März

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

22.03.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 25. März 2021 per Videokonferenz tagen. Für die Sitzung stehen jetzt eine Tagesordnung und die Papiere zur Verfügung.

Während seiner 100. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss das folgende Thema besprechen:

Die genaue Tagesordnung und entsprechenden Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Aufzeichnung einer Internetpräsentation für Anleger zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle

22.03.2021

Im März 2021 bot der IASB eine Internetpräsentation zum Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' vom November 2020 an. Das Internetseminar bot einen Überblick über das Diskussionspapier und erläuterte die vorläufigen Sichtweisen des Boards und stellte dabei insbesondere auf Themen ab, die für Anleger und Analysten von Bedeutung sind.

Eine Aufzeichnung der Internetpräsentation (ca. 30 Minuten) ist jetzt verfügbar. Sie kann hier auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

IFRS-Stiftung gibt Arbeitsgruppe für Nachhaltigkeit bekannt

22.03.2021

Um die Konvergenz bei den globalen Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards zu beschleunigen und fachliche Vorarbeiten für einen möglichen internationalen Board für Nachhaltigkeitsberichtserstattungsstandards unter der Leitung der IFRS-Stiftung zu leisten, haben die Treuhänder der IFRS-Stiftung eine Arbeitsgruppe eingerichtet.

Die Arbeitsgruppe soll sich strukturiert mit Initiativen auseinandersetzen, die sich auf die Berichterstattung über den Unternehmenswert konzentrieren, um die Konsolidierung zu erleichtern und die Fragmentierung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verringern. Die Arbeitsgruppe wird von der IFRS-Stiftung geleitet werden und auch der IASB wird daran teilnehmen, da eine Verbindung zur Finanzberichterstattung unabdingbar ist. Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) wird als Beobachter an der Gruppe teilnehmen.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:

  • Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats;
  • die Value Reporting Foundation, die den geplanten Zusammenschluss des internationalen Rats für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und des Rast für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) repräsentiert;
  • der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB); und
  • das Weltwirtschaftsforum.

Während des Prozesses wird die Arbeitsgruppe sich außerdem eng mit der Global Reporting Initiative (GRI) und dem CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) austauschen.

Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe soll im April 2021 stattfinden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 16 in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen

20.03.2021

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen im November 2020 veröffentlichten Entwurf ED/2020/4 'Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)' Stellung genommen.

Die vom IASB vorgeschlagenen Regelungen werden durch das DRSC nicht unterstützt. Stattdessen wird es als sinnvoller erachtet, dieses Thema im Rahmen der ausstehenden Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 zu erörtern.

Sollte aufgrund der unvollständigen Regelungen des Standards und der festgestellten Abweichungen in der Praxis jedoch bereits vor der Überprüfung nach der Einführung eine (ggf. auch nur kurzfristige) Lösungsmöglichkeit durch den IASB vorgesehen werden, so sollte diese deutlich einfacher als die Vorschläge im Entwurf ausfallen.

Als Alternative spricht sich das DRSC in der Stellungnahme für die Abgrenzung des auf den zurückbehaltenen Anteil am Nutzungsrecht entfallenden Gewinns über die erwartete Laufzeit des Leaseback-Vertrags aus.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2021

19.03.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 16. März 2021 per Videokonferenz getagt und drei Themen erörtert. Dabei handelte es sich um eine Analyse der Stellungnahmen zu einer vorläufigen Agendaentscheidung und zwei neue Sachverhalte.

Analyse der Stellungnahmen

IAS 38 — Konfigurations- oder Anpassungskosten in einer Cloud-Computing-Vereinbarung: 

Im Dezember 2020 erörterte das Committee die Bilanzierung der Kosten eines Kunden für die Konfiguration oder Anpassung der Anwendung des Anbieters in einer "Software as a Service"-Vereinbarung (SaaS). Der Stab kam zu dem Schluss, dass in dem beschriebenen Sachverhalt kein immaterieller Vermögenswert angesetzt wird und der Kunde für die Identifizierung von Dienstleistungen und den Zeitpunkt der Erfassung auf die Vorschriften in IFRS 15 zurückgreifen sollte. Die Mitglieder des Committee stimmten der Analyse im Allgemeinen zu, machten jedoch einige Anmerkungen zur Analyse der von einem Drittanbieter erbrachten Dienstleistungen. Das Committee beschloss, die Agendaentscheidung mit einigen Änderungen zu finalisieren, mit denen die vorgebrachten Bedenken adressiert werden.

Neue Sachverhalte

IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen: 

Die Mitglieder des Committee waren allgemein der Meinung, dass nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer nicht Teil der Leasingzahlungen sind und dass und es kaum Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die bilanzielle Behandlung gibt. Sie empfahlen jedoch, dass der Stab die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen abwarten sollte, bevor er zu dem Schluss kommt, dass dieser Sachverhalt nicht wesentlich oder weit verbreitet ist. Das Committee entschied, den Sachverhalt nicht auf die Standardsetzungsagenda zu nehmen und eine entsprechende vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen.

IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden:

Alle Mitglieder des Committee stimmten zu, dass der beschriebene Sachverhalt für sich genommen zu eng begrenzt ist, als dass das Committee ihn sinnvoll behandeln könnte. Das Committee beschloss, für den vorgelegten Sachverhalt kein Standardsetzungsprojekt auf seine Agenda zu nehmen und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, um dies zu erläutern. Das Committee war auch der Meinung, dass die Reklassifizierung von Finanzinstrumenten ein breiteres Thema ist und dass es Abweichungen in der Praxis gibt, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital behandelt werden sollten.

Laufende Arbeiten

Der Stab analysiert derzeit Anfragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Bereitstellung von Finanzierungen für Kreditinstitute im Rahmen des dritten Programms für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank.

TEG-Sitzung am kommenden Dienstag

19.03.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 23. März 2021 per Videokonferenz tagen.

Einziger Tagesordnungspunkt wird die Übernahme von IFRS 17 Versicherungsverträge für die Anwendung in Europa sein.

Die Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

18.03.2021

Der IASB wird am 23. und 24. März 2021 per Videokonferenz tagen und sieben Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Arbeitsprogramm: Dies ist eine regelmäßige Unterrichtung des Boards. Der Stab empfiehlt, die Stellungnahmefrist für den Entwurf Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden aufgrund der anhaltenden Herausforderungen durch die Pandemie und die Menge der zur Stellungnahme herausgegebenen Konsultationsdokumente um 30 Tage zu verlängern. Er empfiehlt auch längere Stellungnahmefristen für zwei Dokumente, die in Kürze veröffentlicht werden sollen — Entwurf zur gezielten Überprüfung von Angaben auf Standardebene statt 180 Tage 270 Tage und Bitte um Informationübermittlung im Zusammenhang mit der Agendakonsultation statt 120 Tage 180 Tage.

Lageberichterstattung: Der Board wird über die Stellungnahmefrist für den anstehenden Entwurf zur Überarbeitung des Leitliniendokuments 1 Lageberichterstattung entscheiden. Der Stab weist darauf hin, dass eine längere Stellungnahmefrist als die üblichen 120 Tage dringend benötigte Überarbeitungen des Leitliniendokuments verzögern könnte und bittet den Board, die Stellungnahmefrist festzulegen.

Bilanzierung nach der Equity-MethodeDer Zweck dieses Papiers ist es, den Board über den aktuellen Stand des Forschungsprojekts zur Equity-Methode zu informieren. Der Stab hat aus verschiedenen Quellen 71 Anwendungsfragen zur Prüfung zusammengestellt. Unter Berücksichtigung des vom Board im Oktober 2020 beschlossenen Projektumfangs beabsichtigt der Stab, nur solche Fragen zu berücksichtigen, die ohne eine grundlegende Überarbeitung von IAS 28 oder Änderung anderer Standards gelöst werden können. Alle Sachverhalte, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden in diesem Projekt nicht berücksichtigt. Der Stab wird auch Sachverhalte ausklammern, die nicht wichtig sind oder keine Auswirkungen auf die konsistente Anwendung von IAS 28 haben.

Wertminderung von Geschäfts- oder FirmenwertenIm März 2020 veröffentlichte der Board das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung. Während der Stellungnahmefrist nahmen die Mitglieder des Boards und der Stab an 94 Treffen mit externen Parteien teil, erhielten Rückmeldungen von den beratenden Gremien des IASB, zeichneten zwei Internetseminare auf, führten Feldarbeit durch und erhielten 193 Stellungnahmen. Der Board wird auf dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier erörtern, erstmal einen allgemeinen Überblick bietet. Der Board wird nicht aufgefordert, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der Stab wird das neueste IFRIC Update vorstellen. Der Board wird nicht aufgefordert, irgendwelche Entscheidungen zu treffen.

Primäre AbschlussbestandteileDer Board wird detailierte Rückmeldungen zu drei Themen diskutieren: Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung - Betriebsgewinn; Umfang der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen; und Kapitalflussrechnung. Der Stab empfiehlt dem Board, mit der Vorschrift fortzufahren, dass alle Unternehmen eine Zwischensumme für das Betriebsergebnis ausweisen müssen. Die operative Kategorie würde volatile und ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen aus der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens beinhalten. Der Stab empfiehlt dem Board, mit dem Vorschlag fortzufahren, Informationen über Kennzahlen, die der Definition der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen entsprechen, in den Abschluss aufzunehmen und mögliche Ansätze zu untersuchen, um den Umfang der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen zu erweitern, um andere Kennzahlen als Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen einzubeziehen. Der Stab empfiehlt dem Board außerdem, mit den begrenzten Vorschlägen des Entwurfs in Bezug auf Kapitalflüsse fortzufahren und keine Ergänzungen zum Umfang der Arbeiten vorzunehmen.

IFRS für KMU: Der Stab empfiehlt dem Board, das Projekt aus dem Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu überführen und dabei die Angleichung an die IFRS als Ausgangspunkt zu betrachten und die Prinzipien der Relevanz für KMU, der Einfachheit und der getreuen Darstellung bei der Entscheidung, ob und wie diese Angleichung erfolgen soll, anzuwenden. Der nächste Schritt sollte ein Entwurf sein.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Bericht von der Februarsitzung der SME Implementation Group

18.03.2021

Der IASB hat einen Bericht von der Sitzung der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) freigegeben, die am 4. und 5. Februar 2021 per Videokonferenz stattfand.

Die SMEIG hat die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung erörtert, die im Januar 2020 im Rahmen der zweiten Überprüfung des IFRS für KMU veröffentlicht wurde. Die folgenden Themen wurden besprochen:

  • Angleichungsansatz und -prinzipien
  • Wann eine Angleichung in Betracht zu ziehen ist
  • Angleichung an das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung 2018
  • Angleichung an IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Angleichung an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Angleichung an IFRS 10 Konzernabschlüsse
  • Angleichung an IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
  • Angleichung an IFRS 9 Finanzinstrumente
  • Angleichung an IFRS 16 Leasingverhältnisse
  • Angleichung an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Einführung der prinzipienbasierten Rechnungslegung in Korea

17.03.2021

Im Jahr 2011 wechselte Korea von der regelbasierten Rechnungslegung zu den IFRS und ihrem prinzipienbasierten Ansatz und sah sich unerwarteten Herausforderungen gegenüber. Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat nun eine englischsprachige Zusammenfassung der 2020 erschienenen Publikation 'Principles-based Accounting: We must strike flint to start fire' veröffentlicht.

Die Zusammenfassung bietet einen Überblick über die im Buch angesprochenen Kernpunkte, einschließlich des Verständnisses der prinzipienbasierten Rechnungslegung in Korea, Koreas Erfahrungen mit der Umsetzung der IFRS und die aufgeworfenen Probleme sowie die Bemühungen zur Überwindung verschiedener Herausforderungen mit einigen weiteren Alternativen, die von dem Forschungsteam vorgeschlagen wurden, das eingerichtet wurde, um die Ursachen der Probleme zu ermitteln und Lösungen vorzuschlagen.

Die Zusammenfassung steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung (114 Seiten).

Mitschnitte von den jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

17.03.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. März 2021 per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Während seiner 99. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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