2020

EFRAG-Sitzung am kommenden Freitag

27.10.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Papiere für die Sitzung des Boards am 30. Oktober 2020 zur Verfügung gestellt.

Einziges Thema der Sitzung ist die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu primären Abschlussbestandteilen.

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

ECON-Informationspapier zu IFRS 17

27.10.2020

Ein für eine Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments vorbereitetes Informationspapier, in dem die aktuelle Situation hinsichtlich der Übernahme von IFRS 17 'Versicherungsverträge' erläutert wird, ist öffentlich zugänglich.

Das Informationspapier beschreibt den Entwurf der positiven Übernahmeempfehlung der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu IFRS 17, in dem festgestellt wird, dass der Board in allen Fragen Konsens erzielte, mit Ausnahme der jährlichen Kohorten, wo eine Mehrheit von neun Boardmitgliedern dafür stimmte, dass die jährlichen Kohorten die Übernahmekriterien erfüllen (bei sieben Gegenstimmen). Das Informationspapier verweist auch auf einen Artikel des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, in dem die Gründe erläutert werden, die die jüngste Entscheidung des IASB unterstützen, die in IFRS 17 geforderte jährliche Kohortenbildung für die Gruppierung von Versicherungsverträgen zur Bewertung und Erlöserfassung  beizubehalten.

Das englischsprachige Informationspapier steht Ihnen auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

26.10.2020

Der IASB wird vom 27. bis 29. Oktober 2020 per Videokonferenz tagen, um neun Themen zu erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Arbeitsprogramm des IASB: Dies ist die erste regelmäßige Information über den Stand des Arbeitsprogramms, die die Information über den Stand aktuellen Stand des Forschungsprogramms ersetzt. Der Stab hat den Zeitplan für die Konsultationsdokumente überprüft und empfiehlt einige Änderungen des Zeitplans für die Konsultationen (z.B. die Verschiebung des Entwurfs zur Lageberichterstattung auf den Mai 2021) und die Verlängerung einiger Stellungnahmefristen (z.B. für das Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle). Das Arbeitsprogramm auf der Internetseite der IFRS-Stiftung wird weiterhin nach der Sitzung aktualisiert.

Agendakonsultation: Der IASB bereitet die Herausgabe einer Bitte um Informationsübermittlung im ersten Quartal 2021 vor, als Teil der öffentlichen Konsultation über sein Arbeitsprogramm, die er alle fünf Jahre durchzuführen hat. Der Stab hat seine Arbeit abgeschlossen und empfiehlt, dass die Bitte um Informationsübermittlung 27 potentielle Projekte beschreibt, die im Rahmen der durchgeführten Einbindungsaktivitäten identifiziert wurden.

IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Im Juli 2019 veröffentlichte der Board einen Entwurf mit Änderungsvorschlägen an IAS 12. Der Stab empfiehlt dem Board, den Vorschlag zu bestätigen, den Anwendungsbereich der Erfassungsbefreiung so einzuschränken, dass sie nicht für Transaktionen gilt, die zu gleich hohen Beträgen an zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen führt. Die Papiere enthalten Empfehlungen zum Deckelungsvorschlag, zum Umfang der Anwendungsleitlinien und erläuternde Beispiele und Vorschläge zum Übergang.

Lageberichterstattung: Dies ist die letzte Entscheidungssitzung für den Entwurf. Der Stab bittet um die Erlaubnis, mit dem formellen Entwurf und dem Abstimmungsprozess zu beginnen. Die Papiere des Stabs enthalten den Arbeitsentwurf seiner Leitlinien für die Zurverfügungstellung von Informationen über Sachverhalte, die die langfristigen Aussichten eines Unternehmens, die immateriellen Ressourcen und Beziehungen sowie ESG-Angelegenheiten beeinflussen könnten, aber damit sollen eher Rückmeldungen eingeholt als formelle Entscheidungen angestrebt werden. Es wird erwartet, dass der Entwurf im Mai 2021 veröffentlicht wird, wenn der IASB dem überarbeiteten Arbeitsprogramm zustimmt.

Rohstoffindustrien: Der Stab wird Erkenntnisse über die vielfältigen Rechnungslegungsmethoden präsentieren, die auf Aufwendungen für Exploration und Evaluierung innerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 6 angewendet werden. Die Untersuchungen des Stabs deuten darauf hin, dass die Vielfalt in erster Linie auf das Ausmaß zurückzuführen ist, in dem ein Unternehmen die während der Berichtsperiode angefallenen Aufwendungen für Exploration und Evaluierung als Vermögenswert erfasst, sowie auf die Bilanzierungseinheit, die ein Unternehmen beschließt, auf seinen Vermögenswert für Exploration und Evaluierung anzuwenden. Die meisten Unternehmen in der Stichprobe verwenden die "Interessensbereich"-Rechnungslegung. Die Methoden "Vollkosten" und "erfolgreiche Bemühungen" sind die gebräuchlichsten Bilanzierungsgrundsätze für Öl- und Gasunternehmen, die keine "Interessensbereich"-Bilanzierung anwenden. Der Board wird nicht aufgefordert, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Die Arbeiten zur Überprüfung von Aspekten von IAS 28 begannen im Mai. Der Stab empfiehlt, dass das Ziel dieser Überprüfung darin besteht, zu beurteilen, ob Anwendungsprobleme bei der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures durch die Identifizierung und Erläuterung der Prinzipien von IAS 28 gelöst werden können. Er empfiehlt dem Board, nicht zu prüfen, ob die Equity-Methode eine einzeilige Konsolidierungsmethode oder eine Bewertungsmethode ist, ob sie durch eine der Bewertungsgrundlagen im Rahmenkonzept ersetzt werden sollte oder ob ein maßgeblicher Einfluss die Grundlage für den Zeitpunkt der Anwendung der Equity-Methode sein sollte.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt derzeit einen Standard mit reduzierten Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die IFRS anwenden, aber die Definition eines KMU erfüllen. Bei dieser Sitzung wird der IASB erörtern, ob die von IAS 1 geforderte Einhaltungserklärung die Unternehmen differenzieren sollte, die die reduzierten Angabevorschriften angewendet haben, und ob die Angabevorschriften von IAS 8 von diesen Unternehmen angewendet werden sollten.

Mündliche Berichte: Der Stab wird mündlich über den Stand der Projekte zu dynamischen Risikomanagement und zur IFRS-Taxonomie berichten.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

EFRAG spricht engültige Übernahmeempfehlungen zu diversen kleineren Änderungen aus

23.10.2020

EFRAG hat endgültige Übernahmeempfehlungen in Bezug auf 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages', 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung', 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020' und 'Verweis auf das Rahmenkonzept' ausgesprochen.

Die Änderungen an IAS 37, Änderungen an IAS 16, Änderungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 sowie Änderungen an IFRS 3 wurden vom IASB alle am 14. Mai 2020 herausgegeben. EFRAG ist auch unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen.

Zugang zu den Übernahmeempfehlungen auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. Die endgültige Übernahme der Verlautbarungen für die Anwendung in Europa wird derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Status der Übernahme in Europa aktualisiert, um die Veröffentlichung der Übernahmeempfehlung widerzuspiegeln.

Wir nehmen Stellung zur Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU

23.10.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU eingereicht, die dieser am 28. Januar 2020 veröffentlicht hat.

In unserer Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung unterstützen wir die vorgeschlagene Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS, was die Angleichung der Prinzipien und wichtigen Definitionen einschließt; wir schlagen jedoch vor, dass der Board prüfen sollte, welche Prinzipien und Definitionen für die Anwender des IFRS für KMU relevant sind.

Darüber hinaus stimmen wir dem Vorschlag des Boards zu, die Prinzipien der Relevanz, Vereinfachung und getreuen Darstellung zu verwenden, um einen Rahmen zu schaffen, der bei der Entscheidung hilft, ob und wie der IFRS für KMU an die vollen IFRS angeglichen werden sollte. Da wir uns für eine Angleichung aussprechen, stimmen wir den Vorschlägen des Boards in Teil B der Bitte um Informationsübermittlung zu den spezifischen Abschnitten des IFRS für KMU zu, die an die vollständigen IFRS angepasst werden sollten, mit Ausnahme der vorgeschlagenen Anpassung an IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Schliesslich weisen wir darauf hin, dass der IFRS für KMU keine Leitlinien dazu enthält, wie KMU zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bilanzieren sollten. Wir sind der Meinung, dass der Board eine Angleichung an IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche gegebenenfalls mit Vereinfachungen in Betracht ziehen sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Tagesordnung für die Sitzung des HGB-Fachausschusses

23.10.2020

Am 16. November 2020 wird der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz tagen.

Während seiner 51. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • E-DRÄS 11 Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern'
  • Verabschiedung DRÄS 11 – Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern' sowie Verweisänderungen im DRS 23 durch DRS 28 und redaktionelle Änderung in DRS 26

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ISAR 37

23.10.2020

Die 37. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 2. bis 6. November 2020 in einem hybriden Format statt (persönliche Teilnahme in Genf oder virtuelle Teilnahme).

Die beiden Hauptthemen der Sitzung werden sein:

  • Praktische Umsetzung, einschließlich der Messung, von Kernindikatoren für die Berichterstattung der Unternehmen über den Beitrag zur Erreichung der Ziele der nachhaltigen Entwicklung: Überprüfung von Fallstudien
  • Klimabezogene finanzielle Angaben in der allgemeinen Unternehmensberichterstattung: gute Praxis und zentrale Herausforderungen

Die Hintergrundpapiere zu diesen beiden Themen sind in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch verfügbar und können hier abgerufen werden. Die Tagesordnung für die Veranstaltung ist hier verfügbar. Die Grundsatzrede zum zweiten Thema wird von Erkki Liikanen, dem Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung, gehalten.

Der Workshop vor der diesjährigen ISAR-Sitzung am 30. Oktober ist dem Thema "Güteaussagen zu Nachhaltigkeitsberichten: Aktuelle Praxis und Herausforderungen" gewidmet. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

IASB-Podcast mit dem neuen Boardmitglied Bruce Mackenzie

22.10.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem früheren Boardmitglied Darrel Scott und dem neuen Boardmitglied Bruce Mackenzie aufgezeichnet.

Scott hat zehn Jahre als Boardmitglied die Region Afrika vertreten; Mackenzie folgt ihm nun nach. In dem gemeisamen Podcast von etwa 20 Minuten geht es um Erfahrungen, Erwartungen und die "Stimme Afrikas".

Über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB haben Sie Zugang zum Podcast.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

22.10.2020

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 3. und 4. November 2020 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Wir fassen die Tagesordnung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 3. November 2020 (12:00h-15:45h)

  • Begrüßung aus Ausblich des Vorsitzenden
  • Aktuelles von den Treuhändern und der IFRS-Stiftung
  • Aktuelles vom Board
  • Rückmeldungen von früheren Sitzungen des IFRS-Beirats
  • Nachhaltigkeit - Konsultation der Treuhänder

Mittwoch, 4. November 2020 (12:00h-14:45h)

  • Nachhaltigkeit - Konsultation der Treuhänder (Fortsetzung)
  • Zusammenfassung der Sitzung

Die Agendapapiere finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IPSASB-Entwurf zu Fremdkapitalkosten

22.10.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf nicht verbindlicher Leitlinien zu Fremdkapitalkosten veröffentlicht.

Mit dem Entwurf 74 IPSAS 5 'Fremdkapitalkosten' - Nicht verbindliche Leitlinien wird vorgeschlagen, IPSAS 5 Fremdkapitalkosten um nicht verbindliche Leitlinien zu ergänzen, die aus Umsetzungshinweisen und erläuternden Beispielen bestehen, um zu verdeutlichen, wie die bestehenden Prinzipien für die Aktivierbarkeit von Fremdkapitalkosten in verschiedenen regelmäßig anzutreffenden Kontexten des öffentlichen Sektors angewendet werden sollen. Mit dem Entwurf werden keine Änderungen der verbindlichen Leitlinien in IPSAS 5 vorgeschlagen.

Stellungnahmen werden bis zum 1. März 2021 erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

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