Zur Untermauerung der Empfehlung verweist der Ausschuss auf Beobachtungen aus seinem vorläufigen Bericht vom November 2011 und hält fest, dass es gegenwärtig Abweichungen bei Erwägungen in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung gibt:
Es ist wichtig, dass das, was eine Annahme der Unternehmensfortführung und die Beziehungen zwischen den Informationen, die sich auf die Annahme der Fortführbarkeit des Unternehmens beziehen, ausmacht [...] – und ihr Zweck und die verwendeten Schwellenwerte – klar und einheitlich verstanden und angewendet werden. Der Ausschuss fand heraus, dass die Beschreibungen dieser Sachverhalte in den verschiedenen Quellen (britische Rechnungslegungsstandards und IFRS, Prüfungsstandards, Kodex und Leitlinien für Vorstände und Prüfer) im schlimmsten Fall uneinheitlich und im besten Fall offen für unterschiedliche Interpretationen sind und dass sie tatsächlich von unterschiedlichen Leuten unterschiedlich interpretiert werden. Während das Merkmal der Ermessensentscheidung bei der Annahme der Unternehmensfortführung zu berücksichtigen ist, können solche Uneinheitlichkeiten die Wirksamkeit des Beurteilungsprozesses und die Angabe zur Fortführbarkeit eines Unternehmens untergraben, und es kann zu Erwartungslücken kommen.
In dem Bericht wird auch das Konzept der "Vorsicht" in der Rechnungslegung diskutiert. Die folgenden Beobachtungen stammen aus dem Abschnitt des Berichts, der der Einfügung der Annahme der Unternehmensfortführung in die Geschäftsplanung und das Risikomanagement gewidmet ist:
Der Ausschuss hat auch Hinweise erhalten, dass die IFRS zu einer Bewegung weg von der Vorsicht hin zu Neutralität in Zurverfügungstellung von Finanzinformationen geführt hat. Vorsicht bedeutet, nachteilige Risiken stärker zu gewichten als vorteilige Chancen. Der Ausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass die Finanzberichterstattung von dieser Bewegung zwar im Hinblick auf erhöhte Vergleichbarkeit profitieren mag, dass aber Vorsicht bei der Beurteilung der Annahme der Unternehemnsfortführung wichtig bleibt. Deshalb sollte die Unternehmensleitung bei solchen Beurteilungen sicherzustellen versuchen, dass das Unternehmen auch vorsichtig beurteilt solvent und liquide ist.
In dem Bericht wird eine große Bandbreite von verwandten Themen wie beispielsweise die Rolle des Prüfers und des FRC, die Frage, ob es ein besonderes System von Vorschriften in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung von Banken geben sollte, und sogar die Frage, ob es ein eigenständiges Rechnungslegungs- und Prüfungssystem für Banken geben sollte, erörtert. Im Fall dieses letzten Punkts wird im Bericht die Ansicht unterstützt, dass ein solches System die Vergleichbarkeit von Unternehmensberichten untergraben würde, aber dass die regulatorischen Vorschriften für Banken zusätzliche (und sogar separate) Berichterstattung gestattet.
Der Bericht des Sharman-Ausschusses wird bei der Sitzung des IFRS-Beirats des IASB erörtert werden, die am 18. und 19. Juni 2012 in London stattfindet. (Auf der Sitzung wird auch das verwandte Thema der Zusammenarbeit zwischen IASB und IAASB erörtert werden).
Zugang zum englischsprachigen Bericht des Sharman-Ausschusses haben Sie über die Internetseite des FRC.