November

Offene Antworten und kritische Stellungnahme zu IFRS-Anwenderfragen

09.11.2018

Mit freundlicher Genehmigung des NWB-Verlags stellen wir Ihnen ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Barckow, dem Präsidenten des DRSC, vor, das in der Zeitschrift „Internationale Rechnungslegung – PiR“ erschienen ist (PiR 11/2018 S. 307).

Im Einleitungstext des Interviews heißt es:

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) ist seit 1998 der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Im vergangenen Jahr sprachen wir mit dem Präsidenten, Prof. Dr. Andreas Barckow, über das DRSC, aktuelle Tätigkeitsschwerpunkte, künftige Herausforderungen und über seine Einschätzung, was der Anwender in der Zukunft zu erwarten hat. Nun blicken wir gemeinsam zurück – auf die Ereignisse der vergangenen Monate – aber auch nach vorne.

Das vollständige Interview finden Sie hier

CRD kündigt Zweijahresprojekt zur besseren Abstimmung an

08.11.2018

Auf dem Weltkongress der Rechnungsleger in Sydney hat der Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD), der Organisationen zusammenbringt, die bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensberichterstattungslandschaft haben, ein Zweijahresprojekt angekündigt, das sich auf die Angleichung der Standards und Rahmenkonzepte seiner Mitglieder konzentriert.

Der CRD wurde im Juni 2014 ins Leben gerufen, um den Dialog und die Abstimmung zwischen einigen der wichtigsten Standardsetzer und Rahmenkonzeptentwickler auf der ganzen Welt zu ermöglichen. Es umfasst das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP), den Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB), den Financial Accounting Standards Board (FASB, Beobachter), den International Accounting Standards Board (IASB), die Global Reporting Initiative (GRI), die Internationale Organisation für Normung (International Organization for Standardization, ISO), den US-amerikanischen Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) und wird vom Internationalen Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) einberufen.

Die CRD-Teilnehmer treffen sich regelmäßig, um ihre Ansichten auszutauschen und weitere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Sie haben bereits eine gemeinsame Übersichtskarte der Berichtslandschaft (Mai 2015) und eine gemeinsame Erklärung zu Wesentlichkeit (März 2016) veröffentlicht. Im Rahmen des neuen Projekts werden die Teilnehmer daran arbeiten, ihre Standards an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosure (TCFD) vom Juni 2017 anzupassen. Sie werden ihre jeweiligen Nachhaltigkeitsstandards und -rahmenkonzepte auf einander abbilden, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihnen zu ermitteln, gemeinsam überlappende Angaben und Datenpunkte verfeinern und kontinuierlich verbessern, um eine bessere Abstimmung unter Berücksichtigung der verschiedenen Schwerpunkte, Zielgruppen und Governance-Verfahren zu erreichen.

Wichtig ist, dass die Teilnehmer auch identifizieren werden, wie sich nichtfinanzielle Kennzahlen auf die finanziellen Ergebnisse beziehen und wie diese in Mehrzweckberichte integriert werden können. Diese Arbeit wird unter Aufsicht der Standardsetzer für finanzielle Berichterstattung mit dem übergreifenden Ziel durchgeführt, die finanzielle und nichtfinanzielle Berichterstattung zu integrieren.

Die Teilnehmer haben eine abgestimmte Presseerklärung verfasst. Sie finden Sie bspw. auf der Internetseite des IIRC.

SASB veröffentlicht branchenspezifische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards

08.11.2018

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat den weltweit ersten Satz von branchenspezifischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards herausgegeben, die sich mit finanziell wesentlichen Fragen in 77 Branchen befassen. Die Standards zielen darauf ab, den Anlegern detaillierte Informationen über die Auswirkungen des Handelns eines Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt zu liefern - sie kommen in einer Zeit, in der sich die Anleger zunehmend über die Geschäftspraktiken der Unternehmen Gedanken machen.

Was die Standards auf dem Markt einzigartig macht, ist ihre Fokussierung auf Branchenspezifität und finanzielle Wesentlichkeit. Indem sie sich mit der Teilmenge der Nachhaltigkeitsfaktoren befassen, die höchstwahrscheinlich finanziell wesentliche Auswirkungen auf das typische Unternehmen einer Branche haben, helfen die branchenspezifischen Standards des SASB Anlegern und Unternehmen, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Sie sind global ausgerichtet und enthalten Konzepte, die für Anleger und Unternehmen auf der ganzen Welt wichtig sind.

Die Veröffentlichung bildet einen markanten Meilenstein nach sechs Jahren Arbeit des SASB. Im Laufe dieser sechs Jahre veröffentlichte der SASB mehrere vorläufige Standards für verschiedene Branchen, die bereits von Unternehmen auf der ganzen Welt angewendet wurden. Die SASB-Standards können neben anderen Nachhaltigkeitsrahmen verwendet werden und sind gut auf die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) abgestimmt und ergänzen die Global Reporting Initiative (GRI).

Zugang zur Presseerklärung des SASB haben Sie hier. Die Standards selbst können hier heruntergeladen werden.

FRC veröffentlicht Ergebnisse der Überprüfung von Unternehmensangaben zu IFRS 9 und IFRS 15

08.11.2018

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat die Ergebnisse zweier standardbezogener Überprüfungen veröffentlicht, um Unternehmen bei der Verbesserung der Qualität ihrer Unternehmensberichterstattung in Bezug auf IFRS 9 'Finanzinstrumente' und IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' zu unterstützen.

Für die Berichte wurden die Angaben in einer Stichprobe von Zwischenberichten der Unternehmen vom Juni 2018 im Zusammenhang mit der Übernahme der neuen Standards analysiert. Beispiele für bessere ausgeübte Praxis in Bezug auf Erläuterung der Auswirkungen der Standards sind in die Berichte aufgenommen.

Die Überprüfungen des FRC ergaben eine Reihe von Bereichen, in denen die Angaben verbessert werden könnte, insbesondere in Bezug auf die Erläuterungen zu den Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15. Es wird hervorgehoben, dass die besten Angaben diejenigen waren, die für das Unternehmen spezifisch waren und zusätzliche Details enthielten, um eine relevante und fundierte Erklärung der Auswirkungen von IFRS 15 zu liefern.

Die Hauptauswirkungen von IFRS 9 werden bei Banken zu spüren sein, und die Überprüfung des FRC konzentrierte sich auf die Sachgerechtigkeit der Angaben über die Auswirkungen des Übergangs auf IFRS 9 im ersten Jahr der Anwendung. Der Bericht zur Überprüfung des FRC hebt einige Bereiche hervor, in denen die Angaben verbessert werden könnte, und einige Bereiche, in denen überhaupt keine Angaben erfolgt sind. Insbesondere hebt der FRC hervor, dass einige kleinere Banken die Auswirkungen der Übernahme von IFRS 9 nicht ausreichend erklärt haben.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FRC zur Verfügung:

IDW begrüßt Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex

08.11.2018

Wie berichtet hat die für den Deutschen Corporate Governance Kodex zuständige Regierungskommission den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Kodex vorgelegt, um dessen Relevanz und Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen. In einer Presseerklärung begrüßt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Reform als "Impuls für gute Unternehmensführung".

In der Presseerklärung heißt es zur Kodexreform: "Der Kodex als Instrument der Selbstregulierung hat sich bewährt. Der jüngste Entwurf enthält anspruchsvolle Empfehlungen und ist so auch für die von institutionellen Investoren künftig aufzustellenden Mitwirkungspolitiken als Soll-Objekt guter Unternehmensführung hervorragend geeignet."

Die vollständige Presserklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.

Leitlinien des Rechnungslegungslabors des britischen FRC zum Berichten von Erfolgskennzahlen

07.11.2018

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neue Leitlinien seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, die dem Ausweis von Erfolgskennzahlen in der Berichterstattung gelten, nachdem von Anlegern mehr Klarheit gefordert wurde.

Performance metrics – Principles and practice enthält Beispiele, wie Unternehmen die im früheren Projektbericht Performance metrics - an investor perspective vom Juni 2018 beschriebenen Prinzipien anwenden können. Der Bericht hatte ergeben, dass Anleger strategieabbildende, transparente, kontextbezogene, zuverlässige und konsistente Erfolgskennzahlen wünschen.

Die englischsprachigen Leitlinien stehen Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Oktober

07.11.2018

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 4. Oktober 2018 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (1–18): Die Mitglieder des ASAF diskutierten Sichtweisen und Rückmeldungen zum Diskussionspapier vom Juni 2018.
  • Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS) (19–27): Die Mitglieder des ASAF diskutierten Probleme, die auftreten könnten, wenn der derzeitige in IFRS 3 enthaltene Verweis auf das Rahmenkonzept durch einen Verweis auf die im Jahr 2018 überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts ersetzt würde.
  • Erweiterte externe Berichterstattung (28–36): Die Mitglieder des ASAF berichteten über die Untersuchungen des neuseeländischen Rechnungslegungsrats (XRB) zur erweiterten externen Berichterstattung.
  • Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (37–50): Die Mitglieder des ASAF stellten ihre Sichtweisen zu den entsprechenden Definitionen dar und wurden über die vom IFRSIC erhaltenen Rückmeldungen informiert.
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle (51–58): Die Mitglieder des ASAF äußerten sich zu Angabezielen und Bilanzierungsanforderungen.
  • Rohstoffindustrien (59–64): Die Mitglieder des ASAF informierten über wesentliche Änderungen seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers aus dem Jahr 2010.
  • Laufende Projekte und Planung der Agenda (65–70): Die Mitglieder des ASAF diskutierten die vorgeschlagene Agenda für die Sitzung im Dezember 2018, die Angabeninitiative sowie Goodwill und Wertminderungen.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache (18 Seiten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex

07.11.2018

Die für den Deutschen Corporate Governance Kodex zuständige Regierungskommission hat den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Kodex vorgelegt, um dessen Relevanz und Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen. Insbesondere soll der Kodex verschlankt, neu strukuriert und lesbarer gemacht werden.

Inhaltliche Änderungen im Vergleich zur aktuell geltenden Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 umfassen u.a. neue Empfehlungen zur Vorstandsvergütung sowie eine Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat. Insgesamt soll der Kodex durch die Reform wieder an Relevanz gewinnen und er soll wieder stärker den Anspruch erfüllen, Standards zu setzen, auf die es aus Sicht möglichst vieler Stakeholder ankommt. Damit einher geht auch eine deutliche Straffung im Sinne eines modernen, klaren und kompakten Kodex, was u.a dadurch erreicht werden soll, dass den Empfehlungen kurz formulierte Grundsätze vorangestellt werden und auf die ausführliche Wiedergabe von Gesetzestexten verzichtet wird. Entsprechend wird von der Regierungskommission eine neue Gliederung vorgeschlagen, die sich weniger am System der einschlägigen Gesetzestexte orientiert, sondern vielmehr an den Aufgaben der Organe.

Das Entwurfsdokument enthält neben den vorgeschlägenen Änderungen auch eine ausführliche tabellarische Gegenüberstellung der vorgeschlagenen und der aktuell gültigen Version des Kodex sowie eine Begründung der Änderungsvorschläge. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Entwurf bis zum 31. Januar 2019 kommentieren.

Den Entwurf des überarbeiteten Kodex, die Pressemitteilung sowie eine Folienpräsentation finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Regierungskommission.

IFRS-Stiftung kündigt Technologie-Initiative an

05.11.2018

Die IFRS-Stiftung hat den Start ihrer Technologie-Initiative angekündigt, die zum Inhalt haben wird, wie technologische Entwicklungen die Arbeit des IASB beeinflussen könnten.

Im Rahmen der Technologie-Initiative wird untersucht, wie sich Automatisierung, künstliche Intelligenz und der Verbrauch großer Datenmengen auf die Rechnungslegung, die finanzielle Berichterstattung, den Standardsetzungsprozess und die Einbindung von Interessengruppen auswirken könnten.

Weitere Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB finden.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

05.11.2018

Der HGB-Fachausschuss wird am 29. November 2018 zum Teil gemeinsam mit dem IFRS-Fachausschuss tagen. Tagesordnungen für diese Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 40. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss am 29. November vormittags folgende Themen besprechen:

  • Review DRS 18 Latente Steuern
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 13. gemeinsamen Sitzung werden der IFRS-Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss am 29. November nachmittags die folgenden Themen besprechen:

  • RefE Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
  • Bessere Kommunikation - Berichterstattung von Erfolgskennzahlen

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Beide Sitzungen werden aus technischen Gründen nicht als Live-Webcast zur Verfügung stehen, sondern nur im Anschluss an die Sitzung als Mitschnitt.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Presseerklärung des DRSC entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen nicht in den Räumlichkeiten des DRSC, sondern beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin stattfinden werden.

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