Oktober

FASB ist bereit, Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften zur Erlöserfassung zu überdenken

31.10.2014

Bei der heutigen Sitzung der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung von IASB und FASB hat der stellvertretende FASB-Vorsitzende James Kroeker angekündigt, dass der FASB und sein Stab beabsichtigen, in den nächsten Monaten weitere Gespräche mit börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen zu suchen, um ihre Fortschritte bei der Umsetzung der Vorschriften in ASU 2014-09 (dem Pendant zu IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden') zu eruieren.

Kroeker betonte, dass der FASB bereit ist, zu erwägen, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften aufgeschoben werden muss. Er hielt fest, dass eine derartige Entscheidung nicht später als das zweite Quartal 2015 fallen würde.

Weitere Informationen zur Sitzung der Übergangsgruppe finden Sie im aktuellen TRG Snapshot, den unsere US-amerikanischen Kollegen erstellt haben.

Neue EFRAG-Struktur tritt in Kraft, EFRAG-Boardmitglieder benannt

31.10.2014

Die EFRAG-Generalversammlung ist heute zusammengetreten - zuerst in alter Zusammensetzung, dann in neuer - und hat damit die neue EFRAG-Struktur in Kraft gesetzt. Teil der Sitzung der neuen Generalversammlung war der Ernennung der Mitglieder des neuen EFRAG-Boards (einschließlich eines kommissarischen Präsidenten) gewidmet.

Im Juni 2014 hatte die EFRAG-Generalversammlung eine überarbeitete Satzung und überarbeitete Regeln für die internen Handlungsabläufe verabschiedet, die zum 31. Oktober 2014 in Kraft treten, und einen temporären Nominierungsausschuss eingerichtet, der Kandidaten für den neuen EFRAG-Board auswählen und vorschlagen sollte.

Nach den überarbeiteten Regeln für die internen Handlungsabläufe vertritt der Board EFRAGs fachliche Position nach Erwägung des fachlichen Rats des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses. Der Board ist außerdem dafür verantwortlich, offene und transparente Prozesse sicherzustellen. Er setzt sich neben dem Präsidenten aus 16 Mitgliedern aus zwei Säulen zusammensetzen - aus acht Vertretern je von europäischen Interessengruppen und der nationalen Standardsetzer.

Der Nominierungsausschuss hat der Generalversammlung einen Bericht unterbreitet, der eine vorgeschlagene Zusammensetzung des neuen Boards zum Inhalt hat. Die Generalversammlung hat die vorgeschlagene Mitgliedschaft angenommen und die folgenden Boardmitglieder berufen:

  • Europäische Interessengruppen:
    • Patrice Marteau (Industrie- und Handelsunternehmen)
    • Claes Norberg (Industrie- und Handelsunternehmen)
    • Jorge Gil Lozano (Banken)
    • Gerard Gil (Banken)
    • Benoit Jaspar (Versicherungsunternehmen)
    • Laurence Rivat (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
    • Mark Vaessen (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
    • Hans Buysse (Adressaten)
  • Nationale Standardsetzer:
    • N. N., Vorsitzender des ANC, Frankreich (bis zur Berufung eines neuen Vorsitzenden: Michel Barbet-Massin)
    • Liesel Knorr, Präsidentin des DRSC, Deutschland
    • Angelo Caso, Vorsitzender des OIC, Italien
    • Roger Marshall, Vorsitzender des FRC AC, Großbritannien
    • Stig Enevoldsen, Mitglied des DASC, Dänemark
    • Peter Sampers, künftiger Vorsitzender des DASB, Niederlande
    • Erlend Kvaal, Vorsitzender des NASB, Norwegen
    • Anders Ullberg, Vorsitzender des SFRB, Schweden

Im Maystadt-Bericht war auch vorgeschlagen worden, dass die europäischen Aufsichten (ESMA, EBA, EIOPA) und die EZB Mitglieder des Boards sein sollten. Diese haben jedoch eine volle Mitgliedschaft abgelehnt und nehmen als Beobachter an den Sitzungen des neuen Boards teil.

Die Generalversammlung hat außerdem Roger Marshall zum Interimspräsidenten des Boards berufen, bis ein neuer Präsident ernannt wird.

Deloitte ist erfreut, durch Laurence Rivat im Board vertreten zu sein. Rivat ist Leiterin des IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Paris und Mitglied im Global IFRS Leadership Team (GILT) von Deloitte. Sie ist außerdem Mitglied des IFRS Interpretations Committee des IASB. Des weiteren nimmt Deloitte mit Freude zur Kenntnis, dass Stig Enevoldsen, früherer Deloitte-Partner, den dänischen Standardsetzer im neuen EFRAG-Board vertreten wird.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Der IASB hat auf seiner Internetseite eine Presseerklärung veröffentlicht, in der er die Ernennung des neuen Boards begrüßt.

KASB und FASB halten gemeinsame Sitzung ab

31.10.2014

Vertreter des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) und des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) sind am 16. Oktober 2014 zu einer gemeinsamen Sitzung in Seoul zusammengekommen. Die Teilnehmer der Sitzung erörterten Sachverhalte im zusammenhang mit jüngsten Aktivitäten und wesentlichen Projekten der beiden Boards.

Der KASB stellte insbesondere Sachverhalte im Zusammenahng mit der Equity-Methode, verknüpfter Darstellung und preisregulierten Geschäftsvorfällen vor - zu zwei dieser Themen hat der KASB jüngst Forschungsberichte herausgegeben.

Im Zusammenhang mit der Equity-Methode erläuterte der KASB die Probleme der gegenwärtigen IFRS-Vorschriften in diesem Zusammenhang und mögliche Alternativen, die vom KASB vorgeschlagen worden sind. Bei den preisregulierten Geschäftsvorfällen erläuterte der KASB die gegenwärtige Praxis in preisregulierten Branchen und daraus entstehende Sachverhalte, wie er sie auch in seinem gestern veröffentlichten Forschungsbericht beschreibt.

Die beiden Boards kamen überein, ihre bilaterale Zusammenarbeit in Zukunft fortzusetzen. Eine englischsprachige Presseerklärung zur gemeinsamen Sitzung wurde auf der Internetseite des KASB veröffentlicht.

Fallstudienbasiertes Lehrmaterial zum IFRS für KMU

31.10.2014

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung entwickelt eine Reihe von umfassenden rahmenkonzeptbasierten Lehrmaterialien, um Unterrichtenden im Bereich IFRS dabei zu helfen, ihre Studierenden irksamer zu unterrichten. Die Materialien sollen dabei helfen, in den Studierenden die Fähigkeit zu entwickeln, die Ermessensentscheidungen zu fällen, die für die Anwendung der IFRS notwendig sind. Jetzt sind zwei erste Fallstudien auch in einer an den IFRS für KMU angepassten Version verfügbar.

Die beiden englischsprachigen Fallstudien stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

  • Die Open-Safari-Fallstudie hat als Schwerpunkt die Entscheidungen, die gefällt werden müssen, wenn nichtfinanzielle Vermögenswerte im Einklang mit dem IFRS für KMU bilanziert werden sollen.
  • Die Amalgam-Fallstudie hat als Schwerpunkt die Entscheidungen, die gefällt werden müssen, wenn die KMU-Hierarchie angewendet wird.

Eine deutschsprachige Zusammenfassung der Vorschriften des IFRS für KMU steht Ihnen auf hier auf IAS Plus zur Verfügung.

Zweiter und engültiger Entwurf des aktualisierten CDSB-Rahmenkonzepts zur Umweltberichterstattung

31.10.2014

Der endgültige Entwurf baut auf den Rückmeldungen auf, die im Rahmen der ersten Konsutlation im Frühjahr 2014 eingegangen sind. Das endgültige Rahmenkonzept soll im März 2015 zur Verfügung stehen.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) aktualisiert sein CDSB-Rahmenkonzept, das ursprünglich im September 2010 herausgegeben wurde, um jüngste Entwicklungen in der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung widerzuspiegeln. Wie der erste Entwurf bereits zeigte, umfasst der aktualisierte Anwendungsbereich des Rahmenkonzepts jetzt auch Umweltinformationen, insbesonder Informationen zu natürlichen Kapitalien. Das aktualisierte Rahmenkonzept bietet spezifische Leitlinien zur Charakterisierung, Bewertung und Berichterstattung über Treibhausgase, Waldbestand bedrohende Wirtschaftsgüter und Wasser.

Zum erneuten Entwurf kann bis zum 14. Dezember 2014 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen und Zugang zum Entwurf finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des CDSB. Der CDSB stellt außerdem ein einführendes Video zur Verfügung, in dem das neue Rahmenkonzept erklärt wird und erläutert wird, wie zum Entwurf Stellung genommen werden kann.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Macro Hedging

30.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier zum Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging genommen.

EFRAG lobt die Bemühungen des IASB, die darauf abzielen, die Risikomanagementpraxis der Banken umfassend zu analysieren und neue Ansätze für deren bilanzielle Abbildung zu suchen. Gleichzeitig hält EFRAG fest, dass Einbindungsveranstaltungen gezeigt hätten, dass auch andere Arten von Unternehmen (beispielweise Versicherer und Versorgungsunternehmen) Interesse an einer Macro-Hedge-Accounting-Lösung gezeigt hätten, die eine Reihe verschiedener Arten von Risiken abdeckt. EFRAG bittet den IASB, weitere Untersuchungen in anderen Branchen vorzunehmen, um festzustellen, ob eine Einheitslösung möglich ist oder ob eine Familie von Modellen notwendig ist, um den verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Folgende Punkte werden insbesondere behandelt:

  • Obwohl EFRAG der Meinung ist, dass der IASB seine Arbeiten an einem Macro-Hedge-Accounting-Modell zügig fortsetzen sollte, glaubt EFRAG, dass es notwendig ist, das Projekt zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen abzuschließen, bevor es möglich ist, zu beurteilen, wie eine entsprechende Macro-Hedge-Accounting-Lösung auf die Versicherungsbranche angewendet werden kann.
  • EFRAG lehnt den vorgeschlagenen Anwendungsbereich, der sich auf dynamisches Risikomanagement konzentriert ab, da dies nach Meinung von EFRAG nicht zu entscheidungsnützliche Informationen führt. EFRAG glaubt vielmehr, dass eine Ausrichtung auf Risikominderung durch die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vielversprechender wäre. Daher drängt EFRAG den IASB, der ursprünglichen Zielsetzung zu folgen und eine Lösung zu suchen, die der Adressierung der Bilanzierungsanomalien gilt, die daraus entstehen, dass Sicherungsderivate zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden während die Grundgeschäfte zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden.
  • Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass ein Macro-Hedge-Accounting-Modell im Einklang mit IFRS 9Finanzinstrumente stehen sollte und regt an, dass der IASB untersucht, ob IFRS 9 als Ausgangspunkt für das neue Macro-Hedge-Accounting-Modell genutzt werden kann.
  • Schließlich gibt EFRAG der Meinung Ausdruck, dass ein Cash-Flow-Hedge-Accounting-Modell als Teil der künftigen Arbeiten berücksichtigt werden sollte, da viele Banken ihre Zinsrisiken nicht auf Bewertungsgrundlagen, sondern auf Cash-Flow-Basis steuern würden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite gelangen Sie hier.

ESMA veröffentlicht Bericht zur Äquivalenz der Ind AS

30.10.2014

Der Bericht ist das Ergebnis eines Auftrags der EU-Kommission an die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA), der im Februar 2014 erteilt wurde. Die Kommission hatte ESMA darin gebeten, den Grad der Konvergenz der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und die Qualität der Anwendung und Durchsetzung der Ind AS zu eruieren.

Zur Erarbeitung des Berichts hat ESMA Informationen herangezogen, die vom Institut der indischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) und von der indische Wertpapierbörse (Securities Exchange Board of India, SEBI) zur Verfügung gestellt wurden bzw. sonst öffentlich verfügbar sind.

ESMA weist darauf hin, dass der ursprünglich vorgesehene Ansatz der Konvergenz mit den IFRS in einzelnen Phasen auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, und dass daher die Ind AS bis jetzt in Indien noch nicht anzuwenden sind. Ein neuer Zeitpunkt des Übergangs ist vom Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) noch nicht bekanntgegeben worden. Diese Gemengelage führt ESMA zur Identifizierung von drei großen Bereichen von Bedenken im Hinblick auf den Fortschritt bei der Konvergenz:

  • Der ursprüngliche Fahrplan für den Übergang auf die konvergierten Standards war über mehrere Jahre gestreckt und erfuhr immer wieder bedeutende Verzögerungen. Schließlich wurde die Übernahme verschoben. Ein neuer Fahrplan, der 2014 veröffentlicht wurde, sieht vor, dass börsennotierte und große Unternehmen die Ind AS für die Erstellung von Konzernabschlüssen ab dem 1. April 2016 verpflichtend anzuwenden haben. Der Fahrplan wird aber noch vom MCA erwogen und kann erst nach einer offiziellen Entscheidung der indischen Regierung in Kraft treten. ESMA hält im Bericht ausdrücklich fest, dass der Zeitplan für die Übernahme und der genaue Inhalt der Ind AS vage bleiben.
  • Die von den indischen Behörden verfolgte Strategie beim Konvergenzprozess sieht vor, die IFRS wie vom IASB herausgegeben zu übernehmen und sie dann an den indischen gesetzlichen und wirtschaftlichen Kontext anzupassen. Daher sind in den Ind AS eine Reihe der Wahlmöglichkeiten der IFRS gestrichen, und es wurden verschiedene verpflichtende "carve-outs" eingeführt, die laut ESMA bedeutende Abweichungen von den IFRS darstellen können. (ESMA hält auch fest, dass das ICAI bekräftigt hat, diese carve-outs wo möglich beseitigen zu wollen.)
  • ESMA hält fest, dass die Expertise bezüglich der Anwendung und der Durchsetzung der IFRS in Indien begrenzt bleibt. Obwohl ESMA anerkennt, dass das ICAI erheblich Bemühungen unternommen hat, um Prüfer und Ersteller auf die Anwendung der Ind AS vorzubereiten, kommt EFRAG zu dem Urteil, dass die gewonnene Expertise eher theoretischer Art ist und sich noch nicht in der Praxis bewährt habe.

Drei der Anhänge, die ESMA dem Bericht beifügt, verdienen genauere Aufmerksamkeit. Sie bieten einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Ind AS und IFRS (Anhang II), eine Analyse der Auswirkungen, die sich aus den Übernahme der Ind AS ergeben würden, (Anhang III) und einen Überblick über den vorgeschlagenen neuen Fahrplan in seiner jüngsten Form (Anhang IV).

Zugang zum Bericht einschließlich aller Anhänge haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

KASB veröffentlicht Forschungsbericht zur Preisregulierung

30.10.2014

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat einen Forschungsbericht veröffentlicht, in dem mögliche Lösungen für den Ansatz von regulatorischen Abgrenzungsposten aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.

Einleitend werden in dem Forschungsbericht verschiedenen Arten von Preisregulierung in Korea (Energiesektor), Großbritannien (Gas und Elektrizität), Deutschland (Luftfahrt), Kanada (Elektrizität), den Vereinigten Staaten (Gas und Elektrizität) und Brasilien (Versorgungsunternehmen) vorgestellt und analysiert.

Danach werden im Papier mögliche Grundlagen für den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung aus drei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Für Vermögenswerte werden das Rahmenkonzept, Erlöserfassung und immaterielle Vermögenswerte untersucht; für Schulden analysieren die Autoren das Rahmenkonzept, die Vorschriften aus IAS 37 und finanzielle Verbindlichkeiten. Insgesamt enthält der Bericht die Schlussfolgerung, dass es bisher kein perfektes Bilanzierungsmodell gibt, und es wird festgehalten, dass zwar die Bilanzierung regulatorischer Abgrenzungsposten einige Ähnlichkeiten zu immateriellen Vermögenswerten, IFRIC 12, Vorräten, latenten Steuern und Erlöserfassung aufweisen, dass aber keiner dieser Ansätze ausreicht, um auf seiner grundlageregulatorische Abgrenzungsposten anzusetzen und zu bewerten.

Der KASB schließt in seinem Papier:

Wir schlagen vor, einen ganzheitlichen Ansatz für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen zu entwickeln. Wie in IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten müssen wir ganz neue Posten aus regulatorischen Abgrenzungsposten erschaffen, die zu keiner der früheren Kategorien von Vermögenswerten und Schulden gehören. Außerdem können weitere geforderte Angaben in den Fußnoten des Abschlusses den Adressaten eventuell helfen, die Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten besser zu verstehen.

Insgesamt ist der KASB der Meinung, dass es zwar bis jetzt kein perfektes Bilanzierungsmodell gibt, dass es aber grundsätzlich möglich ist, regulatorische Abgrenzungsposten zu erfassen und dass ihre Bilanzierung den Adressaten der Abschlüsse der entsprechenden Unternehmen nützlichere Informationen bieten wird.

Der englischsprachige Forschungsbericht steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung.

IFRS-Stiftung und Überwachungsgremium aktualisieren ihr Arbeitsabkommen

30.10.2014

Die IFRS-Stiftung und das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung (Monitoring Board, MB) haben sich auf eine Aktualisierung ihres Arbeitsabkommens geeinigt, durch die die Ausweitung der Mitgliedschaft des MB widergespiegelt wird.

Die ersten beiden neuen permanenten Mitglieder (Comissão de Valores Mobiliários (CVM) aus Brasilien und Financial Services Commission (FSC) aus Korea) wurden im Januar 2014 bekanntgegeben. Laut ebenfalls überarbeiteter Satzung kann das MB künftig auch weitere Vertreter anderer Kapitalmarktbehörden aufnehmen, solange diese die Kriterien für die Mitgliedschaft im MB erfüllen.

Folgende weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

IFRS-Stiftung ernennt neuen Treuhänder

30.10.2014

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Takafumi Sato zum Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben. Die Amtszeit des neuen Treuhänders beginnt am 1. November 2014 und endet am 31. Dezember 2017 und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden. Die Ernennung erfolgt aufgrund des Ausscheidens von Tsuguoki (Aki) Fujinuma, einem der stellvertretenden Vorsitzenden der Treuhänder.

Sato ist gegenwärtig Präsident der Japan Exchange Regulation. Von 2007 bis 2009 war er Kommissar der der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) und führte während seiner Amtszeit die Behörde in ihren Bemühungen um die Anwedung der IFRS in Japan, was dazu führte, dass japanischen Unternehmen die freiwillige IFRS-Anwendung möglich ist. Sato war außerdem Gründungsmitglied des Überwachungsgremiums (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung.

Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung zur Ernennung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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