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Jüngster Satz formaler Korrekturen an den IFRS vom IASB herausgegeben

31.07.2012

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen neuen Satz an Formalen Korrekturen an den IFRS eingestellt.

Mit diesem Satz werden redaktionelle Korrekturen und Änderungen an den folgenden Verlautbarungen vorgenommen:

  • IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (herausgegeben im März 2004)
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben (herausgegeben im August 2005)
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse (herausgegeben im Mai 2011)
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (herausgegeben im Mai 2011)
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (herausgegeben im Mai 2011)
  • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (herausgegeben im Juni 2011)
  • IAS 27 Separate Abschlüsse (herausgegeben im Mai 2011)
  • Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 und Übergangsbestimmungen (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) (herausgegeben im Dezember 2011)
  • Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011 (herausgegeben im Mai 2012)

Der IASB hat darüber hinaus das Format und den Zeitplan für die Veröffentlichung von formalen Korrekturen geändert. Formale Korrekturen werden ab sofort nur noch dreimal im Jahr herausgegeben, jeweils vor Veröffentlichung des "Grünen Buchs", des "Roten Buchs" und des "Blauen Buchs". Bedeutende Änderungen werden jedoch weiterhin sofort veröffentlicht, wenn sie identifiziert werden.

Zu den Korrekturen auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

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Deloitte-Newsletter mit politischer Einschätzung der Entwicklungen der letzten Monate

31.07.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat ein 'IFRS Public Policy Briefing' herausgegeben, eine Publikation, die eine Einordnung der großen Ereignisse der letzten drei Monate, die politische Tragweite aufweisen, bietet. Zu den behandelten Themen gehört auch der Abschlussbericht, den der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) Mitte Juli veröffentlicht hat.

Die englischsprachige Publikation bietet zunächst auf eineinhalb Seiten eine Einordnung der wichtigsten Punkte aus dem Bericht des SEC-Stabs (Entwicklung der IFRS, globale Anwendung und Durchsetzung, Verständlichkeit für Anleger, Interpretation, Führungsstruktur des IASB, Finanzierung, Einbindung nationaler Standardsetzer) und schließt dann mit Deloitte-Beobachtungen und Erwartungen in Bezug auf weitere Schritte. Diese beiden Abschnitte übersetzen wir Ihnen hier.

 

Beobachtungen

Der Bericht wurde ohne viel Aufhebens spät am letzten Arbeitstag seines Hauptautors James Kroeker veröffentlicht, der der SEC 2007 bis 2009 als stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung und seit 2009 als Leiter der Abteilung gedient hat. Wie erwartet wurde keine Richtung vorgegeben, und es war auch vor dem Hintergrund der demnächst stattfindenden Präsidentschaftswahlen und den anders gesetzten Prioritäten der SEC kein Zeitplan für eine endgültige Entscheidung beigefügt; es ist unwahrscheinlich, dass eine solche Entscheidung noch 2012 erfolgt.

Die SEC ist eins der Hauptmitglieder der IOSCO und hat Beobachterstatus beim IFRS Interpretations Committee; sie war ein wesentlicher Teilnehmer bei der Überprüfung, die zur Einrichtung der IFRS-Stiftung im Jahr 2000 führte; sie kennt und versteht die Probleme, die sich der IASB als ein rechtskreisübergreifender Standardsetzer gegenüber sieht. Aber dieser Bericht dreht sich nur im US-amerikanische Emittenten – daher war wohl die Ausrichtung nur nach innen zu erwarten, auch wenn das Fehlen der Anerkennung eines globalen Kontexts nicht-amerikanische Leser enttäuschen mag.

Aber, wie Michel Prada, der Vorsitzende der IFRS-Stiftung festhielt, die Vereinigten Staaten sehen sich nur Heruasforderungen gegenüber, "die andere Rechtskreise erfolgreich überwunden haben, als sie ihren eigenen Übergang auf die IFRS bewältigten".

Wo geht es von hier aus hin?

Der Bericht ist ein bedeutender Schritt im Prozess der SEC, der dazu führen soll, zu entscheiden, ob und wie die IFRS in das US-amerikanische Rechnungslegungssystem übernommen werden könnten. Der Prozess wird weitergehen, nicht zuletzt auch deshalb, weil das Ziel 'eines einzigen hochwertigen Satzes globaler Rechnungslegungsstandards' der G-20 bestehen bleibt. Der IASB fühlt sich verpflichtet, das Konvergenzziel auf der Agenda der G-20 zu erreichen, und versucht, gemeinsame Zielsetzungen und grundlegende Prinzipien zu vereinbaren. Der IASB hat darauf verwiesen, dass 'Konvergenz' nicht unbedingt 'gleich' bedeutet, sondern auch bedeuten kann, sich bei möglichen Hauptprinzipien im Rahmen hochwertiger Rechnungslegungstandards soweit wie möglich anzunähern, die übereinstimmend (wenn auch nicht notwendigerweise uniform) rigoros um- und durchgesetzt werden können.

Die IFRS stellen weiterhin die beste Möglichkeit dar, dieses Ziel zu erreichen. Die Vereinigten Staaten haben viel zu diesem Ziel beizutragen, und ihre aktive Teilnahme wird helfen, sicherzustellen, dass die IFRS hochwertig sind.

Michel Prada war sehr abgewogen in seiner Reaktion: "Während wir anerkennen, dass die SEC das Recht hat, die Methode und den Zeitpunkt für eine Integrierung der IFRS ind das US-amerikanische Rechnungslegungsystem zu bestimmen, bedauern wir, dass der Stab seinem Bericht nicht einen empfohlenen Handlungsplan für die SEC beigegeben hat. Vor dem Hintergrund, dass die Erfolge im Konvergenzprogramm zu wiederholten Rufen der G-20 nach globalen Rechnungslegungsstandards geführt haben, wäre ein klarer Handlungsplan willkommen. Zum gemeinsamen Nutzen sowohl der US-amerikanischen als auch der internationalen Interessensgruppen erwarten die Treuhänder zuversichtlich, dass die SEC die andauernde Unsicherheit in Bezug auf das Engagement der Vereinigten Staaten für globale Rechnungslegungsstandards beendet."

Den vollständigen Newsletter in englischer Sprache, der auch weitere Kommentare beispielsweise zur Durchsetzung der IFRS, zur Eurokrise und zu Leasingverhältnissen enthält, können Sie hier herunterladen. Wie immer finden Sie die neuesten auf IAS Plus eingestellten Publikationen auch unter dem Reiter "Publikationen" auf unserer Startseite.

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Zusammenfassung der Sitzung des DPOC im Juli 2012

30.07.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Sitzung des Treuhänderausschusses der IFRS-Stiftung für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) zur Verfügung, die am 11. Juli 2012 in Washington stattfand. Wir fassen für Sie die wichtigsten Ergebnisse in deutscher Sprache zusammen.

Der DPOC ist für die Verabschiedung des Konsultationsprozesses sowie die Überwachung der Einhaltung des Prozesses durch den IASB verantwortlich. Außerdem muss er sicherstellen, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Überwachung des Prozesses wie in der Satzung vorgeschrieben wahrnehmen.

Nachfolgend umreißen wir für Sie die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Sitzung.

Zuerst nahm der DPOC allgemeine Berichte zur Verfügbarkeit von Stellungnahmen und Agendapapieren, zu den verschiedenen Beratungsgruppen des IASB und zur Zusammenarbeit mit Marktregulierern und Aufsichsbehörden entgegen.

  • Der DPOC bestätigte, dass Stellungnahmen ein nützliches Werkzeug im Standardsetzungsprozess seien und dass ihre Veröffentlichung auf der Internetseite sinnvoll sei. Allerdings müssten auch Zusammenfassungen von Einbindungsveranstaltungen und allen anderen Formen von Kommunikationen mit Interessengruppen besser verfügbar sein.
  • Die Frage, ob dem IASB vertraulich zugetragene Informationen, die dann aber während der Sitzungen öffentlich erörtert werden, den Beobachtern neben den Agendapapieren auch zur Verfügung gestellt werden müssten, war umstritten.
  • Der DPOC hinterfragte eine scheinbare Inaktivität der verschiedenen Arbeitsgruppen bzw. den Eindruck, dass diese nicht genug eingebunden würden. Die Vertreter des IASB versuchten zu argumentieren, dass viel der Aktivität der Arbeitsgruppen auf informellem Weg und nicht in formalen Sitzung stattfände. Der DPOC bemängelte mangelnde Transparenz übr diese informaellen Mechanismen und forderte, dass in künftigen Berichten auch über solch informelle Arbeit und Dialoge Bericht erstattet werden müsse. Es wurde außerdem beschlossen, die Arbeitsgruppen zur Darstellung des Abschlusses, zu Leistungen an Arbeitnehmer und zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aufzulösen.
  • Die Effizienz der Kommunikation mit einzelnen Marktaufsichten und Regulierern wurde dem DPOC nicht klar. Er verlangte nach einer strukturierteren Zusammenarbeit; die angestrebte Zusammenarbeit mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) wurde als Schritt in die richtige Richtung beschrieben.

Als dritter Tagesordnungspunkt wurden erste Reaktionen auf die aktualisierte Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess, die derzeit zur Kommentierung steht, erörtert. Insbesondere wurden auch die Inhalte eines Stellungnahmeentwurfs der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) diskutiert. EFRAG hat vorgeschlagen, anzuregen, dass der Konsultationsprozess des IASB gemeinsam von IASB, nationalen und regionalen Standardsetzern durchgeführt werden sollte. In der Diskussion wurde deutlich, dass der DPOC dies nicht in allen Punkten unterstützt. Gemeinsame Einbindungsveranstaltungen seien sicher immer sinvoll, allerdings müsse der IASB sicherstellen, dass er eigene Kanäle zu allen Parteien offenhält.

Bei den fachlichen Themen, die als vierter Tagesordnungspunkt abgehandelt wurden, wurde unter anderem die Forderung von EFRAG erörtert, den Anwendungzeitpunkt von IFRS 10, 11 und 12 auf den 1. Januar 2014 zu verschieben. Der IASB gab an, dass er dies nicht für notwendig erachte, da viele Unternehmen sich bereits auf den 1. Januar 2013 eingestellt hätten und die neuen Übergnagsbestimmungen zusätzliche Erleichterungen bieten würden. Der Nachfrage nach dem Wegfall von Vergleichzahlen begnete der IASB mit dem Hinweis, dass er einen Dialog mit verschiedenen Nutzergruppen führe und bisher noch keine Kritik in diesem Zusammenhang gehört habe. Der DPOC fragte außerdem nach dem Prozess, mit dessen Hilfe der IASB bestimme, wann ein Dokument erneut zur Stellungnahme veröffentlicht werde. Der IASB gab an, diese Entscheidung allein und ohne Anleitung des Stabs zu treffen, musste aber eine mangelnde Transparenz in der Begründung der Schlussfolgerung einräumen. Dies soll künftig besser dokumentiert werden. Bei der Agendakonsultation widmete man sich insbesondere dem neuen Forschungsprogramm. Der DPOC an, dass deutlich werden müsse, aus welchem Grund Projekte in das Programm aufgenommen werden und welche Priorität sie haben. Er warnte, dass das Programm ein Friedhof für schwierige Fälle werden könne.

Bei der Korrespondenz wurde insbesondere ein Schreiben von Business Europe erörtert. Dabei ging es im Wesentlichen um drei große Themenfleder: die Transparenz der Aktivitäten des DPOC, die Rolle des IASB und Vertraulichkeit. Insbesondere hatte Business Europe gefordert, dass die Sitzungen des DPOC öffentlich sein sollten. Dies wurde ausführlich diskutiert, aber man gelangte zu keiner Lösung. Als Zwischenschritt sollen zuerst einmal die Berichte von den Sitzungen des DPOC ausführlicher werden. Der heute veröffentlichte Bericht ist das erste Beispiel.Die Frage der Öffentlichkeit der Sitzungen soll im Oktober weiter erörtert werden. Auch die weiteren Punkte von Business Europe wurden als sehr erachtenswert angesehen und sollen ebenfalls später weiter erörtert werden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

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'EFRAG Update' mit Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen vom Juli

30.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Juliausgabe 2012 ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben.

Der Newsletter enthält eine Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen im Juli 2012. Höhepunkte waren die Verabschiedung des Entwurfs einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 10 hinsichtlich der Übergangsvorschriften, die Erarbeitung zweier Stellungnahmeentwürfe gegenüber dem IFRS Interpretations Committee (zu Put-Optionen und zu Abgaben) und die Verabschiedung einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen vorläufiger Agendaentscheidung in Bezug auf die Umschuldung von griechischen Staatsanleihen.

Sie können sich die neueste Ausgabe des englischsprachigen 'EFRAG Update'-Newsletters direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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EFRAG verkündet neue Besetzung der Arbeitsgruppen zu Versicherungen und Finanzinstrumenten

28.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die neue Zusammensetzung ihrer Arbeitsgruppen zu Versicherungen und zu Finanzinstrumenten bekanntgegeben. In beiden Arbeitsgruppen hatten einige der bisherigen Mitglieder zu verstehen gegeben, dass sie für eine weitere Mitarbeit nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Deshalb entschloss sich EFRAG, die Arbeitsgruppen neu zusammenzustellen.

Die Rolle der Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Versicherungen (Insurance Accounting Working Group, IAWG) besteht darin, EFRAG dabei zu unterstützen, Einfluss auf die Entwicklung von IFRS und Interpretationen zu nehmen, die versicherungsspezifischen Themen gewidmet sind - beispielsweise im Rahmen des derzeit laufenden IASB-Projekts zu Versicherungen.

Die Rolle der Arbeitsgruppe zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (Financial Instruments Working Group, FIWG) besteht darin, EFRAG dabei zu unterstützen, Einfluss auf die Entwicklung von IFRS und Interpretationen zu nehmen, die finanzinstrumentespezifischen Themen gewidmet sind. Dies gilt insbesondere für das umfassende Projekt zu Finanzinstrumenten des IASB mit mehreren Teilprojekten, die schließlich in einem neuen Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten gipfeln sollen (IFRS 9).

EFRAG erhielt auf die Ausschreibungen ein große Anzahl von Bewerbungen und konnte eine ausgewogene Kombination von verschiedenen geografischen und beruflichen Hintegründen für beide Arbeitsgruppen erreichen. Auf seiner Sitzung im Juli 2012 hat der Fachexpertenausschuss von EFRAG (Technical Experts Group, TEG) die neuen Besetzungen der Arbeitsgruppen, zu denen auch jeweils mehrere Deutsche gehören, verabschiedet. Die neuen Zusammensetzungen gelten ab dem 1. September 2012.

Vollständige Mitgliederlisten der Arbeitsgruppen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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EFRAG bittet um Berichte zu Erfahrungen mit IFRS 8, wird Einbindungsveranstaltungen anbieten

28.07.2012

Um eine Antwort auf die Bitte um Übermittlung von Sichtweisen zu erarbeiten, die der IASB im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 'Geschäftssegmente' veröffentlicht hat, bittet die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) um Mitteilung von Erfahrungen von Erstellern, Adressaten, Prüfern und Wissenschaftlern in Europa. EFRAG hat außerdem bekanntgegeben, dass es Einbindungsveranstaltungen zu diesem Thema in Europa geben soll, die EFRAG gemeinsam mit nationalen Standardsetzern und anderen Anwendervereinigungen organisieren wird.

Am 19. Juli 2012 hat der International Accounting Standards Board (IASB) die Konsultationsphase in der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente aufgenommen, indem er eine Bitte um Übermittlung von Sichtweisen hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung des Standards veröffentlicht hat.

Um den IASB zu unterstützen, fordert EFRAG alle europäischen Anwender auf, den entsprechenden Fragebogen des IASB auszufüllen. Gleichzeitig hat EFRAG einen ergänzenden Fragebogen entwickelt, den europäische Anwender verwenden können, um ihre praktischen Erfahrungen mit IFRS 8 mitzuteilen. Außerdem bittet EFRAG um Übermittlung von Beispielen aus der Praxis, die besonders bemerkenswert erscheinen. EFRAG wird die von den Anwendern zur Verfügung gestellten Erfahrungsberichte als Grundlage für die Stellungnahme gegenüber dem IASB und als Grundlage für Einbindungsveranstaltungen nutzen, die zusammen mit den nationalen Standardsetzern und mit Teilnahme von Mitgliedern des IASB organisiert werden sollen.

Weitere Informationen und Zugang zum Fragebogen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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FASB veröffentlicht ASU zur Vereinfachung von Wertminderungstests

27.07.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) veröffentlicht, die dem Thema 'Wertminderung - Geschäfts- oder Firmenwert und andere' (Thema 350) gilt und da insbesondere der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Mit der ASU werden die Leitlinien für den Test auf Abnahme des realisierbaren Werts von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die kein Geschäfts- oder Firmenwert sind, vereinfacht.

Der FASB reagiert mit der Veröffentlichung der ASU auf Rückmeldungen aus dem Anwenderkreis, in denen auf die wiederkehrenden Kosten für die Durchführung von Wertminderungstests für immaterielle  Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten hingewiesen wurde, obwohl dort nur eine geringe Wahrscheinlichkeit für Wertminderungen besteht. Mit der ASU wird einem Unternehmen die Option eingeräumt, zuerst eine qualitative Einschätzung vorzunehmen, mit der bestimmt werden kann, ob mehr dafür als dagegen spricht, dass ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wertgemindert ist. Der FASB ist der Eminung, dass die mit der ASU vorgenommenen Änderungen die Kosten für die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer gesenkt werden.

Gleichzeitig ist sich der FASB bewusst, dass die Leitlinien in dieser ASU nicht zur Konvergenz mit den IFRS (IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten) beiträgt.

Die ASU ist auf alle börsen- und nicht börsennotierten sowie gemeinnützige Unternehmen anzuwenden. Sie tritt für Wertminderungsprüfungen in allen Berichts- und Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. September 2012 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

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Neues IWP-Fachgutachten zur Pensionsbilanzierung

27.07.2012

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) hat eine Stellungnahme zur Bilanzierung von Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen veröffentlicht.

Die Stellungnahme Zweifelsfragen bei Anwendung der Fachgutachten über die Bilanzierung von Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (KFS/RL 2/3) im Hinblick auf IAS 19 (2011) (KFS/RL 2/3b) geht auf Fragen ein, die sich infolge der beschlossenen Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vom Juni 2011 (Wegfall der Korridormethode), die im Juni 2012 für die Anwendung in Europa übernommen wurden, für Unternehmen ergeben, welche die in IAS 19 vorgeschriebene Methode zur Berechnung der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen in nach österreichischen unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüssen anwenden.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IWP herunterladen.

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Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB herausgegeben

27.07.2012

Der IASB hat ein aktualisiertes Arbeitprogramm veröffentlicht, in dem der derzeit vorgesehene zeitliche Rahmen für die einzelnen Schritte des Konsultationsprozesses der Projekte des IASB dargestellt ist. Bei einer Reihe von Projekten wurden Veröffentlichungsdaten von Dokumenten verschoben, und es wurde ein Zieldatum für einen endgültigen Standard aus dem Projekt zur Erlöserfassung formell aufgenommen (erste Jahreshälfte 2013). Wir haben eine Zusammenfassung der Änderungen für Sie erstellt, die auch einen Überblick über die demnächst zu erwarteneden Konsultationsdokumente enthält.

Zusammenfassung der Änderungen

Nachfolgend fassen wir die Änderungen im Arbeitsprogramm, das mit 26. Juli 2012 datiert ist, für Sie zusammen:

  • Agendakonsultation 2011 des IASB - die zeitliche Planung für die Veröffentlichung einer Verlautbarung zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde ins dritte Qurtal 2012 verschoben (zuvor zweites Quartal 2012) und die Entwicklung einer Strategie, die vorher für die zweite Jahreshälfte 2012 vorgesehen war, wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen. Dies kann als im Einklang mit früheren Äußerungen des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst stehend angesehen werden, der in verschiedenen Reden darauf hingwiesen hat, dass die künftige Agenda des IASB in ihren Kernelementen nicht umstritten ist.
  • Finanzinstrumente - Sicherungsbilanzierung - ein Arbeitsentwurf des Kapitels zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 Finanzinstrumente wird im dritten Quartal 2012 erwartet (zuvor zweites Quartal 2012), endgültige Fertigstellung des Kapitals wird jetzt im vierten Quartal 2012 erwartet (zuvor im zweiten Halbjahr 2012).
  • Erlöserfassung - es wird bestätigt, dass die Erwägung der auf den Entwurf aus dem November 2011 eingegangenen Stellungnahmen bis ins vierte Quartal 2012 dauern wird, gleichzeitig wurde ein Zieldatum für einen endgültigen Standard formell in das Arbeitsprogramm aufgenommen (erste Jahreshälfte 2013)
  • Überprüfung von Standards nach deren Einführung:
    • IFRS 8 Geschäftssegmente - in das Arbeitsprogramm wurde eine Erörterung der auf die Bitte um Zusendung von Informationen eingegangenen Stellungnahmen im ersten Quartal 2013 aufgenommen.
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - die Überprüfung soll jetzt im vierten Quartal 2012 angestoßen werden (zuvor drittes Quartal 2012).

Projekte, bei denen demnächst die Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments erwartet wird.

Im Arbeitsprogramm wird bestätigt, dass die folgenden Meilensteine bis Ende September 2012 erreicht werden sollen:

Darüber hinaus sollen folgende Meilensteine bis Jahresenende 2012 erreicht werden (dies kann auch eine Veröffentlichung im dritten Quartal 2012 bedeuten):

Sie können das Arbeitsprogramm mit Stand vom 26. Juli 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

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IASB-Stab und SMEIG werden Leitlinien zur Anwendung des IFRS für KMU durch Kleinstunternehmen entwickeln

26.07.2012

Der Stab des International Accounting Standards Board (IASB) wird mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) zusammenarbeiten, um Leitlinien zu entwickeln, die Kleinstunternehmen dabei helfen sollen, den IFRS für KMU anzuwenden.

Der Stab des IASB wird den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) analysieren, um zu eruieren, welche der darin enthaltenen Vorschriften für die meisten Kleinstunternehmen notwendig sind. Auf Grundlage dieser Vorschriften werden dann Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU entwickelt, wobei die Prinzipien für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen unverändert bleiben.

Darüber hinaus wird der Leitfaden Querverweise auf den IFRS für KMU für Sachverhalte enthalten, die in dem neuen Leitfaden nicht behandelt werden. Weil an den Prinzipien des IFRS für KMU keine Änderungen vorgenommen werden, können Kleinstunternehmen, die die neuen Leitfaden anwenden, im Anhang des Abschlusses und im Prüfungsbericht darauf verweisen, dass der Abschluss im Einklang mit dem IFRS für KMU steht.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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