Mai

Wir nehmen Stellung zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3

30.05.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) zu IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' Stellung genommen. Wir sind der Meinung, dass die Überprüfung von IFRS 3 der besonderen Aufmerksamkeit bedarf, da dies ein Standard ist, der oft zu konzeptionellen und praktischen Problemen bei der Erstellung und Prüfung von Abschlüssen führt, aber gleichzeitig hochbedeutende Geschäftsvorfälle behandelt, die oft das besondere Augenmerk von Adressaten auf sich ziehen.

Ein Punkt, der unserer Meinung nach besonders bedacht werden sollte, ist die Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden. Wir erkennen an, dass eine umfängliche Analyse dieses Sachverhalts außerhalb des Rahmens der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 liegen mag, aber wir glauben, dass der Sachverhalt von großer Bedeutung ist und dass die Überprüfung nach der Einführung eine angemessene Gelegenheit bietet, zu beginnen, über ihn nachzudenken. Wir ermutigen den IASB, sich mit dem US-amerikanischen FASB in Kontakt zu setzen, damit die Konvergenz von IFRS und US-GAAP weiterhin sichergestellt bleibt.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Singapur wird seine Rechnungslegungsstandards bis 2018 vollständig mit den IFRS konvergieren

30.05.2014

Der singapurische Rat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Council, ASC) hat bekanntgegeben, dass in Singapur ansässige Unternehmen, die an der Börse von Singapur (Singapore Exchange, SGX) notiert sind, ab 2018 ein Rechnungslegungsrahmenkonzept anzuwenden haben, das mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) vollständig identisch ist.

Diese Ankündigung machte der Vorsitzende des ASC bei der IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung, die derzeit in Singapur stattfindet.

Singapur verfolgt für die dort börsennotierten Unternehmen seit vielen Jahren einen Weg der Konvergenz der singapurischen Rechnungslegungsstandards (Singapore Financial Reporting Standards, SFRS) mit den IFRS und hat im Wesentlichen alle IFRS, die vom IASB herausgegeben wurden, als SFRS übernommen. Dabei gibt es allerdings Abweichungen bei den Zeitpunkten des Inkrafttretens und den Übergangsbestimmungen. Der Zeitpunkt der angestrebten vollständigen Konvergenz wurde aber wiederholt hinausgeschoben, um die Entwicklungen in den großen Projekten zu Erlöserfassung und Finanzinstrumenten (insbesondere Wertminderung) abzuwarten, die für singapurische Unternehmen von großer Bedeutung sind. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden oder erwarteten verpflichtenden Zeitpunkte des Inkrafttretens 2017 und 2018 von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 9 Finanzinstrumente hat sich der ASC jetzt entscheiden, für singapurische börsennotierte Unternehmen ein neues Rechnungslegungsrahmenkonzept, das mit den IFRS vollständig identisch ist, für Berichtsjahre einzuführen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Dieses Rahmenkonzept soll ab dem Zeitpunkt auch für die freiwillige Anwendung durch nicht börsennotierte Unternehmen in Singapur zur Verfügung stehen.

Der ASC argumentiert, dass die zeitlich Anpassung der vollständigen Konvergenz mit den IFRS an die Zeitpunkte des Inkrafttretens der großen neuen Verlautbarungen des IASB bedeutet, dass singapurische nicht erst bestehende Unterschiede zwischen den Übergangsvorschriften zwischen SFRS und IFRS schließen und kurz danach auf einen völlig neuen Standard wechseln müssten. Außerdem wäre so das Ausmaß der Neudarstellungen, die beim Übergang erforderlich wären, geringer. Der Vorlauf von mehr als drei Jahren würde es den Unternehmen auch gestatten, die möglichen Auswirkungen des Übergangs angemessen zu beurteilen und sich entsprechend darauf vorzubereiten. Der ASC hob aber auch hervor, dass von dem Übergang eine deutliche Signalwirkung ausgehen wird:

Er wird faire Bedingungen für in Singapur börsennotierte Unternehmen im Vergleich mit den anderen Ländern in der IFRS-Gemeinde bringen und jegliche Wahrnehmung aus der Welt schaffen, dass sie Standards anwenden, die von den IFRS abweichen, obwohl sie die IFRS im Wesentlichen seit mehr als zehn Jahren einhalten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des ASC zur Verfügung:

Gemeinsame Internetpräsentation von IASB und FASB zum neuen Standard zur Erlöserfassung

29.05.2014

Am 5. Juni 2014 bieten der IASB und der FASB gemeinsam eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zum neuen konvergierten Standard zur Erlöserfassung an.

Während der einstündigen Präsentation werden IASB-Mitglied Patricia McConnell und FASB-Mitglied Larry Smith in die neuen Leitlinien einführen. Die folgenden Bereiche werden abgedeckt:

  • Hintergrund des Projekts und die erwarteten Verbesserungen,
  • Überblick über das fünfstufige Modell und nähere Erläuterungen zu den Punkten Erlöserfassung über einen Zeitraum hinweg, Vertragskosten, Angaben, Übergangsbestimmungen und Zeitpunkt des Inkrafttretens,
  • Informationen zur Beratungsgruppe für den Übergang auf den neuen Standard,
  • Fragen und Antworten.

Die Internetpräsentation beginnt um 16:00h deutscher Zeit. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber eine Registrierung ist erforderlich. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

IASB-Vorsitzender spricht über Fortschritte bei der Weiterentwicklung der IFRS und ihrer Anwendung weltweit

29.05.2014

In einer Rede bei der derzeit in Singapur stattfindenden IFRS-Konferenz der IFRS-Stiftung sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über die zunehmende Anwendung der IFRS weltweit und die großen Agendaprojekte des IASB, wobei er insbesondere auf Leasingverhältnisse einging.

Als Einleitung in seine Rede wählte Hoogervorst die zunehmende IFRS-Anwendung weltweit und erwähnte, wie die von der IFRS-Stiftung nach und nach zur Verfügung gestellten Profile zur IFRS-Anwendung in einzelnen Rechtskreisen zeigten, dass "obwohl einige große Volkswirtschaften noch fehlen, die Länder, in denen die IFRS bereits angewendet werden, mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts der gesamten Welt abdecken".

Schwerpunkt der Rede von Hoogervorst war allerdings das Arbeitsprogramm des IASB mit den großen Projekten Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Angabeninitiative, wobei er anfangs auch noch kurz auf gestrige Veröffentlichung eines gemeinsamen Erlöserfassungsstandards mit dem FASB einging.

Im Hinblick auf das Leasingprojekt sagte Hoogervorst, dass der neue Leasingstandard nur Auswirkungen auf deutlich weniger als 10% der börsennotierten Unternehmen haben werde. Er verwies darauf, dass die Verwendung von Mietleasingverhältnissen stark konzentriert sei: Etwa 50% der börsennotierten Unternehmen würden bedeutende Mietleasingverhältnisse berichten, und bei den 12.000 Unternehmen, die der IASB analysiert habe, entfielen auf weniger als 10% der Unternehmen 80% aller Mietleasingverhältnisse. Er erkannte allerdings auch die Kosten an, die mit der Umsetzung des neuen Leasingstandards verbunden sein würden, und meinte, dass der IASB "motiviert" sei, Wege zu finden, wie die Umsetzung und Anwendung des weniger kostenaufwendig gestaltet werden könne. Zur zeitlichen Planung gab Hoogervorst an, dass der IASB und der FASB hofften, ihre Arbeiten "in den nächsten paar Monaten" abschließen zu können.

Beim Thema Finanzinstrumente fasste Hoogervorst die jüngeren Erörterungen des IASB, die zu Finalisierung von IFRS 9 Finanzinstrumente führen sollen, zusammen. Insbesondere ging er dabei auf das eigene Kreditrisiko und das Modell der erwarteten Verluste ein, dass für die Erfassung von Wertminderungen entwickelt worden ist. Auch hier ging er auf die zeitliche Planung ein und meinte, dass IFRS 9 in seiner endgültigen Fassung im Juli 2014 herausgegeben werden soll.

Abschließend erläuterte Hoogervorst die Bemühungen des IASB im Hinblick auf die Vereinfachung und Verbesserung von Angaben. Er spannte den Bogen von seinem im Juni 2013 entwickelten Zehn-Punkte-Plan für Angaben bis zur Veröffentlichung des Entwurfs ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) im März 2014. Außerdem verwies er auf die Forschungsprojekte zu Angabeprinzipien und zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben, die zusammen mit mit einer nachfolgenden Überprüfung der Angabevorschriften aller Standards dazu führen sollen, dass die Angabevorschriften einheitlicher und leichter anzuwenden sein soll.

Den vollständigen Text der englischsprachigen Rede Hoogervorsts finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

29.05.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung und der gestrigen Veröffentlichung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Endgültige Änderungen im Projekt 'Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture' werden jetzt im dritten Quartal erwartet, und außerdem wird im Arbeitsprogramm ausdrücklich bestätigt, dass das Projekt 'Sonstige Änderungen des Nettovermögens bei Anwendung der Equity-Methode' aufgrund mangelnder Unterstützung eingestellt wurde.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 4. Quartal 2014
Finanzinstrumente – Wertminderung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier erneute Erörterungen

2. und 3. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2014
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 Entwurf erneute Erörterungen 3. Quartal 2014
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 30. April 2014


Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 28. Mai 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

IASB und FASB geben neue, konvergierte Standards zur Erlöserfassung heraus

28.05.2014

Der International Accounting Standard Board (IASB) hat heute seinen neuen Standard zur Erlöserfassung – IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' – herausgegeben. Gleichzeitig hat der US-amerikanische Standardsetzer seine äquivalente Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 2014-09 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' (Thema 606) veröffentlicht. Die beiden Standards sind das Ergebnis eines der großen verbleibenden Konvergenzprojekte der beiden Boards. In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard ersetzt IAS 18 'Erlöse', IAS 11 'Fertigungsaufträge' und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle Verträge mit Kunden – die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge.

 

Hintergrund

Das gemeinsame Erlöserfassungsprojekt von IASB und FASB wurde 2002 aufgenommen. Die wesentlichen Ziele des Projekts waren die folgenden:

  • Beseitigung von Unstimmigkeiten und Schwächen in den bestehenden Rechnungslegungsstandards;
  • Zurverfügungstellung eines belastbareren Rahmenkonzepts für Erlöserfassungsfragen;
  • Verbesserung der Vergleichbarkeit der Erlöserfassungspraxis zwischen Unternehmen, Rechtskreisen und Kapitalmärkten;
  • Erhöhung der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für Abschlussadressaten durch Verbesserung der Angabevorschriften und
  • Erleichterung der Erstellung von Abschlüssen, indem die Anzahl der Vorschriften reduziert wird, auf die Ersteller Bezug nehmen müssen.

Das erste Diskussionspapier wurde im Dezember 2008 herausgegeben, und der erste Entwurf, ED/2010/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, folgte im Juni 2010. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist entschied sich der Board, die überarbeiteten Vorschläge noch einmal zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen. Ein zweiter Entwurf wurde im November 2011 herausgegeben. Die Boards erhielten viele Rückmeldungen zu ihren Vorschlägen und führten auch umfangreiche Einbindungsaktivitäten durch, die alle in die erneuten Erörterungen einflossen. Aus all dem ergaben sich wichtige Änderungen in den endgültigen Standards.

 

Anwendungsbereich

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden ist auf alle Verträge mit Kunden mit Ausnahme der folgenden Verträge anzuwenden: Leasingverhältnisse, die unter IAS 17 Leasingverhältnisse fallen; Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte oder Pflichten, die unter IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IAS 27 Separate Abschlüsse oder IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures fallen; Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 Versicherungsverträge; und nicht finanzielle Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen in derselben Branche, die darauf abzielen, Veräußerungen an Kunden oder potentielle Kunden zu erleichtern.

 

Überblick

  • Der neue Standard bietet ein einziges, prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Die fünf Schritte sind:
    • Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden,
    • Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag,
    • Bestimmung des Transaktionspreises,
    • Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
    • Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.
  • Es gibt neue Leitlinien dazu, ob Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dies ersetzt die frühere Unterscheidung zwischen Gütern und Dienstleistungen.
  • Für Fälle, in denen Erlöse variabel sind, wurde eine neue Erfassungsschwelle eingeführt. Nach dieser sind variable Beträge nur dann und in der Höhe als Erlöse zu erfassen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass nachfolgende Schätzungsänderungen dieser variablen Beträge nicht zu einer wesentlichen Anpassung der Umsatzerlöse führen werden. Es wird allerdings ein anderer Ansatz für Erlöse aus dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Lizenzen aus geistigem Eigentum angewendet - Erlöse werden nur dann erfasst, wenn die zugrunde liegende Veräußerung oder Nutzung erfolgt.
  • Der Standard bietet detaillierte Leitlinien zu verschiedenen Sachverhalten wie beispielsweise der Identifizierung eigenständiger Leistungsverpflichtungen, der Bilanzierung von Vertragsänderungen und der Bilanzierung des Zeitwertes des Geldes.
  • Der Standard enthält auch detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agent-Beziehungen sowie Bill-and-Hold-Vereinbarungen.
  • In den Standard wurden außerdem neue Leitlinien zu den Kosten zur Erfüllung und Erlangung eines Vertrags sowie Leitlinien zu der Frage, wann solche Kosten zu aktivieren sind, aufgenommen. Kosten, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sind bei Anfall als Aufwand zu erfassen.
  • Der Standard enthält neue, umfangreichere Vorschriften in Bezug auf Angaben, die zu den Erlösen im Abschluss eines IFRS-Berichterstatters zu leisten sind.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRS 15 muss in den ersten Jahresabschlüssen angewendet werden, die ein Unternehmen für Berichtsperioden erstellt, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen (entsprechende Übernahme für die Anwendung in Europa vorausgesetzt). Die Anwendung ist verpflichtend. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, allerdings ist bei vorzeitiger Anwendung eine entsprechende Angabe zu leisten.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens 2017 wurde auch deshalb gewählt, damit den Unternehmen genügend Zeit gegeben wird, die notwendigen Änderungen an Systemen und Prozessen vorzunehmen, die eventuell erforderlich sein können, um die Vorschriften des neuen Standards zu erfüllen.

 

Weiterführende Informationen

Internetseite des IASB

Internetseite des FASB

Der IASB und der FASB bieten außerdem eine gemeinsame Internetpräsentation zur Einführung des neuen Standards an.

IAS Plus

Zusätzliche Materialien von Deloitte

Für viele Unternehmen bedeutet die Übernahme des neuen Standards viel Arbeit. In verschiedenen Branchen und Unternehmen können die Auswirkungen allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen können sich die Erlöserfassungsprozesse stark ändern. Doch selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollte die Analyse der Auswirkungen der Leitlinien für ein bestimmtes Unternehmen nicht unterschätzt werden. Falls Änderungen an Systemen oder Prozessen erforderlich sind, können diese eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sodass wichtig sein wird, eine entsprechende Analyse rechtzeitig vorzunehmen.

Deloitte hat deshalb Materialien entwickelt, die Ihnen bei diesen Einschätzungen helfen sollen. Einige sind bereits jetzt verfügbar, einige werden wir Ihnen in den kommenden Monaten zur Verfügung stellen.

In den kommenden Wochen verfügbar sein werden:

  • Umsetzungsleitlinien für einzelne Branchen mit einer tiefergehenden Analyse der möglichen Auswirkungen für die jeweiligen Branchen

Protokoll und Präsentationen der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 26. Mai 2014

28.05.2014

Das DRSC hatte am 26. Mai 2014 zu einem Diskussionsforum zu E-DRS 29 'Konzerneigenkapital' nach Frankfurt eingeladen. Das Protokoll sowie die Präsentation stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Mit E-DRS 29 Konzerneigenkapital verfolgt das DRSC das Ziel, die mit der Anwendung des derzeit geltenden Standards DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis gesammelten praktischen Erfahrungen nach Inkrafttreten des BilMoG aufzugreifen und in einem neuen Standard zu berücksichtigen.

Protokoll und Präsentationen der Veranstaltung sind hier abrufbar.

Ergebnisse der 27. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.05.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde bereits am 19. Mai 2014 zur Verfügung gestellt.

Die 28. Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet am 23. und 24. Juni 2014 in Berlin statt.

Protokoll von der Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats mit Details zur neuen EFRAG-Gesamtstruktur

28.05.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ein Protokoll von der Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats (Supervisory Board, SB) am 22. Mai 2014 zur Verfügung. Insbesondere ging es um die neue Struktur von EFRAG und die entsprechenden zeitlichen Planungen.

Der EFRAG-Aufsichtsrat hat die überarbeitete Satzung und die Regeln für die internen Handlungsabläufe finalisiert. Diesen werden nach einer letzten Überprüfung auf wesentliche Fehler durch bestehende und künftige Mitglieder der EFRAG-Generalversammlung am 16. Juni 2014 zur Annahme vorgelegt.  Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der beiden Dokumente und somit der neuen Gesamtstruktur von EFRAG ist an die Ernennung des Präsidenten des neuen EFRAG-Boards geknüpft. Da die EU-Kommission den neuen Präsidenten erst nach Anhörung des EU-Parlaments und des Rats nominieren kann, wird vor dem Hintergrund der Wahlen zum Europaparlament der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dokumente frühestens im September 2014 liegen. Zwischen dem 16. Juni und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens werden die Mitglieder des neuen EFRAG-Boards ernannt werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Struktur wird die bisherige EFRAG-Struktur unter der jetzigen Satzung weiterbestehen und ihre Aufgaben wahrnehmen.

Das gesamte Protokoll der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Die nächste Sitzung des Aufsichtsrats ist derzeit für den 19. September 2014 angesetzt.

Fragen im Zusammenhang mit Eigen- und Fremdkapital sollten nach Meinung des DRSC umfassend geklärt werden

27.05.2014

Das DRSC hat zu einer vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee betreffend IAS 39 eine Stellungnahme abgegeben. Im März 2014 hatte das Committee zu einer eingereichten Frage, wie ein hybrides Finanzinstrument durch den Gläubiger zu klassifizieren sei (als Eigenkapital oder als Fremdkapital), vorläufig entschieden, dass keine Klarstellung erforderlich sei. Das DRSC mahnt nun an, dass diesbezügliche Fragestellungen künftig nicht mehr fallweise, sondern durch eine umfassende Klarstellung beantwortet werden sollten.

In der Stellungnahme des DRSC heißt es (unsere Übersetzung):

Wir stimmen der Entscheidung, diesen Sachverhalt nicht auf die Agenda des IFRS IC zu nehmen und insbesondere der Begründung, dass der Sachverhalt nicht weit verbreitet sei und zu spezifisch sei, um weitere Erörterung zu rechtfertigen nicht zu.

Obwohl wir anerkennen [...] dass diese bestimmte Art von Instrument in unserem Umfeld nicht typisch ist, gibt es viele ähnliche Instrumente, bei denen die gleichen Fragen aufkommen. Es liegt im Wesen der Erstellung von Finanzkonzepten, dass hybride Instrumente mit ganz neuen, manchmal einzigartigen strukturierenden Elementen aufkommen. Daher treten Schwierigkeiten, wie diese Instrumente zu klassifizieren sind (als Eigenkapital oder als Fremdkapital) täglich und immer häufiger auf. Wir stellen fest, dass beim IFRS IC anscheinend in den letzten Monaten ähnlich Einreichungen eingegangen sind, und wir wären nicht überrascht, wenn sich dieser Trend fortsetzt. Obwohl jegliche Beurteilung eine Erwägung der spezifischen Tatsachen und Umstände erfordert und damit von individuellen Merkmalen abhängt, sind wir der Meinung dass alle Parteien davon profitieren würden, wenn das IFRS IC sich eine Meinung bilden und veröffentlichen würde. Insgesamt würden wir es allerdings vorziehen, wenn dies auf eine so ganzheitlich wie mögliche Art und Weise und weniger einzelfallbasiert erfolgen würden.

In der Stellungnahme wird dann der Frage nachgegangen, welche Aspekte in diesem Zusammenhang die bedeutendsten sind und mit den Mitteln des Committee gelöst werden können. Insgesamt drängt das DRSC aber auch darauf, dass der IASB seine Bemühungen zur Klärung der Eigenkapital-Fremdkapital-Problematik im Rahmen seines Forschungsprojekt vorantreibt und anschließend IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und so weit wie möglich möglicherweise auch das Rahmenkonzept überarbeitet.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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