Februar

Wir nehmen Stellung zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU

28.02.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU (ED/2013/9) eingereicht. Die Vorschläge sind Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung dieses Standards, die ursprünglich jeweils im Dreijahresabstand durchführt werden sollte.

Wir stimmen dem Vorschlag im Entwurf vom Oktober 2013 zu, dass die regelmäßige Überprüfung des IFRS für KMU alle fünf Jahre stattfinden sollte, und nicht alle drei Jahre und unterstützen die Streichung aller Vorschriften im IFRS für KMU, mit denen von Erstellern, die den Standard anwenden, die Erfassung von latenten Steuern gefordert wird. Außerdem schlagen wir vor, dass Kriterien entwickelt werden sollten, mit deren Hilfe bestimmt werden kann, ob ein Sachverhalt dringlich ist und gegebenenfalls eine Änderung des IFRS für KMU erforderlich macht. Schließlich sind wir der Meinung, dass nationale Behörden am besten beurteilen können, wie der IFRS für KMU in ihrem Rechtskreis angewendet werden soll.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/10

28.02.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/10 zur vorgeschlagenen Wiederzulassung der Equity-Methode im separaten Abschluss in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der am 2. Dezember 2013 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2013/10 Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27) sieht die Wiedereinführung der Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors vor, die im Zuge der Überarbeitung von IAS 27 gestrichen worden war. EFRAG hatte am 9. Januar 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 11. Februar 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. EFRAG hatte darin die Meinung geäußert, dass die Equity-Methode Informationen bieten kann, die für die Adressaten von separaten Abschlüssen relevant sein können, gleichzeitig aber betont, dass der IASB nicht ausreichend klar dargestellt habe, warum die Equitiy-Methode wieder zugelassen werden sollte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Vernehmlassung zur Umsatzerfassung nach Swiss GAAP FER

28.02.2014

Auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung ist ein Vernehmlassungstext zur Umsatzerfassung nach Swiss GAAP FER veröffentlicht worden.

Die Diskussion um Erlöserfassung ist nicht nur international ein aktuelles Thema (ein endgültiger Standard zur Erlöserfassung des IASB wird Anfang des zweiten Quartals 2014 erwartet), sondern hat auch gezeigt, dass einige der typischen Problembereiche auch nach Swiss GAAP FER bisher nicht ausreichend geregelt sind. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe Umsatzerfassung der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung den Auftrag erhalten, den grundsätzlichen Handlungsbedarf zu beurteilen, notwendige Regelungsbereiche zu identifizieren, und prinzipienbasierte, auf die Zielgruppe der Swiss GAAP FER ausgerichtete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der jetzt veröffentlichte Vernehmlassungstext zielt auf eine begrenzte, prinzipienorientierter Anpassung zwecks Weiterentwicklung der Swiss GAAP FER ab. Dabei werden die folgenden Regelungsbereiche adressiert:

  • Abgrenzung von Geschäftsvorfällen;
  • Voraussetzungen der Erlösrealisierung;
  • Ausweis in der Erfolgsrechnung;
  • Offenlegung im Anhang.

Auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den Vernehmlassungstext. Stellungnahmen werden bis zum 4. April 2014 erbeten.

Papier des AASB zur Wesentlichkeit bei Angaben

28.02.2014

Der australische Standardsetzer AASB hat ein Papier seines Stabs zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben herausgegeben. Darin wird den Vorwürfen der "Angabenüberlast" nachgegegangen, die oft gegenüber den IFRS erhoben werden, und es werden eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die Ersteller kurzfristig befolgen können.

Das Papier mit dem Titel Angeben oder nicht angeben: Wesentlichkeit ist die Frage beginnt mit einer Zusammenfassung der jüngsten Debatte um die "Angabenüberlast" und verweist auch auf einige frühere Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang: Komplexität in der Finanzberichterstattung bewältigen (Juni 2012) sowie die Papiere zur Entschlackung von Abschlüssen des britischen ASB vom April 2011 und Juni 2009. Danach werden in dem Papier die Gründe untersucht, warum die "Angabenüberlast" zu einem Problem wurde, wobei auf die Vorschriften der Standards, eine zunehmend prozesssüchtige Gesellschaft, Zeitdruck, die Einstellung der Prüfer, Schwierigkeiten bei Ermessensentscheidungen, Gruppenzwang und Angst vor Regulatoren eingegangen wird.

Bei den Rechnungslegungsstandards wird auch auf den Übergang auf die IFRS in Australien im Jahr 2005 eingegangen:

Der offensichtliche Sündenbock ist der Übergang auf IFRS, aber ist diese Zuweisung gerecht? Vor dem Übergang auf die IFRS 2005 waren bereits große Teile der australischen Rechnungslegungsstandards mit den IAS konvergiert, und während die IFRS daher durchaus einen Teil der Schuld verantworten müssen, sollten sie nicht die gesamte Schuld zugeschrieben bekommen.

In dem Papier werden die Projekte des IASB im Zusammenhang mit der Angabeninitiative begrüßt, es wird aber auch darauf hingewiesen, dass es einige Zeit dauern könne, bis diese abgeschlossen sind. Deshalb werden in dem Papier eine Reihe von sofort wirksamen "bedeutenden Dingen, die nicht gemacht werden sollten, wenn man entscheidet, welche Informationen in den Abschluss aufgenommen werden" genannt. Die Ratschläge sind die folgenden:

  • Übernehmen Sie nicht jede Angabe, die in Musterabschlüssen gezeigt werden, denn diese Muster sollen alle möglichen Szenarien abdecken.
  • Übernehmen Sie nicht blind, was andere Unternehmen angeben, sondern üben Sie Ermessen bei der Entscheidung aus, welche Angaben sachgerecht sind.
  • Wiederholen Sie nicht einfach Informationen aus dem Vorjahr, sondern passen Sie sich geänderten Umständen an.
  • Geben Sie nicht jede Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nach den Rechnungslegungsstandards an, wenn diese nicht relevant oder notwendig sind, um die zur Verfügung gestellten Informationen zu verstehen; dies beinhaltet auch, keine Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Sachverhalte anzugeben, die gar nicht im Abschluss auftauchen.
  • Nehmen Sie nicht an, dass der Prüfer jede Angabe fordern wird, die in den Rechnungslegungsstandards genannt wird.
  • Haben Sie keine Angst vor den Regulierern, die zunehmend bestätigen, dass sie unwesentliche Sachverhalte nicht verfolgen werden.

Sie können sich das englischsprachige Papier To Disclose or Not to Disclose: Materiality is the Question direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

Entwurf von Leitlinien zu ergänzenden Finanzkennzahlen

27.02.2014

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Entwurf von Leitlinien zur Anwendung von ergänzenden Finanzkennzahlen wie beispielsweise EBITDA, zugrunde liegender Gewinn und Free Cash Flow herausgegeben. In dem Leitfaden sind Prinzipien zu den Qualitätsmerkmalen enthalten, die Kennzahlen aufweisen sollten, sowie Angaben genannt, die extern berichteten Kennzahlen beigefügt werden sollten.

Die vorgeschlagenen Leitlinien mit dem Titel Entwicklung und Angabe von ergänzenden Finanzkennzahlen — Definition, Prinzipien und Angaben ist die letzte Publikation einer PAIB- Reihe von Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis (International Good Practice Guidance, IGPG). Das Ziel der IGPG-Reihe ist, aktiven berufsständischen Rechnungslegern und ihren Unternehmen dabei zu helfen, einen Kreislauf beständiger Verbesserungen ihrer Berichterstattungsprozesse einzurichten, um internen und externen Parteien dabei zu helfen, informierte Entscheidungen in Bezug auf dieses Unternehmen zu treffen.

Im Entwurf wird festgehalten, dass ergänzende Finanzkennzahlen oft darauf abzielen, Vermögensverwaltern, Anlegern und anderen interessierten Parteien ein tieferes Verständnis der Leistung eines Unternehmens zu vermitteln. Solche Zahlen werden in der internen und externen Berichterstattung verwendet und sind auch oft außerhalb der Finanzberichterstattung zu finden - beispielsweise bei der Bewertung von Schuldvereinbarungen.

Ergänzende Finanzkennzahlen werden in den vorgeschlagenen Leitlinien als "diejenigen Finanzkennzahlen, die nicht notwendigerweise in dieser Art und Weise in einem Rechnungslegungsrahmenkonzept identifiziert werden" definiert und auch als "nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Finanzkennzahlen" oder "alternative Profitkennzahlen" bezeichnet. Solche Kennzahlen verfügen normalerweise nicht über allgemein akzeptierte Definitionen und basieren auf ausgewählten Informationen oft unter Hinzufügung zu oder Weglassung von Beträgen aus nach Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Finanzkennzahlen. Anpassungen der herkömmlich Kennzahlen erfolgen nach Ermessen, Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung, wobei ein Bezug zu anderen Kennzahlen nicht immer hergestellt wird.

Im Leitfaden wird vorgeschlagen, die Prinzipien des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung des IASB zu verwenden, insbesondere diejenigen zu qualitativen Merkmalen entscheidungsnützlicher Finanzinformationen. Auf dieser Grundlage sollte bestimmt werden, ob eine ergänzende Finanzkennzahl über ausreichend Attribute verfügt, um berichtet zu werden. Die Attribute sind die folgenden:

  • Relevanz. Damit eine ergänzende Finanzkennzahl für die Berichterstattung in Frage kommt, sollte sie entweder von der Unternehmensleitung für die Beurteilung der Leistung oder von kenntnisreichen Adressaten des externen Berichts verwendet werden.
  • Vollständigkeit. Eine ergänzende Finanzkennzahl sollte alle Informationen bieten, die notwendig sind, damit ein Nutzer das beschriebene Phänomen verstehen kann. Vollständigkeit ist erreicht, wenn die Kennzahl nicht angepasst werden muss und wenn keine weiteren ergänzenden Informationen notwendig sind.
  • Neutralität. Eine ergänzende Finanzkennzahl sollte nicht angepasst oder gewichtet oder sonstwie manipuliert werden, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Dies setzt voraus, dass alle einschlägigen positiven und negativen Bestandteile berücksichtigt werden.
  • Transparenz. Die Beschreibung einer alternativen Finanzkennzahl sollte im Einklang mit ihren Komponenten stehen. Außerdem sollte eine alternative Finanzkennzahl mit ausreichend Erklärungen versehen werden, sodass Unsicherheiten und Annahmen soweit wie möglich ausgeschlossen werden können.
  • Verständlichkeit und Überprüfbarkeit. Kenntnisreiche Adressaten müssen verstehen können, wie eine alternative Finanzkennzahl zusammengesetzt ist und welche Grenzen sie hat. Außerdem muss sie überprüfbar sein, sodass Konsens besteht, dass eine Kennzahl das getreu abbildet, was sie zu abbilden vorgibt.
  • Vergleichbarkeit. Adressaten müssen in der Lage sein, ergänzende Finanzkennzahlen zwischen Unternehmen derselben Branche und über Berichtsperioden hinweg vergleichen zu können.
  • Aktualität. Eine ergänzende Finanzkennzahl muss zu gleichen Zeit berichtet werden wie der Abschluss, auf den sie sich bezieht.

Im Leitfaden wird der Meinung Ausdruck verliehen, dass bei Einhaltung dieser Kriterien eine alternative Finanzkennzahl sinnvolle ergänzende Informationen darstellen kann. Werden diese Kennzahlen extern berichtet, sollten zusätzliche Angaben geleistet werden, die im Leitfaden wie folgt vorgeschlagen werden:

  • Definition und Zweck der Kennzahl einschließlich Markierung ergänzender Finanzkennzahlen als solche und Unterscheidung von auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierender Zahlen,
  • Angabe, falls Änderungen in der Zusammensetzung einer ergänzenden Finanzkennzahl vorgenommen werden nebst Gründen für die Änderungen und Neudarstellung von Vergleichsinformationen,
  • quantitative Überleitung auf auf Rechnungslegungsgrundsätzen beruhende Kennzahlen, die direkt vergleichbar sind bei Aufzeigen jeglicher Anpassungen oder Berechnungsschritte und
  • begleitende kontextualisierende Angaben zu zusätzlichen oder weggelassenen Posten und anderen Informationen, die die Beurteilung der Grenzen der Finanzkennzahl ermöglichen.
Außerdem wird in dem Leitfaden darauf hingewiesen, dass ergänzende Finanzkennzahlen, die extern berichtet werden, die auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierenden Informationen nicht in den Schatten stellen und am besten außerhalb des Abschlusses berichtet werden sollten.

Die Angabe von alternativen Profitkennzahlen ist ein derzeit weit diskutiertes Thema, und erst kürzlich hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) vorgeschlagene Leitlinien zu alternativen Profitkennzahlen zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die in eine ähnliche Richtung laufen.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Leitlinien des PAIB werden bis zum 26. Mai 2014 erbeten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

EFRAG-Reihe von Einbindungsveranstaltungen zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

26.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die nationalen Standardsetzer in Europa eingeladen, gemeinsam öffentliche Diskussionen zum Forschungspapier von EFRAG, ANC und FRC zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss abzuhalten. Der niederländische Standardsetzer DASB wird diese Reihe mit einer öffentlichen Diskussion am 25. März 2014 eröffnen.

EFRAG, ANC und FRC hatten das gemeinsame Forschungspapier, das das Ergebnis eines der Projekte auf der pro-aktiven Agenda von EFRAG ist im Dezember 2013 herausgegeben. Im Nachgang der Veröffentlichung hat EFRAG wie üblich alle nationalen Standardsetzer in der EU angeschrieben und angeboten, gemeinsame öffentliche Diskussionen abzuhalten. Bis jetzt hat sich nur der DASB definitiv für eine gemeinsame Veranstaltung entschieden; EFRAG geht aber aus Erfahrung davon aus, dass sich eine ganze Reihe von öffentlichen Diskussionen aus dem Angebot entwickeln wird. 

Die Veranstaltung mit dem DASB findet am 25. März 2014 von 12:30h bis 15:30h in Amsterdam statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Wir werden Sie informieren, wenn weitere Termine von öffentlichen Diskussionen bekannt werden.

Hinweis: Die Veranstaltung in Amsterdam wurde am 12. März 2014 auf den 17. April 2014 verschoben. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DASB (in niederländischer Sprache).

Umfrage zur Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen zeigt Bedarf für Standards in diesem Bereich

26.02.2014

Der beratende Ausschuss für Rechnungswesenorgane (Consultative Committee of Accountancy Bodies, CCAB) hat die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, die darauf abzielte, zu eruieren, ob es einen Bedarf für die Entwicklung eines internationalen Finanzberichterstattungsrahmens, Leitlinien oder Standards für die Anwendung durch gemeinnützige Unternehmen gibt. Die Ergebnisse zeigen, dass es eine Bedarf für internationale Standards im gemmeinnützigen Sektor gibt.

Die umfassende Studie, die im November 2013 angestoßen worden war, ist die erste ihrer Art und gründet auf einer Literaturanalyse (die international Finanzberichterstattungsfragen im gemeinnützigen Sektor zutage fördern sollte) und einer Online-Befragung von 605 Personen aus dem Bereich der Berichterstattung im gemeinnützigen Sektor, die aus 179 Rechtskreisen kamen. 

Die Studie wurde von vier Forschern aus Sheffield, Dundee, Wellington und Dublin für den CCAB durchgeführt, der sich aus dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW), dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), dem Institut der irischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICAI), der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und dem Institut für öffentliche Finanzen und Rechenschaft (Chartered Institute of Public Finance and Accountancy, CIPFA) zusammensetzt.    

Obwohl die Antworten nach Weltregion und Interessengruppe stark variierten, stimmten 72% der Befragten zu, dass internationale Standards für die Finanzberichterstattung im gemeinnützigen Sektor nützlich wären; 14% stimmten nicht zu und 7% lehnten dies sogar ausdrücklich ab. Unter denjenigen, die nicht zustimmten, kamen laut Bericht zur Studie diejenigen, "die am stärksten ablehnen, scheinbar aus Rechtskreisen wie Großbritannien, die bereits über ein wohl entwickeltes Rahmenkonzept für Berichterstattung im gemeinnützigen Sektor verfügen".

In Bericht wird darauf hingewiesen, dass er "ein erster Schritt bei der Bestimmung ist, ob es eine Notwendigkeit für die Entwicklung harmonisierter internationaler Standards  für die Berichterstattung im gemeinnützigen Sektor gibt", und es werden vier Möglichkeiten aufgezeigt, wie fortgefahren werden kann. Möglichkeit vier würde aus den Ergebnissen der Umfrage dabei am meisten unterstützt: 

    1. Nichts tun;
    2. auf Verbesserungen bestehender nationaler Berichterstattungskonzepte im gemeinnützigen Sektor drängen, um bestimmte Bedenken zu adressieren, die in der Umfrage zutage getreten sind (keine Entwicklung eines internationalen Standards);
    3. Entwicklung allgemeiner internationaler Leitlinien für die Berichterstattung durch Unternehmen des gemmeinützigen Sektors, aber keine Entwicklung verbindlicher Standards;
    4. Entwicklung internationaler Standards für die Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen durch einen internationalen Standardsetzer und danach Endossierung von einschlägigen Regulierern in den einzelnen Rechtskreisen weltweit.

In dem Bericht wird hervorgehoben, dass "sehr viel mehr Analyse und Diskussion zwischen interessierten Parteien nötig sein wird", um genauer zu verstehen, welcher Bedarf genau für internationale Standards im gemeinnützigen Sektor besteht und wie ein solcher Satz von Standards aussehen sollte, unter anderem in diesen Bereichen: 

  • der Grad, zu dem formale internationale Standards für die Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen begrüßt und übernommen würden,
  • die Form (Inhalt und Umfang), die ein jeglicher neuer Standard haben sollte,
  • die Frage, ob entsprechende Standards von allen gemeinnützigen Unternehmen angewendet werden sollte,
  • die Frage, wie diese neuen Standards entwickelt würden, und ob dies einen neuen Standardsetzer für den gemeinnützigen Sektor erfordern würde; und
  • die Grundlage (beispielsweise IFRS), auf der Standards für die Finanzberichterstattung im gemeinnützigen Sektor entwickelt werden sollten. 

Auf der Internetseite des CCAB stehen Ihnen eine Presseerklärung und der vollständige Bericht in englischer Sprache zur Verfügung.

Mitschrift von der Sitzung des IFRS-Beirats im Februar 2014

25.02.2014

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) hat am 24. und 25. Februar 2014 in London getagt. Wir haben für sie die Mitschrift von der Sitzung übersetzt, auf deren Tagesordnung wesentliche strategische Sachverhalte, Tätikeiten des IASB und der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die Überprüfung der Aufsichts- und Verwaltungsstruktur des IPSASB, Leasingverhältnisse, Unternehmensberichterstattung, die Aus- und Weiterbildungsinitiative und die Strategie in Bezug auf die Einbindung von Anlegern standen.

Für einen unmittelbaren Zugang zu den Mitschriften der einzelnen Sitzungsteile klicken Sie bitte auf die folgenden Verknüpfungen:

Montag, 24. Februar 2014

Dienstag, 25. Februar 2014

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

25.02.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Der endgültige Standard zur Erlöserfassung wird jetzt im zweiten Quartal 2014 erwartet. Die Entwürfe zur Eliminierung von Erfolgen aus Leistungen an assoziierte Unternehmen und Joint Ventures und zum Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts werden jetzt erst im zweiten Quartal 2014 erwartet, ebenso der endgültige Standard zur Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture. Die erneuten Erörterungen wurden in einigen Projekten neu terminiert, darunter auch das Projekt zum Rhamenkonzept. Außerdem wurde eine öffentliche Konsultation im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Agenda hinzugefügt.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Diskussionspapier erneute Erörterungen 1. Quartal 2014*
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014*

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 27. Januar 2014

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 25. Februar 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

EFRAG und die nationalen europäischen Standardsetzer laden Unternehmen ein, ihre Erfahrungen mit der Anwendung von IFRS 3 mitzuteilen

25.02.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien laden europäische Unternehmen ein, ihre praktischen Erfahrungen mit IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' (und den zugehörigen Folgeänderungen an anderen Standards) mitzuteilen, damit man sehen kann, ob IFRS 3 wie beabsichtigt für europäische Unternehmen funktioniert, die die IFRS anwenden.

Das Ziel der Aktion ist, Hinweise über jegliche Aspekte der Anwendung von IFRS 3 zu erlangen, aber Schwerpunkt sind die Fragen, ob es Bereiche von IFRS 3 gibt, die sich bei der Anwendung als schwierig herausgestellt haben, und ob es zu unerwarteten Kosten bei der Erfüllung des Vorschriften des Standards gekommen ist. Diese Fragen sind auch Kerpunkt der Bitte um Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, die am 30. Januar 2014 vom IASB herausgegeben wurde. Die Fragen des IASB wurden allerdings um einige zusätzliche Fragen zu Bereichen ergänzt, bei denen EFRAG und die nationalen Standardsetzer der Meinung sind, dass es noch tiefergehenderer Einblicke bedarf.

Ersteller, die an der Einbindungsaktion teilnehmen wollen, sollten über jüngere Erfahrungen (seit 2009) mit der Anwendung von IFRS 3 auf Unternehmenszusammenschlüsse verfügen. Sie werden um schriftliche Darstellung gebeten werden, denen dann nachfassende Gespräche mit Mitarbeitern von EFRAG oder den nationalen Standarsetzern folgen werden. Die Aktion soll bis 15. April 2015 abgeschlossen sein.

Die erhaltenen Rückmeldungen werden EFRAG und den nationalen Standardsetzern dabei helfen, ihre Stellungnahmen zu der Bitte um Informationsübermittlung zu formulieren. Es wird allerdings auch der Stab des IASB an dieser Aktion mitwirken, um Kenntnis über die detaillierten Rückmeldungen zu erhalten und um zu vermeiden, dass es zu Überschneidungen mit den Einbindungsaktivitäten gibt, die vom IASB geplant werden.

Weitere Informationen zur Duchführung der Aktion und zu den jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Ansprechpartner in Deutschland ist das DRSC - eine entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC finden Sie hier. Den Fragebogen, der die Grundlage für die schriftliche Befragung bildet, hat der britische FRC zu Informationszwecken seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

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