2016

Umfassende deutschsprachige Erläuterung des neuen Leasingstandards

14.01.2016

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'- Newsletter erstellt, der eine umfassende deutschsprachige Erläuterung von IFRS 16 bietet.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am gestern seinen neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Für Leasinggeber bleiben die Regelungen aus IAS 17 Leasingverhältnisse weitgehend bestehen, so dass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen zu unterscheiden ist mit entsprechend unterschiedlichen Bilanzierungskonsequenzen. In diesem Newsletter werden die neuen Vorschriften umfassend (auf zwanzig Seiten) in deutscher Sprache erläutert.

Aufzeichnung der IASB-Internetpräsentation zur Einführung des neuen Leasingstandards

14.01.2016

Am 13. Januar 2016, dem Erscheinungsdatum von IFRS 16 'Leasingverhältnisse', hat der IASB den neuen Standard auch in Internetpräsentationen vorgestellt. Von diesen stehen jetzt eine Aufzeichnung und die gezeigten Folien zur Verfügung.

In der Präsentation wurde ein Überblick über die neuen Vorschriften geboten, und es gab die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Zugang zur Aufzeichnung und zu den gezeigten Folien haben Sie hier (es werden keine Kosten erhoben, aber eine Registrierung ist erforderlich). Wir weisen Sie auch noch einmal auf unsere deutschsprachige Zusammenfassung des Standards hin.

DRSC-Stellungnahme zum Interpretationsentwurf zur Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern

14.01.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IFRS Interpretations Committee des IASB zu seinem Interpretationsentwurf 'Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung' genommen.

Das DRSC sieht im Interpretationsentwurf eine sachgerechte Ableitung von IAS 12 Ertragsteuern, die zu einer konsistenten Anwendung des Standards führt und ein ökonomisch sinnvolles Ergebnis liefert. Problematisch sieht das DRSC hingegen die Inkonsistenz der Berücksichtigung von Unsicherheit bei der ertragssteuerlichen Behandlung im Vergleich zu anderen Steuerarten, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen fallen. Das DRSC empfiehlt in seiner Stellungnahme, die Thematik von symmetrischer vs. asymmetrischer Behandlung von Unsicherheit zunächst bei der Überarbeitung des Rahmenkonzepts zu adressieren und im nächsten Schritt die bilanzielle Behandlung in den Standards anzugleichen.

Sie können sich die englischsprache Stellungnahme hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Berichtsentwurf zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB

14.01.2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat den Entwurf eines Berichts zur IAS-Evaluierung und zu den Aktivitäten von IFRS-Stiftung, EFRAG und PIOB verfügbar gemacht. Der Bericht enthält einen Antrag für eine Beschlussfassung des EU-Parlaments.

Im Bericht heißt es, dass die IFRS "unabdingbar für das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts und der Kapitalmärkte" sind, dass sie als öffentliches Gut in Europa anzusehen sind und dass die "die Rechenschaftspflicht stärken, indem der Informationsabstand zwischen Anlegern und Unternehmen reduziert, Anlagen schützt, und Transparenz ermöglicht, dadurch dass die internationale Vergleichbarkeit und Qualität von Finanzinformationen erhöht und die Anleger und andere Marktteilnehmer in die Lage gesetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen, wodurch das Verhalten von Marktakteuren in den Finanzmärkten gesteuert und Auswirkungen auf die Stabilität dieser Märkte erzielt werden".

Von den einzelnen aufgeführten Punkten im Bericht, sind insbesondere die folgenden hervorzuheben:

Das Europäische Parlament:

  • begrüßt den Bericht der EU-Kommission zur IAS-Evaluierung und ihre Schlussfolgerung, dass die Zielsetzung der IAS-Verordnung erreicht wurde;
  • fordert die Kommission auf, Vorschläge zu machen, wie die Maystadt-Empfehlung zur Ausweitung des Kriteriums des 'öffentlichen Wohls' im Übernahmeprozess berücksichtigt werden soll; Kommission und EFRAG werden aufgefordert, klare Leitlinien zu den Begriffen 'öffentliches Wohl' und 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild' herauszugeben, sodass es ein gemeinsames Verständnis dieser Übernahmekriterien gibt;
  • begrüßt die Absicht des IASB, mit dem neuen Rahmenkonzept das Prinzip der Vorsicht wieder einzuführen und das Prinzip der verantwortlichen Unternehmensführung zu stärken;
  • hält fest, dass die Auswirkungen eines Rechnungslegungsstandards vollständig verstanden sein müssen, und besteht darauf, dass es eine Priorität für den IASB und EFRAG sein sollte, ihre Auswirkungsanalysen zu verbessern und die besonderen Bedürfnisse von Anlegern und Unternehmen festzustellen;
  • ist besorgt angesichts der Komplexität der IFRS und fordert dazu auf, diese Komplexität wo immer sachgerecht und möglich bei der Entwicklung neuer Rechnungslegungsstandards zu reduzieren;
  • ist der Meinung, dass ein gesunder Dialog zwischen dem IASB und dem US-amerikanischen Standardsetzer fortgesetzt werden sollte, obwohl der Fortschritt beim Konvergenzprozess langsam ist;
  • begrüßt die Absicht der Kommission, gemeinsam mit dem IASB die Möglichkeit auszuloten, gemeinsame, hochwertige und vereinfachte Rechnungslegungsstandards für KMU zu entwickeln, die auf EU-Ebene von KMU angewendet werden können, die in multilateralen Handelssystemen notiert sind;
  • unterstützt die Kommission darin, die IFRS-Stiftung aufzufordern, dass die Anwendung der IFRS und permanente finanzielle Beiträge Bedingung für die Mitgliedschaft der Führungs- und Aufsichtsgremien der IFRS-Stiftung und des IASB sind;
  • begrüßt die EFRAG-Reform, die zum 31. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, und fordert die Kommission auf, das Unionsprogramm für EFRAG für die Zeit 2017-2020 zu verlängern.

Wenn der Antrag vom Parlament angenommen wird, wird der Präsident aufgefordert, den Beschluss an den Rat und die Kommission weiterzugeben.

Der Berichtsentwurf ist auch in deutscher Sprache verfügbar. Sie können ihn hier auf der Internetseite des EU-Parlaments einsehen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

14.01.2016

Im Nachgang der gestrigen Veröffentlichung von IFRS 16 hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen.

Das Streichen des Leasingprojekts aus dem Arbeitsprogramm und die Aufnahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse unter finalisierte Standards ist die einzige Änderung, die der IASB vorgenommen hat. Allerdings gilt wie immer, dass sich in allen anderen Projekten die nächsten Projektschritte um einen Monat seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Dezember 2015 verschoben haben können. Das Arbeitsprogramm mit Stand vom 13. Januar 2016 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

IPSASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IPSAS 25 'Leistungen an Arbeitnehmer'

14.01.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme den Entwurf ED 59 'Änderungen an IPSAS 25, Leistungen an Arbeitnehmer' herausgegeben.

IPSAS 25 basiert auf IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer, der später überarbeitet wurde. Die wesentlichen Änderungen, die der IPSASB jetzt vorschlägt, sollen Konvergenz mit IAS 19 (soweit im öffentlichen Sektor sachgerecht) erhalten:

  • Es soll die Option gestrichen werden, dass ein Unternehmen den Ansatz von Änderungen in der Nettoschuld aufschieben kann ("Korridor"-Ansatz).
  • Es soll ein Nettozinsansatz für leistungsorientierte Pläne eingeführt werden.
  • Bestimmte Angabevorschriften für leistungsorientierte Pläne und Pläne mehrerer Arbeitgeber sollen geändert werden.
  • Die Vorschriften für Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien zu einem leistungsorientierten Plan sollen vereinfacht werden, wenn diese Beiträge einem einfachen Beitragsplan gelten, der an die Dienstzeit geknüpft ist.

Auf der Internetseite des IPSASB haben Sie Zugang zum Entwurf und zu einer entsprechenden Presseerklärung. Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2016 erbeten.

Bilanz für das Jahr 2015

14.01.2016

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind. Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung gestattet ist.

In Bezug auf neue oder geänderte Standards und Interpretationen, die für am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahre noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, bei denen aber eine freiwillige vorzeitige Anwendung zulässig ist, ist für deutsche Unternehmen zu beachten, dass die freiwillige vorzeitige Anwendung das EU-Endorsement der entsprechenden Standards oder Interpretationen voraussetzt. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können Sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2015 hier herunterladen. 

Hinweis: Gemäß Tz. 30 in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler müssen Unternehmen die möglichen Auswirkungen neuer und geänderter Standards, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht in Kraft getreten sind, beurteilen und dies entsprechend im Anhang angeben. Der im Newsletter enthaltene Überblick basiert auf dem Stichtag 31. Dezember 2015. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2015, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind gemäß IAS 8 ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen.

IASB veröffentlicht neuen Standard zur Leasingbilanzierung

13.01.2016

Der International Accounting Standards Board hat IFRS 16 'Leasingverhältnisse', den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, veröffentlicht. Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Für Leasinggeber bleiben die Regelungen aus IAS 17 'Leasingverhältnisse' weitgehend bestehen, so dass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen zu unterscheiden ist mit entsprechend unterschiedlichen Bilanzierungskonsequenzen. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich, sofern zeitgleich IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' angewendet wird.

 

Hintergrund

Im Juli 2006 hat der IASB das Projekt zur Überarbeitung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Das Projekt ist gemeinsam mit dem amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) betrieben worden und zielte auf eine grundsätzliche Erfassung der Rechte und Pflichten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz des Leasingnehmers ab. In den folgenden Jahren wurden ein Diskussionspapier (Discussion Paper) sowie zwei Standardentwürfe (Exposure Drafts) veröffentlicht, begleitet von umfangreichen Einbindungsaktivitäten für die interessierte Öffentlichkeit. Der IASB hat nunmehr einen endgültigen Standard veröffentlicht, der für den Leasingnehmer ein einheitliches Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer vorsieht, wohingegen der FASB sich auch dort für ein duales Modell entschieden hat. Beide Standardsetter verlangen – mit wenigen Ausnahmen – den Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen beim Leasingnehmer.

 

Identifizierung von Leasingverhältnissen

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

 

Überblick über das neue Bilanzierungsmodell in IFRS 16

Der Leasingnehmer erfasst gemäß IFRS 16 einen „Vermögenswert aus einem Nutzungsrecht“ (right-of-use asset) (im Folgenden RoU-Vermögenswert) sowie eine Leasingverbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Der RoU-Vermögenswert wird wie andere, nicht finanzielle Vermögenswerte bewertet und (planmäßig und ggf. außerplanmäßig) abgeschrieben. Aus der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit entsteht laufender Zinsaufwand. Anders als unter den Vorschriften in IAS 17, wo sich ein gleichbleibender Aufwandsverlauf ergab, wird es künftig einen „front-loading“-Effekt geben, da bei unterstellter linearen Abschreibung des RoU-Vermögenswertes und dem abnehmenden Zinsaufwand aus der Leasingverbindlichkeit in der Summe ein abnehmender Gesamtaufwand in der Berichtsperiode resultiert.

Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Abgezinst werden die Zahlungen mit einem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz (rate implicit in the lease), falls dieser ohne weiteres bestimmt werden kann. Sofern der Leasingnehmer diesen nicht ohne weiteres ermitteln kann, verwendet er seinen Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate).

Auch künftig klassifiziert der Leasinggeber jede Leasingvereinbarung als Finanzierungs- oder Mietleasingvereinbarung. Eine Leasingvereinbarung ist als Finanzierungsleasingverhältnis zu einzustufen, falls die mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand im Wesentlichen übertragen worden sind. Anderenfalls liegt ein Mietleasingverhältnis vor.

Während der Laufzeit der Leasingvereinbarung vereinnahmt der Leasinggeber Finanzerträge als konstante Verzinsung seiner Nettoinvestition in das Leasingverhältnis (net investment in the lease). Der Leasinggeber erfasst Erträge aus Mietleasingverhältnissen grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, außer eine andere, planmäßige Verteilung entspricht eher dem zeitlichen Verlauf der Nutzenziehung.

 

Bilanzierungswahlrechte

Anstelle der unten dargestellten Ansatzvorschriften von IFRS 16 kann sich der Leasingnehmer in Bezug auf die nachstehenden Arten von Leasingvereinbarungen entweder dafür entscheiden, die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit der Leasingvereinbarung als Aufwand zu erfassen oder eine andere systematische Grundlage der Verteilung dafür heranziehen:

  • kurz laufende (short-term) Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit nicht mehr als 12 Monaten und ohne Kaufoption – das Wahlrecht ist nach Klassen der zugrundeliegenden Vermögenswerte einheitlich anzuwenden; und
  • Leasingvereinbarungen, bei dem der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (of low value) ist (z.B. PCs, kleinteilige Vermögenswerte oder Büroeinrichtung) – dieses Wahlrecht kann auf jede einzelne Leasingvereinbarung angewendet werden, Beurteilungsmaßstab ist der Neuwert des Vermögenswertes.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 Verträge mit Kunden bereits vollumfänglich (vorzeitig) angewendet wird.

 

Weiterführende Informationen

Internetseite des IASB

IAS Plus

Sonstige aktualisierte Dokumente

EFRAG veröffentlicht zusammenfassenden Bericht von der Konferenz zum Rahmenkonzept und europäischen Erwartungen

12.01.2016

Am 23. September 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer Konferenz zum Thema 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung - wird es die europäischen Erwartungen erfüllen' nach Brüssel eingeladen. Ein bericht von dieser Veranstaltung steht jetzt zur Verfügung.

Insbesondere erörterten die Teilnehmer und ein Podium aus nationalen Standardsetzern, EU-Parlamentariern, Abschlussadressaten, IASB- und EFRAG-Mitgliedern sowie Vertretern der Wissenschaft das vorgeschlagene Rahmenkonzept des IASB und die Ergebnisse einer paneuropäische Studie zur Verwendung von Finanzinformationen. Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG, die eine bereits eine allgemeine Zusammenfassung bietet, haben Sie Zugang zum umfassenden Bericht.

Änderungen bei fachlichen Verantwortlichkeiten des IASB

12.01.2016

Der IASB hat Änderungen bei den fachlichen Verantwortlichkeiten bekanntgegeben, die zum 1. Januar 2016 wirksam geworden sind.

Es gilt jetzt die folgenden Aufgabenverteilung:

  • Henry Rees ist zum Direktor für Umsetzungs- und Übernahmeaktivitäten ernannt worden; Patrina Buchanan wird ihn als Stellvertreterin unterstützen.
  • Andrea Pryde wird die Standardsetzungsarbeit des Stabs leiten, wobei die Arbeiten zu Finanzinstrumenten ausgenommen sind, die weiterhin von Kumar Dasgupta verantwortet werden.
  • Michael Stewart wird verantwortlich für alle Überprüfungen von Standards nach der Einführung sein. In sein Portfolio fallen auch bestimmte Forschungsprojekte.
  • Peter Clark wird übergeordneter Leiter des Forschungsprogramms bleiben.
  • Wayne Upton bleibt Vorsitzender des IFRS Interpretations Committee.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung zur neuen Aufgabenverteilung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.