2021

IASB wird eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorschlagen

22.06.2021

Bei seiner Sitzung heute vormittag hat der IASB eine mögliche eng umrissene Änderung an IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert, die vom Stab vorgestellt wurde. Der Stab hat einen optionalen Klassifizierungsüberlagerungsansatz entwickelt, der einmalige Klassifizierungsunterschiede adressieren würde, die in den Vergleichsinformationen auftreten können, die Versicherer bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ausweisen werden.

Dieser optionale Klassifizierungsüberlagerungsansatz würde:

  • auf finanzielle Vermögenswerte angewendet werden, die mit Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen verbunden sind und auf die IFRS 9 in der/den Vergleichsperiode(n) nicht angewendet wurde;
  • einem Unternehmen erlauben, diese finanziellen Vermögenswerte in der/den Vergleichsperiode(n) auf eine Art und Weise zu klassifizieren, die mit der Art und Weise übereinstimmt, wie das Unternehmen erwartet, dass diese Vermögenswerte bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 klassifiziert werden;
  • für Vergleichsperioden angewendet werden, die für IFRS 17 angepasst wurden (d. h. vom Übergangszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17); und
  • auf Grundlage einzelner Instrumente angewendet werden.

In der Diskussion unterstützten alle Boardmitglieder, die sich zu Wort meldeten, die Änderung. Bei der Abstimmung erklärten 13 Boardmitglieder, dass sie davon überzeugt sind, dass der Board die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat und mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf beginnen sollte; 12 Boardmitglieder stimmten der Setzung einer 60-tägigen Stellungnahmefrist für den Entwurf zu; und kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen.

Der Stab erwartet, den Entwurf bis Ende Juli veröffentlichen zu können, und strebt die Veröffentlichung einer endgültigen Änderung zum Ende des Jahres an.

Eine detaillierte Zusammenfassung der Diskussionen finden Sie in unserer Übersetzung der Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung.

Deutsch-französische Veranstaltung zur vorgeschlagenen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

22.06.2021

Am 1. Juli 2021 bieten das Deutschen Aktieninstitut e.V. und dessen französischer Partnerorganisation AFEP eine englischsprachige Online-Veranstaltung zur vorgeschlagenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an.

Mitveranstalter ist das DRSC, das durch den Verwaltungsratsvorsitzenden des DRSC, Dr. Nicolas Peter, als Hauptredner und den DRSC-Präsidenten Georg Lanfermann als Moderator der Podiumsdiskussion vertreten sein wird.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Informationen zur Arbeitsgruppe für fachliche Vorarbeiten

21.06.2021

Die IFRS-Stiftung hat auf ihrer Internetseite eine neue Unterseite eingerichtet, die Informationen zu und Zusammenfassungen von den Sitzungen der sogenannten Technical Readiness Working Group (TRWG) enthält, die eingerichtet wurde, um dem künftigen ISSB einen ansatzlosen Start zu ermöglichen.

Die TRWG wird von der IFRS-Stiftung geleitet (Vorsitz: Michel Madelain) und umfasst Vertreter aus dem CDSB, der TCFD-Arbeitsgruppe des FSR, dem IASB, der VRF und dem Weltwirtschaftsforum. IOSCO und IPSASB nehmen als Beobachter an den Sitzungen teil, die der Überprüfung der fachlicher Erwägungen und entsprechenden Vorschläge gelten. Darüber hinaus arbeitet die TRWG mit GRI und CDP in fachlichen Fragen zusammen.

Die TRWG hält drei Arten von Sitzungen ab: strategische Sitzungen, Sitzungen zu operativen und fachlichen Fragen sowie Sitzungen auf Arbeitsebene. Die Sitzungszusammenfassungen der strategischen Sitzungen vom 5. Mai 2021, 17. Mai 2021 und 9. Juni 2021 stehen auf der neuen Unterseite bereits zur Verfügung.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der TRWG-Seite auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

21.06.2021

Der IASB wird am 22. und 23. Juni 2021 per Videokonferenz tagen und sechs Themen erörtern. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs. Dies ist die letzte Sitzung unter dem Vorsitz von Hans Hoogervorst.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab wird einen Bericht über die gegenwärtigen Aktivitäten des Boards geben. Der Board hat die folgenden Änderungen abgeschlossen: Definition von rechnungslegungsbezogene Schätzungen (IAS 8); Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2); auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (IFRS 16); und latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (IAS 12).

Bei zukünftigen Sitzungen soll der Board gefragt werden, ob er Projekte zum Zusammenwirken von IFRS 10 und IFRS 16 (Veräußerung eines Tochterunternehmens mit einem Leaseback) und zu zusätzlichen Leitlinien in IFRS-Leitliniendokument 2 in Bezug auf Informationen über mögliche künftige Ereignisse, die sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ausgewirkt haben und deren Ausgang ungewiss ist, ähnlich den Vorschlägen im Entwurf zur Lageberichterstattung aufnehmen möchte.

Sechs Projekte des Boards befinden sich derzeit in der Konsultationsphase, und in den nächsten sechs Monaten sollen ein Entwurf zu Angaben durch Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht und eine Bitte um Informationsübermittlung zu den Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 veröffentlicht werden.

Versicherungsverträge — Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Im Mai erörterte der Board eine Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen, die zu Beginn der Vergleichsperiode bei der Umstellung auf IFRS 17 entstehen könnte, wenn finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden. Der Stab empfiehlt dem Board, eine eng umrissene Änderung an IFRS 17 vorzuschlagen, die es einem Unternehmen erlaubt, in der/den Vergleichsperiode(n), die bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9 dargestellt wird/werden, einen Klassifizierungsüberlagerungsansatz anzuwenden. Der Stab strebt eine 60-tägige Stellungnahmefrist für den Entwurf an (die Treuhänder haben dem letzte Woche zugestimmt).

Equity-Methode — Identifizierung der Prinzipien in IAS 28:  Der Stab hat identifiziert, was seiner Meinung nach die Prinzipien in IAS 28 sind und welche Prinzipien seiner Meinung nach fehlen. Er beabsichtigt, die Analyse zu nutzen, um Anwendungsfragen zu adressieren. Es ist nicht beabsichtigt, die Prinzipien in IAS 28 zu integrieren.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board wird seine Diskussion über Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortsetzen - mit dem Schwerpunkt in diesem Monat auf der Zielsetzung und dem Umfang des Projekts, deren Bestätigung der Stab empfiehlt.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Stab empfiehlt dem Board, vorzuschreiben, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl der Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl entspricht, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften in Bezug auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen aufgenommen werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden, in den Anwendungsbereich von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen. Der Stab empfiehlt dem Board, die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften bezüglich von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf Kennzahlen, die auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung, der Bilanz oder auf Verhältniszahlen basieren, nicht in Erwägung zu ziehen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Der Board wird gefragt werden, ob Mitglieder Einwände gegen die Veröffentlichung von zwei Agendaentscheidungen haben: Kosten, die für den Verkauf von Vorräten erforderlich sind (IAS 2) und Aufstellung eines Abschlusses, wenn ein Unternehmen nicht länger als fortgeführtes Unternehmen anzusehen ist (IAS 10).

Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette

Der Stab empfiehlt dem Board, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt zu Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten aufzunehmen, um IAS 7 um qualitative und quantitative Angabevorschriften zu ergänzen und Hinweise auf bestehende Angabevorschriften in IFRS 7 zu geben. Die Vorschriften würden die Art der Vereinbarungen im Anwendungsbereich erläutern und keine spezifischen Definitionen enthalten.

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig (IAS 1)

Der Stab empfiehlt dem Board, IAS 1 dahingehend zu ändern, dass, wenn das Recht auf einen Erfüllungsaufschub von mindestens zwölf Monaten von der Erfüllung von Bedingungen nach dem Berichtszeitraum abhängt, diese Bedingungen keinen Einfluss darauf haben, ob das Recht auf einen Erfüllungsaufschub am Ende des Berichtszeitraums (dem Abschlussstichtag) für die Zwecke der Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig besteht. Es ergäben sich zusätzliche Angabevorschriften, und "langfristige, an Bedingungen geknüpfte Schulden" müssten in den primären Abschlussbestandteilen gesondert ausgewiesen werden. Wenn der Board beschließt, IAS 1 wie empfohlen zu ändern, empfiehlt der Stab außerdem, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen aus dem Jahr 2020 um ein Jahr zu verschieben.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Studie zu ESG-Herausforderungen für Großunternehmen in Deutschland

18.06.2021

Am 17. Juni 2021 wurden die Ergebnisse eines Studienprojektes zu ESG-Herausforderungen für Großunternehmen in Deutschland der Öffentlichkeit in Berlin vorgestellt. Das Projekt wurde vom DRSC unterstützt.

Als wesentliche Ergebnisse hat das Projekt folgende Ergebnisse hervorgebracht:

  • Es gibt eine positive Grundhaltung sowohl bei kapitalmarktorientierten als auch bei  nich -kapitalmarktorientierten Unternehmen hinsichtlich einer aussagekräftigeren und vergleichbareren Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Es gibt starke Unterstützung bei den befragten kapitalmarktorientierten Unternehmen hinsichtlich internationaler Orientierung zukünftiger europäischer Berichtsstandards.
  • Die Handbarkeit und Effektivität von Berichtsanforderungen sind wichtig; gegenwärtige Anforderungen der EU-Taxonomie sind komplex und niedrige erwartete Taxonomiequoten sind noch steigerungsfähig, aber deuten insgesamt auf notwendige kurzfristige Verbesserungen der Ausführungsregelungen und darüber hinaus auch auf konzeptionelle Defizite hin.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bankenverbands. Auch das DRSC hat eine Presseerklärung mit weiterführenden Informationen veröffentlicht.

15. Berliner Bilanz Forum zum Thema CSRD - Aufzeichnung abrufbar

18.06.2021

Der Bundesverband der Deutschen Industrie und das DRSC haben am 15. Juni 2021 gemeinsam zum 15. Berliner Bilanz Forum eingeladen.

Gemeinsam mit Experten aus Verwaltung, Wirtschaft, Beratung, Rechtsprechung und Wissenschaft wurde sich über erste Positionierungen zu den Vorschlägen in Bezug auf die Berichterstattung nach der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ausgetauscht.

Die Aufzeichnung der zweistündigen Veranstaltung ist auf YouTube abrufbar.

Fragebogen des DRSC zur Agendakonsultation

17.06.2021

Im März 2021 hat der IASB eine dritte öffentliche Konsultation angestoßen, mit der öffentliche Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. Um in seiner Stellungnahme zur Konsultation ein möglichst breites Meinungsspektrum deutscher Ersteller, Prüfer und Adressaten abbilden zu können, hat das DRSC einen Fragebogen erarbeitet.

Der Fragebogen ist an die Fragen des IASB angelehnt, und seine Beantwortungbeansprucht technisch nur wenige Minuten. Als Hilfestellung hat das DRSC auch ein Begleitdokument in deutscher Sprache verfasst, in dem das Konsultationsdokument zusammengefasst wird. Um die Beantwortung des Fragebogens wird bis zum 15. August 2021 gebeten.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses des DRSC

17.06.2021

Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC wird am 5. Juli 2021 per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzungen steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 22. Sitzung wird der Gemeinsame Fachausschuss den IASB-Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung erörtern.

Die genaue Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG beginnt öffentliche Konsultation zu den Schritten des Konsultationsprozesses für die EU-Standardsetzung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

16.06.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'EFRAG Due Process Procedures on EU Sustainability Reporting Standard-Setting' veröffentlicht. Das Konsultationspapier enthält die Verfahrensschritte, die EFRAG in der Rolle als fachlicher Berater der Europäischen Kommission bei der Erarbeitung der im Entwurf der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgesehenen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu befolgen gedenkt.

Stellungnahmen zum Konsultationspapier werden bis zum 15. September 2021 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB kündigt zweite Internetpräsentation zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle an

16.06.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein zweites Internetseminar zu seinem Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' angekündigt. In dem Internetseminar werden die Rückmeldungen aus den Einbindungsaktivitäten vorgestellt und häufig gestellte Fragen der Interessengruppen behandelt. Es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Das Internetseminar findet am 30. Juni 2021 statt. Um Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wird das Seminar zweimal angeboten:

  • 9:00h-9:45h britischer Zeit
  • 16:30h-17:15h britischer Zeit

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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