Juni

Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Mailand

16.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 15. März 2012 in Mailand zur Verfügung.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Veranstaltung in Mailand hatte als Schwerpunkt die Berichterstattung über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung. Dies war sicher der Tatsache zu schulden, dass der italienischer Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) gemeinsam mit EFRAG das entsprechende Diskussionspapier erarbeitet hat. Italien ist aber auch regelmäßig Schauplatz solcher Transaktionen, da dort einige hoch konzentrierte und vertikal strukturierte Konzerne agieren.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit einer Zusammenfassung aller Beiträge direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Es liegen bereits vor: London (16. April), Amsterdam (17. April), Wien (18. April) und Warschau (15. Mai).

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

Stellungnahme von Deloitte zum EFRAG-Diskussionspapier zur Ertragsteuern

15.06.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme bei der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und beim britischen Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) zu deren gemeinsamen Diskussionspapier "Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern" eingereicht.

In der Stellungnahme stimmen wir mit der Schlussfolgerung aus dem Diskussionspapier vom Dezember 2011 überein, dass die Bedürfnisse der Adressaten wie beispielsweise der Bedarf weiterer Klarheit in Bezug auf gegenwärtige und künftig wahrscheinliche Steuerzahlungen bei der erneuten Beurteilung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern den Schwerpunkt bilden sollten.

Eine vollständige Zusammenfassung unserer Stellungnahme in deutscher Sprache sowie eine Verknüpfung auf die englischsprachige Stellungnahme selbst finden Sie hier.

Podcast des IASB zu Versicherungsverträgen

15.06.2012

Der IASB stellt einen Podcast zu Verfügung, in dem der neueste Stand der Diskussionen beim gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zu Versicherungsverträgen zusammengefasst wird. Der Podcast mit Stephen Cooper (IASB-Mitglied) und Andrea Pryde (leitende Fachmanagerin des IASB) ist den Entwicklungen im Projekt im Nachgang der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB vom 12. bis 14. Juni gewidmet.

Insbesondere geht es bei diesem Podcast um die Diskussionen der Boards hinsichtlich einer möglichen Methode für die Bestimmung einer erlösähnlichen Maßzahl, "verdiente Prämien".

Um den Podcast anzuhören, klicken Sie bitte hier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

Kanadisches Forschungspapier zu Fragen der Bewertung in der Finanzberichterstattung

15.06.2012

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) stellt auf seiner Internetseite ein Forschungspapier mit dem Titel "Hin zu einem Bewertungsrahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch gewinnorientierte Unternehmen" zur Verfügung, das zu weiteren Forschungen und zur Debatte anregen soll und das schlussendlich als Anregung für den International Accounting Standards Board (IASB) und den Financial Accounting Standards Board (FASB) dienen soll.

Das Papier ist aus der Perspektive grundlegender Annahmen über wirtschaftliche Geschäftszwecke, Zielsetzungen der Finanzberichterstattung und die Rolle von Märkten und Marktpreisen argumentiert. Es zeigt, dass die konzeptionellen Grundlagen von Bewertung im Rahmen der Finanzberichterstattung verbessert werden können und dass es dieser Verbesserung dringend bedarf.

In dem Papier werden gewinnorientierte Unternehmen als Prozesse für die Überführung von Markteingangswerten in Marktausgabewerte angesehen. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass davon ausgegangen werden sollte, dass Marktwerte eine kritische Rolle in der Bewertung in der Finanzberichterstattung spielen.

Es wird in dem Papier eine Definition des gegenwärtigen Marktwerts vorgestellt, die einen Satz von Merkmalen aufweist, die sie zu einer höchst relevanten Bewertungsgröße für Vermögenswerte und Schulden für Zwecke der Finanzberichterstattung werden lassen. Andere Bewertungsgrundlagen werden auf ihre Eignung als möglicher Ersatz untersucht, wenn gegenwärtige Marktwerte als Werkzeug getreuer Darstellung ungeeignet sind.

Der in dem Papier vorgeschlagene Ansatz würde bedeutende Auswirkungen auf die Bewertung in der Finanzberichterstattung haben, und es wird in dem Papier auch versucht, die bedeutendsten dieser Auswirkungen zu identifizieren und zu adressieren.

Schlussendlich soll das Papier als Beitrag zum gemeinsamen Rahmenkonzeptprojekt von IASB und FASB (Phase C - Bewertung) dienen. Obwohl das Rahmenkonzeptprojekt derzeit auf Eis gelegt ist, lassen die Ergebnisse der Agendakonsultation des IASB erwarten, dass es bald wieder aufgenommen wird.

Das Forschungspapier kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des CICA heruntergeladen werden. Dort findet sich auch ein kurzer Abriss der wesentllichen Ideen. Stellungnahmen werden bis zum 30. Novembr 2012 erbeten. Zusätzlich zu der Möglichkeit, formal Stellung zu dem Papier zu nehmen, hat dessen Autor auch einen Blog eingerichtet, mit dem er eine offene Diskussion der Ideen des Papiers und der Bewertung in der Finanzberichterstattung allgemein erzielen möchte: http://measurementframework.blogspot.ca/.

IIRC veröffentlicht Zusammenfassung der Rückmeldungen zu seinem Diskussionspapier und kündigt endgültiges Rahmenkonzept bis Ende 2013 an

15.06.2012

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu seinem Diskussionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg hin zu einer integrierten Berichterstattung – Werte kommunizieren im 21. Jahrhundert' herausgegeben und angekündigt, dass das von ihm derzeit entwickelte Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung spätestens Ende 2013 veröffentlicht werden wird.

Beim IIRC gingen 214 Rückmeldungen von Organisationen und Einzelpersonen aus über 30 Ländern zu dem im September 2011 veröffentlichten Diskussionspapier ein. Berichterstatter, Rechnungslegungsgremien und Standardsetzer machten über ein Drittel der Stellungnahmenden aus, aber es gab zusätzlich eine große Menge von Stellungnahmen von anderen Organisationen und Personen.

Die eingegangenen Stellungnahmen zeigten eine starke Unterstützung der Interessensgruppen dafür, dass der IIRC in die nächste Phase der Entwicklung seines Rahmenkonzepts eintreten soll. Dies wird Arbeitsphasen zu verschiedenen bestimmten Themen wie beispielsweise Wesentlichkeit, Konzept von Werten und Geschäftsmodelle einschließen. Der IIRC hat seine Absicht bekanntgegeben, diese Phasen in engem Dialog mit einer großen Bandbreite von Interessensgruppen durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Prozess transparent ist und die Meinungen von Marktteilnehmern berücksichtigt.

Der IIRC hat vier bedeutende Bereiche identifiziert, die für die Entwicklung des Rahmenkonzepts weiter untersucht werden müssen:

  • wesentliche Konzepte, die der Definition von integrierter Berichterstattung zugrunde liegen — um zu bestimmen, wie integrierte Berichterstattung definiert ist, was sie ausmacht (und was sie einmal ausmachen soll) und wie die Beziehung der integrierten Berichterstattung zu anderen Berichterstattungssträngen ausssehen soll (beispielsweise Lageberichterstattung, Berichterstattung über Governance und Vergütung, Nachhaltigkeitsberichterstattung);
  • Zielpublikum der integrierten Berichterstattung — dies sind zwar in erster Linie Anleger, aber der IIRC ist der Meinung, dass klar ist, dass diese nicht das einzige Publikum darstellen;
  • Überlegung, aus wessen Perspektive "Werte" definiert werden sollen — Werte für das Unternehmen, Werte für Anleger, Werte für andere Interessengruppen oder Werte für die Gesellschaft an sich;
  • zeitliche Planung der Veröffentlichung des Rahmenkonzepts — Zusammenspiel mit dem Pilotprojekt des IIRC, der Bedarf weiterer konzeptioneller Arbeiten und Berücksichtigung der Tatsache, dass Zeit notwendig ist, um ein hochwertiges Produkt zu gewährleisten.

Zum Teil als Reaktion auf die oben genannten Punkte hat der IIRC bekanntgegeben, dass die ursprünglich geplante Fertigstellung eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung aufgeschoben wird. Eine Fertigstellung des Rahmenkonzepts soll jetzt nicht mehr 2012 sondern bis Ende 2013 erfolgen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IIRC.

Ergebnisse der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

15.06.2012

Die 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC fand am 30. Mai und 1. Juni 2012 in Berlin statt. Das DRSC stellt auf seiner Internetseite einen Ergebnisbericht von der Sitzung sowie ein entsprechend aktualisiertes Arbeitsprogramm zur Verfügung.

Folgende Tagesordnungspunkte wurden während der 5. Sitzung des IFRS-Fachausschusses behandelt:

  • IASB-Projekt zu jährlichen Verbesserungen
  • IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen
  • Altersteilzeitregelungen nach IAS 19 (2011)
  • Angaben
  • Bericht von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee
  • Bericht der IFRS-Treuhänder zur Überprüfung der Wirksamkeit des IFRS Interpretations Committee
  • E-DRS 27 Konzernlagebericht
  • Verlautbarungen

Sie können sich den Ergebnisbericht von der Sitzung und das aktualisierte Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Tagesordnung für die Sitzung der Arbeitsgruppe zu Versicherungen des IASB

14.06.2012

Die Arbeitsgruppe für Versicherungen des IASB (Insurance Working Group, IWG) wird am 25. und 26. Juni 2012 in London tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Sie können die Tagesordnung auf unserer eigens dafür angelegten Seite einsehen.

Die Sitzungsunterlagen für die Sitzung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IDW-Stellungnahme zum Arbeitsprogramm des HGB-Fachausschusses des DRSC

14.06.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu dem Entwurf eines Arbeitsprogramms des HGB-Fachausschusses Stellung genommen und einige Änderungen angeregt.

In seinem Schreiben regt das IDW an, der vorgesehenen Ergänzung des DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss um wichtige, bislang nicht im Einzelnen in dem Standard adressierte Fragen der (Kapital-)Konsolidierung eine höhere Bedeutung beizumessen. Dabei sollte auch die Frage aufgegriffen werden, inwieweit im Rahmen der Kaufpreisallokation immaterielle Vermögensgegenstände separat von einem Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz zu aktivieren sind. Hingegen wird vor dem Hintergrund der bislang gewonnenen praktischen Erfahrungen mit dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB kein Bedarf für eine darüber hinausgehende, eigene Verlautbarung zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände gesehen.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Britischer Sharman-Bericht fordert globale Einheitlichkeit in der Interpretation von "Unternehmensfortführung"

14.06.2012

Der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, hat seinen endgültigen Bericht und entsprechende Empfehlungen veröffentlicht. Eine der Empfehlungen besteht darin, dass der IASB und der IAASB "ein gemeinsames internationales Verständnis des Zwecks der Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung und der Angaben im Abschluss zur Annahme der Unternehmensfortführung sowie der entsprechenden Schwellenwerte und Beschreibungen einer Annahme der Unternehmensfortführung vereinbaren".

Zur Untermauerung der Empfehlung verweist der Ausschuss auf Beobachtungen aus seinem vorläufigen Bericht vom November 2011 und hält fest, dass es gegenwärtig Abweichungen bei Erwägungen in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung gibt:

Es ist wichtig, dass das, was eine Annahme der Unternehmensfortführung und die Beziehungen zwischen den Informationen, die sich auf die Annahme der Fortführbarkeit des Unternehmens beziehen, ausmacht [...] – und ihr Zweck und die verwendeten Schwellenwerte – klar und einheitlich verstanden und angewendet werden. Der Ausschuss fand heraus, dass die Beschreibungen dieser Sachverhalte in den verschiedenen Quellen (britische Rechnungslegungsstandards und IFRS, Prüfungsstandards, Kodex und Leitlinien für Vorstände und Prüfer) im schlimmsten Fall uneinheitlich und im besten Fall offen für unterschiedliche Interpretationen sind und dass sie tatsächlich von unterschiedlichen Leuten unterschiedlich interpretiert werden. Während das Merkmal der Ermessensentscheidung bei der Annahme der Unternehmensfortführung zu berücksichtigen ist, können solche Uneinheitlichkeiten die Wirksamkeit des Beurteilungsprozesses und die Angabe zur Fortführbarkeit eines Unternehmens untergraben, und es kann zu Erwartungslücken kommen.

In dem Bericht wird auch das Konzept der "Vorsicht" in der Rechnungslegung diskutiert. Die folgenden Beobachtungen stammen aus dem Abschnitt des Berichts, der der Einfügung der Annahme der Unternehmensfortführung in die Geschäftsplanung und das Risikomanagement gewidmet ist:

Der Ausschuss hat auch Hinweise erhalten, dass die IFRS zu einer Bewegung weg von der Vorsicht hin zu Neutralität in Zurverfügungstellung von Finanzinformationen geführt hat. Vorsicht bedeutet, nachteilige Risiken stärker zu gewichten als vorteilige Chancen. Der Ausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass die Finanzberichterstattung von dieser Bewegung zwar im Hinblick auf erhöhte Vergleichbarkeit profitieren mag, dass aber Vorsicht bei der Beurteilung der Annahme der Unternehemnsfortführung wichtig bleibt. Deshalb sollte die Unternehmensleitung bei solchen Beurteilungen sicherzustellen versuchen, dass das Unternehmen auch vorsichtig beurteilt solvent und liquide ist.

In dem Bericht wird eine große Bandbreite von verwandten Themen wie beispielsweise die Rolle des Prüfers und des FRC, die Frage, ob es ein besonderes System von Vorschriften in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung von Banken geben sollte, und sogar die Frage, ob es ein eigenständiges Rechnungslegungs- und Prüfungssystem für Banken geben sollte, erörtert. Im Fall dieses letzten Punkts wird im Bericht die Ansicht unterstützt, dass ein solches System die Vergleichbarkeit von Unternehmensberichten untergraben würde, aber dass die regulatorischen Vorschriften für Banken zusätzliche (und sogar separate) Berichterstattung gestattet.

Der Bericht des Sharman-Ausschusses wird bei der Sitzung des IFRS-Beirats des IASB erörtert werden, die am 18. und 19. Juni 2012 in London stattfindet. (Auf der Sitzung wird auch das verwandte Thema der Zusammenarbeit zwischen IASB und IAASB erörtert werden).

Zugang zum englischsprachigen Bericht des Sharman-Ausschusses haben Sie über die Internetseite des FRC.

IFAC fordert von den G-20, globale Standards einzuführen und die integrierte Berichterstattung zu unterstützen

14.06.2012

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat an die G-20 geschrieben und Empfehlungen für Erwägungen beim G-20-Gipfel in Los Cabos, Mexico, am 18. und 19. Juni 2012 ausgesprochen. Die Empfehlungen beinhalten eine globale Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), verbesserte Ressourcen für Regulatoren und Standardsetzer und die Unterstützung des vorgeschlagenen Rahmenkonzepts für integrierte Berichterstattung des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC).

In Bezug auf die globale Übernahme und Durchsetzung von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards unterstützt der IFAC die Übernahme der Richtlinien für die Unabhängigkeit des Wirtshaftsprüfers aus dem Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands des internationalen Rats für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA).

Weiter heißt es in dem Schreiben:

Der IFAC hält es für überaus wichtig, dass die G-20 ihren Schwung und ihren Einsatz in Bezug auf eine Regulierungsreform und Konvergenz beibehalten, die in den letzten Jahren sichtbar wurden. [...] Der IFAC erkennt an, dass es einige Bereiche gibt, in denen globale Standards möglicherweise der Weiterentwicklung und Verbesserung bedürfen. Aber der Weg vorwärts besteht darin, Verbesserungen an diesen globalen Standards zu ermutigen und finanziell zu unterstützen, und nicht darin, einzelne Rechtskreise zu länderspezifischen Überarbeitungen und Änderungen aufzufordern.  Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mitglieder der G-20 davon abgehalten werden, nationale Regulierungsreformen vorzunehmen, die Gesetzesänderungen beinhalten, die auch Auswirkungen außerhalb der Landesgrenzen haben.

Hinsichtlich der Empfehlung, dass die G-20 das Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung des IIRC unterstützen sollen, hält der IFAC in dem Schreiben Folgendes fest:

Eine übliche Kritik an den gegenwärtigen Berichterstattungssystemen ist, dass sie oft nicht auf eine angemessene Art und Weise den sozialen, umweltbezogenen und langfristig wirtschaftlichen Kontext zeigen, in dem Unternehmen — unabhängig davon, ob sie aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, groß und komplex oder klein sind — tätig sind. Ein grundlegendes Verständnis dieses Kontexts ist unabdingbar, wenn die Ziele globaler Nachhaltigkeit und globalen Wachstums erreicht werden sollen. Wie in der globalen Finanzmarktkrise deutlich wurde, kann ein Fokus auf kurzfristige Chancen und Risiken zu einem Verhalten ermutigen, dass zu nicht sachgerechten und desaströsen Ergebnissen führt.

Das Schreiben enthält auch eine Reihe anderer Empfehlungen, einschließlich der Entwicklung nachhaltiger Organisationen, der Stärkung des Berufsstandes in Entwicklungs- und Schwellenländern und größerer Rechenschaftspflicht und Transparenz im Umgang mit öffentlichen Ressourcen.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IFAC herunterladen.

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