September

KASB veröffentlicht Forschungsbericht zur Equity-Methode

30.09.2014

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat einen Forschungsbericht mit Sachverhalten veröffentlicht, die nach Meinung des KASB im Rahmen des IASB-Forschungsprojekts zur Equity-Methode adressiert werden sollten.

Der KASB ist der Meinung, dass das grundlegende Anwendungsproblem bei der Equity-Methode die Unbestimmtheit des zugrunde liegenden Konzepts ist, also die ungeklärte Frage, ob die Equity-Methode als Bewertungsmethode oder als Ein-Zeilen-Konsolidierung dienen soll, zwei Konzepte, die nicht miteinander im Zusammenhang zu stehen scheinen. Deshalb führt der KASB eine neue Dimension ein, die er 'Umfang des nach der Equity-Methode bilanzierten Konzerns' nennt und die die Beziehung zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen widerspiegelt. So werden Bewertungsmethode und Ein-Zeilen-Konsolidierung auf eine Ebene gebracht, was dem KASB gestattet, drei Konzepte zu entwickeln, von denen eines in der Mitte zwischen Bewertungsmethode und Ein-Zeilen-Konsolidierung angesiedelt ist. Im Bericht wird erläutert, wie ein Standard zur Equity-Methode als Ergebnis jedes Konzepts variieren kann.

In seinem Papier nennt der KASB auch weitere Sachverhalte, die im Rahmen des Forschungsprojekts erörtert werden sollten. Vor Übernahme der IFRS hat Korea umfassende Erfahrungen bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Equity-Methode gesammelt, und der KASB ist der Meinung, dass diese Erfahrung wertvolle Einblicke bei der Erwägung möglicher Änderungen von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bieten kann.

Schließlich werden in dem Papier auch die Ergebnisse einer marktbasierten empirischen Studie zur Wertrelevanz der Equity-Methode dargestellt. Sie zeigen die Bedeutung der Equity-Methode nicht nur konzeptionell, sondern auch in empirischer und praktischer Hinsicht. Die Autoren verweisen auch auf die Änderungen an IAS 27 Separate Abschlüsse, die der IASB im August 2014 herausgegeben hat, um die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen. Dies wird die Anwendung der Equity-Methode ausweiten.

Der Forschungsbericht baut auf einem Diskussionspapier zum selben Thema auf, das der KASB im Juni 2014 herausgegeben hat. Er enthält auch die Stellungnahmen, die zum Diskussionspapier eingegangen sind, sowie eine Zusammenfassung der vorgetragenen Meinungen. Der KASB betont, dass der Zweck des Forschungspapiers nicht darin liegt, die endgültige Fassung eines neuen Standards zur Equity-Methode vorgeben zu wollen, sondern darin, als Ausgangspunkt der Erörterungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines besseren Standards zur Equity-Methode zu dienen.

Der englischsprachige Forschungsbericht steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung.

EFRAG empfiehlt öffentliche Fehlerüberprüfung von IASB-Verlautbarungen

30.09.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Schreiben an den International Accounting Standards Board (IASB) gerichtet, in dem sie empfiehlt, dass vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards eine öffentliche Überprüfung auf grobe Fehler stattfinden sollte. EFRAG meint, dass dies die Qualitätskontrollprozesse des IASB verbessern würde.

Der IASB nutzt bisweilen das Instrument der vorgängigen Fehlerüberprüfung, lässt diese aber durch ausgewählte Gruppen von Experten durchführen, und die Mitgliedschaft in diesen Expertengruppen ist begrenzt. EFRAG ist der Meinung, dass eine öffentliche Phase der Fehlerüberprüfung als eigenständiger Schritt in den Konsultationsprozess aufgenommen werden sollte. Die Ergebnisse sollten dann auf Grundlage eines öffentlich verfügbaren Berichts zu den Ergebnissen der Überprüfung in öffentlicher Sitzung vom IASB erörtert werden, bevor der endgültige Text eines Standards oder einer wesentlichen Änderung vom IASB verabschiedet wird. EFRAG hatte einen ähnlichen Vorschlag bereits in der Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung gemacht, das im Februar 2013 ohne die von EFRAG gewünschte Änderung in endgültiger Fassung veröffentlicht wurde.

Zugang zum englischsprachigen Schreiben an den IASB haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hatte sich in einer Stellungnahme gegenüber EFRAG gegen die EFRAG-Vorschläge ausgesprochen.

Hinweis: Am 28. Oktober 2014 hat EFRAG eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf und wie diese im endgültigen Schreiben berücksichtigt wurden veröffentlicht. Die Zusammenfassung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Rat der Europäischen Union nimmt vorgeschlagene Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen an

30.09.2014

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne angenommen, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten.

Die neue Richtlinie, die die EU-Bilanzrechtlinie ergänzt, gilt für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern.  Zu Unternehmen des öffentlichen Interesses zählen börsennotierte Unternehmen sowie einige nicht börsennotierte Unternehmen wie Banken und Versicherungsunternehmen. Die EU-Mitgliedstaaten können weiteren Unternehmen die Anwendung der Richtlinie auferlegen, wenn dies aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, Größe oder Anzahl der Mitarbeiter geraten scheint.

Die betroffenen Gesellschaften müssen ihre Grundsätze, Risiken (einschließlich Risikomanagement) und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen im Jahresabschluss offenlegen. Mit der Richtlinie wird allerdings keine verpflichtende Anwendung integrierter Berichterstattung eingeführt.

Die Annahme der neuen Richtlinie wurde von der EU-Kommission begrüßt:

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, werden relevante und entscheidungsnützliche Informationen angeben, die notwendig sind, um ihre Entwicklung, Leistung, Lage und Auswirkungen verstehen; sie werden keine detaillierten Berichte erstellen. Darüber hinaus bietet die Richtlinie Unternehmen bedeutende Flexibilität, die Angaben in der Art und Weise zu leisten, die sie am sinnvollsten halten - beispielsweise in einem eigenen Bericht. Unternehmen können dabei internationale, europäische oder nationale Leitlinien anwenden, die sie für sachgerecht halten.

Da das EU-Parlament die Richtlinie bereits im April 2014 angenommen hat, kann sie jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. 20 Tage nach der Veröffentlichung wird sie in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Daher werden die betroffenen Unternehmen mit einer Berichterstattung nach der neuen Richtlinie ab 2017 beginnen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

AFRAC veröffentlicht Stellungnahme und Kommentar

29.09.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2014/1 'Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging' genommen. Außerdem hat AFRAC die überarbeitete Version der Stellungnahme 'Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten' veröffentlicht.

In der Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Diskussionspapier vom April 2014 bringt AFRAC starke Unterstützung für die Absicht des IASB, einen Standard zur Lösung des Problems der Bilanzierung von dynamischen Sicherungsbeziehungen herauszugeben. Nach Meinung von AFRAC würde ein solcher Standard die verbleibende Lücke zwischen Risikomanagement und Rechnungslegung verkleinern und so einen realistischeren Blick auf die Tätigkeit eines Unternehmens ermöglichen. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Die von AFRAC gleichzeitig herausgegebenen Stellungnahme zur Rechnungslegung ist der Bilanzierung von Derivaten auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) gewidmet. Diese Stellungnahme steht Ihnen ebenfalls auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung.

ACCA-Gesprächsrunde zur 'Beurteilung der Auswirkungen der IFRS in Europa'

28.09.2014

Am 25. September fand eine von der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) organisierte hochrangige Konferenz statt, bei der die kürzlich angestoßene Konsultation zur Beurteilung der IAS-Verordnung sowohl vorgestellt als auch erörtert wurde und mögliche Wege vorwärts identifiziert wurden. Gastgeber der Veranstaltung im EU-Parlament war MdEP Theodor Dumitru Stolojan.

Stolojan eröffnete die Gesprächsrunde. Er hielt fest, dass der Bericht der EU-Kommission nach Beendigung der Konsultation Signale aussenden sollte, die auch Auswirkungen auf das IASB-Projekt zum Rahmenkonzept haben. Die bisherigen Fortschritte in Bezug auf IFRS nannte er ermutigend.

Didier Millerot, Leiter der Abteilung Rechnungswesen und Finanzberichterstattung der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, gab einen Überblick über die Konsultation der EU-Kommission. Er verwies auf die Notwendigkeit, dass die IAS-Verordnung ihren Zweck und ihre Zielsetzung erfüllt, hob hervor, dass der Bericht nicht notwendigerweise zu Legislativvorschlägen führen wird, und warnte, das bestimmte MdEP 'leidenschaftlich' in Bezug auf die IFRS seien, was die Diskussion schwierig mache.

Die Redner bei der Konferenz erörterten verschiedenen Themen aus der Konsultation der EU-Kommission:

Qualität

  • Die Redner hielten fest, dass die IFRS die Erwartungen der Anleger erfüllten, aber dass es auch Bereiche gebe, in denen Verbesserungen möglich seien. Allerdings wiesen sie darauf hin, dass dies kein Alleinstellungsmerkmal der IFRS sei, sondern beispielsweise für US-GAAP gelte.
  • Sie verwiesen auf einige 'vermeidbare Komplexität' zum Beispiel hinsichtlich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen hin und meinten, dass die Darstellung einiger Sachverhalte verbessert werden könne.
  • Einige Redner erwähnten begrenzte Vergleichbarkeit, aber hoben hervor, dass dies auch eine frage der Durchsetzung sein könne.
  • Ein Redner erwähnte eine Menge 'Rauschen' in den Abschlüssen, was auch zu Herausforderungen führen.
  • Es wurde außerdem vorgeschlagen, dass das Geschäftsmodell als 'Filter' eingesetzt werden könne.
  • Die Redner hoben den Nutzen eines 'gemeinsamen Vokabulars' hervor.

Kosten

  • Es wurde darauf verwiesen, dass für jedes System Kosten entstehen und dass sie in Bezug zur gewonnenen Effizienz gesetzt werden müssten. Es wurde auch gesagt, dass es schwer sei, die Kosten wirklich zu identifizieren - die EU-Kommission sollte sich dessen bewusst sein. Schließlich wurde festgehalten, dass es nicht leicht sei, nationale Rechnungslegungsvorschriften mit den IFRS zu vergleichen, da auch bei den nationalen Vorschriften Weiterentwicklungen eingetreten wären - es sei schwer zu sagen, ob sich die Kosten wesentlich unterschieden hätten. Dasselbe gelte auch für Umsetzungskosten, die aus kommenden Änderungen entstehen würden.
  • Es wurde festgehalten, dass die IFRS vom Gesichtspunkt des Wettbewerbs für Europa sehr hilfreich seien.

Durchsetzung

  • Die Redner betonten beachtliche Verbesserungen, die bei der nationalen Durchsetzung gemacht worden seinen, und verwiesen darauf, dass die 'verschiedenen Akzente' der 'gemeinsamen Sprache' langsam im Verschwinden begriffen seien.
  • Die gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten von ESMA wurden als hilfreich angesehen. Allerdings hoben die Redner auch hervor, dass sie eine 'Standardsetzung durch die Hintertür' argwöhnisch beobachten würden. Es wurde vorgeschlagen, dass ESMA den Schwerpunkt auf Angaben legen sollte.
  • Es wurde auch die Meinung vorgetragen, dass faire Bedingungen notwendig seien, dass es aber auch einen Bedarf an einiger Flexibilität in den Mitgliedstaaten gebe.
  • Bedenken, die vorgebracht wurden, galten im Allgemeinen der Frage, wie die IFRS im Hinblick auf Wesentlichkeit interpretiert werden sollten.

Anwendungsbereich

  • Einige Redner sahen einen möglichen Nutzen in einer Angleichung von Konzern- und separaten Abschlüssen und erwähnten auch, dass die Anwendung der IFRS durch kleine börsennotierte Unternehmen dabei helfen würde, Investitionen anzuziehen.
  • Andere Redner gestanden ein, dass die 'nervös' seien und verwiesen darauf, dass es notwendig sei, Grenzen auf der Grundlage der Einfachheit des Geschäftsmodells zu ziehen.

Übernahmemechanismus

  • Die Redner zeigten sich erfreut angesichts der Schlussfolgerung, dass es bei der Übernahme nicht zu mehr Flexibilität kommen würde - sie wollten den Nutzen globaler Standards nicht verlieren. Sie hinterfragten die Notwendigkeit, zwei weitere Übernahmekriterien einzuführen, wenn man den eigentlichen Zweck der IFRS bedenke.
  • Andere Redner hoben hervor, dass der Prozess 'europäisch' sein müsse, auch wenn gleichzeitig sichergestellt werden müsse, dass die Beratung der EU-Kommission auf fachlicher Grundlage erfolge.
  • Die Redner setzten Hoffnung in die neue EFRAG-Struktur und betonten, dass lange gesetzliche Prozesse vermieden werden müssten.
  • Es wurde auch darauf verwiesen, dass Standards vor dem vom IASB festgesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens übernommen werden sollten.

Nach einigen Fragen aus dem Publikum hielt, Olivier Boutellis-Taft vom Europäischen Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) eine flammende Abschlussrede. Er hielt fest:

Unser Podium hat heute ein bisschen Schwierigkeiten gehabt, die Kosten klar zu identifizieren - aber sie sich absolut einig, dass der Nutzen die kosten überwiegt. Es wurde auch hervorgehoben, dass einige dieser Kosten sich nicht auf die IFRS beziehen, sondern auf andere Quellen wie beispielsweise lokale Regulierungsvorschriften. Und dennoch scheint dies einige Leute nicht davon abzuhalten, die Schuld auf die IFRS zu schieben. [...] Ich verstehe einfach nicht, warum die Debatte um die IFRS oft so emotional geführt wird. Sie sollte leidenschaftslos, objektiv und sachlich geführt werden; sie sollte nicht missbraucht werden, um Ziele zu verfolgen, die nichts mit der Verbesserung der Transparenz und der Qualität von Abschlüssen von Unternehmen zu tun haben. Es ist gut zu diesem Thema eine Konsultation durchzuführen, aber die Rückmeldungen sollten mit Vorsicht interpretiert werden. Obwohl sich das Podium heute ziemlich einig war, besteht die Gefahr, dass "unglückliche Abnehmer" überrepräsentiert sind, was nicht dazu führen sollte, dass die schweigende Mehrheit - die sich heute klar Gehör verschafft hat - frustriert wird.

Er warnte auch vor flexibler Übernahme: "Einige rufen nach einer "spezifischeren Version der IFRS (EFRS)": Das Ergebnis wären weniger als globale Standards, also weniger als optimale Standards. Das würde weniger Einheitlichkeit, weniger Vergleichbarkeit, weniger Transparenz und mehr Kosten beispielsweise für Überleitungen bedeuten."

Sie können sich Manuskript von Boutellis-Tafts abschließenden Bemerkungen in englischer Sprache von der Internetseite von FEE herunterladen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

26.09.2014

Im Nachgang seiner Septembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen, in der sich insbesondere Ankündigungen in Bezug auf die Angabeninitiative widerspiegeln: Finalisierte Änderungen an IAS 1 werden im vierten Quartal 2014 erwartet und ein Diskussionspapier zu Angabeprinzipien im ersten Quartal 2015.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 1. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier erneute Erörterungen

4. Quartal 2014*

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 erneute Erörterungen endgültige Änderungen 4. Quartal 2014*
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf erneute Erörterungen 4. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier öffentliche Konsultation 4. Quartal 2014 und 1. Quartal 2015*

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 30 Juli 2014 ergeben.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang und den Forschungsprojekten erwartet der IASB, ein Diskussionspapier zu Angabeninitiative - Angabeprinzipien im ersten Quartal 2015 herausgegeben zu können. Beim Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wurde die laufende öffentliche Konsultation im vierten Quartal 2014 eingetragen, und beim Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste werden die erneuten Erörterungen im ersten Quartal 2015 aufgenommen. Bei der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 soll eine Zusammenfassung der Rückmeldungen im vierten Quartal 2014 herausgegeben werden.

Darüber hinaus ergaben sich zeitliche Verschiebungen bezeihungsweise genauere Informationen bei den erwarteten Erörterungen des Boards bei folgenden Forschungsprojekten:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 26. September 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Sitzungspapiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

26.09.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 6. und 7. Oktober 2014 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 31. Sitzung wird der Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

26.09.2014

Vor dem Hintergrund der heute erfolgten Veröffentlichung von 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014' haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Änderungen betreffen IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 26. September 2014).

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

25.09.2014

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass der IASB am 25. September 2014 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014' herausgegeben hat.

Die Änderungen betreffen IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung. Sie treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2016 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. EFRAG geht derzeit davon aus, dass eine Übernahme der Änderungen für die Anwendung in Europa im dritten Quartal 2015 erfolgen wird.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 25. September 2014 hier herunterladen.

IFRS-Stiftung fügt ihrer Sammlung von Länderprofilen acht neue Profile hinzu

25.09.2014

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur internationalen Rechnunglegung acht weitere Profile hinzugefügt, sodass nun 138 Profile insgesamt zur Verfügung stehen.

Die neuen Profile wurden für Afghanistan, Angola, Armenien, Belize, Guyana, Peru, die Philippinen und Vietnam erstellt.

Die Informationen in den Länderprofilen der IFRS-Stiftung werden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen kann, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Die Profile und entsprechende Auswertungen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung

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