BMF-Diskussionsentwurf des Umsetzungsgesetzes der Mindestbesteuerungsrichtlinie

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21.03.2023

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union veröffentlicht.

Die EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Mit ihr soll gewährleistet werden, dass große Konzerne, die in der EU tätig sind, mit einem globalen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden. Die Vorschriften gelten für alle großen Konzerne (unabhängig davon, ob sie auf rein nationaler oder auf internationaler Ebene tätig sind), deren jährliche Umsatzerlöse mehr als 750 Mio. EUR betragen und die entweder eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat haben.

Zugang zum Diskussionsentwurf auf der Internetseite des BMF haben Sie hier.

Der IASB arbeitet mit großer Geschwindigkeit daran, mögliche negative Auswirkungen der weltweiten Einführung dieser Regeln abzumildern, und hat Vorschläge entwickelt, die eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der OECD-Regeln der Säule 2 ergeben, sowie gezielte Angabenvorschriften für betroffene Unternehmen einführen würden. Unsere entsprechende IAS Plus-Projektseite bietet weiterführende Informationen.

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