DRSC-Stellungnahme zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

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26.05.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung zum Forschungspapier zur 'Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss' genommen, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) im Dezember letzten Jahres gemeinsam veröffentlicht haben.

Der Fachausschuss stimmt der generellen Aussage aus dem Forschungspapier zu, dass das Geschäftsmodell weiterhin eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielen sollte, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, da so Abschlüsse relevanter gestaltet werden könnten. Die Frage sei allerdings, wie das Geschäftsmodell in der Standardsetzung berücksichtigt werden solle. Dazu macht der Ausschuss folgende Anmerkungen:

  • Das Konzept sollte in Kapitel 3 des Rahmenkonzepts als verstärkendes Merkmal der getreuen Darstellung und nicht als eigenständiges Merkmal aufgenommen werden.
  • Standards sollten so gestaltet werden, dass das Geschäftsmodell aus der Finanzberichterstattung ersichtlich wird.
  • Die Rolle des Geschäftsmodells sollte vor dem Hintergrund der gesamten Finanzberichterstattung und nicht nur vor dem Hintergrund von Abschlüssen untersucht werden.
  • Eine allgemeine Berücksichtigung des Geschäftsmodells bei der Entwicklung oder Überarbeitung von Standards sei gegebenenfalls nicht sinnvoll; es könnte leichter sein, bestimmte Kriterien auf Standardebene zu entwickeln und entsprechende Rechnungslegungsvorschriften aufzunehmen.
  • Der Ausschuss sieht Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Geschäftsmodells anhand des Bargeldzyklus.
  • Es sei auch sinnvoller, statt eines ausschließlichen Fokus auf den Bargeldzyklus einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, der alle Merkmale berücksichtigt, die im Forschungspapier genannt werden.
  • Die Verknüpfung zwischen dem Geschäftsmodell eines Unternehmens und der entsprechenden Rechnungslegung sei nicht immer gegeben. Es gäbe Fälle, in denen unterschiedliche Geschäftsmodelle bestehen, die nicht unbedingt eine unterschiedliche Rechnungslegung erfordern.
  • Die im Forschungspapier genannten Beispiele seien nicht immer realistisch und zeigten Probleme mit der gewählten Definition.
  • Im Forschungspapier seien keine tatsächlichen Auswirkungen auf die IFRS genannt, und der Ausschuss fragt sich, ob überhaupt Handlungsbedarf in Bezug auf bestehende Standards bestehe.

Sie finden die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache auf der Internetseite des DRSC.

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