Mai

FASB veröffentlicht weitere Klarstellungen seines Erlöserfassungsstandards

09.05.2016

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Eng begrenzte Verbesserungen und praktische Erleichterungen' veröffentlicht, mit der weitere Änderungen am FASB-Pendant zu IFRS 15 vorgenommen werden.

Die Änderungen reflektieren Rückmeldungen, die bei der gemeinsamen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung (Transition Resource Group for Revenue Recognition, TRG) eingegangen sind. Es handelt sich dabei um die folgenden Themenbereiche:

  • Einbringlichkeit — Es wurde klargestellt, wann ein Unternehmen Erlöse erfasst, die es erhält, wenn es zu dem Schluss kommt, dass eine Einbringlichkeit nicht wahrscheinlich ist.
  • Ausweis von Verkaufsteuern, die von Kunden eingenommen wurden — Es wurde eine  praktische Erleichterung aufgenommen, die es Unternehmen gestattet, Erlöse abzüglich von Verkaufsteuern auszuweisen, die von Regierungen vorgeschrieben werden. Nach IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden besteht diese Möglichkeit nicht.
  • Unbare Gegenleistungen — Bei der Bestimmung des Transaktionspreises von Verträgen, die unbare Gegenleistungen enthalten nimmt das Unternehmen den beizulegenden Zeitwert der zu erhaltenden unbaren Gegenleistung zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns mit auf. Des Weiteren unterliegen Änderungen im beizulegenden Zeitwert der unbaren Gegenleistung nach Vertragsbeginns der Beschränkung in Bezug auf variable Gegenleistungen nur dann, wenn sich der beizulegende aus anderen Gründen als seiner Form ändert. In IFRS 15 wird kein Bewertungszeitraum vorgeschrieben.
  • Vertragsänderungen beim Übergang — Mit der ASU wird eine praktische Erleichterung gewährt, mit denen Unternehmen gestattet wird, den Transaktionspreis eines Vertrags allen erfüllten und nicht erfüllten Erfüllungspflichten zuzuweisen. Damit wird den Unternehmen die Verpflichtung genommen, die Auswirkungen jeder Vertragsänderung zu evaluieren, die vor der erstmaligen Anwendung des neuen Erlöserfassungsstandards erfolgte.
  • Fachliche Korrektur in Bezug auf den Übergang — Unternehmen, die die vollständige rückwirkende Übergangsmethode wählen, müssen in der Übergangsperiode nicht länger die Auswirkungen der Änderung der Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angeben; eine Angabe der Auswirkung der rückwirkenden Anpassung der Vorübergangsperioden ist jedoch weiter erforderlich. In IFRS 15 wird ein erfüllter Vertrag als ein Vertrag definiert, bei dem alle Waren und Dienstleistungen nach den einschlägigen IFRS übertragen wurden. Außerdem wird eine praktische Erleichterung gewährt, nach der die Anwendung von IFRS 15 bei der vollständigen rückwirkenden Anwendung nur für Verträge notwendig ist, die zum Zeitpunkt der frühesten dargestellten Periode noch nicht erfüllt sind. Eine solche praktische Erleichterung ist nach der neuen ASU nicht vorgesehen.

Letzten Monat hat der IASB endgültige klarstellende Änderungen an IFRS 15 veröffentlicht. In diesem Zusammenhang heißt es in der ASU:

Obwohl die Änderungen in dieser ASU nicht identisch mit den Änderungen sind, die der IASB mit Klarstellungen von IFRS 15 vorgenommen hat, und zum Teil über diese hinausgehen, erwartet der FASB, dass die Änderungen im Allgemeinen die Konvergenz erhalten werden, die mit der Herausgabe von ASU 2014-09 und IFRS 15 erzielt wurde, indem die Möglichkeit von Abweichungen in der Praxis reduziert wird. Bedeutende Abweichungen könnten den Nutzen, der aus den konvergierten Leitlinien entstanden ist, erheblich mindern.

Die Änderungen in dieser ASU bewirken keine Veränderung des Kernprinzips für die Erlöserfassung. Vielmehr bieten die Änderungen Klarstellungen in einigen eng umrissenen Bereichen und praktische Erleichterungen für die Leitlinien. Die Änderungen sollen dazu führen, dass das Ausmaß der Ermessensentscheidungen, die für eine Einhaltung der ursprünglichen ASU erforderlich sind, reduziert werden ebenso wie die Kosten und die Komplexität der Anwendung der Leitlinien.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmungen stehen im Einklang mit dem neuen Erlöserfassungsstandard des FASB, der noch nicht in Kraft getreten ist. Den vollständigen Text der jetzt veröffentlichten ASU finden Sie auf der Internetseite des FASB. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben außerdem einen erläuternden Heads Up-Newsletter erstellt.

Die gegenwärtige Finanzberichterstattungspraxis behindert langfristiges Anlageverhalten nicht

09.05.2016

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat 'Langfristige Anlagen und Rechnungslegung: Das Vorurteil der Kurzfristigkeit überwinden' herausgegeben.

In dem Bericht wird nach Hinweisen gesucht, dass die Finanzberichterstattung Tzu kurzfristigem Denken und Handeln ermutigt, und es wird der Frage nachgegangen, ob im Rahmen der Finanzberichterstattung bessere Informationen zu langfristigen Erfolgen zur Verfügung gestellt werden können. Insbesondere werden fünf Bereich untersucht, in denen der gegenwärtigen Berichterstattung vorgeworfen wird, zu Kurzfristigkeit zu ermutigen:

  • Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert;
  • keine Informationen zu langfristiger Leistung;
  • übermäßige Frequenz der Berichterstattung;
  • Abschreibung von Aufwendungen für langfristige Vermögenswerte; und
  • keine Infirmationen zu langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft als Ganzes.

Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass es keien Hinweise gibt, dass die gegenwärtige Finanzberichterstattungspraxis langfristiges Anlegeverhalten behindert. Allerdings fanden sie einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Finanzberichterstattung und Kurzfristigkeit, da dort die Erwartung bei den Anlegern herrsch kann, dass Erfolge im Abstand der veröffentlichten Berichte erzielt werden.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

09.05.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 23. und 24. Mai 2016 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 49. Sitzung wird der Ausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die Maisitzung des IASB

09.05.2016

Der IASB wird vom 17. bis 19. Mai 2016 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wiederum wird ein großer Teil der Sitzung der Agendakonsultation gewidmet sein, die über alle drei Tage hinweg mehr als sieben Stunden erörtert werden soll. Weitere große Themen auf der Tagesordnung sind Versicherungen/IFRS 9 und Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital (beide am Dienstagnachmittag) sowie das Rahmenkonzept (Mittwochmorgen).

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Sechstes Internetseminar zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

06.05.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen werden wöchentlich verfügbar gemacht und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert. Die sechste Sendung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB hochgeladen.

Die folgenden Themen sollen im Laufe der Reihe erörtert werden:

Weiterführende Informationen sowie Folien zu allen Präsentationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu einer Agendaentscheidung des IFRS IC

04.05.2016

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss zu einer vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee vom März 2016 genommen. Die Entscheidung betrifft IFRS 10 und IFRS 11 und die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Fall eines Kontrollverlusts.

Das DRSC lehnt die Entscheidung des IFRS IC, den Sachverhalt zurückzustellen und im Rahmen des IASB-Projekts zur Equitymethode zu behandeln, ab, weil damit die Klärung der Frage trotz bestätigter umfassender Praxisrelevanz aufgeschoben würde. Ferner kann der Fachausschuss dem Argument nicht folgen, dass die Frage dem Sachverhalt ähnele, der Gegenstand einer früher verabschiedeten, aber mittlerweile zurückgezogenen IAS 28-/IFRS 10-Änderung war, und daher gemeinsam mit diesem beantwortet werden sollte. Nach Ansicht des DRSC ist der derzeit diskutierte Fall keine Frage der Anwendung der Equitymethode.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Weitere Internetpräsentation des IASB zum Übergang auf IFRS 16

03.05.2016

Der IASB erarbeitet eine Reihe von Internetpräsentationen zum Übergang auf IFRS 16 'Leasingverhältnisse'. Jetzt steht eine Präsentation zu Ansatzausnahmen für Leasingnehmer zur Verfügung.

In der Internetpräsentation werden die Vorschriften in IFRS 16 und mögliche Ausnahmen vom Ansatz erörtert. IASB-Mitglied Sue Lloyd erläutert praktische Beispiele und die Umsetzung der Vorschriften.

Die Internetpräsentation sowie alle früheren Präsentationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

ECON-Bericht kritisiert gegenwärtige Rechnungslegungsstandardsetzung

03.05.2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat einen Bericht initiiert, der recht kritisch über die Arbeiten der IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB urteilt. Der Bericht hat keine rechtliche Bindungskraft, aber wird gegebenenfalls im Mai vom EU-Parlament verabschiedte und würde dann als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU gelten.

In dem Bericht wird betont, dass ECON-Mitglieder Unzulänglichkeiten bei der Führung der IFRS-Stiftung und des IASB ausmachen - insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Vermeidung von Interessenkonflikten und Diversität bei der Besetzung des IASB. In dem Bericht wird auch eine breiter aufgestellte und ausgewogenere Finanzierung gefordert, bei der auch Gebühren und öffentliche Finanzierung zum Tragen kommen. Die Autoren des Berichts vertreten die Meinung, dass ihre Position durch das hohe Maß der Finanzierung des IASB (14% des Budgets) und von EFRAG (60% des Budgets) durch die EU gerechtfertigt ist, und kommen zu dem Schluss, dass dies bedeute, dass beide Organisationen sich die Standards des EU-Parlaments in Bezug auf demokratische Legitimität, Transparenz, Rechenschaft und Intergrität zu Eigen machen müssten.

Die folgenden Dokumente sind öffentlich verfügbar (alle auf der Internetseite des EU-Parlaments):

Mitschriften von der IASB-Sitzung im April 2016

03.05.2016

Der IASB hat vom 19. bis 21. April 2016 in seinen Räumen in London getagt. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Die Tagesordnung umfasste unter anderem einen großen Block einzelner Forschungsprojekte, die im Rahmen der Agendakonsultation erörtert wurden. Der Stab hatte im März angekündigt, vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Konsultation die Zielsetzung der einzelnen Projekte besser herauszuarbeiten und dem Board vorzustellen. Die Vielzahl der Papiere für diese Sitzung spiegelt dies wider, wobei der Board bei vielen nicht um Entscheidungen gebeten wurde.

Fachliche Entscheidungen

Der IASB setzte seine Erörterung der Vorschläge fort, die er gemacht hat, um eine Zwischenlösung für die abweichenden Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen zu bieten. Der Aufschubansatz und der Überlagerungsansatz wurden dabei beide im Wesentlichen bestätigt.

Bei der Angabeninitiative entschied der IASB, vorgeschlagene Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen zwecks Stellungnahme herauszugeben. Dies soll allerdings nicht im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts, sondern als eigenständiges Projekt geschehen.

Der IASB erörterte außerdem die Stellungnahmen und sonstigen Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Leitliniendokument zu Wesentlichkeit. Der IASB wies den Stab an, zu prüfen, ob diese besser als Anwendungsleitlinien anstatt als Leitliniendokument finalisiert werden sollten.

Während der Sitzung wurden auch erste Entscheidungen im Rahmen des Rahmenkonzeptprojekts gefällt und dabei Zweck und Status des Rahmenkonzepts bestätigt.

Sonstige Sachverhalte

Bei den meisten Forschungsprojekten, die im Rahmen der Agendakonsultation oder eigenständig erörtert wurden, wurde der Board über den derzeitigen Stand informiert und um Anweisungen zur weiteren Ausrichtung des jeweiligen Projekts gebeten. Inhaltliche Entscheidungen wurden nicht gefällt. Der Stab wird die vom IASB aufgebrachten Themen reflektieren und im Mai Papiere vorstellen, die dem Board gestatten sollen, die Priorität der einzelnen Projekte gegeneinander abzuwägen.

Der IASB setzte die Erörterung eines Vorschlags fort, nach dem eine grundlegende Änderung an der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten vorgenommen werden soll. Es wurde allgemeine Unterstützung für die Weiterentwicklung der Idee zum Ausdruck gebracht.

Detailliertere Zusammenfassungen der einzelnen Sitzungsteile finden sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

02.05.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April 2016.

Wie bereits berichtet, waren im April die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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