Nachrichten

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zum Bilanzierungsobjekt

15.01.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10, IFRS 12, IAS 27, IAS 28, IAS 36 und IFRS 13 genommen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll.

EFRAG bringt in der Stellungnahme Bedenken zum Ausdruck, da diese Vorschläge nicht immer zu relevanten Informationen führen würden. Wenn das Bilanzierungsobjekt die Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen ist, kann der gezahlte Preis Kontrollprämien oder Abschläge beinhalten und würde damit vom Produkt von Preis und Menge abweichen. EFRAG empfiehlt daher

  • gegenwärtige Praxis in der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in diesen Fällen zu analysieren und sich noch einmal der Balance zwischen Relevanz und Verlässlichkeit anzunehmen und
  • in Erwägung zu ziehen, Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts, die im Einklang mit dem Bilanzierungsobjekt stehen, zu einem vernünftigen Maß an Verlässlichkeit zu bringen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

IFRS IC Image

Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

13.01.2015

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um bis zu vier Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen, die am 1. Juli 2015 aufgrund endender Amtszeiten entstehen. Das IFRS Interpretations Committee ist das interpretierende Organ des IASB.

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten sollen am 1. Juli 2015 beginnen und würden am 30. Juni 2018 enden, wobei bei Neuberufungen eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 6. März 2015 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Rechnungslegungserwägungen vor dem Hintergrund der venezolanischen Devisenverkehrsbeschränkungen

13.01.2015

Seit 2010 wird Venezuela als Hochinflationsland eingestuft und die venezolanische Regierung hat verschiedene Mechanismen zur Devisienverkehrsbeschränkung eingerichtet, unter ihnen ein System multipler Wechselkurse und Kapitalverkehrsbeschränkungen. Im Rahmen einer Vorabklärung hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) jetzt signalisiert, dass sie der Schlussfolgerung eines Einreichers nicht widersprechen wird, der sich aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Einschränkung des Devisentauschs und der Beeinträchtigung der Kontrolle über seine Geschäftstätigkeit entschieden hat, seine venezolanischen Geschäftsbetriebe zu entkonsolidieren. Die Erwägungen in diesem Zusammenhang sind auch unter IFRS anwendbar.

Die Konsolidierungserwägungen in diesem Zusammenhang müssten mindestens to folgenden Faktoren mit einbeziehen:

  • Mengenbegrenzungen beim Fremdwährungstausch;
  • Zugangsmöglichkeit zu legalen Wechselmöglichkeiten um Umfang, der von Unternehmen gewünscht oder benötigt wird;
  • jüngste Entwicklungen, die anzeigen können, wie sich die Einschränkungen künftig entwickeln werden; und
  • Ausmaß und Härte der durch die Regierung auferlegten Beschränkungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und die Frage, ob diese Beschränkungen den Verlust der Kontrolle über die Tätigkeit anzeigen.

Wenn ein Unternehmen schließlich zu dem Schluss kommt, dass eine Entkonsolidierung sachgerecht ist, hat es außerdem den sachgerechten Zeitpunkt für die Entkonsolidierung und den entsprechenden Kurs zu bestimmen, zu dem die entkonsolidierte Beteiligung und jegliche ausstehenden Salden zu bewerten sind, die nicht mehr im Zuge der Konsolidierung herausgerechnet werden. Das Unternehmen sollte außerdem umfassende und eindeutige Angaben zur Grundlage für die Entscheidung der Entkonsolidierung oder ggf. der weiteren Konsolidierung leisten.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert verfasst, in dem Konsolidierungs- und Angabefragen im Zusammenhang mit Venezuela beleuchtet werden. Obwohl der Alert auf US-GAAP abstellt, enthält die Publikation viele Erwägungen, die auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung nach IFRS zu berücksichtigen wären. Außerdem sind die Überlegungen auch auf andere Rechtskreise mit Devisenverkehrsbeschränkungen übertragbar. Er ergänzt eine früheren Alert zu Bilanzierungsfragen.

Weiterführende Informationen:

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DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2014

12.01.2015

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2014, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der Gastbeitrag stammt von Prof. Dr. Christian Fink, Mitglied des HGB-Fachausschusses des DRSC, und trägt den Titel 'Ref-E BilRUG – Bleibt alles beim Alten?'.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

DRSC - Sitzung Image

Mitschnitt der 34. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

12.01.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 8. und 9. Januar 2015 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

  • Leasingverhältnisse - aktuelle Entwicklungen (Hinweis: aus technischen Gründen liegt zu diesem Sitzungsabschnitt kein Mitschnitt vor)
  • IFRS 9 - Indossierungsprozess
  • Entwurf ED/2014/4 Bemessung marktnotierter Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Entwurf ED/2014/6 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7)
  • Überprüfung von ASAF
  • Entwurf ED/2014/5 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
  • IFRS 15 - Indossierungsprozess
  • Rahmenkonzept - aktuelle Entwicklungen
  • Interpretationsthemen

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Europäische Union - neu Image

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

12.01.2015

Vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten Übernahme von Änderungen des IASB für die Anwendung in Europa haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Übernommen wurden die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2011-2013 ergeben haben (übernommen im Dezember 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2015) und die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 ergeben haben, sowie die Änderungen an IAS 19 vom November 2013 (übernommen im Januar 2015 mit Wirkung zum 1. Februar 2015).

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 12. Januar 2014).

FASB-Dokument Image

Neue ASU des FASB zu außerordentlichen Posten bringt US-GAAP näher an IAS 1

11.01.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Vereinfachung der Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung durch Streichung des Konzepts außerordentlicher Posten' herausgegeben.

Der FASB hat die neuen Leitlinien im Rahmen seiner Vereinfachungsinitiative herausgegeben, die darauf abzielt, "Bereiche der [US-]GAAP zu identifizieren, zu beurteilen und zu verbessern, in denen Kosten und Komplexität vermindert werden können, während gleichzeitig die Entscheidungsnützlichkeit der Informationen, die Abschlussadressaten zur Verfügung gestellt werden, erhalten bleibt oder verbessert wird". Gleichzeitig werden mit diesen Leitlinien die Leitlinien in US-GAAP zur Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung näher an die Vorschriften in IAS 1 Darstellung des Abschlusses gebracht. In IAS 1 wurden mit erneuter Herausgabe des Standards 2003 (Mit Zeitpunkt des Inkrafttretens 2005) der Ausweis und die Angabe von außerordentlichen Posten verboten.

Die neue ASU steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung.

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Januarsitzung des IASB

10.01.2015

Der IASB wird vom 20. bis 22. Januar 2015 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB erörtert außerdem das Rahmenkonzeptprojekt, den IFRS für KMU, die Angabeninitiative, IFRS-Umsetzungsfragen, Versicherungsverträge und Emissionshandelsprogramme.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 10. Januar 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.
Europäische Union - neu Image

Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 und der Änderungen an IAS 19 in europäisches Recht

09.01.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2010-2012 ergeben haben, sowie die Änderungen an IAS 19 vom November 2013 für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/28 vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 9. Januar 2015 werden die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010–2012 übernommen, die der IASB im Dezember 2013 herausgegeben hat.

Die Änderungen hatten direkte Auswirkungen auf folgende Standards:

  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen,
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
  • IFRS 8 Geschäftssegmente,
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen, deshalb nicht Teil der EU-Übernahme),
  • IAS 16 Sachanlagen,
  • IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen und
  • IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/29 vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 9. Januar 2015 wird Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19) übernommen, vom IASB im November 2013 herausgegeben. Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen.

Alle Änderungen treten in der EU für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist allerdings zulässig, sodass Unternehmen in der EU auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Juli 2014) einhalten können.

Hinweis: Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Statusbericht zur Übernahme der IFRS für die Anwendung in der Europäischen Union aktualisiert, um den neuen Übernahmestand widerzuspiegeln.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste

08.01.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf von Änderungen an IAS 12 'Ertragsteuern' genommen, die der IASB als Reaktion auf Abweichungen in der Praxis vorgeschlagen hat und die relevant sind, wenn ein Unternehmen steuerliche Verluste berichtet.

Da der IASB zu dem Schluss gekommen ist, dass die unterschiedliche Handhabung in der Praxis beim Ansatz latenter Steueransprüche aus zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten im Wesentlichen auf Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anwendung einiger Prinzipien in IAS 12 zurückgeht, bestehen die vorgeschlagenen Änderungen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG den meisten Vorschlägen zu, nennt aber Bedenken oder Formulierungsvorschläge, da man der Meinung ist, dass einige der Änderungen schwer verständlich sind oder weiterer Klarstellung bedürfen.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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