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Zweite Ausgabe des Sustainability Briefs

09.10.2013

Die zweite Ausgabe der neuen Publikationsreihe zum Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der über eine große Bandbreite von Themen von Energiemanagement bis zur integrierten Berichterstattung informiert wird, ist jetzt verfügbar.

Von Interesse für die Leser von IAS Plus mögen insbesondere die folgenden Beiträge sein:

Deloitte Deutschland bietet einen eigenen Internetauftritt zum Thema Nachhaltigkeit. Dort finden Sie deutschsprachige Informationen und Denkanstöße, Hinweise auf Publikationen und Links zu Blogs und Foren: Nachhaltigkeit & Klimawandel: Herausforderungen... und Möglichkeiten.

Unsere IAS Plus-Seite mit Informationen rund um Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstatttung finden Sie hier.

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Ergebnisse der 12. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

09.10.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 27. September 2013 seine 12. Sitzung in Berlin abhalten. Der Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Die Tagesordnung der Sitzung umfasste die folgenden Themen:

  • Überarbeitung DRS 17 - Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • Überarbeitung DRS 4 - Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 - Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform

Sie können sich den Ergebnisbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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AFRAC-Stellungnahmen zu Leasingverhältnissen und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

09.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite Stellungnahmen gegenüber dem IASB zu dessen Entwürfen ED/2013/6 und ED/2013/5 zur Verfügung.

In Bezug auf den IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse befürwortet AFRAC allgemein die Arbeit des IASB, die darauf abzielt, finanzielle Schulden für künftige Verpflichtungen zu Leasingzahlungen zu passivieren auch wenn diese aus einem zweiseitig schwebenden Rechtsgeschäft resultieren, da es an den aktuellen Regelungen in IAS 17 Leasingverhältnisse insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Bilanzierung beim Leasingnehmer Kritik gibt. Im Hinblick auf den Entwurf selbst unterstützt AFRAC zwar grundsätzlich den im vorgeschlagenen Nutzungsrechtansatz, ist aber besorgt, dass dem Entwurf noch ein konzeptionelles Fundament fehlt. Das gesamte Leasingprojekt hätte nach Ansicht des AFRAC davon profitiert, wenn das Rahmenkonzept bereits fertiggestellt wäre. Darüber hinaus hätte AFRAC einen einheitlichen Ansatz für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen bevorzugt. Für den Fall, dass zwei Ansätze unvermeidbar sein, könnten nach Meinung von AFRAC zur Klassifizierung weiterhin die Kriterien von IAS 17.7 ff herangezogen werden. Diese hätten den Vorteil, dass sie weitgehend verstanden würden. Die Beibehaltung dieser Kriterien zur Klassifizierung wäre kostensparender als die Einführung der nun vorgeschlagenen Regelungen.

Hinsichtlich des IASB-Entwurfs ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten unterstützt AFRAC die Ansicht, dass es im Zusammenhang mit regulatorischen Abgrenzungsposten Regelungsbedarf gibt, und begrüßt daher die Initiative des IASB, einen Standard dazu zu entwickeln. Allerdings ist AFRAC der Meinung, dass es der Entwicklung eines derartigen Standards dienlich wäre, die konkreten Sachverhalte, aus denen regulatorischen Abgrenzungsposten resultieren, zu berücksichtigen um eine einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist AFRAC bewusst, dass die Entwicklung eines derartigen Standards außergewöhnlich schwierig ist, da die Preisregulierungsmechanismen sich nicht nur in unterschiedlichen Rechtssystemen sondern auch in unterschiedlichen Branchen unterscheiden. Darüber hinaus verändern sich die Preisregulierungsmechanismen häufig. Obwohl AFRAC die Bemühungen des IASB unterstützt, die bilanzielle Behandlung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Preisregulierung zu behandeln, befürwortet AFRAC die kurzfristige Übergangslösung des Entwurfs nicht, da diese bestehende IFRS-Anwender benachteilige und zu einer Zweiklassengesellschaft von Unternehmen, die einer Preisregulierung unterworfen sind und die IFRS anwenden, führe. Daher würde AFRAC eine Beschleunigung des langfristigen umfassenden Projekts zur Preisregulierung bevorzugen.

Die beiden englischsprachigen Stellungnahmen stehen Ihnen auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung:

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Mitschnitte der 20. Sitzung IFRS-Fachausschusses des DRSC verfügbar

09.10.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 7. und 8. Oktober 2013 seine 20. Sitzung in Berlin abhalten. Die Mitschnitte von den einzelnen Tagesordnungspunkten sind jetzt verfügbar.

Erörtert wurden die folgenden Themen:

Die einzelnen Mitschnitte finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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AFRAC-Stellungnahme zu zwei Bulletins zum Rahmenkonzept

09.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu den Bulletins zum Rahmenkonzept vom Juli 2013 zur Verfügung. Die Bulletins waren der Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung und der Rolle des Rahmenkonzepts gewidmet.

Hinsichtlich der Rolle des Rahmenkonzepts ist AFRAC der Ansicht, dass der IASB dem Rahmenkonzept bei der Entwicklung neuer Standards nicht ausnahmslos folgen sollte. Das Rahmkonzept solle vielmehr eine geeignete Grundlage für die Standardentwicklung darstellen, von der in einzelnen Standards abgewichen werden könne. Die Gründe für diese Abweichungen sollten in der Grundlage für Schlussfolgerungen erklärt werden. Da es wichtig sei, Flexibilität bei der Standardentwicklung aufrecht zu erhalten, ist laut AFRAC ein „vollständiges Rahmenkonzept“ nicht umsetzbar, da ein solches das Konzept von individuellen Standards infrage stellen würde.

Bezüglich der Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung unterstützt AFRAC die Berücksichtigung von diesem in der Finanzberichterstattung. Des Weiteren stimmt AFRAC mit der vorläufigen Ansicht überein, dass die „Absichten der Unternehmensführung“ und das „Geschäftsmodell“ unterschiedliche Konzepte sind. Das Geschäftsmodell sollte im Rahmenkonzept berücksichtigt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu den kommentierten Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.

Islamische Bilanzierung Image

Arbeitsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen

08.10.2013

In einem Anhang zur allgemeinen Stellungnahme der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) unterstützt die AOSSG-Arbeitsgruppe zum Thema islamische Finanzgeschäfte die Leasingvorschläge des IASB, aber weist auf Sachverhalte hin, wo aus Sicht islamischer Bilanzierung weitere Klarstellung nötig ist.

Die Arbeitsgruppe eröffnet ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse damit, dass sie ausdrücklich darauf hinweist, dass die entwickelten Konzepte gut in die Welt islamischer Bilanzierung passen und dass herausragende Scharia'a-Gelehrte den IASB für dessen Vorschläge loben.

Die Arbeitsgruppe weist auch darauf hin, dass die vorgesehene Ersetzung von SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen aus islamischer Sicht im Zusammenhang mit sukuk ijarah problematisch ist, wo ein Unternehmen einen Vermögenswert an eine Zweckgesellschaft überträgt, die dann proportionale Anteile an dem Vermögenswert an an Anleger/Finanzierer "verkauft" und diese den Vermögenswert an das ursprünglich übertragende Unternehmen zurückleasen.

Die Prinzipien in SIC-27 sind derzeit kritisch für die Beurteilung der Frage, ob ein sukuk ijarah als Finanzinstrument nach IAS 39/IFRS 9 oder als Sale-and-Lease-Back nach IAS 17 zu behandeln ist. Der Verlust von SIC-27 kann negative Rückwirkungen haben, insbesondere da sukuk ijarah-Strukturen einen substantiellen Bestandteil des islamischen Kapitalmarkts in vielen Rechtskreisen ausmachen.

In der Stellungnahme wird auch auf verschiedenen Umsetzungsprobleme hingewiesen, die nach Meinung der Arbeitsgruppe aber nicht notwendigerweise Änderungen des Entwurfs erfordern.

Weitere Erläuterungen finden Sie in der Stellungnahme der AOSSG-Arbeitsgruppe zum Thema islamische Finanzgeschäfte, die als Anhang B der allgemeinen AOSSG-Stellungnahmen auf der Internetseit der AOSSG beigefügt ist.

IFRS Foundation Image

Materialien für rahmenkonzeptbasiertes Unterrichten in sieben Sprachen verfügbar

07.10.2013

Die Ausbildungsinitiative der IFRS-Stiftung stellt kostenfrei Unterrichtsmaterialien zur rahmenkonzeptbaisertem Unterrichten in allen Amtssprachen der Vereinten Nationen (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch) sowie in Portugiesisch zur Verfügung.

Das Projekt zu rahmenkonzeptbasiertem Unterrichten der Ausbilsungsinitiative soll Lehrenden im Bereich IFRS dabei helfen, der nächsten Generation von Rechnungslegern zu vermitteln, wie belastbare Ermessensentscheidungen bei der Erstellung von Abschluss im Einklang mit prinzipienbasierten Rechnungslegungsstandards gefällt werden können.

Die Materialien zu den einzelnen Themen wurden in drei separaten Abschnitten erarbeitet, um das Unterrichten in drei unterschiedlichen Lernstadien zu erleichtern:

    1. am Anfang der Ausbildung in Finanzberichterstattung,
    2. auf halbem Weg zu einem Examen,
    3. kurz vor Ablegen des Examens.

(Die Lernstadien sind notwendigerweise breit definiert, da die Ausbildungssysteme im Bereich Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung weltweit sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.)

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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Datum für den Übergang auf IFRS für kanadische Investmentfonds bekanntgegeben

07.10.2013

Die kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) haben bekanntgegeben, dass Änderungen finalisiert haben, die dazu führen, dass die Berichterestattung durch Investmentfonds demnächst nach den IFRS wird erfolgen müssen. Der Übergang auf IFRS in Kanada war allgemein zum 1. Januar 2011 erfolgt, aber das Datum für Investmentfonds war aufgeschoben worden, um dem IASB Gelegenheit zu geben, die Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften fertigustellen, bevor die entsprechenden kanadischen Unternhemen auf IFRS übergehen.

Am 31. Oktober 2012 hat der IASB die Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht, mit der eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt wird. Dies gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt.

Die CSA sind der Meinung, dass die meisten Investmentfonds in Kanada die Definition einer 'Investmentgesellschaft' in IFRS 10 erfüllen, womit das Problem gelöst sei. Sie haben daher bekanntgegeben, dass die Ausnahme in Bezug auf den IFRS-Übergang, die ursprünglich im Oktober 2010 bekanntgegeben worden und später bis zum 1. Januar 2013 verlängert worden war, auslaufen wird. Unter Voraussetzung der Zustimmung der einschlägigen Ministerien werden daher Investmonetfonds in Kanada zum 1. Januar 2014 auf IFRS-Berichterstattung übergehen müssen.

Der Aufschub in Bezug auf den verpflichtenden IFRS-Übergang für Unternehmen mit bestimmten preisregulierten Geschäftsvorfällen bleibt bestehen und wurde im Februar 2013 um ein weiteres Jahr bis zum 1. Januar 2015 verlängert.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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IDW nimmt Stellung zum Entwurf des Maystadtberichts

05.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine an Philippe Maystadt gerichtete Stellungnahme zu dessen Entwurf eines Berichts zur Verfügung, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." Am 5. September 2013 legte Maystadt, den Entwurf eines Berichts vor, der seine vorläufigen Schlüsse zu der Frage enthielt.

Das IDW äußert sich in seiner Stellungnahme zu zwei Kernpunkten des Berichts, die beide die Übernahme der IFRS für die Anwendung in Europa gelten.

Zum einen ist das IDW der Meinung, dass die gegenwärtigen Vorschriften in der IAS-Verordnung, die zwar eine Nichtübernahme eines gesamten Standards oder von Teilen eines Standrads ('carve-out'), aber keine Änderung von Standards im Rahmen des Übernahmeprozesses gestatten, als sachgerecht an. Die im Bericht genannten zusätzlichen Übernahmekriterien, dass Standards nicht die finanzielle Stabilität gefährden und nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Region behindern dürfen, unterstützt das IDW, solange sie als Instrument eingesetzt werden, um Standards zu ändern oder zu verhindern, die lediglich aus bestimmten politischen Gründen als unbequem wahrgenommen werden.

Bei der Frage nach einer möglichen Umgestaltung von EFRAG spricht sich das IDW für die von Maystadt genannte erste Option aus, die Änderungen innerhalb von EFRAG vorsieht. Das IDW unterstützt generell den Vorschlag, den derzeitigen Aufsichtsrat von EFRAG durch einen Board ersetzt, der aus Vertretern von EU-Organisationen, aus dem Privatsektor sowie nationaler Standardsetzer bestünde, macht allerdings einige konkrete Anmerkungen:

  • Die Zusammensetzung des vorgeschlagenen Boards sei ungewichtig und sehe eine zu starke Vertretung öffentlicher Institutionen vor.
  • Die Vertreter der berufständischen Rechnungsleger sollten allein vom europäischen Wirtschaftsprüferverband FEE vorgeschlagen werden können.
  • Bei den Vertretern nationaler Standardsetzer sollte es einen Rotationsmechanismus geben.
  • Für die Besetzung des Boards sollte ein Nomnierungsausschuss eingerichtet werden, der auf eine ausgewogene Zusammensetzung achten würde.
  • TEG sollte aufgelöst und durch themenbezogene Arbeitsgruppen ersetzt werden. Sollte TEG in irgendeiner Form weiterbestehen, sollte zumindest eine Umbenennung erfolgen, um deutlich zu machen, dass alte Strukturen und Rollen aufgebrochen wurden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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Vorläufiger ECON-Bericht sieht jährliche Begutachtung der EU-Finanzierung für den IASB vor

04.10.2013

Auf der Internetseite mit vorläufigen Versionen von Berichten, über die der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) jüngst abgestimmt hat, wurde jetzt der 'Bericht zum Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung eines EU-Programms zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung und Prüfung für den Zeitraum 2014-2020' eingestellt. Unter anderem wird in dem Bericht die Finanzierung des International Accounting Standards Board (IASB) behandelt.

Im vorläufigen Bericht, der durch die erste Lesung ging, wird betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Interessen der Europäischen Union respektiert werden und dass globale Rechnungslegungsstandards hochwertig und mit EU-Recht im Einklang stehend sind. Daher glaubt ECON, dass das Programm zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung genutzt werden sollte, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel, die als Beitrag zur internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandardsetzung  - und "insbesondere zur IFRS-Stiftung, zu EFRAG und zum PIOB" - beigetragen werden, im Sinne des öffentlichen Interesses und im Einklang mit europäischen Bedürfnissen verwendet werden.

Zu diesem Zweck enthält der vorläufige Bericht die folgende vorgeschlagene Ergänzung:

Diese Finanzierungsvereinbarungen hängen davon ab, ob die IFRS-Stiftung und der IASB die Vorschläge der EU in Bezug auf ihre Führungsstruktur umsetzen, ob die Bilanzierungskonzepte der EU insbesondere im Hinblick auf 'Vorsicht' und die Vorschrift einer 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung' bei der Übrarbeitung des Rahmenkonzepts ausreichend berücksichtigt werden, ob der IASB entscheidet, diese Konzepte nicht in das überarbeitete Rahmenkonzept aufzunehmen, und ob der IASB Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht, wozu auch die Veröffentlichung der Rechtskreise, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und anderer Interessengruppen gehört, die diesen Konzepten widersprochen haben.

Darüber hinaus schlägt ECON vor, von einer Zuteilung der Finanzierung für sechs Jahre auf einmal abzuweichen und zu einer jährlichen Beurteilung dazu überzugehen, ob bestimmte Kriterien erfüllt wurden, und die Mittel jahresweise freizugeben:

Die Finanzierung im Rahmen des Programms wird in Form von Betriebsgewährungen erteilt, wird jährlich zugewiesen und hängt von der Einhaltung bestimmter Kriterien in Bezug auf die Zielsetzung und den Inhalt der Standards sowie Kriterien in Bezug auf die Entwicklung von EU-Governance insbesondere in Bezug auf EFRAG, die IFRS-Stiftung und den IASB abhängen.

Die von ECON vorgeschlagenen Änderungen werden jetzt in den offiziellen Trilog Eingang finden - Dreiertreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen - der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament -, die darauf abzielen, Einigung zu einem Paket von Änderungen zwischen dem Rat und dem Parlament zu erzielen (die Kommission übernimmt eine moderierende Rolle).

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