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Michel Prada Image

Vorsitzender der IFRS-Stiftung spricht über den holprigen Weg der globalen Konvergenz

16.10.2013

In einer Rede bei einer gemeinsam vom DRSC und von der IFRS-Stiftung veranstalteten hochrangigen Veranstaltung am Vorabend der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung in Frankfurt am 17. Oktober 2013 ging der Vorsitzende der IFRS-Stiftung, Michel Prada, auf europäische Verdienste um die IFRS, den Maystadt-Bericht und den Spannungsbogen zwischen Legitimität und Effizienz in Bezug auf die Standardsetzung ein.

Eröffnend ging Prada auf die hervorragende Arbeit des DSRC ein und verwies insgesamt auf den Beitrag, den Deutschland zur Arbeit des IASB auf allen Ebenen leistet. Vor dort schlug er den Bogen zur Vorreiterrolle, die die EU bei der Übernahme und Verbreitung der Akzeptanz der IFRS gespielt hat. Dennoch warnte er, dass Europa nicht den Nutzen verspielen dürfe, den es aus der Übernahme der IFRS gezogen hat. Zuerst implizit, dann direkt ging er dabei auf den Maystadt-Bericht und darin beschriebene mögliche Änderungen des Übernahmeprozesses ein:

Gleichzeitig, und hier spreche ich als stolzer Europäer, müssen wir diesen mühsam gewonnenen Nutzen aufmerksam beschützen. Es kann geringfügig erscheinen, die Standards für die Anwendung in Europa leicht zu verändern, um europäische Ideen besser widerzuspiegeln, oder die Übernahmekriterien zu verändern, sodass eine Nichtübernahme eines Standards oder einer Interpretation wahrscheinlicher wird.

Nach meinem Verständnis hat Herr Maystadt davor auch in seinem Berichtsentwurf gewarnt. Dennoch könnte es leicht passieren, dass man unabsichtlich den Rubikon überschreitet. Eine kleine Änderung hier, eine nicht erfolgte Übernahme da, und plötzlich hat man Standards, die wieder mit anderen Teilen der Welt nicht im Einklang stehen. Eine Dekade Fortschritt verschenkt. Davor müssen wir uns alle hüten.

Gleichzeitig gab Prada auch zu, dass eine solche globale Einheitlichkeit nicht leicht ist und zu einem bestimmten Preis kommt. Die G-20 hätten immer wieder gefordert, einheitliche Rechnungslegungsregeln zu schaffen, während es doch deutliche kulturelle Unterschiede zwischen den diversen Rechtskreisen gebe - auch in Bezug darauf, wie Unternehmen geführt werden. Der IASB bemühe sich darum, wenn allen Rechtskreisen Gehör zu verschaffen und in größtmöglicher Transparenz zu seinen Entscheidungen zu kommen, die bisweilen für einige Rechtskreise unerfreulich aber durch die Transparenz hoffentlich nachvollziehbar seien.

In diesem Zusammenhang widmete sich Prada auch der Frage der Legitimität. Er verwies darauf, dass internationale Organisationen sich immer in einem Balanceakt zwischen Effizienz und Legitimität bewegten. An einem Ende des Spektrums gäbe es hochlegitimierte Organisationen, die wenig zu Stande brächten, am anderen Ende hocheffiziente Unternehmen mit verschwindender Legitimierung. Die Treuhänder bemühten sich, den IASB in der Mitte dieses Spektrums zu halten: höchstmögliche Legitimität bei gleichzeitigen Eingeständnis, dass Standardsetzung auch eine gewisse Geschwindigkeit braucht. Deshalb warnte der Vorsitzende der Treuhänder auch davor, mehr Kontrolle durch Regierungen über den IASB ausüben zulassen. Er erläuterte:

Einige rufen weiterhin danach, dass es mehr direkte Aufsicht über den IASB durch Regierungen geben sollte. Aber eine Konsensfindung wie bei den Vereinten Nationen würde es unwahrscheinlich machen, dass Rechnungslegungsstandards entwickelt werden, die die nötige Strenge, Disziplin und Vergleichbarkeit in Bezug auf die Berichterstattung durch multinationale Unternehmen erzwingen.

Er forderte diejenigen, die sich für mehr Lenkung durch Regierungen aussprechen, die Teile des Konsultationsprozesses zu benennen, auf die oder deren Ergebnisse sie zu verzichten bereit wären. Dabei sollten sie auch bedenken, dass jegliche Änderungen auch zu unbeabsichtigten Konsequenzen in Bezug auf die fachliche Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses führen könnten.

Russ Golden Image

FASB-Vorsitzender spricht über Vergleichbarkeit in der globalen Finanzberichterstattung

16.10.2013

Der Vorsitzende des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, Russell Golden, sprach in Tokio vor Mitgliedern des Keidanren (Verband der japanischen Wirtschaftsorganisationen) und Financial Executives International (FEI) Japan über die Bemühungen, die in Japan und den Vereinigten Staaten unternommen werden, um größere Vergleichbarkeit in der globalen Finanzberichterstattung zu erzielen.

Zuerst ging Golden auf die Entwicklungen in Japan ein und bezog sich auf das am 10. Juni 2013 veröffentlichte Positionspapier des Keidanren mit dem Titel Grundlegende Positionen zum künftigen Rechnungslegungssystem in Japan und den abschließenden Bericht des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) vom 20. Juni 2013 mit dem Titel Die gegenwärtige Politik in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Beide Papiere würden hilfreiche Analysen in Bezug auf die globalen Bemühungen hinsichtlich der Konvergenz von Rechnungslegungsstandards bieten. Aus seiner Analyse der Papiere leitete Golden vier wichtige Prinzipien ab, die alle Parteien sich zu Eigen machen müssten:

    1. auf einen gemeinsamen Satz globaler Rechnungslegungsstandards hinarbeiten,
    2. volle Teilnahme am Standardsetzungsprozess des IASB,
    3. Erhalt und Verbesserung nationaler Rechnungslegungsstandards,
    4. Eingeständnis, dass nationale Wirtschaftskulturen es erforderlich machen, Unterschiede in den nationalen Standards beizubehalten.

Er gab der Überzeugung Ausdruck, dass es wichtig sei, dass Japan und die Vereinigten Staaten eine führende Rolle bei der Verbreitung dieser Prinzipien weltweit übernehmen.

Golden wendete sich dann der Rolle des FASB bei den Konvergenzbemühungen zu. Er hob die Bedeutung der Vereinbarung von Norwalk 2002 hevor, in der sich der IASB und der FASB verpflichteten, US-GAAP und IFRS zu harmonisieren. Er verweis auch Prioritäten des FASB für den Rest dieses Jahres und das nächste hervor, zu denen gehört, die großen Konvergenzprojekte abzuschließen. Der FASB geht davon aus, einen endgültigen Standard zur Erlöserfassung Anfang 2014 herauszugeben, Verlautbarungen zu Klassifizierung und Bewertung und Wertminderung im Laufe des Jahres 2014 und zu Leasingverhältnissen Ende 2014. Der Standard zu Versicherungsverträgen wird irgendwann nach Veröffentlichung des Standards zu Leasingverhältnissen erwartet.

Während der FASB sich auf Konvergenzbemühungen konzentriert hat, ist die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) immer noch dabei, zu prüfen, ob die IFRS für eine Anwendung in den Vereinigten Staaten zugelassen werden sollen. Im Juli 2012 hat der der Stab der SEC einen Bericht herausgegeben, in dem positive und negative Aspekte der IFRS beschrieben werden, der aber keine Empfehlung enthält, wie die Vereinigten Staaten weiter vorgehen sollten.

Golden beschrieb dann verschiedene Schritte, die der FASB unternimmt, um die Finanzberichterstattung in den Vereinigten Staaten zu verbessern und gleichzeitig international die Finanzberichterstattung zu verbessern und zu harmonisieren. Diese Schritte sind (1) Verbesserung von US-GAAP wo notwendig, (2) aktive Teilnahme an der Entwicklung der IFRS und (3) Verbesserung der Beziehungen zu und der Kommunikation mit nationalen Standardsetzern.

Abschließend wiederholte Golden: "Der beste Weg vorwärts für Standardsetzer ist mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, schlussendlich sich auf Standards zu einigen, die die geringst möglichen Abweichen aufweisen, und diese zu übernehmen."

Den vollständigen Redetext in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

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Sitzung von IASB und CMAC

16.10.2013

Vertreter des IASB und der Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) werden am 17. Oktober 2013 zu einer gemeinsamen Sitzung in London zusammenkommen.

Schwerpunkt der Erörterungen wird das Rahmenkonzeptprojekt des IASB sein. Nachfolgend geben wir Ihnen die Tagesordnung für die Sitzung wieder. Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

 

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und CMAC
17. Oktober 2013, London
Donnerstag, 17. Oktober 2013
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Vorsitzende der SEC spricht über den weiteren Weg in Bezug auf Angaben

16.10.2013

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary Jo White, hielt bei einer Konferenz US-amerikanischer Unternehmensführer eine Rede zum Thema Angabenüberlast. Obwohl sie sich im Wesentlichen auf die Angaben bezog, die nach der SEC-Regulation S-K gefordert sind, sind die Fragen die sie in ihrer Rede aufgeworfen hat, grundlegend und auch in der internationalen Debatte um Angaben von Bedeutung.

In das Thema ihrer Rede einführend erläuterte White, dass eines der stärksten Werkzeuge, die die SEC für ihre Anleger einsetzen kann, darin besteht, von Unternehmen die Informationen zu verlangen, die die Anleger benötigen, um informierte Anlageentscheidungen zu fällen. Sie fragte allerdings, ob Anleger wirklich all die detaillierten und langatmigen Informationen zu all den Themen benötigen, über die Unternehmen derzeit in ihren Angaben berichten. Würde damit optimal den Bedürfnissen der Anleger entsprochen? Es sei Zeit, in diesem Zusammenhang ein paar Fragen zu stellen, die dazu führen könnten, das Problem aus dem richtigen Winkel anzugehen.

  • Nach Meinung von Frau White sollte die SEC sich fragen, ob es bestimmte Angabevorschriften gibt, die einfach für Anleger nicht notwendig sind oder die diese nicht wollen. Einige Angabevorschriften seien in der Vergangenheit sicher sachgerecht gewesen, aber spiegeln nicht mehr die Realität in bezug darauf wieder, wie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben, wie Anleger Informationen und wie sie sich diese besorgen.
  • Sie regte auch an, zu überlegen, ob Anleger von Angabevorschriften profitieren würden, die stärker auf einzelnen Branchen oder Industrien zugeschnitten sind, in denen die Unternehmen tätig sind.
  • White fragte auch, ob es Möglichkeiten gebe, Wiederholungen in den Dokumenten zu vermeiden, die oft daraus entstehen, dass verschiedene Sätze von Angabevorschriften sich miteinander überschneiden. In diesem Zusammenhang sollte die SEC prüfen, ob es Ausweiszeilen für bestimmte Angabethemen geben sollte oder ob man einen prinzipienbasierten Ansatz wählen könne.
  • Sie wendete sich auch der Frage des zeitlichen Ablaufs zu, die sie dahingehend konkretisierte, dass man fragen müsse, ob die Anleger die Informationen, die sie brauchen auch zu dem Zeitpunkt bekommen, zu dem sie sie benötigen. Sie warnte allerdings auch, dass es notwendig sei, zu schauen, ob verkürzte Fristen oder häufigere Berichtspflichten eine unzumutbare Belastung für Unternehmen darstelle. Es gelte auch, dass kurzfristig zur Verfügung gestellte Informationen von schlechterer Qualität sein könnten.
  • White sprach allerdings nicht nur über Fragen, die sich die SEC (oder jede andere Standardsetzer oder Regulierer) fragen sollte. Sie verwies auch darauf, dass es viele andere Quellen für die Informationsüberfrachtungen gebe. In diesem Zusammenhang ging sie auf die Angebenüberlast ein, die daraus entsteht, dass ein Unternehmen sich aus einem Sicherheitsgefühl entscheidet, lieber zu viele als wenig Angaben zu leisten. In diesem Zusammenhang zitierte sie ein Urteil des obersten Gerichtshofs der Vereinten Staaten aus dem Jahr 1976. Damals hatte das Gericht geurteilt, dass nicht dann wesentlich ist, wenn ein Anleger diese 'möglicherweise' für wichtig halten könne, sondern dann wesentlich ist, 'wenn die substantielle Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein vernunftbegabter Anteilseigner sie für wichtig halten würde'.
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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

15.10.2013

Am 23. Oktober 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf der Tagesordnung stehen die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/8 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen und ein Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014

15.10.2013

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2014 bekanntgegeben.

Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte werden aufgeführt:

  1. Goodwill Impairment-Test
  2. Unternehmenszusammenschlüsse
  3. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
  4. Neue Standards zur Konsolidierung
  5. Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

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IASB-Vorsitzender äußert sich indirekt zu den Finanzierungsvorschlägen im vorläufigen ECON-Bericht

15.10.2013

Während der Sitzung des IFRS-Beirats, die derzeit in London stattfindet, nutzte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Gelegenheit, sich zu den Finanzierungsvorschlägen im vorläufigen ECON-Bericht zu äußern, als er die Mitglieder des Beirats über die Entwicklungen im Rahmenkonzeptprojekt des IASB und weiteren Projekten informierte.

Der vorläufige Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) war Anfang des Monats zugänglich geworden. Darin war unter anderem eine jährliche Beurteilung der EU-Finanzierung des IASB vorgeschlagen worden, und es wurde auch gefordert, das Ergebnis der Beurteilung davon abhängig zu machen, ob bestimmte Forderungen der EU erfüllt würden.

Diese Finanzierungsvereinbarungen hängen davon ab, ob die IFRS-Stiftung und der IASB die Vorschläge der EU in Bezug auf ihre Führungsstruktur umsetzen, ob die Bilanzierungskonzepte der EU insbesondere im Hinblick auf 'Vorsicht' und die Vorschrift einer 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung' bei der Übrarbeitung des Rahmenkonzepts ausreichend berücksichtigt werden, ob der IASB entscheidet, diese Konzepte nicht in das überarbeitete Rahmenkonzept aufzunehmen, und ob der IASB Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht, wozu auch die Veröffentlichung der Rechtskreise, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und anderer Interessengruppen gehört, die diesen Konzepten widersprochen haben.

Während Hoogervorst die Mitglieder des Beirats über die Aktivitäten des IASB informierte, bezog er sich am Rande auch auf den vorläufigen ECON-Bericht und die Kriterien, die der jährlichen Begutachtung der EU-Finanzierung zugrunde liegen sollen un die zum Teil auch fachlicher Art sind, als er über das Rahmenkonzeptprojekt des IASB sprach. Im Laufe des Projekts hat es Rufe von verschiedenen Seiten gegeben, das Konzept der Vorsicht wieder einzuführen, und Hoogervorst hat die Debatte auch in seiner Rede zum Konzept der Vorsichtsvom September 2012 zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf den vorläufigen ECON-Bericht meinte er aber, dass er zwar der Diskussion als solcher nicht abgeneigt sei aber es "sehr schwierig" fände, "über das Konzept zu diskutieren, solange es in eine politische Diskussion eingebunden ist". Er nannte das Binden von Finanzierung an die Ergebnisse von Standardsetzung "etwas, das wir nicht akzeptieren können" und "eine Bedrohung unserer Unabhängigkeit". Er warnte außerdem: "Wenn Europa das macht, könnten auch andere Teile der Welt ermutigt werden, das zu tun." Der IASB-Vorsitzende fügte allerdings auch hinzu, dass er den Eindruck habe, dass auch die EU-Kommission gemerkt hat, dass die gegenwärtige Situation "nicht ist, das man sich wünschen sollte", und er gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Trilog, der jetzt beginnt und die Europäischen Kommission, den Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament involviert, ein "positives Ergebnis" haben werde.

Die Anmerkungen von Hoogervorst sind als Teil seiner Darstellung der aktuellen Aktivitäten des IASB aufgezeichnet worden und sich auf der Internetseite des IASB zugänglich (Aufzeichnung ACM – Session1/3).

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den Leasingvorschlägen des IASB

15.10.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' genommen und rät von einer Finalisierung der Vorschläge ab.

EFRAG untertützt nach wie vor die Ansicht, dass mehr Leasingverhältnisse von Leasingnehmern in der Bilanz gezeigt werden sollten, hat aber in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf erhebliche Bedenken und rät daher von einer Finalisierung der Vorschläge ab.

Insbesondere werden in der Stellungnahme die folgenden Punkte übermittelt:

  • EFRAG lehnt das duale Bewertungsmodell für Leasingnehmer ab.
  • EFRAG ist der Meinung, dass im Zusammenhang mit dem Modell aus Forderung und Restwert Fragen aufkommen, die untersucht werden müssen.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge weit von einem sachgerechten Kosten-Nutzen-Verhältnis entfernt sind und bedeutende Vereinfachungen notwendig sind.

EFRAG betont außerdem, dass es notwendig ist, sicherzustellen, dass die Anwender die Zielsetzung hinter dem Projekt verstehen und begreifen, welche wirtschaftlichen Phänomene der IASB abzubilden versucht. Insbesondere die konzeptionelle Grundlage und die Definition eines Vermögenswerts aus einem Nutzungsrecht sollten verdeutlicht werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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Gemeinsame Veranstaltung von EFRAG und AFRAC zum Rahmenkonzept

15.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 5. November 2013 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept ein.

Wie berichtet hat EFRAG eine Reihe von Einbindungsveranstaltungen initiiert, die in ganz Europa abgehalten werden sollen, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Die Diskussion in Österreich findet direkt im Anschluss an die Veranstaltung IASB@AFRAC 2013 von 14:00h bis 16:00h im Finanzministerium in Wien statt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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AASB-Papier zur Bilanzierung von Schulden

15.10.2013

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat ein Papier mit einer konzeptionellen Analyse der Kernsachverhalte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Schulden veröffentlicht. Der Autor des Papiers spricht sich für eine breit angelegte Definition von Schulden, die Erfassung von Schulden allein auf Grundlage dieser Definition und nicht auf Grundlage separater Erfassungskriterien und die Bewertung von Schulden zu Gegenwartswerten beim erstmaligen Ansatz und in den meisten Folgeperioden aus.

Das Papier ist die erste Nummer einer neuen Reihe mit dem Titel AASB Occasional Paper, die vom neu eingerichteten Forschungszentrum des AASB herausgegeben wird und die detaillierten Erwägungen von Rechnungslegungssachverhalten gewidmet ist, die die Debatte anstoßen und Gedankenführerschaft demonstrieren soll. Das nun veröffentlicht erste Papier der Reihe mit dem Titel Schulden - Das vernachlässigte Element: Eine konzeptionelle Analyse der Finanzberichterstattung über Schulden wurde von Warren McGregor verfasst, Mitglied des IASB von dessen Gründung bis 2011 und unabhängiger Finanzberichterstattungsberater.

McGregor erläutert in seinem Papier, dass historisch der Schwerpunkt von Standardsetzern und anderen involvierten Parteien immer auf Vermögenswerten gelegen habe, was am Wesen mancher Schulden und den manchmal nicht intuitiven Auswirkungen der Bewertung von Schulden zu Gegenwartswerten liegen könne (wenn beispielsweise höhere Abzinsungssätze zu geringerer Schuldenerfassung führt oder wenn man die Auswirkungen der Anpassungen in Bezug auf geänderte Kreditrisiken bedenkt). Insbesondere hält McGregor Folgendes hinsichtlich Schulden fest, die nicht aus Leistung und Gegenleistung resultieren:

Im Gegensatz zu den meisten Vermögenswerten entstehen Schulden oft ohne dass Leistung und Gegenleistung vorliegen. Beispielsweise sind das Verbindlichkeiten aus Rechtsfällen, aus der Entsorgung oder Stilllegung von Vermögenswerten, aus Steuern, aus Sozialstrategien oder aus dem Erhalt von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Es gibt keinen entsprechenden Zufluss (oder genauer 'keine Gegenleistung') in Bezug auf diese Schulden. [...] Die Beurteilung ob und die Feststellung, wann eine Verpflichtung in Bezug auf nicht auf Leistung und Gegenleistung basierende Schulden entsteht und also auch deren Bewertung ist manchmal hochproblematisch.

Wegen der verschiedenen Schwierigkeiten, die sich zeigen, bleiben nach Meinung von McGregor viele Sachverhalte ungelöst, und die Schlussfolgerungen, zu denen man gelange, seien oft nicht konsistent, und es fehle ihnen an "konzeptioneller Schärfe". Daher bemüht sich der Autor, in seinem Papier die wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf die Definition, den Ansatz und die Bewertung von Schulden zu adressieren, und er widmet sich   auch den Angabefragen, die sich daraus ergeben. In Bezug auf die Definition einer Schuld spricht sich McGregor für die jüngste Definition von IASB und FASB aus, nach der "eine Schuld eines Unternehmens eine gegenwärtige wirtschaftliche Belastung ist, auf die das Unternehmen verpflichtet ist", die er für das Spiegelbild der Definition eines Vermögenswerts hält, nach der ein Vermögenswert "eine gegenwärtige wirtschaftliche Ressource ist, auf die das Unternehmen ein Recht oder einen anderen Zugang hat, den Andere nicht haben". In dem Papier werden verschiedene schuldenbezogene Projekte des IASB, des FASB und des IPSASB untersucht und einige Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Wesen von Verpflichtungen, der Frage, wann ein Unternehmen Verpflichtungen eingeht, den Konzepten rechtlicher und faktischer Verpflichtungen und die zusätzlichen Schwierigkeiten angesprochen, die im Fall der Ermittlung des Bestehens einer Verpflichtung bei nicht auf Leistung und Gegenleistung basierenden Transaktionen sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor auftreten. In dem Zusammenhang geht McGregor auf solche Themen wie Bilanzierung von Abgaben, Emissionshandelsprogramme, Preisregulierung, Schulden aus Rechtsangelegenheiten, verfallbare Leistungen an Arbeitnehmer und das Zusammenwirken des Bestehens einer Schuld mit dem Ansatz und der Wertminderung von Vermögenswerten, der Einführung des Erfüllungspflichtkonzepts im Erlöserfassungsprojekt und das unbedingte Wesen von Optionen ein.

Im Zusammenhang mit der Erfassung von Schulden wendet sich McGregor wieder der bestehenden Literatur mit dem Schwerpunkt auf dem Wahrscheinlichkeitskriterium für den Ansatz und dem Verlässlichkeitskriterium für die Bewertung zu, die derzeit in vielen Rahmenkonzepten angewendet werden. Er kommt zu dem Schluss, dass das Kriterium der Wahrscheinlichkeit in Bezug auf den Ansatz zu einer "Klippenrandbilanzierung" führt, die keine konzeptionelle Grundlage aufweist, während er das Kriterium der verlässlichen Bewertung "weniger krass" sei. Dennoch ist McGregor der Meinung, dass zusätzliche Ansatzkriterien nicht notwendig sind:

Bedenken hinsichtlich der verlässlichen Bewertung oder der getreuen Darstellung entstehen aus Unsicherheiten in Bezug auf den Betrag und den Zeitpunkt künftiger Ressourcenübertragungen, und ich glaube, man kann diesen Bedenken durch die Auswahl einer sachgerechten Bewertungsgrundlage und der Angabe entsprechender Informationen in Bezug auf den Bewertungsprozess eher entgegentreten als dadurch, dass man gar keine Schuld ansetzt.

McGregor wendet sich dann der Bewertung zu und untersucht, was die richtigen Merkmale für die Identifizierung einer Verpflichtung sein sollten und wie auf welcher Grundlage die Verpflichtung korrekterweise bewertet werden sollte. Er stellt dabei die Konzepte 'Schuld' und 'abgegrenzte Erträge' gegenüber und argumentiert, dass das zweite konzeptionell nicht zu halten ist und dass "Transaktionen, die Erlöse (oder Erträge) erzeugen, beim erstmaligen Ansatz im Einklang mit der Definition von Schulden bilanziert werden sollten", wobei man sich auf die Bewertung verlassen sollte, um sicherzustellen, dass eine sachgerechte Risikomarge in der Periode erfasst wird, in der das Unternehmen seine Verpflichtung erfüllt. McGregor hält fest, dass die Bewertungsgrundlage für den erstmaligen Ansatz einer Schuld Gegenwartswerte sein sollten. Dabei betrachtet er Abgangspreise (beizulegender Zeitwert), 'historische Erlöse' (Zugangspreis) und unternehmensspezifische Werte als mögliche Ansätze zur Bestimmung des Gegenwartswerts, bevor er den Abgangspreis als "die umfassendste und objektivste Bewertung einer Schuld" empfiehlt.

Beim Thema der Folgebewertung von Schulden spricht sich McGregor für eine "aktuelle Bewertungsgrundlage für alle Schulden, sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch nachfolgend" aus, bevor er anerkennt, dass eine kostenbasierte Bewertung aus Kosten-Nutzen-Gründen für einige Schulden sachgerecht sein könnte und dass "es eine große Menge Widerstand gegen die Anwendung des Abgangspreises bei der Bewertung von Schulden nach ihrem erstmaligen Ansatz gibt". Er verweist dabei auf Bedenken hinsichtlich des Übertragungswerts und die Aufnahme des Leistungsausfallrisikos. McGregor hält auch fest, dass er ein 'Erfüllungswertkonzept' nicht unterstützt. Stattdessen argumentiert er, dass ein unternehmensspezifischer Wert verwendet werden sollte, wo ein Abgangspreis als nicht passend oder inakzeptabel für die Folgebewertung angesehen wird; er widmet sich detailliert den 'Bausteinen' der Bewertung bei jedem dieser Konzepte.

Zum Schluss werden in dem Papier die verschiedenen Angaben erwogen, die im Kontext der Empfehlungen und Sichtweisen aus dem Papier berücksichtigt werden sollten. Schwerpunkt der Ausführungen sind die Themen Unsicherheit, bedingte Verpflichtungen und Unsicherheit im Zusammenhang mit Schätzungen, bevor McGregor empfiehlt, dass "Standardsetzer bei der Änderung von vorgeschriebenen Angaben auf Grund der Wahrnehmung, dass die Angaben nachteilig für eine Berichtseinheit sein könnten, extreme Vorsicht walten lassen sollten".

Sie können sich das englischsprachige Forschungspapier direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

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