Nachrichten

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Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

21.03.2013

Sowohl der IFRS- als auch der HGB-Fachausschuss des DRSC werden das nächste Mal am 11. und 12. April tagen. Außerdem steht des Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung des IFRS-Fachausschusses zur Verfügung.

Die folgenden Informationen wurden heute vom DRSC zur Verfügung gestellt (alle Verknüpfungen führen auf die Internetseite des DRSC):

  • Die Tagesordnung für die 9. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 11. und 12. April 2013 steht jetzt zur Verfügung. Sie finden sie hier nebst weiteren Informationen und der Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter.
  • Die Tagesordnung für die 15. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 11. und 12. April 2013 steht jetzt zur Verfügung. Sie finden sie hier nebst weiteren Informationen und der Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter. Bitte beachten Sie, dass die Sitzung sowohl vom Termin her verschoben wurde als auch vom Sitzungsort (weiterhin in Berlin, aber nicht in der Geschäftsstelle des DRSC, sondern bei Deloitte) - Näheres finden Sie in der Presseerklärung des DRSC.
  • Der Ergebnisbericht der 14. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 7. und 8. März 2013 sthet jetzt zur Verfügung. Außerdem wurde das Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses entsprechend angepasst.
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IFRS-Stiftung ernennt Treuhänder aus Saudi-Arabien

21.03.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Dr. Abdulrahman Al-Humaid zum Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben. Er ist der erste Treuhänder aus dem Nahen Osten.

Al-Humaid ist der Vorsitzende des Ausschusses für die Übernahme internationaler Rechnungslegungstandards der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA). Von 1996 bis 2002 war er Vorsitzender des Ausschusses für Rechnungslegungsstandards der SOCPA.

In Saudi-Arabia ist die Anwendung der IFRS für Banken und Versicherungen vorgeschrieben; die vollständige IFRS-Übernahme wird erwogen. Die SOCPA hat dafür einen Plan für den Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) verabschiedet. In dem Plan ist vorgesehen, die nationalen saudischen Standards mit den vollen IFRS zu konvergieren; alle nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen sollen den IFRS für KMU anwenden müssen. Nach dem Übergangsplan würden börsennotierte Unternehmen künftig "nationale Standards, die eng mit den IFRS konvergiert sind" anwenden müssen. Ein genauer zeitlicher Rahmen für den Übergang wurde noch nicht festgelegt.

Die Berufung Al-Humaid gilt ab sofort. Seine Amtszeit wird am 31. Dezember 2015 enden und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung zur Ernennung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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IFRS fokussiert — Finanzinstrumente: Erwartete Verluste

20.03.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'Finanzinstrumente — Erwartete Verluste' erstellt, in dem die am 7. März 2013 vorgeschlagenen Änderungen im Detail dargestellt, mit den Vorschlägen des FASB verglichen und erste Implikationen für die Praxis aufgezeigt werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 7. März 2013 den Standardentwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle veröffentlicht. Der Standardentwurf stellt den inzwischen dritten Vorschlag für ein überarbeitetes Wertminderungsmodell bei finanziellen Vermögenswerten dar, welches bei Verabschiedung in IFRS 9 Finanzinstrumente integriert werden und das bisher bestehende Modell der eingetretenen Verluste unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ersetzen soll.

In ED/2013/3 wird ein neues Wertminderungsmodell auf Basis eines 3-Stufen-Ansatzes vorgeschlagen, welches im Vergleich zu heute zu einer deutlich vorgezogenen Verlusterfassung führen wird. Dieser Newsletter IFRS fokussiert-Newsletter stellt im Detail die vorgeschlagenen Änderungen dar und veranschaulicht sie anhand von Grafiken. Sie können sich en Newsletter hier herunterladen.

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Die koreanischen Erfahrungen bei der IFRS-Übernahme

20.03.2013

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat einen Bericht zu den Erfahrungen veröffentlicht, die Korea bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) gemacht hat. In dem Bericht werden die Geschichte der Übernahme der IFRS in Korea umrissen, die Schritte, die in Vorbereitung der Übernahme und während derselben unternommen wurden, beschrieben und Empfehlungen für andere Rechtskreise ausgesprochen, die die Übernahme der IFRS erwägen.

Korea hat 2007 einen Fahrplan für die Einführung der koreanischen Äquivalente der IFRS (K-IFRS) bekanntgegeben. Nach dem Fahrplan war vorgesehen, dass alle börsennotierten Unternehmen ihre Abschlüsse ab dem Jahr 2011 nach den K-IFRS erstellen müssen. Darüber hinaus sollte es börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten gestattet sein, die K-IFRS bereits ab 2009 anzuwenden.

In dem Bericht wird auch aufgeführt, wie viele Unternehmen in Korea die IFRS anwenden:

  • 14 Unternehmen haben die IFRS 2009 vorzeitig übernommen,
  • 59 Unternehmen haben die IFRS 2010 vorzeitig übernommen,
  • insgesamt 3.126 Unternehmen (1.783 börsennotierte Unternehmen, 201 nicht börsennotierte Finanzinstitute und 1.142 nicht börsennotierte Unternehmen) wenden seit 2011 die IFRS an.

In dem Bericht wird festgehalten, dass die IFRS-Einführung in Korea erfolgreich gewesen sei, weil "interessierte Parteien sich tiefgreifend auf die IFRS-Einführung auf verschiedendste Art und Weise seit der Bekanntgabe des Fahrplans vorbereitet haben". Dies habe auch eine prompte Übersetzung der IFRS ins Koreanische, die wirksame Änderungen von Regierungsgesetzen und -verordnungen, die Unterstützung der berufsständischen Organisationen und Vorbereitungen der Unternehmen mit eingeschlossen.

Des Weiteren enthält der Bericht ein Kapitel zu den Herausforderungen, die sich während des koreanischen Übergangsprozesses ergeben haben. Unter anderem waren dies die folgenden:

  • Übergang von den "spezifischeren und detaillierteren Vorschriften zu verschiedenen Transaktionen und Ereignissen" in den koreanischen Rechnungslegungsvorschriften auf das eher "prinzipienbasierte" IFRS-System, das Ermessensentscheidungen und ausreichend ausgebildete Rechnungsleger erfordert,
  • die Betonung der wirtschaftlichen Substanz in der Berichterstattung, die Auswirkungen in Bereichen wie der Klassifizierung von Schuldnerkündigungsrechten, der Bewertung von Kreditverlustvorsorgen und Verbriefungen hat,
  • Änderung der vormaligen koreanischen Konsolidierungspraxis, was zu Änderungen bei der Abgrenzung der Berichtseinheit führte,
  • Ausweitung der Anwendung der Zeitwertbilanzierung, die zu relevanteren Informationen führt, aber mehr Volatilität in die Abschlüsse bringt und erfordert, dass verlässliche Bewertungen vorgenommen werden.

Einige der verschiedenen direkten Auswirkungen der Übernahme, auf die im Bericht verwiesen wird, sind das Wegfallen der Notwendigkeit für koreanische Unternehmen, die Mittel an ausländischen Märkten aufnehmen, Abschlüsse nach mehreren Rechnungslegungsgrundsätzen zu erstellen, verbesserte Transparenz und Verbesserung des internationalen Status und der internationalen Rolle für Korea.

In der Zusammenfassung des Berichts wird Folgendes festgehalten:

Der Übernahmeprozess in Bezug auf die IFRS in Korea ging nicht von allein: Es gab Schwierigkeiten im Hinblick auf unerwartete zusätzliche Kosten, einen Mangel an Rechnungslegern, ablehnende öffentliche Meinung etc. Während Korea sich bemühte, diese Hindernisse zu überwinden, wurde klar, dass die folgenden Aspekte unabdingbar für die Förderung der erfolgreichen Umsetzung der IFRS in jedem Land sind: belebende Diskussionen über die IFRS unter den Anwendern zuhause und im Ausland, Vermeidung der Übertreibung des psychologischen Stresses bei den Anwendern, indem ausreichend informiert und weitergebildet wird, Erhalt soliderer Unterstützung von der IFRS-Stiftung. Die IFRS zu übernehmen, bedeutet die Rechnungslegungssprache eines Landes zu ändern. So ein bedeutendes Ereignis glatt über die Bühne gehen zu lassen, ist nur möglich, wenn der unabänderliche Wille des übernehmende Landes besteht, die betroffenen Systeme neu zu organisieren, und wenn starke Unterstützung der IFRS-Stiftung vorliegt.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des KASB zur Verfügung (Dokument muss mit MS-Word geöffnet werden).

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Deloitte-Stellungnahme zum Entwurf von Änderungen bei den Angaben zu Wertminderungen

19.03.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/1 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (vorgeschlagene Änderungen an IAS 36)' eingereicht.

Wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Angaben zum erzielbaren Betrag, allerdings schlagen wir einige Formulierungsänderungen vor, die der Verdeutlichung der Vorschläge dienen sollen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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Philippe Maystadt zum EU-Sonderberater für IFRS berufen

19.03.2013

Der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat Philippe Maystadt als Sonderberater zur Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung von Rechnungslegungsstandards hoher Qualität berufen.

Der Finanzexperte, der ehemaliger Präsidenten der Europäischen Investitionsbank ist, soll der EU helfen, einen stärkeren Beitrag zu den Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS) zu leisten und die Aufsicht über die Gremien, die in die Standardsetzung und deren Übernahme für die Anwendung in der EU eingebunden sind, zu verbessern. In der heute veröffentlichten Presseerklärung heißt es:

 

Der Auftrag von Maystadt wird im Kern darin bestehen, die Governance der EU-Gremien im Bereich der Finanzberichterstattung und Rechnungslegung, d. h. die Governance der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) und des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR), einer Überprüfung zu unterziehen. Ziel einer solchen Überprüfung ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die EU stärker für weltweit geltende Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität einsetzen kann. Ferner wird Maystadt der Kommission bei der Übernahme der neuen Internationalen Rechnungslegungsstandards beratend zur Seite stehen. Des Weiteren soll er Vorschläge zur Verbesserung des gegenwärtigen Systems vorlegen und dabei den verschiedenen Positionen Rechnung tragen und sicherstellen, dass die EU mit einer Stimme spricht. Philippe Maystadt wird eine Reihe von Interviews führen sowie öffentliche Konsultationen ausrichten, bevor er der Kommission seinen Bericht vorlegen wird. Seine endgültigen Empfehlungen wird er den Finanzministern der Mitgliedstaaten und EU-Kommissar Barnier im November 2013 auf der Tagung des Europäischen Rates (Wirtschaft und Finanzen) vorstellen.

Die vollständige Presseerklärung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen.

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DRSC nimmt Stellung zu zwei weiteren IASB-Entwürfen

19.03.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2012/5 und ED/2012/7 genommen.

IASB-Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

Der IFRS-Fachausschuss ist der Meinung, dass die erste im Entwurf gestellte Frage (ob zugestimmt wird, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden nicht verwendet werden können, um die Vorschriften von IAS 16 und IAS 38 zu erfüllen) nicht beantwortet werden kann, ohne den Begriff des 'wirtschaftlichen Nutzens', der einem Vermögenswert eigen ist, klarzustellen. Insbesondere müsse zwischen den aus dem Vermögenswert hervorgehenden physischen Erzeugnissen und den Erlösen unterschieden werden, die aus der Nutzung des Vermögenswerts entstehen.

IASB-Entwurf ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

Der IFRS-Fachausschuss stimmt den Vorschlägen im Entwurf zu.

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EFRAG bittet um Bewerbungen für die Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

19.03.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden, eine Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen einzurichten, und bittet um Bewerbungen.

Schwerpunkt der Arbeiten der Arbeitsgruppe wird das langfristige Projekt des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen sein, wobei sie gegebenefalls auch bei Fragen in Bezug auf den Interimsstandard zu Rate gezogen werden wird. In Folgendem soll die Arbeitsgruppe EFRAG behilflich sein:

  • Sachverhalte im Zusammenhang mit preisregulierten Geschäftsvorfällen in Europa und die Meinungen europäischer Interessengruppen analysieren,
  • Auswirkungen neuer Vorschläge von IASB, IFRS Interpretations Committee und anderen auf europäische Anwender analysieren,
  • sicher stellen, dass die europäische Meinung Teil der Debatten zum Thema preisregulierte Geschäftsvorfälle ist,
  • Expertenratschläge ebenso zur Verfügung stellen wie allgemeine Zusammenfassungen,
  • Rückmeldungen zur fachlichen Einschätzung von Sachverhalten, die sich auch Standards und Interpretationen ergeben, zusammentragen,
  • pro-aktiv tätig sein,
  • über den aktuellen Stand des Projekts informieren und in Bezug auf Strategie und Ausführung des Projekts beraten.

Die Arbeitsgruppe soll höchstens 15 Mitglieder umfassen, die möglichst eine große Bandbreite von beruflichen Hintergründen und Herkunftsländern abdecken sollten. EFRAG erhofft sich insbesondere Bewerbungen von kandidaten, die als Verbindung zu dem nationalen Standardsetzer im Herkunftsland agieren können.

Bewerbungen werden bis zum 30. April 2013 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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DRSC ist Mitglied des ASAF

19.03.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Mitglieder des neu gegründeten beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekanntgegeben, mit dessen Hilfe die Beziehungen des IASB mit der globale Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen formalisiert und vereinfacht werden soll, und die helfen soll, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen und allgemein Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung zu bieten.

Das ASAF besteht aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden. Die folgenden Gründungsmitglieder wurden heute bekanntgegeben (die beiden frei zu vergebenden Sitze wurden mit Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus Europa besetzt):

 

Region ASAF-Mitglied
Afrika südafrikanischer Rat für Rechnungslegung (South African Financial Reporting Standards Council), unterstützt vom pan-afrikanischen Verband der Wirtschaftsprüfer (Pan-African Federation of Accountants, PAFA)
Nord- und Südamerika Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen ( Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS), vertreten durch den brasilianischen Ausschuss für Rechnungslegungsverlautbarungen (Brazilian Committee of Accounting Pronouncements)
kanadischer Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB)
US-amerikanischer Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
asiatisch-pazifischer Raum
japanischer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)
australischer Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board (AASB)
chinesisches  Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC)
Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian- Oceanian Standards Setters Group, AOSSG), vertreten durch das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)
Europa Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
spanisches Institut für Rechnungslegung und Prüfung (Spanish Accounting and Auditing Institute)
britischer Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)

Die erste Sitzung des ASAF wird am 8. und 9. April 2013 in London stattfinden.

Der IASB weist in seiner Presseerklärung darauf hin, dass das ASAF verschiedene Arbeitsabkommen (Memoranda of Understanding, MoU) ersetzen wird, die zuvor mit den nationalen Standardsetzern in Brasilien, China, Japan und den Vereinigten Staaten eingegangen wurden. Diese werden durch eine einzige Vereinbarungen ersetzt, die von allen ASAF-Mitgliedern und den sie unterstützenden regionalen Gruppierungen (AOSSG, EFRAG, GLASS und PAFA) unterzeichnet werden. Dennoch wird die IFRS-Stiftung weiterhin den Dialog mit der gesamten Gemeinde der Rechnungslegungsstandardsetzer durch verschiedenen Mechanismen ermöglichen und fördern.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Berufung der ASAF-Mitglieder zur Verfügung. Auch das DRSC hat eine Presseerklärung veröffentlicht. Auf unserer IAS Plus-Seite zum ASAF finden Sie weitere Informationen rund um das ASAF in deutscher Sprache.

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Rechnungsleger sehen Risiken aus Umweltbedingungen, fürchten aber in erster Linie Rufschäden

19.03.2013

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein die Ergebnisse einer Befragung unter ihren Mitgliedern veröffentlicht, in der es um Bedeutung von Umweltfaktoren für den Privatsektor ging. Obwohl anerkannt wurde, dass der langfristige Erfolg von Unternehmen von Umweltfaktoren abhängt und dass der Privatsektor Verantwortung in diesem Bereich zu tragen hat, sahen die meisten Befragten derzeit Rufschäden aus mangelndem Umweltengagement als größtes Risiko für ihr Unternehmen an.

An der Umfrage nahmen 218 Rechnungsleger aus 50 Ländern und 17 Branchen teil. 63% der Befragten gaben an, dass Umweltfaktoren für den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens wichtig ist. 81% sahen eine (starke) Mitverantwortung für den Umweltschutz im Privatsektor.

Die Risiken, die sich derzeit aus Umweltfaktoren ergeben sahen die Befragten allerdings nicht in erster Linie in schwindenden Ressourcen und daraus resultierenden steigenden Kosten; das größte Risiko sehen sie derzeit in Rufschäden als Ergebnis mangelnden Umweltengagements. Diese Tendenz wird sich in fünf Jahren nach Meinung der Befragten sogar noch verstärken, wenn die Gefahr besteht, dass sich mangelnde Umweltengagement in schwindender Kundentreue und damit Verlust an Marktanteilen niederschlägt.

Diese Erkenntnisse zeigen jedoch kaum Auswirkungen. Nur 3% der Befragten arbeiteten in einem Unternehmen, das ausführlich über Nachhaltigkeitsbemühungen berichtet. Weitere 24% nannten Nachhaltigkeitsberichterstattung ein kurz gestreiftes Randthema in ihrer Berichterstattung. Die am häufigsten genannten Gründe für nicht vorhandene oder nicht ausreichende Nachhaltigkeitsberichterstattung waren Mangel an Leitlinien, Mangel an Verständnis und Mangel an einsetzbaren Bewertungsmethoden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der ACCA-Internetseite herunterladen.

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