September

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im September 2019

13.09.2019

Der IASB wird vom 24. bis 26. September 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen 15 Themen erörtert werden.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Agendakonsultation
  • Forschungsprogramm
  • IFRS-Umsetzungsfragen — Belastende Verträge
  • Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung (Phase 2)
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Lageberichterstattung
  • Angabeninitiative — Angabeziele in IFRS 13
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Tochterunternehmen, die KMU sind
  • Rohstoffindustrien
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10–12

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

13.09.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/5 'Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)' veröffentlicht.

Der Entwurf befasst sich mit der Unsicherheit in der Praxis, wie ein Unternehmen die Befreiung von der Ersterfassung in den Textziffern 15 und 24 von IAS 12 Ertragsteuern auf Transaktionen anwendet, die beim erstmaligen Ansatz sowohl einen Vermögenswert als auch eine Verbindlichkeit begründen und zu temporären Differenzen in gleicher Höhe führen können.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen weitgehend, stellt jedoch in Frage, ob der Ansatz des IASB ("Bruttomethode"), der die Buchungseinheit in IAS 12 als Vermögenswert und Verbindlichkeit und nicht als einzelne Transaktion betrachtet, angesichts der Komplexität der beste Ansatz ist. EFRAG hat auch Bedenken hinsichtlich der Ansatzobergrenze in Textziffer 22A(b) für eine latente Steuerschuld und der Folgen dieses Vorschlags in den Folgeperioden.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 25. Oktober 2019 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

RAR stimmt für die Übernahme von Änderungen an IFRS 3

13.09.2019

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR) hat sich am 6. September 2019 für eine Übernahme von 'Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)' ausgesprochen.

Die endgültige Übernahme der Änderungen wird im vierten Quartal 2019 erwartet.

Sie können sich hier einen aktualisierten EFRAG-Statusbericht herunterladen, in dem die Entscheidungen des RAR widergepiegelt werden.

FASB schlägt Änderungen der Klassifizierung von Schulden vor, die zu einer Annäherung von US-GAAP und IFRS führen würden

13.09.2019

Das US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine überarbeitete Fassung seiner vorgeschlagenen Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Simplifying the Classification of Debt in a Classified Balance (Current Versus Noncurrent)' veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden die Übereinstimmung von US-GAAP mit den IFRS verbessern, insbesondere mit IAS 1 Darstellung des Abschlusses, der Leitlinien für die Klassifizierung von Schulden enthält. Im Entwurf wird festgehalten, dass der FASB bei der Entwicklung seiner Vorschläge zur Klassifizierung von Schulden die Leitlinien von IAS 1 berücksichtigt hat. Darüber hinaus steht die Entscheidung des FASB, das Schuldenklassifizierungsprinzip auf nachträgliche Refinanzierungen von Schulden anzuwenden, im Einklang mit den Leitlinien in IAS 1. Allerdings würden nach wie vor Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS bei der Klassifizierung von Fremdkapitalvereinbarungen mit Vertragsverletzungen bestehen.

Der IASB hat derzeit ein Projekt zur Änderung von IAS 1 auf der Agenda, das sich speziell mit der Klassifizierung von Schulden befasst. Endgültige Änderungen an IAS 1 werden derzeit im vierten Quartal 2019 erwartet.

Zugang zum Entwurf haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des FASB. Stellungnahmen werden bis zum 28. Oktober 2019 erbeten.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

12.09.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 16. und 17. September 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Der größte Sitzungsteil ist den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 gewidmet - insgesamt sechs Stunden.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

11.09.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 11. September 2019 in Berlin getagt. Mitschnitte von der Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 44. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ESMA setzt Reihe von Schulungsvideos zu ESEF fort

11.09.2019

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat das dritte einer Reihe von Schulungsvideos veröffentlicht, die die Marktteilnehmer durch die neuen Anforderungen des European Single Electronic Format (ESEF) führen sollen, das 2020 in Kraft treten wird.

Das neue Video beantwortet zehn Fragen, die Marktteilnehmer der ESMA und den nationalen zuständigen Behörden häufig zur ESEF-Verordnung stellen.

Bitte klicken Sie hier, um das siebenminütige Video auf YouTube zu sehen.

IASB veröffentlicht Artikel zum aktuellen Stand des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen

10.09.2019

Der IASB hat einen Artikel von Boardmitglied Tom Scott über den Stand des IASB-Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten veröffentlicht, das sich aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' ergeben hat.

Im Rahmen seines Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten untersucht der Board, wie Unternehmen den Abschlussadressaten bessere Informationen über Fusionen und Übernahmen (Unternehmenszusammenschlüsse) zu angemessenen Kosten zur Verfügung stellen können. Diese Untersuchung beinhaltet die herausfordernde Frage, wie Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert nach dem Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren haben.

In dem sechsseitigen Artikel werden die folgenden vorläufigen Sichtweisen des Boards erörtert:

  • Wir sollten die Angabeziele und -vorschriften verbessern, um die den Adressaten zur Verfügung gestellten Informationen über ein erworbenes Unternehmen und seine spätere Leistung zu verbessern, auch wenn diese Informationen auf einer kombinierten Basis erfolgen müssen, wenn das erworbene Unternehmen in ein bestehendes Unternehmen integriert wurde.
  • Es ist nicht möglich, die Werthaltigkeitsprüfung bei der Erfassung von Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten wesentlich wirksamer zu gestalten.
  • Die Wiedereinführung der Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert würde den Adressaten keine wesentlich besseren Informationen liefern.
  • Wir sollten die Kosten und die Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung reduzieren, indem wir bei der verpflichtenden jährlichen quantitativen Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte Erleichterung gewähren.
  • Wir sollten auch die Kosten und die Komplexität der Werthaltigkeitsprüfung reduzieren, indem wir einige der Vorschriften in Bezug auf die Schätzung des Nutzungswertes vereinfachen.
  • Wir sollten nicht zulassen, dass weitere immaterielle Vermögenswerte in den Geschäfts- oder Firmenwert einbezogen werden.
  • Wir sollten die Transparenz erhöhen, indem wir von den Unternehmen verlangen, das gesamte Eigenkapital vor dem Geschäfts- oder Firmenwert in ihren Bilanzen auszuweisen.

Im Artikel wird darauf verwiesen, dass der IASB beabsichtigt, Ende 2019 ein Diskussionspapier zu diesem Punkten herauszugeben.

Neues TEG-Mitglied berufen

10.09.2019

Der Board der der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Berufung von Olivier Schérer in seinen Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) mit Wirkung zum 16. September bekannt gegeben.

Schérer wird Isabelle Grauer-Gaynor ersetzen, die zum 13. September von ihrer TEG-Mitgliedschaft zurücktritt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

09.09.2019

Der EFRAG-Board wird am 10. September 2019 per Webcast tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es um die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 und eine entsprechende Stellungnahme von EFRAG sowie um die vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform gehen.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

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