Februar

IIRC bittet um Rückmeldungen im Kontext der geplanten Überarbeitung seines Rahmenkonzepts

20.02.2020

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat eine Überarbeitung seines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung angestoßen und bittet um Rückmeldungen des Markts zu bestimmten Themen, die die Art und die Ausrichtung der Überarbeitung bestimmen werden.

Der IIRC hat Schlüsselthemen identifiziert, zu denen er um Rückmeldung bittet, die in drei Themenpapieren zu Überlegungen a) zum Geschäftsmodell, b) der Verantwortung für einen integrierten Bericht und c) dem Aufzeigen eines Weges vorwärts dargelegt werden. Die ersten beiden Themenpapiere beziehen sich auf den aktuellen Prozess der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Das dritte Themenpapier befasst sich mit Themen, die die Zukunft der Unternehmensberichterstattung prägen werden, einschließlich der ausgeweiteter Güteaussagen und der Rolle von Technologie. Die Rückmeldungen zu diesem Papier werden in die längerfristige Strategie des IIRC einfließen.

Zu jedem Themenpapier wird separat über eine Online-Umfrage um Rückmeldungen des Marktes gebeten. Antworten werden bis zum 20. März 2020 erbeten. Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung:

Vorgeschlagene Änderungen des Rahmenkonzepts werden der Öffentlichkeit 90 Tage lang im Rahmen eines Konsultationsentwurfs vorgestellt, der im Mai 2020 veröffentlicht werden soll. Die Veröffentlichung des überarbeiteten Rahmenkonzepts selbst ist für Ende 2020 vorgesehen.

Publikumsveranstaltung der Treuhänder der IFRS-Stiftung mit Schwerpunkt auf nichtfinanzieller Berichterstattung

19.02.2020

Bei der Einbindungsveranstaltung, die gemeinsam von den Treuhändern der IFRS-Stiftung und von Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) am 18. Februar 2020 in Brüssel abgehalten wurde, erörterten die Teilnehmer das Thema 'Finanzberichterstattung: In einem sich wandelnden Umfeld relevant bleiben'.

Die Eröffnungsrede wurde von Valdis Dombrovskis, dem geschäftsführenden Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, gehalten. Er stellte fest, dass die Kommission zu Beginn einer neuen fünfjährigen Amtszeit zwei Hauptaufgaben zu erfüllen hat - den Kampf gegen den Klimawandel und die digitale Transformation. In seiner Rede über die nichtfinanzielle Berichterstattung verband Dombrovskis beide Themen. Er erläuterte, dass heute ein viel breiteres Spektrum an Informationen von den Unternehmen benötigt wird und dass sich die Unternehmensberichterstattung, um in dieser sich verändernden Welt relevant zu bleiben, weiterentwickeln muss. Dombrovskis bezog sich auf die kürzlich gestartete Initiative zur Überprüfung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung und erwähnte, dass die Kommission EFRAG bitten wird, bald mit der Arbeit an Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu beginnen. Er betonte jedoch, dass die EU zwar die Führung in diesem Bereich übernehme, aber "nicht alleine gehen könne". Vielmehr, erklärte Dombrovskis, werde die EU-Initiative eine Plattform sein, die es anderen ermöglicht soll (und ihrer bedarf), zur Entwicklung dieser Standards beizutragen - er verwies ausdrücklich auf den IASB und andere Standardsetzer und Organisationen "aus der ganzen Welt". In Bezug auf die Digitalisierung merkte Dombrovskis an, dass gemeinsame Standards nicht nur notwendig seien, um Vergleichbarkeit in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu erreichen, sondern auch eine gute Grundlage für die Nutzung digitaler Entwicklungen bieten würden, um fragmentierte und verstreute Informationen zugänglich und maschinenlesbar zu machen. Seine Überlegungen beinhalteten die Ausweitung des neuen einheitlichen europäischen elektronischen Formats (ESEF) auf die nichtfinanzielle Berichterstattung, und er wies darauf hin, dass die digitale Finanzstrategie, die die Europäische Kommission derzeit entwickelt, sowohl die finanzielle als auch die nichtfinanzielle Berichterstattung umfassen würde.

Im Anschluss an die Eröffnungsrede moderierte der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Erkki Liikanen, eine Podiumsdiskussion mit den Europaabgeordneten Sven Giegold und Sirpa Pietikäinen, beide Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments. Auch hier stand die nichtfinanzielle Berichterstattung im Mittelpunkt der Diskussion. Pietikäinen wies auf die mehr als 200 Rahmenkonzepte und Sätze von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung hin, die derzeit existieren. Sie forderte das Publikum auf, sich eine solche Situation für die Finanzberichterstattung vorzustellen, und betonte, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung harmonisiert und verpflichtend gemacht werden müsse, um Vergleichbarkeit zu erreichen. Pietikäinen brachte die Überzeugung zum Ausdruck, dass dies auf globaler Ebene geschehen müsse. Sie vertrat die Ansicht, dass es keinen besseren Ort für einen solchen globalen Standardsetzer gebe, als unter der Ägide der IFRS-Stiftung. Auf die Frage, was die IFRS-Stiftung und der IASB in Bezug auf den Klimawandel und die Finanzberichterstattung zu bedenken oder zu befürchten hätten, erklärte Giegold, dass die Klimakrise eine ähnliche Krise wie die Finanzmarktkrise sei. Vor der Finanzmarktkrise hätten die Jahresabschlüsse kein wahrheitsgetreues Bild der Risiken wiedergegeben, denen Unternehmen ausgesetzt waren. Ebenso würden Abschlüsse jetzt die Risiken, denen Unternehmen in Bezug auf den Klimawandel ausgesetzt sind, nicht wahrheitsgetreu widerspiegeln. Er wies darauf hin, dass ESG-Risiken eine enorme wirtschaftliche Auswirkung haben. Er würdigte die Bemühungen des IASB um den Lagebericht, bezeichnete ihn jedoch als das "Blabla" und forderte den IASB auf, aktiv zu werden und Regeln zu entwickeln, die es ermöglichen, die ESG-Risiken und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen im Abschluss selbst abzubilden.

Den Redetext von Dombrovskis Ansprache finden Sie auf der Internetseite der Kommission.

Jährlicher ECON-Meinungsaustausch mit Hans Hoogervorst und Erkki Liikanen

18.02.2020

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) hat den IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und Erkki Liikanen, den Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, heute Morgen zum üblichen jährlichen Meinungsaustausch eingeladen. IFRS 17 'Versicherungsverträge' und allgemeinere Unternehmensberichterstattung dominierten als Themen.

In Bezug auf IFRS 17 betonte Hoogervorst zunächst, dass die IFRS die globale Rechnungslegungssprache sind, mit der großen Ausnahme der Versicherungsbranche, in der die Wirtschaft immer noch eine Vielzahl von meist veralteten Standards und historische Kosten verwendet, so dass die Versicherer ihre Pensionsverbindlichkeiten zu historischen Zinssätzen diskontieren, die in keiner Weise die negativen Zinssätze von heute widerspiegeln. Er betonte, dass der Internationale Währungsfonds ebenso wie der Finanzstabilitätsrat den neuen Standard dringend fordern. Hoogervorst wies auch darauf hin, dass der IASB sehr genau auf Anmerkungen und Sachverstand von außen hört - ein großer Teil davon aus der EU und von der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG). Von den zehn Änderungsvorschlägen in Bezug auf IFRS 17, die der IASB derzeit prüft, wurden sechs von EFRAG eingebracht und fünf davon adressiert.

Das andere große Thema, über das Hoogervorst sprach, war die Rolle des IASB in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung. Er merkte an, dass nicht alle nichtfinanziellen Informationen leicht in den Jahresabschlüssen erfasst werden können, da sie schwer zu bemessen und anzusetzen sind, und doch räumte er auch ein, dass diese Informationen für Anleger wichtig sein können. Wie im letzten Jahr wies Hoogervorst auf das Projekt des IASB zur Aktualisierung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung hin und merkte an, dass der Lagebericht den Raum für Informationen bietet, die nicht natürlich in den Abschluss passen, aber dennoch eine finanzielle Auswirkung haben können. Er erklärte, dass die Rolle des IASB nicht darin bestehe, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu setzen, da bereits viele Standardsetzer ("zu viele") in diesem Bereich aktiv seien, sondern dass der Lagebericht einen Rahmen biete, der den Erstellern die Möglichkeit gebe, finanzielle und nichtfinanzielle Informationen miteinander zu verbinden.

Es waren mehr Parlamentarier bei dieser Sitzung anwesend als in den vergangenen Jahren, und IFRS 17 und die allgemeinere Unternehmensberichterstattung waren genau die Themen, zu denen sie sich äußerten. Zu IFRS 17 wollte ein Parlamentarier wissen, wenn dies so wichtig sei, warum die USA den Standard nicht anwenden. Hoogervorst erläuterte die Entscheidung der USA im Jahr 2011, die IFRS-Konvergenz aufzugeben, aber er merkte auch an, dass die IFRS als Rechnungslegungsstandards (für ausländische private Emittenten) in den USA akzeptiert werden und die Übernahme der IFRS sich weiterhin weltweit verbreitet. In Bezug auf IFRS 17 wies er insbesondere auf Korea hin, das IFRS 17 "mutig" übernehmen und ihn in Verbindung mit einer strengen Regulierung als Gelegenheit zur Rekapitalisierung seines Versicherungsmarktes nutzen werde. Er betonte auch, dass er sich wünsche, dass die EU den Prozess der Übernahme von IFRS 17 beschleunigt, da der Standard helfen könne, einige der gegenwärtigen Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit negativen Zinssätzen, zu bewältigen.

Die Fragen rund um die allgemeinere Unternehmensberichterstattung standen meist im Zusammenhang mit dem "Green Deal" der Europäischen Kommission. Es gab Fragen zu mehr quantitativen, nicht nur qualitativen Informationen, zu mehr zukunftsorientierten Informationen und den Ausdruck von Frustration darüber, dass der IASB nicht schneller handele. Hoogervorst erläuterte noch einmal, dass die Expertise des IASB nicht in der Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeit liege, auch wenn er gerne eine Plattform in Form des aktualisierten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung zur Verfügung stelle, das Leitlinien für die Aufnahme von Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht enthalten werde und Raum für solche Informationen biete, aber keine Standards dafür enthalte. Er räumte ein, dass nicht alles "in Butter" in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sei, insbesondere die enorme Fragmentierung in diesem Bereich sei entmutigend. Hoogervorst erlaubte sich die Hoffnung, dass sich die vielen Akteure irgendwann zu einem globalen Standardsetzer zusammenschließen würden. Er warnte jedoch vor zwei Aspekten, über die man sich im Klaren sein müsse. Zum einen gehen die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards derzeit in zwei verschiedene Richtungen: Informationen über Risiken und Chancen für Unternehmen und damit für Investoren (dies würde alle nichtfinanziellen Informationen mit einschließen, die langfristig zu Finanzinformationen werden können) und Informationen über Risiken für die Gesellschaft insgesamt. Und zum anderen seien Nachhaltigkeitsinformationen, obwohl sie dringend benötigt würden, viel weniger präzise als Finanzinformationen und viel politischer getrieben.

Eine Aufzeichnung des Meinungsaustauschs ist auf der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar.

Alliance for Corporate Transparency stellt Forschungsbericht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

18.02.2020

Bei einer Einführungsveranstaltung am 17. Februar 2020 in Brüssel legte die Alliance for Corporate Transparency einen Bericht vor, in dem die Informationen analysiert wurden, die Unternehmen über ihre ökologischen und gesellschaftlichen Risiken und Auswirkungen gemäß den Vorschriften der EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung veröffentlicht haben. Die Vorstellung der Studie war eingebettet in eine Diskussion über den 'Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU'.

In der Studie wurde untersucht, wie 1000 europäische Unternehmen Nachhaltigkeits- und andere nichtfinanzielle Informationen offenlegen. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie waren die Folgenden:

  1. Weniger als 22% der untersuchten Unternehmen geben klimarelevante Leistungsindikatoren in zusammenfassenden Darstellungen an, der Rest von ihnen veröffentlicht sie an verschiedenen Orten verstreut oder gar nicht;
  2. nur 20%-25% der Unternehmen beschreiben Risiken spezifisch, obwohl sie diese zunächst als relevant für das Unternehmen identifizieren;
  3. die TCFD-Kriterien werden nicht angewendet;
  4. Ergebnisse werden nur in 4% der Fälle berichtet, obwohl Risiken identifiziert und in einigen Fällen Aktivitäten beschrieben werden;
  5. die Transparenz der Lieferkette ist gering, wobei die Transparenz der Lieferkette im Bekleidungssektor am höchsten ist, aber immer noch nicht mehr als 14% beträgt;
  6. nur 6% der Unternehmen liefern wirtschaftliche Zahlen zu Nachhaltigkeitsaktivitäten;
  7. Angaben sind unwesentlich.

Es gibt keinen großen Unterschied zwischen den verschiedenen europäischen Regionen, mit der Ausnahme, dass Unternehmen aus dem ehemaligen Osteuropa hinterherhinken.

Im Allgemeinen sind die Angaben nicht spezifisch genug, um ein Verständnis der Lage eines Unternehmens und der zukünftigen Entwicklungen zu ermöglichen. Die Berichte konzentrieren sich auf die Darstellung allgemeiner Grundsätze und Verpflichtungen, aber nicht auf konkrete Ziele, die Ergebnisse der Grundsätze in Bezug auf diese Ziele und spezifische Informationen über Risiken und Auswirkungen.

Die folgenden zusätzlichen Informationen stehen auf der Internetseite der Alliance for Corporate Transparency zur Verfügung:

Die Einführungsveranstaltung bot zwei Eröffnungsreden von Abgeordneten des Europaparlaments, eine Podiumsdiskussion und zwei informelle Gesprächsrunden über die Ausrichtung der Überprüfung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung sowie eine Erläuterung der Pläne der Europäischen Kommission bezüglich der Richtlinie. Zu den Podiumsmitgliedern gehörten Vertreter des WWF, der Analystenseite, der Industrie, von GRI, von CDP und von CDSB. Die Europäische Kommission war durch Alain Deckers, Leiter des Referats für Unternehmensberichterstattung, Wirtschaftsprüfung und Kreditrating-Agenturen, vertreten. Alle Teile der Veranstaltung boten den Zuhörern die Möglichkeit, Fragen oder Kommentare einzubringen. Die wichtigsten Botschaften, die sich aus den Podien und dem Publikum ergaben, waren die Folgenden:

  • Während eine ganze Reihe von Unternehmen Informationen zur Verfügung stellen, liefern nur sehr wenige entscheidungsnützliche Informationen.
  • Analysten wollen nicht mehr Informationen, sie wollen relevante Informationen.
  • Wesentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
  • Es gibt eine große Tendenz zu Phrasendrescherei.
  • Der Mangel an entscheidungsnützlichen Informationen ist nicht nur auf die mangelnde Klarheit der Berichtsvorschriften zurückzuführen, sondern auch auf die Art und Weise, wie diese angewendet werden, wie die Berichte abgefasst werden und wie viel Nachfrage/Druck von Seiten der Adressaten besteht.
  • Die Berichterstattung über einzelne Angelegenheiten verbessert sich sehr oft, wenn "etwas passiert ist".
  • Den Informationen fehlt es an Konnektivität.
  • Die Informationen müssen vergleichbar sein, aber es muss den Unternehmen erlaubt sein, über das zu berichten, was für sie relevant ist.
  • Informationen sollten vorausschauend sein und nicht nur Risiken, sondern auch Chancen aufzeigen.
  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann von der Finanzberichterstattung lernen, wo es bereits eine gut etablierte Architektur, einen internationalen Standardsetzer und internationale Standards gibt.
  • Es sollte eine stärkere Verknüpfung zwischen Finanzinformationen und nichtfinanziellen Informationen geben.
  • Die Angaben allein, auch wenn sie verpflichtend sind, reichen nicht aus, um eine Änderung des Unternehmensverhaltens zu erreichen.
  • Es ist ein Fehler, zu versuchen, die Berichterstattungsgesetzgebung zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zu nutzen.

In seinen Schlussbemerkungen stellte Deckers fest, dass die in der Studie vorgestellten Ergebnisse eine hervorragende Evidenzbasis für die bevorstehende Überprüfung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung bilden. Er unterschied klar zwischen "Überprüfung" und "Überarbeitung", obwohl er anmerkte, dass sich die Politik und die Märkte seit der ersten Veröffentlichung der Richtlinie weiterentwickelt haben. Deckers erklärte, dass die Nachhaltigkeit "im Mittelpunkt" der Unternehmensberichterstattung stehen müsse, räumte aber auch ein, dass sie nur ein Teil des Bildes sei und nicht alle Probleme lösen könne. Er wies auch auf das Spannungsfeld zwischen prinzipienbasierten und regelbasierten Vorschriften hin, das aus der Finanzberichterstattung gut bekannt ist und das Teil der Debatte über die Nachhaltigkeitsberichterstattung sein wird. In Bezug auf das weitere Vorgehen wies Deckers auf die kürzlich gestartete Initiative zur Überprüfung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, die dreimonatige entsprechende Konsultation, die sehr bald ("später in dieser Woche") beginnen werde, und einen für Ende 2020 erwarteten Gesetzesvorschlag hin. Er erwähnte auch, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Standardsetzung parallel dazu beginnen würden, um später schnell vorankommen zu können.

Mitschnitte von den Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Februar

17.02.2020

Am 13. und 14. Februar 2020 haben der HGB-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der IFRS-Fachausschuss des DRSC in dichter Folge in Berlin getagt. Von den öffentlichen Teilen der Sitzungen sind jetzt Mitschnitte verfügbar.

Während seiner 47. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Den Mitschnitt finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 3. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 81. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Februar geändert

17.02.2020

Der IASB hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung geändert, die nun vom 25. bis 27. Februar 2020 stattfinden wird.

Die wesentliche Änderung betrifft die Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge, die jetzt am 25. Februar erörtert werden sollen (vorgezogen vom 26. Februar).

Die aktualisierte Tagesordnung finden Sie hier.

Wir nehmen Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

14.02.2020

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom November 2019 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 12 und IAS 38.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Dokument

IAS 12 — Multiple Steuerauswirkungen der Einbringung eines Vermögenswerts

Ja

Stellungnahme von Deloitte

IAS 38 — Ausweis von Zahlungen im Zusammenhang mit Spielertransfers

Ja, wir sind jedoch besorgt, dass die Ausführungen unter der Überschrift "Gibt es einen Fall, in dem das Unternehmen die erhaltene Transferzahlung unter Anwendung von IFRS 15 als Erlös erfassen würde" in der Praxis zu Abweichungen beim Ausweis von Spielerregistrierungsrechten als immaterielle Vermögenswerte in Abgrenzung zu Vorräten führen könnte, wo dies derzeit nicht der Fall ist. Wir glauben, dass es nützlich wäre, das Tatsachenmuster, das in Übereinstimmung mit der Beschreibung in der Einreichung dargestellt wird, durch eine Änderung von Punkt b zu klären.

Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Februar 2020

14.02.2020

Der IASB wird am 26. und 27. Februar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden sechs Themen erörtert.

Die folgenden Themen sollen besprochen werden:

  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Einheitliche Anwendung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des EFRAG-Boards

14.02.2020

Der EFRAG-Board wird am 18. Februar 2020 zu einer Sitzung in Brüssel zusammenkommen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Während der Sitzung soll es wiederum unter anderem um die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 gehen. Weitere Schwerpunkte sind die Entwicklung eines Stellungnahmeentwurfs zum IASB-Entwurf eines neuen Standards Allgemeine Darstellung und Angaben und eine Präsentation des IASB in Bezug auf preisregulierte Geschäftsvorfälle.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren. Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Dezember

14.02.2020

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 17. Dezember 2019 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Agendakonsultation (1–11): Die Mitglieder erörterten mögliche Finanzberichterstattungsprioritäten, die der Board in der Bitte um Informationsübermittlung erörtern sollte. Als übergeordnete Empfehlungen erklärten die ASAF-Mitglieder, dass der Board seine Ressourcenkapazität in der Bitte um Informationsübermittlung klarstellen sollte, dass der Board Überprüfungen nach der Einführung und den Abschluss bestehender Großprojekte priorisieren sollte und dass die Auswirkungen der Technologie und der digitalen Berichterstattung auf die Standardsetzung thematisiert werden sollte.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 (12–18): Die ASAF-Mitglieder wurden über die Rückmeldungen, die in der Einbindungsphase in Phase 1 der Überprüfung nach der Umsetzung erhalten wurden, informiert und äußerten sich zu möglichen Fragen, die in der Bitte um Informationsübermittlung berücksichtigt werden sollten.
  • Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten (19–28): Der KASB hielt eine Präsentation zu seinem Forschungsprojekt zur Erforschung von Möglichkeiten zur Ergänzung von Jahresabschlüssen durch eine separate Erklärung, die wesentliche immaterielle Vermögenswerte identifiziert und deren Wert ausweist.
  • IFRS 17 Versicherungsverträge (29–35): Die ASAF-Mitglieder erhielten einen Überblick über die Rückmeldungen zum Entwurf Änderungen an IFRS 17 und die vorläufigen Entscheidungen, die der Board bei seinen Sitzungen im November und Dezember 2019 getroffen hat.
  • Planung der Agenda (36–38) — Die vorgeschlagene Tagesordnung für die Sitzung im April 2020 wurde erörtert.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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