Nachrichten

IFRS-Stiftung Image

Überarbeitetes eIFRS-Portal

15.10.2014

Die IFRS-Stiftung hat ihr eIFRS-Angebot überarbeitet und bietet die Materialien jetzt in einem dreistufigen Abonnement an: basic, professional und comprehensive. Das neue Portal bietet eine neue, leichter zu bedienendes Anwenderschnittstelle und eine verbesserte Suchfunktion.

Der neue Internetauftritt wurde als Ergebnis der Rückmeldungen von Anwendern entwickelt. Die drei neuen Zugriffsmöglichkeiten gestalten sich dabei wie folgt:

  • eIFRS Professional bietet Zugang zu den verbindlichen, annotierten Fassungen der IFRS und der unterstützenden Materialien. Ein neues Vergleichswerkzeug erlaubt es, Änderungen an Standards in früheren, laufenden und folgenden Fassungen nachzuvollziehen. derzeitige eIFRS-Abonnenten werden automatisch diesem neuen Zugang zugeordnet.
  • eIFRS Comprehensive umfasst einen eIFRS Professional-Zugang sowie gedruckte Versionen der Standards und der anderen Materialien.
  • eIFRS Basic bietet einen begrenzten Zugriff allein auf die grundlegenden Versionen der Standards.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und dem eIFRS-Abonnentenbereich des IASB.

EFRAG Image

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 15

15.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme des am 28. Mai 2014 veröffentlichten IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Bei einer Übernahme des Standards für die Anwendung in Europa würde er IAS 18 Erlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen ersetzen.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens bittet EFRAG um Stellungnahmen dazu, ob es möglich sein wird, den Standard in der EU ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 15. Dezember 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG auch den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU aktualisiert.

IFRS Treuhänder - Rede Image

IFRS 'reduzieren Reibungen' in globalen Finanzsystem

15.10.2014

Bei der 31. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD), die derzeit in Genf stattfindet, sprach der Vorsitzende der IFRS-Stiftung, Michel Prada, heute morgen über die Bedeutung globaler Rechnungslegungsstandards, ihre Anwendung weltweit, und was die IFRS-Stiftung - gemeinsam mit anderen Organisationen - tut, um sicherzustellen, dass sie rigoros und einheitlich angewendet werden.

Prada unterstrich die Bedeutung globaler Rechnungslegungsstandards, indem er betonte, dass diese die Unternehmen von der Last befreien, unterschiedliche und oft nicht kompatible nationale Berichterstattungsstandards anzuwenden, Anlegern Zugang zu Erlös- und Profitkennzahlen gewähren, die alle auf gleicher Grundlage erstellt werden unabhängig davon, in welchem Land sie berechnet werden, und Marktaufsichten und Regierungen weltweit einen standardisierten Kanon von Leistungskennzahlen bieten, auf denen global einheitliche Regulierungsinitiativen ergriffen werden können. Er hielt fest: "Es liegt im Interesse eines jeden Einzelnen, Reibungen im globalen System zu reduzieren. Das ist es, was die IFRS tun."

Prada warnte jedoch auch, dass dieser Nutzen nur dann vollständig zu ziehen ist, wenn die IFRS wie vom IASB herausgegeben übernommen werden:

Natürlich funktionieren globale Standards nur dann richtig, wenn jeder sich an sie hält. So verlockend es auch für Rechtskreise sein mag, diejenigen Standards auszuwählen, die reizvoll sind, und diejenigen auszulassen, die das nicht sind, würde dies doch die Essenz dessen unterminieren, was wir erreichen wollen. Tatsache ist, wenn man den Nutzen aus globalen Standards ziehen will, dann muss sich jeder verpflichten, den gleichen , einzigen Satz hochwertiger Standards zu übernehmen.

Prada wendete sich dann dem übergreifenden Thema der ISAR-Sitzung zu, der Überwachung der Einhaltung und der Durchsetzung internationaler Unternehmensberichterstattungsstandards und -kodizes. Er gestand ein, dass die IFRS zwar eine Erfolgsgeschichte seien, dass ihre Übernahme aber nur ein Teil des Pakets sein könne. Als nächster Schritt müsse sichergestellt werden, dass die Standards korrekt und einheitlich innerhalb eines starken regulatorischen und gesetzlichen Rahmens angewendet werden. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass der IASB weder den Auftrag noch die Ressourcen habe, die von ihm entwickelten Standards durchzusetzen und ihre Anwendung zu überwachen. Dies wäre Aufgabe von Regierungen, Finanzregulierern und Prüfern in den einzelnen Rechtskreisen.

Prada wies aber darauf hin, dass die IFRS-Stiftung dennoch eine Reihe von Initiativen aufgenommen habe, die der Förderung der korrekten Nutzung und Anwendung der IFRS dienten. So hätten beispielsweise im September 2013 die IFRS-Stiftung und die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) bekanntgegeben, dass die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der IFRS auf eine global einheitliche Weise vertiefen wollen. Im Juli 2014 folgte dem der Abschluss eines ähnlichen Abkommens mit der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA). Prada hob auch die Bemühungen der Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hervor, die kostenlos verfügbare Lehrmaterialien erarbeitet, die in die weltweit am häufigsten gesprochenen Sprachen übersetzt werden, und regionale mehrtägige IFRS-Lehrseminare anböte, besonders in den aufstrebenden Volkswirtschaften. Damit begebe man sich an die Wurzeln eines einheitlichen Verständnisses der IFRS.

Prada fasste die Bemühungen der IFRS-Stiftung dadurch zusammen, dass er der Hoffnung Ausdruck verlieh, dass diese Anstrengungen großen langfristigen Nutzen für die internationale Finanzberichterstattungsgemeinde bringen würde:

Wenn wir die Qualität der Rechnungslegung in jedem Rechtskreis verbessern, arbeiten wir nicht nur zum Wohl dieser einzelnen Rechtskreise. Wir tragen auch zu Gesamtstabilität des globalen Finanzsystems bei.

Der vollständige Text der Rede von Prada steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der UNCTAD zur Verfügung.

Bei der heutigen Morgensitzung gab es auch eine Ansprache von Gonzalo Ramos, dem Generalsekretär des internationalen Aufsichtsgremiums im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB), und Vorträge von Richard Thorpe, Leiter zu Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen des Finanzstabilitätsrats (FSR), Gert Luiting, Berater beim internationalen Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen (International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR), Mike Hathorn, Boardmitglied des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC), Teresa Fogelberg, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Global Reporting Initiative (GRI), und Neil Stevenson, Markenverantwortlicher des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC). All diese Reden stehen Ihnen auf der allgemeinen Internetseite für die 31. ISAR-Sitzung zur Verfügung (dort unter dem Reiter "Presentations").

DRSC Image

DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen

14.10.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Diskussionspapier zur Klassifizierung von Ansprüchen genommen.

Das mit dem Diskussionspapier verfolgte Ziel, durch die Identifizierung relevanter Fragestellungen den IASB bei der Entwicklung von Bilanzierungsregeln für die Passivseite der Bilanz zu unterstützen, wird vom Fachausschuss begrüßt.

Kritisiert wird dagegen unter anderem die im Papier vorgenommene Ableitung der für die Entwicklung dieser Leitlinien relevanten Ziele. EFRAG hatte diese als die Beschreibung der Liquidität, Solvenz und finanzieller Leistung eines Unternehmens und der Rendite für Halter bestimmter Klassen von Instrumenten ausgemacht. Der IFRS-Fachausschuss merkt an:

Es ist uns nicht klar, warum und wie diese vier Ziele der Klassifizierungsanforderung aus den allgemeinen Zielen abgeleitet wurden. [...] Es bleibt uns unklar, warum und wie diese Ziele relevante Kriterien für den Ausweis von Ansprüchen im Allgemeinen oder die Unterscheidung von Klassen von Ansprüchen im Besonderen darstellen.

Im Folgenden verweist der Fachausschuss dann mehrfach darauf, dass er die von EFRAG gestellten Folgefragen nicht klar beantworten kann, da er die Ableitung der Zielsetzung nicht teilt. Unter den sonstigen Anmerkungen führt er dann allerdings an, dass der Frage nach der relevanten Perspektive ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden sollte.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

EFRAG Image

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im September und Oktober

14.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG/CFSS-Sitzung am 18. September 2014, der EFRAG/TEG-Telefonkonferenzen am 16. September und 1. Oktober sowie der Sitzung von EFRAG/TEG am 8. und 9. Oktober 2014 zusammengefasst werden.

Höhepunkte waren die Verabschiedung der folgenden Dokumente:

Außerdem wurden die folgenden Themen erörtert:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG Image

EFRAG-Stellungnahme zu den IOSCO-Vorschlägen zu alternativen Finanzkennzahlen

14.10.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) Stellung zu deren vorgeschlagene Leitlinien in Bezug auf die Veröffentlichung von nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen genommen. EFRAG hält fest, dass alternative Profitkennzahlen, wenn diese sachgerecht verwendet und dargestellt werden, nützliche Informationen bieten können. Daher unterstützt EFRAG das Konzept klar definierter und erläuterter alternativer Profitkennzahlen, die über die Zeit hinweg einheitlich angewendet werden.

Die Stellungnahme von EFRAG zu den IOSCO-Vorschlägen basiert auf den Meinungen der europäischen Anwender, die zwecks Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eingeholt worden waren. Ähnlich wie in der Stellungnahme zum ESMA-Papier betont EFRAG, dass nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierende Finanzkennzahlen nützliche Informationen bieten können, wenn ihre Anwendung durch klare Regeln geklärt ist. Wie auch schon gegenüber ESMA hält EFRAG allerdings auch fest, dass der Anwendungsbereich von einem zugrunde liegenden Prinzip getragen werden müsse, damit die Leitlinien gezielt angewendet werden und effektiv sein können:

EFRAG ist jedoch der Meinung, dass im der vorgeschlagenen Verlautbarung  nicht klar genug artikuliert wird, was das zugrunde liegende Prinzip ist, das den Anwendungsbereich der Vorschriften und die Art der geforderten Angaben bestimmt. Wir sind insbesondere besorgt, dass der Anwendungsbereich der Verlautbarung zu langen Angaben führen kann, die relativ wenig relevante Informationen beinhalten. [...] Wir sind der Meinung, dass die Vorschriften enger ausgerichtet werden sollten, um ungezielte Überhäufung und Phrasendrescherei in der Finanzberichterstattung zu vermeiden.

Die Stellungnahme sowie eine entsprechende Presseerklärung sind auf der Internetseite von EFRAG abrufbar.

IASB - Sitzung Image

Tagesordnung für die Oktober-Sitzung des IASB

13.10.2014

Der IASB wird vom 22. bis 24. Oktober 2014 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB wird das Projekt zu Leasingverhältnissen diskutiert werden. Der IASB erörtert außerdem das Forschungsprogramm, die Angabeninitiative, Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee, Investmentgesellschaften, den IFRS für KMU, das Rahmenkonzept sowie Versicherungsverträge.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 13. Oktober 2014 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

FEE Image
Europaeische Union Image

Erhebung zur Definition von 'Unternehmen öffentlichen Interesses' in der EU

13.10.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Erhebung zur Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse in Europa durchgeführt. Die Definition hat erheblichen Einfluss auf die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind.

Unternehmen von öffentlichem Interesse sind derzeit nach EU-Recht wie folgt definiert:

  • Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind,
  • Kreditinstitute,
  • Versicherungsunternehmen und
  • Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Unternehmen von öffentlichem Interesse bestimmt werden.

Die Mitgliedstaaten der EU haben also die Möglichkeit, Unternehmen zu Unternehmen öffentlichen Interesses zu erklären, die aufgrund der Art ihrer Tätigkeit, ihrer Größe oder der Zahl ihrer Mitarbeiter von erheblicher öffentlicher Bedeutung sind, und so die Anzahl der Unternehmen zu vergrößern, die unter die Bilanzrechtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie fallen.

FEE hat die Definitionen von Unternehmen öffentlichen Interesses in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Island und Norwegen untersucht. Die Erhebung führte zu folgenden Erkenntnissen:

  • Es gibt eine große Bandbreite von Definitionen in den untersuchten Ländern, wobei einige Länder nur die Mindestvorschriften umgesetzt und andere Länder eine Reihe von weiteren Unternehmen in ihre Definition aufgenommen haben.
  • Als Folge schwankt die Zahl von Unternehmen öffentlichen Interesses zwischen den einzelnen Ländern sehr stark.
  • In den meisten Ländern hat sich die Definition in den letzten Jahren nicht bedeutend geändert.
  • Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bilanzrichtlinie von 2013 und der Abschlussprüferrichtlinie von 2014 erwägen Belgien, Deutschland, Großbritannien, die Niederlande, Schweden, und Slowenien ihre Definitionen auszuweiten, während Dänemark und Spanien eine stärkere Eingrenzung erwägen.

Der Bericht zur Erhebung beinhaltet verschiedene Tabellen und grafische Darstellungen zu den Definitionen und der jeweiligen Anzahl von Unternehmen von öffentlichem Interesse, enthält eine Beschreibung der erwarteten Änderungen und bietet im Anhang für jedes Land die dort geltende Definition von Unternehmen öffentlichen Interesses.

Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite von FEE.

IDW Image
Deutschland - neu Image

IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des BilRUG

13.10.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen.

Das IDW unterstützt den im Referentenentwurf verfolgten Ansatz, bei der Ausübung von Mitgliedstaatenwahlrechten so weit wie möglich an den bisherigen Regelungen des HGB festzuhalten. Außerdem begrüßt das IDW die vorgesehene Beibehaltung der bisherigen HGB-Vorschriften zur Umsetzung des "true and fair view"-Grundsatzes.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

FEE Image
Europaeische Union Image

FEE kann sich keine Alternative zu IFRS vorstellen

10.10.2014

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zur Konsultation der EU-Kommission genommen, mit der die Sichtweisen zu den Auswirkungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) eingeholt werden sollen. FEE ist der Meinung, dass die Anwendung der IFRS von kritischen Nutzen für die EU ist, weil sie der EU gestattet, wettbewerbsfähig zu bleiben, ausländische Anleger anzuziehen und das Vertrauen in die europäischen Finanzmärkte wieder herzustellen. FEE ist sogar der Meinung, dass der Anwendungsbereich der IAS-Verordnung ausgeweitet werden sollte.

In den Antworten auf den Fragebogen der EU-Kommission hält FEE fest, dass die Übernahme der IFRS dafür gesorgt hat, dass die Abschlüsse von europäischen Unternehmen "bedeutend transparenter" geworden sind, da mehr Angaben geleistet werden, es weniger Abweichungen gibt und die Vergleichbarkeit erhöht wurde. Als Konsequenz von erhöhter Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit sieht FEE auch einen bedeutend verbesserten Anlegerschutz.

Angesichts dieses umfassenden Nutzens ist FEE der Meinung, dass der Umfang der IAS-Verordnung ausgeweitet werden sollte. Zum einen sollte eine verpflichtende IFRS-Anwendung auch für Einzelabschlüsse von börsennotierten Unternehmen eingeführt werden, zum anderen sollte jedem Unternehmen die freiwillige IFRS-Anwendung gestattet werden.

FEE erklärt auch, dass die Übernahmekriterien für die EU-Übernahme der IFRS unverändert bleiben sollten. Außerdem warnt FEE vor einem flexiblen Endorsementprozess für die IFRS, da dies der EU nur Schaden können: "FEE spricht sich grundsätzlich dagegen aus, ein Tür für mehr Flexibilität für die EU bei der Übernahme der IFRS zu öffnen, da dies nicht mehr Flexibilität bringen würde, sondern dem eigentlichen Zweck globaler Standards einfach nur entgegenstehen würde."

FEE merkt auch an, dass jegliche Umsetzungsleitlinien in Bezug auf die IFRS nur vom IASB kommen sollten und nicht von der EU oder von nationalen Gremien.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Hinweis: Am 30. Oktober 2014 hat FEE die Beantwortung des Fragebogens durch eine Stellungnahme ergänzt, in der die Sichtweise von FEE in Bezug auf die Übernahme der IFRS und deren Durchsetzung in der EU noch einmal betont und ausführlicher erläutert werden. Die englischsprachige Stellungahme steht Ihnen auf der Internetseite von FEE zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.