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IASB schlägt vor, die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen

02.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 27 herausgegeben. Mit der Überarbeitung von IAS 27 'Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS' wurde die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors gestrichen, und die Entscheidung wurde 2011 in IAS 27 'Separate Abschlüsse' übernommen. Die Rückmeldungen der Anwender im Rahmen der Agendakonsultation 2011 führten dazu, dass der IASB die Option erneut in Erwägung zog und jetzt den Entwurf ED/2013/10 'Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27)' herausgegeben hat, der den Vorschlag enthält, die Option wieder zuzulassen. Stellungnahmen werden bis zum 3. Februar 2014 erbeten.

 

Hintergrund

In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen. Ähnlich gilt für Rechtskreise, in denen zwar die IFRS noch nicht angewendet werden, die aber eine Equity-Methode-Vorschrift haben, dass die Erstellung von zwei Abschlüssen erforderlich wird, wenn diese Rechtskreise auf IFRS übergehen. Dies kann in einigen Fällen als negativer Anreiz für eine IFRS-Übernahme angesehen werden.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Der IASB schlägt die folgenden Änderungen an IAS 27 Separate Abschlüsse vor:

  • Zulassen der Equity-Methode als eine Option für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors,
  • Vorschrift, die Änderung rückwirkend anzuwenden, wenn sich ein Unternehmen entscheidet, auf die Equity-Methode zu wechseln.

Falls die Änderungen wie vorgeschlagen fertiggestellt werden, hätten Unternehmen demnächst drei Optionen für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss: fortgeführte Anschaffungskosten, nach IAS 39 oder IFRS 9 oder nach der Equity-Methode wie in IAS 28 beschrieben.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards würde geändert, um festzuhalten, dass in IAS 27 die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss gestattet wird, dass aber keine gesonderten Erleichterungen für Erstanwender zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem schlägt der IASB vor, IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu ändern, um einen Konflikt mit den Prinzipien von IFRS 10 in Situationen zu vermeiden, in denen ein Unternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert aber einen Eigentümeranteil behält, der dem Unternehmen bedeutenden Einfluss oder gemeinsame Kontrolle verleiht, und das Unternehmen sich dafür entscheidet, die Equity-Methode für die Bilanzierung der Anteile in seinem separaten Abschluss anzuwenden.

 

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Der Entwurf enthält noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens; diesen wird der IASB im Rahmen der erneuten Erörterungen bestimmen. Die vorgeschlagenen Änderungen wären rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.

 

Weiterführende Informationen

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Europäische Konsultation zur Standardsetzung im öffentlichen Sektor

02.12.2013

Die EU-Kommission und das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) haben ein Konsultationspapier zu einer möglichen künftigen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) in den Mitgliedstaaten der EU veröffentlicht. Schwerpunkt der Konsultation sind Fragen zur Governance. Dazu werden mögliche Strukturen und Prinzipien dargestellt, die für eine Entwicklung von EPSAS in Frage kommen könnten.

Die Konsultation ist bereits die zweite zum Thema Rechnungslegung im öffentlichen Sektor in der EU. Die erste Konsultation im Februar 2012 galt der Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Mitgliedstaaten der EU. Zu den Ergebnissen der Konsutlation wurde im März 2013 ein Bericht veröffentlicht. Die Konsultation hat ergeben, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können, dass sie aber unstreitig einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU darstellen.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Konsultation organisierte Eurostat im Mai 2013 eine Konferenz in Brüssel, bei der das EPSAS-Projekt weiter erörtert wurde. Ein Kernbedenkenpunkt, der wiederholt geäußert wurde, betraf Governance. Im Bericht zur ersten Konsultation hatte es geheißen: "Die Führung und Verwaltung der IPSAS leidet gegenwärtig unter unzureichender Beteiligung der für die staatliche Rechnungslegung in der EU zuständigen Behörden."

In der jetzt veröffentlichten Konsultation geht es um Führungs- und Verwaltungsstrukturen und -prozesse und Fragen der persönlichen Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Legitimation, Transparenz, Kompetenz und Fähigkeit, Kosteneffizienz und Rechenschaft. In Bezug auf die EPSAS selbst werden in der Konsultation die folgenden Themen angesprochen: Verlässlichkeit, Relevanz, innerer Zusammenhang, Vegleichbarkeit, Zugänglichkeit und Klarheit.

Die vorgeschlagene Einführung der EPSAS würde auf Grundlage einer EPSAS-Rahmenkonzeptverordnung erfolgen, die die rechtliche Grundlage für die EPSAS bilden soll. Folgende Merkmale der Verordnung werden vorgeschlagen:

  • Definierung der Führung und Verwaltung der EPSAS und Einrichtung eines EPSAS-Ausschusses,
  • Definierung eines Konsultationsprozesses für die Einführung und Übernahme der EPSAS - zentrales Element wäre der EPSAS-Ausschuss,
  • Definierung der Prinzipien, die die Führung und Verwaltung der EPSAS bestimmen, einschließlich einer Grundlage für die direkte Einbindung nationaler Standardsetzer und Rechnungslegungsbehörden der Regierungen in den Standardsetzungsprozess, Einrichtung der Oberaufsicht durch die EU-Kommisssion gemeinsam mit dem Rat, dem EU-Parlament und dem europäischen Rechnungshof,
  • Festlegung der Kernvorschriften der EPSAS wie beispielsweise periodengerechte Abgrenzung und doppelte Buchführung sowie
  • Bestätigung der IPSAS als Ausgangspunkt für die Entwicklung der EPSAS.

Der EPSAS-Ausschuss würde von der EU-Kommission geleitet und vertreten und würde sich aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstatten einschließlich einiger begrenzten Anzahl nicht stimmberechtigter Beobachter zusammensetzen. Der Ausschuss würde ein Arbeitsprogramm für die Entwicklung der EPSAS entwerfen und wäre direkt in den Entscheidungsprozess eingebunden. Es würden Arbeitsgruppen eingerichtet, um die Arbeit des Ausschusses zu unterstützen. In diesen Arbeitsgruppen wären Fachexperten der Standardsetzer für den öffentlichen Sektor sowie die Rechnungslegungsbehörden der einzelnen Regierungen vertreten. Diese Arbeitsgruppen wären in die Entwicklung der EPSAS eingebunden und würden Interpretationsfragen verbindlich klären können.

In der Konsultation werden auch zwei optionale Elemente der Führungs- und Verwaltungsstruktur der EPSAS vorgeschlagen: Ein Governance-Beirat (EPSAS Governance Advisory Board, EPSAS GAB), dem bestimmte Aufsichtsfunktionen übertragen werden könnten, und ein Fachbeirat (EPSAS Technical Advisory Group, EPSAS TAG), der für den Austausch mit einer großen Bandbreite von Interessengruppen einschließlich des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), Regierungsfinanzstatistiker, Rechnungshöfen, Rechnungslegungsexperten aus dem öffentlichen und Privatsektor, Wissenschaftlern und Adressaten verantwortlich sein könnte.

Zum Konsultationspapier kann bis zum 17. Februar 2014 Stellung genommen werden. Stellungnahmen werden als Beantwortung eines eigens ausgefertigten Fragebogens erbeten. In dem Fragebogen werden spezifische Fragen zur Relevanz der Führungs- und Verwaltungsprinzipien, dem Wunsch nach einer Einrichtung von EPSAS GAB und EPSAS TAG und deren Struktur sowie einer möglicherweise einzurichtenden Interpretationsfunktion gestellt.

Auf der internetseite von Eurostat stehen Ihnen folgenden Informationen zur Verfügung:

  • Hintergrundinformationen zum gesamten Konsultationsprozess (link to Eurostat website)
  • Konsultationspapier Towards implementing European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) for EU Member States - Public consultation on future EPSAS governance principles and structures (Das Konsultationspapier ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. Eurostst weist allerdings darauf hin, dass auf Anfrage Übersetzungen in weitere Amtssprachen der Europäischen Union bereitgestellt werden können.)
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Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

29.11.2013

Der IASB wird im Dezember 2013 nur einen einzigen Tag öffentlich tagen: am 12. Dezember. Erörtert werden sollen die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, aktuelle Entwicklungen beim IFRS Interpretations Committee, die begrenzten Projekte zu IAS 28, IAS 16/IAS 38, IAS 19 und IFRS 13, eine vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 sowie die Finanzinstrumentethemen Wertminderung und begrenzte Änderungen an IFRS 9.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur verfügung stellen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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EFRAG will Generalversammlung ausweiten

29.11.2013

Als Reaktion auf den Maystadtbericht, der Anfang des Monats veröffentlicht wurde und dem der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) in Bezug auf die Reform von EFRAG einstimmig zustimmte, beginnt EFRAG mit der Umsetzung von Änderungen, die die eigene Organisation betreffen.

Die Ausweitung der Generalversammlung zur Aufnahme der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) und möglicherweise anderer europäischer Organisationen soll zum einen eine frühere Forderung von NFM insbesondere aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien erfüllen, mehr Mitsprache und Verantwortung im Zusammenhang mit EFRAG zu erhalten. Im Jahresbericht 2012 des DRSC hatte es dazu geheißen:

Die Standardsetzer haben deutlich mehr Mitsprachemöglichkeiten bei allen nicht durch die IAS-Verordnung explizit geregelten Entscheidungen von EFRAG gefordert. Dies geschah nicht nur vor dem Hintergrund, dass die großen Standardsetzer EFRAG zu einem nicht unerheblichen Teil mitfinanzieren, ohne jedoch über adäquate Mitentscheidungsmöglichkeiten zu verfügen, sondern vor allem angesichts des insgesamt als nicht ausreichend angesehenen Einflusses in London.

Zum anderen sollen dadurch auch Mitgliedstaaten, die bisher nicht über einen solchen Finanzierungsmechanismus verfügen, ermutigt werden, diesen einzurichten.

NFM sind nationale Systeme zur Erhebnung von Beiträgen, die der Finanzierung von EFRAG dienen. Bisher gibt es NFM in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen und Schweden. Bis 2010 wurde EFRAG ausschließlich von den Mitgliedorganisationen und den NFM finanziert. Seit 2010 trägt auch die EU-Kommission mit einer Finanzierungszusage bei, aber Maystadt hatte in seinem Bericht gewarnt, dass "aufgrund budgetärer Beschränkungen der Beitrag der EU für 2014 [...] geringer ausfallen wird".

Im abschließenden Bericht war daher empfohlen worden, die rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung eines Systems von verpflichtenden Beiträgen/Abgaben, die von börsennotierten Unternehmen zu entrichten wären, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren, zu analysieren. Während ein solches Abgabensystem eruiert wird, sollten die mitgliedstaaten, die noch keinen NFM eingerichtet haben, einen solchen einrichten.

EFRAG muss die Finanzierung für 2014 noch sichern. Der Beitrag der EU für das ganze Jahr 2014 ist noch nicht bestätigt worden, da der Entwurf der Verordnung über die Finanzierung noch durch die verschiedenen europäischen Gremien erörtert wird. EFRAG geht davon aus, weiter Finanzierungsbeiträge von der EU zu erhalten, aber Verzögerungen bei der Veröffentlichung der endgültigen Verordnung werden wahrscheinlich zu Verzögerungen bei den Zahlungen führen. Deshalb hat der Aufsichtsrat von EFRAG sich entschieden, die NFM dringlich zu bitten, die finanziellen Zusagen an EFRAG für 2014 zu formalisieren "damit EFRAG ohne jegliche Bedenken jeglichen möglicherweise verzögerten Zahlungen der EU-Kommission entgegensehen kann".

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zu den vorgesehenen Änderungen.

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Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

28.11.2013

Der IASB hat am 21. November 2013 Änderungen an IAS 19 herausgegeben, mit denen die Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen klargestellt wird. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Eine Übernahme der Änderungen wird derzeit im dritten Quartal 2014 erwartet, was nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB liegt (1. Juli 2014).

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 27. November 2013 hier herunterladen.

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Neueste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

27.11.2013

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bei IIRC, GRI, UNEP und UNEP FI, UNCTAD und CDSB.

Wesentliche Entwicklungen waren die folgenden:

  • Häufig gestellte Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Des Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP), die Global Reporting Initiative (GRI) und der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) haben gemeinsam Häufig gestellte Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen erarbeitet (in englischer Sprache auf der Internetseite des CDSB). Mit dem Dokument soll Hintergrund zur Arbeit der Gruppe "Freunde des Paragraphen 47" gegeben werden, die durch Brasilien, Dänemark, Frankreich und Südafrika bei der Rio+20-Konferenz gegründet wurde und die durch die UNEP und durch GRI unterstützt wird. Im Dokument werden Fragen zu Nachhaltigkeit und Berichterstattung erörtert und die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen dadurch kontextualisiert und erläutert. Dabei wird auf gegenwärtige Berichterstattungspraxis, Nachhaltigkeitsberichterstattung im öffentlichen Sektor sowie Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Unternehmen eingegangen.
  • Jahrbuch des IIRC-Pilotprogramms. Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat das Jahrbuch 2013 des IIRC-Pilotprogramms herausgegeben (in englischer Sprache auf der Internetseite des IIRC). Es bietet Einblicke in die Frage, wie diejenigen, die in den Unternehmen für Nachhaltigkeit verantwortlich sind, sich im Rahmen des IIRC-Pilotprogramms auf die integrierte Berichterstattung zu bewegen. Das Dokument zeigt, wie die Unternehmen das Kapitalienkonzept der integrierten berichterstattung umsetzen, welche Auswirkungen die integrierte Berichterstattung darauf hat, wie Unternehmen Werte definieren, den kritischen Einfluss des Geschäftsmodells eines Unternehmens, die Auswirkungen der integrierten Berichterstattung auf Anleger und die Entwicklung regionale Netzwerke, die die integrierte Berichterstattung unterstützen.
  • Arbeitsabkommen von UNCTAD und IIRC. Die Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) hat ein Arbeitsabkommen mit dem IIRC unterzeichnet. Damit wird die bestehenden Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen zur Förderung globaler Harmonisierung und Klarheit von Berichterstattungsrahmenkonzepten formalisiert. Weiter Informationen in englischer Sprache finden Sie im IIRC-Novembernewsletter auf der Internetseite des IIRC.
  • Tagung von UNEP FI. Die Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme Finance Initiative, UNEP FI) hat am 12. und 13 November 2013 eine globale Tagung in Peking abgehalten. Schwerpunkt der Tagung war die Frage, wie der Finanzsektor zu den globalen Nachhaltigkeitsbemühungen beitragen kann. Bei der Tagung wurde auch ein Online Guide to Banking and Sustainability vorgestellt (in englischer Sprache auf der Internetseite der UNEP FI),der Finanzinstituten dabei helfen soll, Nachhaltigkeit auf Grundlage der Verpflichtung von Finanzinstituten zu nachhaltiger Entwicklung der UNEP, die Finanzinstitute bei Beitritt zur UNEP FI unterzeichnen müssen und die auch Anforderungen in Bezug auf die Berichterstattung enthält, zu verstehen und umzusetzen. Weitere Informationen zur tagung finden Sie auf der eigens für die Tagung eingerichteten UNEP FI-Seite.
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Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

26.11.2013

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Die erneuten Erörterungen im Versicherungsprojekt sollen jetzt erst im ersten Quartal 2014 aufgenommen werden, und das Diskussionspapier zu Preisregulierung wird jetzt erst im zweiten Quartal 2014 erwartet. Die nächsten Schritte im Projekt zu Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile sollen im ersten Quartal 2014 festgelegt werden.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Diskussionspapier erneute Erörterungen 1. und 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014*
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 4. Quartal 2013
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014*
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 5. November 2013

Die nächsten Schritte im Projekt IAS 32 - Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile sollen im ersten Quartal 2014 bestimmt werden. Das Diskussionspapier zum Rahmenkonzept, das im Juli 2013 herausgegeben wurde, enthält einen Vorschlag, der eine Lösung bieten würde, die auf dieses Projekt angewendet werden könnte. Die Stellungnahmefrist zum Diskussionspapier endet am 14. Januar 2014, und vermutlich werden die Rückmeldungen der Anwender Einfluss auf die Entscheidung haben, wie mit dem Projekt zu Put-Optionen fortgefahren werden soll.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 26. November 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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IFRS-Stiftung ernennt neue Treuhänder

26.11.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Maria Helena Santana und Lynn Wood zu Treuhändern der IFRS-Stiftung bekanntgegeben. Beide ersetzen ausscheidende Treuhänder mit ähnlichem Hintergrund. Die Amtszeiten der neuen Treuhänder beginnen am 1. Januar 2014 und enden am 31. Dezember 2016 und können einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Santana war Vorsitzende und Präsidentin der brasilianischen Wertpapier- und Börsenaufsicht Comissao de Valores Mobiliarios (CVM) von 2007 bis 2012. In dieser Funktion hatte sie die Aufsicht über die erfolgreiche Übernahme und Umsetzung der IFRS für börsennotierte Unternehmen in Brasilien. Santana war außerdem Vorsitzende des Exekutivausschusses der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und Mitglied des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC). Sie ersetzt Pedro Malan, ehemaliger Finanzminister und ehemaliger Präsident der Zentralbank von Brasilien. Malans Amtszeit endet am 31. Dezember 2013.

Wood ist seit 2011 Vorsitzende des australischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) und Mitglied des neuseeländischen Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB). Wood folgt auf Jeffrey Lucy, ehemaliger Vorsitzender des FRC und ehemaliger Vorsitzender der australischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC). Auch Lucys Amtszeit endet am 31. Dezember 2013.

Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung zu den Ernennungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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Mitschrift von der Novembersitzung des IASB — Teil 3 (Abschluss)

25.11.2013

Der IASB tagt vom 20. bis 22. November 2013 in seinen Räumen in London. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB diskutiert. Wir haben die noch fehlenden Mitschriften der Beobachter von Deloitte zu den Sitzungsteilen zu Finanzinstrumenten eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf den Link:

Mittwoch, 20. November 2013

Donnerstag, 21. November 2013

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

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14 Neuberufungen in den IFRS-Beirat des IASB

25.11.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufungen von 14 neuen Mitgliedern in den IFRS-Beirat des IASB bekanntgegeben.

Die neuen Mitglieder des Beirats sind:

    1. Peter Chambers - Investment Management Association
    2. Micheline Dionne - International Actuarial Association
    3. Egbert Eeftink - KPMG
    4. Stephenie Fox – International Federation of Accountants
    5. Dr. Jens Freiberg - BDO
    6. Jake Green - Grant Thornton
    7. Markus Grund - International Association of Insurance Supervisors (Wiederberufung)
    8. John Hitchins – PwC (Wiederberufung)
    9. Igor Kozyrev - Lukoil
    10. Goro Kumagai - The Securities Analysts Association of Japan
    11. Danita Ostling - EY
    12. Lynda Sullivan - HUB Global Insurance Group
    13. Stephen Taylor - Deloitte
    14. Dr. Lothar Weniger - Corporate Reporting Users' Forum

Die neuen Mitglieder ersetzen die folgenden Mitglieder, deren Amtszeit zum 31. Dezember 2013 endet: Norbert Barth, Andrew Buchanan, Gerard Ee, Sei-Ichi Kaneko, April Mackenzie, Liz Murrall, Joel Osnoss, Francis Ruygt, Jerry de St. Paer, Jim Sylph, Leo van der Tas und Mark Vaessen

Aus der Sicht von Deloitte ersetzt Stephen Taylor, Leiter des IFRS Centre of Excellence des asiatisch-pazifischen Raums mit Sitz in Hongkong, das ausscheidende Beiratsmit Joel Osnoss, Deloittes Global Leader für IFRS-Mandanten und -Märkte.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB, in der die Neuberufungen bekanntgegeben werden, enthält auch den Hinweis, dass weitere Berufungen in den Beirat zur Ersetzung von Mitgliedern, deren Amtszeiten Ende 2013 enden, und die Benennung eines neuen Vorsitzenden des Beirats in Kürze ebenfalls bekanntgegeben werden.

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