2016

DRSC reicht Sachverhalt beim IFRS Interpretations Committee ein

16.12.2016

Das DRSC hat eine Eingabe zur Klärung einer Anwendungsfrage von IAS 33 'Ergebnis je Aktie' an das IFRS Interpretations Committee übermittelt.

In der Einreichung wird der Fall thematisiert, dass bestehende Genussrechte unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind, steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie der den Genussrechten zuzurechnende Anteil am Gewinn vor oder nach Berücksichtigung von Steuereffekten zu ermitteln ist. Diesbezüglich scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen, denn für etwaige Vorzugsaktionäre ist dies IAS 33.12 ff. geregelt, für den in IAS 33.A13 f. aufgegriffenen Spezialfall von anderweitigen Kapitalgebergruppen – wie Genussrechtsinhaber – fehlt eine solche spezielle Regelung.

Sie können die vollständige Eingabe in englischer Sprache auf der Internetseite des DRSC lesen.

IOSCO-Erklärung zur Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards

16.12.2016

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat eine Erklärung veröffentlicht, mit der Unternehmen aufgefordert werden, die wahrscheinlichen Auswirkungen der neuen Standards zu Erlöserfassung, Finanzinstrumenten und Leasingverhältnissen anzugeben, da diese vor dem Hintergrund ihrer breiten Anwendbarkeit vermutlich bedeutende Auswirkungen auf die Abschlüsse vieler Emittenten weltweit haben werden.

In der Erklärung werden die Bedeutung des Umsetzungsprozesses durch Emittenten und ihrer Prüfungsausschüsse sowie der vollständigen, akkuraten und zeitnahen Angabe der möglichen Auswirkungen der Übernahme der neuen Standards hervorgehoben. Außerdem wird auf eine Reihe von Sachverhalten aufgeführt, die Emittenten ebenso wie ihre Prüfungsausschüsse und Prüfer berücksichtigen sollten, wenn die Emittenten die neuen Standards übernehmen und die Prüfer ihren entsprechenden Prüfungspflichten nachkommen. IOSCO ist der Meinung, dass Genauigkeit, Integrität und Vergleichbarkeit von Angaben durch Emittenten unabdingbar für den Erhalt des Vertrauens der Anleger und somit für ein stabiles internationales Finanzsystem sind.

Zugang zur englischsprachigen Erklärung haben Sie auf der Internetseite der IOSCO.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

16.12.2016

Ein Überblick über Entwicklungen beim CDSB, WBCSD, GRI, GSSB, IIRC und IPSASB.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat ein Datenblatt herausgegeben, mit dessen Hilfe sich das Konsultationspapier erschließen lässt, dass die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, gestern mit Empfehlungen zu wirksamen Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken veröffentlicht hat. Das Datenblatt hilft dabei, die mehr als 200 Seiten des Berichts zu navigieren, indem 20 Fragen nachgegangen wird die von "Welche Materialien hat die TCDF herausgegeben?" bis "Was geschieht als nächstes?" reichen. Das hilfreiche Dokument steht Ihnen auf der Internetseite des CDSB zur Verfügung.

Ebenfalls vom CDSB in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) gibt es eine neue Online-Plattform mit von Experten verifizierten Informationen zu Nachhaltigkeitsberichterstattungsvorschriften und entsprechenden Ressourcen in über 30 Ländern. Bisher wurde nur eine Beta-Version der Seite freigeschaltet. Sie sind eingeladen, die neue Reporting Exchange-Seite auszuprobieren.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine Studie Shining a light on human rights: corporate human rights performance disclosure in the mining, energy and financial sectors freigegeben. Die Studie hat ergeben, dass der Stand der Berichterstattung über Menschenrechtsaspekte im Bergbau, im Energiesektor und im Finanzsektor verbessert werden kann, aber dass es ermutigende Zeichen des Fortschritts gibt. Die vollständige Studie steht Ihnen aus der Internetseite von GRI zur Verfügung.

Außerdem hat GRI das Arbeitsprogramm 2017-2019 des Rats für globale Nachhaltigkeitsstandards (Global Sustainability Standards Board, GSSB) veröffentlicht. Die ersten beiden Standards, die einer Überprüfung unterzogen werden sollen, sind GRI 303 Wasser und GRI 403 Arbeitsmedizinische Versorgung und Arbeitsschutz. Das vollständige Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite von GRI.

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat 2016 Value of Value: Board-Level Insights freigegeben. Die regelmäßig durchgeführte globale Befragung hat ergeben, dass Unternehmensführer glauben, dass Anleger auch über die zukünftige Perspektive unterrichtet werden wollen und dass die Übernahme der integrierten Berichterstattung ihnen dabei helfen würde, die Erfolge ihres Unternehmens wirksam darzulegen. Allerdings zeigen die Ergebnisse der Befragung auch, dass den Unternehmensleitern die Management- und Berichterstattungsinformationen fehlen, um die künftigen Treiber ihres Unternehmens zu verstehen und zu interpretieren. Der vollständige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung.

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Hintergrundpapier seines Stabs freigegeben, das Informationen zu Emissionshandelsprogrammen und anderen Regierungsmaßnahmen bietet, die zu einer Reduzierung von Treibhausgasen führen sollen. Behandelt werden unterschiedliche Maßnahmen und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. Auch Bilanzierungsfragen werden in diesem Zusammenhang gestreift. Das Papier kann von der Internetseite des IPSASB heruntergeladen werden.

FEE wird zu Accountancy Europe

16.12.2016

Im Zusammenhang mit dem 30-jährigen Bestehen der Organisation hat sich der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) in Accountancy Europe umbenannt. Bei der Festveranstaltung wurde außerdem der neuen Präsident der Organisation vorgestellt.

Accountancy Europe hat einen eigenen Bereich der neuen Internetpräsenz dem Ereignis gewidmet. Unter anderem finden Sie dort:

  • einen Bericht zur Festveranstraltung,
  • die Festansprache von Herman van Rompuy, erster ständiger Präsident des Europäischen Rates, und
  • Reden des scheidenden Präsidenten Petr Kriz und des neuen Präsidenten Edelfried Schneider.

Ergebnisse der jüngsten Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

16.12.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 30. November 2016 in Berlin getagt. Am 1. Dezember 2016 fand dann eine gemeinsame Sitzung mit dem HGB-Fachausschuss statt, an die sich eine Sitzung des HGB-Fachausschusses allein anschloß. Ein Ergebnisbericht von allen Sitzungen wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Während seiner 55. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Während der 10. gemeinsamen Sitzung haben IFRS-Fachausschuss und HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • DRS 20 Konzernlagebericht – Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes in einen DRS
  • DRS 20 Konzernlagebericht – Umsetzung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes in einen DRS (Detailregelungen)

Während seiner 30. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Vorstellungen zur künftigen Zusammenarbeit im Fachausschuss
  • Bilanzierungsfragen von Pensionszusagen

Den Ergebnisbericht der Sitzungen nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 2. Dezember zur Verfügung gestellt.

IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2016

15.12.2016

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2016 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Die regelmäßig veröffentlichten Ergänzungen enthalten zusätzliche Taxonomiekonzepte, die vom IASB herausgegebene neue IFRS und Verbesserungen an bestehenden IFRS sowie fachliche Aktualisierungen und Korrekturen aufnehmen. In der aktuellen Ergänzung werden Taxonomiekonzepte für bestimmte Branchen (Landwirtschaft, Freizeit, Lizenzen, Einzelhandel) sowie für Finanzinstitute vorgeschlagen.

Zum englischsprachigen Entwurf kann bis zum 15. Februar 2017 Stellung genommen werden. Eine Presseerklärung mit Zugang zum Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

TCFD stößt Konsultation zu Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken an

15.12.2016

Die sogenannte Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, um freiwillige, einheitliche Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln, die von Unternehmen genutzt werden können, um Kreditgebern, Versicherern, Anlegern und anderen Interessengruppen entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, hat ein Konsultationspapier mit Empfehlungen zu wirksamen Angaben zu klimabezogenen Finanzrisiken veröffentlicht.

Im Konsultationsdokument wird festgehalten, dass eine der essentiellen Funktionen von Finanzmärkten sei, Risiken zu bepreisen, um informierte, wirksame Entscheidungen in Bezug auf Kapitalzuweisungen zu ermöglichen. Gleichzeitig wird festgehalten:

Eines der bedeutendsten und vielleicht am häufigsten missverstandenen Risiken, denen sich Unternehmen heute ausgesetzt sehen, bezieht sich auf den Klimawandel. [...] Viele Unternehmen gehen unrichtigerweise davon aus, dass die Auswirkungen des Klimawandels langfristig sind und daher nicht notwendigerweise für heute gefällte Entscheidungen relevant sind.

Die TCFD hat vier weithin anzuwendende Empfehlungen zu klimabezogenen Finanzangaben entwickelt, die für Unternehmen über alle Branchen und Rechtskreise hinweg gelten:

  • Governance: Angabe der Governance des Unternehmens in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen
  • Strategie: Angabe der tatsächlichen und möglichen Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäftstätigkeit, Strategie und finanzielle Planung des Unternehmens
  • Risikomanagement: Angabe dazu, wie das Unternehmen klimabezogene Risiken identifiziert, beurteilt und steuert
  • Maßzahlen und Ziele: Angabe der Maßzahlen und Ziele die verwendet werden, um klimabezogene Risiken und Chancen zu beurteilen und zu steuern

Die TCFD empfiehlt, dass die Ersteller von klimabezogenen Finanzangaben diese Angaben in ihren öffentlich verfügbaren Abschlüssen leisten. Sie empfiehlt außerdem die Erläuterung der möglichen Auswirkungen klimabezogener Risiken und Chancen anhand verschiedener Szenarien, einschließlich eines Szenarios der globalen Erwärmung um zwei Grad Celsius.

Das vollständige Konsultationsdokument in englischer Sprache stehen auf der Internetseite des TCFD zur Verfügung und können 60 Tage lang kommentiert werden.

Blaues Buch 2017 jetzt verfügbar

14.12.2016

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die konsolidierte Fassung der IFRS 2017 ohne vorzeitige Anwendung jetzt verfügbar ist.

Diese Version, die das "Blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2017 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2017 liegt.

Gegenüber der Ausgabe 2016 haben sich folgende Änderungen ergeben:

Das blaue Buch kann für £75 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Die Publikation kann über die Internetseite des IASB bezogen werden. eIFRS Professional-Abonnenten können online auf die Publikation zugreifen.

EFRAG-Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IFRS 2 vom Juni 2016

14.12.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Juni herausgegebenen Änderungen 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung' ausgesprochen.

Die Änderungen an IFRS 2 gelten der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Sie adressieren verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abgehandelt hat.

EFRAG ist sowohl bei der Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als bei der Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen und empfiehlt die Übernahme für eine Anwendung in Europa. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

14.12.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat weitere formale Korrekturen herausgegeben. Sie beziehen sich auf Folgeänderungen an Standards und Einzelstandards. Eine formale Korrektur vom Juli 2014 wird zurückgenommen.

Die Rücknahme einer früheren formalen Korrektur betrifft IFRS 9 Finanzinstrumente.

Die formalen Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen

  • IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden.

Die formalen Korrekturen in Bezug auf Einzelstandards betreffen:

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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