Hintergrund
Das gemeinsame Erlöserfassungsprojekt von IASB und FASB wurde 2002 aufgenommen. Die wesentlichen Ziele des Projekts waren die folgenden:
- Beseitigung von Unstimmigkeiten und Schwächen in den bestehenden Rechnungslegungsstandards;
- Zurverfügungstellung eines belastbareren Rahmenkonzepts für Erlöserfassungsfragen;
- Verbesserung der Vergleichbarkeit der Erlöserfassungspraxis zwischen Unternehmen, Rechtskreisen und Kapitalmärkten;
- Erhöhung der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für Abschlussadressaten durch Verbesserung der Angabevorschriften und
- Erleichterung der Erstellung von Abschlüssen, indem die Anzahl der Vorschriften reduziert wird, auf die Ersteller Bezug nehmen müssen.
Das erste Diskussionspapier wurde im Dezember 2008 herausgegeben, und der erste Entwurf, ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, folgte im Juni 2010. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist entschied sich der Board, die überarbeiteten Vorschläge noch einmal zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen. Ein zweiter Entwurf wurde im November 2011 herausgegeben. Die Boards erhielten viele Rückmeldungen zu ihren Vorschlägen und führten auch umfangreiche Einbindungsaktivitäten durch, die alle in die erneuten Erörterungen einflossen. Aus all dem ergaben sich wichtige Änderungen in den endgültigen Standards.
Anwendungsbereich
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ist auf alle Verträge mit Kunden mit Ausnahme der folgenden Verträge anzuwenden: Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen; Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen; Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge; und nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potentielle Kunden zu erleichtern.
Überblick
- Der neue Standard bietet ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Die fünf Schritte sind:
- Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden,
- Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag,
- Bestimmung des Transaktionspreises,
- Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
- Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.
- Es gibt neue Leitlinien dazu, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dies ersetzt die frühere Unterscheidung zwischen Gütern und Dienstleistungen.
- Für Fälle, in denen Erlöse variabel sind, wurde eine neue Erfassungsschwelle eingeführt. Nach dieser sind variable Beträge nur dann und in der Höhe als Erlöse zu erfassen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nachfolgende Schätzungsänderungen dieser variablen Beträge nicht zu einer wesentlichen Anpassung der Umsatzerlöse führen werden. Es wird allerdings ein anderer Ansatz für Erlöse aus dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Lizenzen aus geistigem Eigentum angewendet - Erlöse werden nur dann erfasst, wenn die zugrunde liegende Veräußerung oder Nutzung erfolgt.
- Der Standard bietet detaillierte Leitlinien zu verschiedenen Sachverhalten wie beispielsweise der Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen, der Bilanzierung von Vertragsänderungen und der Bilanzierung des Zeitwertes des Geldes.
- Der Standard enthält auch detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agent-Beziehungen sowie Bill-and-Hold-Vereinbarungen.
- In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.
- Der Standard enthält neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
IFRS 15 muss in den ersten Jahresabschlüssen angewendet werden, die ein Unternehmen für Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen (entsprechende Übernahme für die Anwendung in Europa vorausgesetzt). Die Anwendung ist verpflichtend. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, allerdings ist bei vorzeitiger Anwendung eine entsprechende Angabe zu leisten.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 2017 wurde auch deshalb gewählt, damit den Unternehmen genügend Zeit gegeben wird, die notwendigen Änderungen an Systemen und Prozessen vorzunehmen, die eventuell erforderlich sein können, um die Vorschriften des neuen Standards zu erfüllen.
Weiterführende Informationen
Internetseite des IASB
Internetseite des FASB
Der IASB und der FASB bieten außerdem eine gemeinsame Internetpräsentation zur Einführung des neuen Standards an.
IAS Plus
Zusätzliche Materialien von Deloitte
Für viele Unternehmen bedeutet die Übernahme des neuen Standards viel Arbeit. In verschiedenen Branchen und Unternehmen können die Auswirkungen allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen können sich die Erlöserfassungsprozesse stark ändern. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollte die Analyse der Auswirkungen der Leitlinien für ein bestimmtes Unternehmen nicht unterschätzt werden. Falls Änderungen an Systemen oder Prozessen erforderlich sind, können diese eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sodass wichtig sein wird, eine entsprechende Analyse rechtzeitig vorzunehmen.
Deloitte hat deshalb Materialien entwickelt, die Ihnen bei diesen Einschätzungen helfen sollen. Einige sind bereits jetzt verfügbar, einige werden wir Ihnen in den kommenden Monaten zur Verfügung stellen.
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IFRS Industry Insights– Darstellung der möglichen Auswirkungen auf einzelne Branchen
- bereits verfügbar:
- bald verfügbar: Bergbau, Öl und Gas, Schifffahrt
In den kommenden Wochen verfügbar sein werden:
- Umsetzungsleitlinien für einzelne Branchen mit einer tiefergehenden Analyse der möglichen Auswirkungen für die jeweiligen Branchen