - mit dem Schwerpunkt in diesem Monat auf der Zielsetzung und dem Umfang des Projekts, deren Bestätigung der Stab empfiehlt.

      Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, vorzuschreiben, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl der Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl entspricht, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen aufgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden, in den Anwendungsbereich von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen. Der Stab empfiehlt dem Board, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften bezüglich von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf Kennzahlen, die auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, der Bilanz oder auf Verhältniszahlen basieren, nicht in Erwägung zu ziehen.

      Standardpflege und einheitliche Anwendung:

      Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

      Der Board wird gefragt werden, ob Mitglieder Einwände gegen die Veröffentlichung von zwei Agendaentscheidungen haben: Kosten, die für den Verkauf von Vorräten erforderlich sind (IAS 2) und Aufstellung eines Abschlusses, wenn ein Unternehmen nicht länger als fortgeführtes Unternehmen anzusehen ist (IAS 10).

      Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette

      Der Stab empfiehlt dem Board, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten aufzunehmen, um IAS 7 um qualitative und quantitative Angabevorschriften zu ergänzen und Hinweise auf bestehende Angabevorschriften in IFRS 7 zu geben. Die Vorschriften würden die Art der Vereinbarungen im Anwendungsbereich erläutern und keine spezifischen Definitionen enthalten.

      Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1)

      Der Stab empfiehlt dem Board, IAS 1 dahingehend zu ändern, dass, wenn das Recht auf einen Erfüllungsaufschub von mindestens zwölf Monaten von der Erfüllung von Bedingungen nach dem Berichtszeitraum abhängt, diese Bedingungen keinen Einfluss darauf haben, ob das Recht auf einen Erfüllungsaufschub am Ende des Berichtszeitraums (dem Abschlussstichtag) für die Zwecke der Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig besteht. Es ergäben sich zusätzliche Angabevorschriften, und "langfristige, an Bedingungen geknüpfte Schulden" müssten in den primären Abschlussbestandteilen gesondert ausgewiesen werden. Wenn der Board beschließt, IAS 1 wie empfohlen zu ändern, empfiehlt der Stab außerdem, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen aus dem Jahr 2020 um ein Jahr zu verschieben.

      Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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