Hintergrund
In manchen Rechtskreisen schreibt das Unternehmensrecht vor, dass die Bilanzierung nach der Equity-Methode in Bezug auf Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors anzuwenden ist. Daher ist es in Rechtskreisen, in denen eine solche Vorschrift gegeben ist und in denen die IFRS angewendet werden, erforderlich, zwei Abschlüsse zu erstellen, wenn sowohl die Vorschriften aus IAS 27 als auch die lokalen Gesetze erfüllt werden sollen. Ähnlich gilt für Rechtskreise, in denen zwar die IFRS noch nicht angewendet werden, die aber eine Equity-Methode-Vorschrift haben, dass die Erstellung von zwei Abschlüssen erforderlich wird, wenn diese Rechtskreise auf IFRS übergehen. Dies kann in einigen Fällen als negativer Anreiz für eine IFRS-Übernahme angesehen werden.
Vorgeschlagene Änderungen
Der IASB schlägt die folgenden Änderungen an IAS 27 Separate Abschlüsse vor:
- Zulassen der Equity-Methode als eine Option für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors,
- Vorschrift, die Änderung rückwirkend anzuwenden, wenn sich ein Unternehmen entscheidet, auf die Equity-Methode zu wechseln.
Falls die Änderungen wie vorgeschlagen fertiggestellt werden, hätten Unternehmen demnächst drei Optionen für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss: fortgeführte Anschaffungskosten, nach IAS 39 oder IFRS 9 oder nach der Equity-Methode wie in IAS 28 beschrieben.
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards würde geändert, um festzuhalten, dass in IAS 27 die Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss gestattet wird, dass aber keine gesonderten Erleichterungen für Erstanwender zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem schlägt der IASB vor, IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu ändern, um einen Konflikt mit den Prinzipien von IFRS 10 in Situationen zu vermeiden, in denen ein Unternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert aber einen Eigentümeranteil behält, der dem Unternehmen bedeutenden Einfluss oder gemeinsame Kontrolle verleiht, und das Unternehmen sich dafür entscheidet, die Equity-Methode für die Bilanzierung der Anteile in seinem separaten Abschluss anzuwenden.
Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens
Der Entwurf enthält noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens; diesen wird der IASB im Rahmen der erneuten Erörterungen bestimmen. Die vorgeschlagenen Änderungen wären rückwirkend im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung wäre gestattet.
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