Maystadt gibt Berichtsentwurf mit vorläufigen Empfehlungen frei

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13.09.2013

Am 5. September 2013 hat der EU-Sonderberater von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, den Entwurf eines Berichts freigegeben, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt. Maystadt hatte in den vergangenen Monaten ausgiebig das Gespräch mit vielen europäischen Adressatengruppen gesucht, bevor er seine vorläufigen Schlüsse zog. Diese Adressatengruppen haben nun bis Ende des Monats Zeit, um Stellung zu den Vorschlägen zu nehmen.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." Sein Auftrag besteht im Kern darin, die Governance der EU-Gremien im Bereich der Finanzberichterstattung und Rechnungslegung, d. h. die Governance der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) und des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR), einer Überprüfung zu unterziehen.

IAS Plus hat von dem Prozess nahe stehenden Quellen erfahren, dass der Berichtsentwurf von Maystadt, der nicht öffentlich zugänglich ist, eine kurze Darstellung und Einwertung der derzeitigen Situation sowie drei unterbreitete Vorschläge zum weiteren Vorgehen enthält. Danach werde in dem Dokument gesagt, dass unter den europäischen Adressaten ein weitgehender Konsens im Hinblick auf die Verpflichtung auf weltweit akzpetierte, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und auf eine Beibehaltung der derzeitigen Übernahmeprozesses als solchem bestehe. So seien die Adressaten nicht der Meinung, dass der Übernahmeprozess flexibler ausgestaltet werden sollte, was notwendig wäre, wollte man zu übernehmende Verlautbarungen abändern können.

Bei der Suche nach Maßnahmen bezüglich möglicher Verbesserungen am derzeitigen Prozess schlage Maystadt die Erwägung dreier Optionen vor:

  • Nach der ersten Option würde EFRAG umgestaltet, damit die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einflösse, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen würden. Der derzeitige Aufsichtsrat von EFRAG würde durch einen Board ersetzt, der aus Vertretern von EU-Organisationen, aus dem Privatsektor sowie nationaler Standardsetzer bestünde. Seine Aufgabe bestünde darin, Stellungnahmen an den IASB zu verabschieden und Sichtweisen dahingehend zu äußern, ob eine bestimmte Verlautbarung übernommen werden solle. Der derzeit bestehende Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) würde derart umgestaltet, dass er seine Arbeit als Fachgremium zwar fortsetzen, das letztendliche Stimmrecht jedoch an den neuen Board abtreten würde.
  • Die zweite Option sähe so aus, dass EFRAG zu einem Teil der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Market Authority, ESMA) würde. Als Vorbild für diese Option dient die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC); damit würden die Übernahme- und Durchsetzungsaktivitäten in Europa miteinander vereint.
  • Die dritte Option bestünde in der Schaffung einer eigenständigen europäischen Behörde, die an die Stelle von EFRAG treten würde.

In seinem Berichtsentwurf empfehle Maystadt die Verfolgung der ersten Alternative, nennt aber keinen konkreten Zeitplan.

Im Hinblick auf die Governance des RAR enthält das Dokument aussagegemäß einige Hinweise dazu, wo Verbesserungen angezeigt sein könnten. Der Bericht gehe aber nicht groß ins Detail, weil der derzeitige Komitologieprozess nach dem Vertrag von Lissabon abgeschafft wurde und der RAR ohnehin durch ein anderes Gremium ersetzt werden muss.

Wir werden unsere Leser über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

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