2021

Auswirkungsanalyse: EFRAG bittet Ersteller von Abschlüssen von preisregulierten Unternehmen um Teilnahme an einer Auswirkungsanalyse

11.06.2021

EFRAG bittet Ersteller von Abschlüssen von preisregulierten Unternehmen um Teilnahme an einer Auswirkungsanalyse des vorgeschlagenen Standardentwurfs "Regulatory Assets and Regulatory Liabilities" des IASB, der im Januar 2021 veröffentlicht wurde. Die Ersteller werden gebeten, bis zum 30. Juli 2021 eine Online-Umfrage auszufüllen.

Im Anschluss an die Veröffentlichung des IASB Standardentwurfs "Regulatory Assets and Regulatory Liabilities" im Januar 2021 bittet die EFRAG die Ersteller von Abschlüssen preisregulierter Unternehmen um Beiträge im Rahmen einer Auswirkungsanalyse, die auf einer im Januar 2021 abgeschlossenen frühzeitigen Auswirkungsanalyse aufbaut (siehe Erstellerbericht).

Das Feedback der Ersteller zur Auswirkungsanalyse kann durch die Beantwortung einer Online-Umfrage gegeben werden, die hier aufgerufen werden kann oder unter RRA@efrag.org kontaktiert werden kann. Das Ausfüllen der Umfrage sollte etwa 30 -45 Minuten dauern. Falls erforderlich, werden Folgebefragungen durchgeführt. Die Rückmeldungen zu diesem Fragebogen werden in die Kosten-Nutzen-Bewertung der Vorschläge des IASB in der abschließenden Stellungnahme der EFRAG einfließen.

Eine PDF-Version des vollständigen Fragebogens finden Sie hier. Die Beantwortung der Online-Version des Fragebogens wird dringend empfohlen.

Für einen schnellen Überblick über den vorgeschlagenen Standard im ED verweisen wir auf die folgende Präsentation.

Auswirkungsanalyse: EFRAG erbittet Teilnahme von Anwendern, die Abschlüsse von preisregulierten Unternehmen analysieren

11.06.2021

EFRAG bittet Anwender, die die Abschlüsse von preisregulierten Unternehmen analysieren, sich an einer Auswirkungsanalyse des IASB "Exposure Draft Regulatory Assets and Regulatory Liabilities", zu beteiligen. Die Anwender werden gebeten, bis zum 30. Juli 2021 eine Online-Umfrage auszufüllen.

Die Meinungen der Nutzer werden sowohl von Sell-Side- als auch Buy-Side-Analysten, Portfoliomanagern, die Aktien und Anleihen abdecken, sowie von Analysten der Ratingagenturen eingeholt.

Das Feedback der Nutzer zur Auswirkungsanalyse kann durch die Beantwortung einer Online-Umfrage erfolgen, die hier aufgerufen werden kann, oder bei Bedarf durch Kontaktaufnahme unter RRA@efrag.org.

Das Ausfüllen der Umfrage sollte etwa 15-20 Minuten dauern. Bei Bedarf werden Folgebefragungen durchgeführt. Die Rückmeldungen zu diesem Fragebogen werden in die Kosten-Nutzen-Bewertung der IASB-Vorschläge in der abschließenden Stellungnahme der EFRAG einfließen.

Eine PDF-Version des vollständigen Fragebogens finden Sie hier. Die Beantwortung der Online-Version des Fragebogens wird dringend empfohlen.

Für einen schnellen Überblick über den vorgeschlagenen Standard im ED verweisen wir auf die folgende Präsentation.

Terminankündigung: Gemeinsames Webinar von EFRAG und IASB: Zielgerichtete Offenlegung: Wie würde das in der Praxis funktionieren?

11.06.2021

EFRAG und die IFRS Stiftung laden für Mittwoch, den 30. Juni 2021, von 10:00 bis 12:30 Uhr MEZ zu einem gemeinsamen Outreach-Event ein, um die Ansichten der europäischen Stakeholder zum Standardentwurf des IASB "Disclosure Requirements in IFRS Standards - A Pilot Approach" zu erörtern. Registrierungen sind ab sofort möglich.

Der IASB ED schlägt einen neuen Ansatz zur Entwicklung von Offenlegungsanforderungen in IFRS Standards und neue Offenlegungsanforderungen für die Standards zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 13) und zu Leistungen an Arbeitnehmer (IAS 19) vor. Diese Vorschläge würden Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Einschätzungen zu verbessern und Boilerplate-Informationen zu reduzieren, wodurch Investoren nützlichere Informationen erhielten.

Die gemeinsame Veranstaltung wird sich auf die Ansichten der europäischen Stakeholder zu den Vorschlägen des IASB und damit verbundene praktische Fragen konzentrieren.

Die Veranstaltung wird ein öffentliches Online-Webinar mit Francoise Flores (Mitglied des IASB) und Chiara del Prete (Vorsitzende von EFRAG TEG) sein.

Darüber hinaus wird es eine Podiumsdiskussion zu den vorgeschlagenen internen Leitlinien sowie zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 geben, mit einer Reihe von Experten zu den verschiedenen Themen von EFRAG TEG und den TEG-Arbeitsgruppen, moderiert von Michael Fechner (EFRAG-Vorstand, Daimler AG). Eine Teilnahme des Publikums wird durch Fragen und Q&A-Sessions möglich sein.

Die Veranstaltungsankündigung erhalten Sie hier. Registrierungen sind ab jetzt möglich. Ein detailliertes Programm für die Veranstaltung finden Sie hier.

Nachtrag: Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier, ein zusammenfassender Bericht ist hier verfügbar.

Tagesordnung für die Webcast-Sitzung von EFRAG-TEG

11.06.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 17. Juni 2021 ein Webcast-Meeting abhalten. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Schwerpunkt der Sitzung wird der Standardentwurf zu Änderungen an IAS 12 zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern aus einer einzelnen Transaktion sein.

Des Weiteren stehen Änderungen an IAS 1 zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, das EFRAG Forschungsprojekt zur besseren Information über immaterielle Vermögenswerte sowie der PIR von IFRS 9 auf der Agenda.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Webcast-Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

10.06.2021

Die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) wird am 16. Juni als Videokonferenz stattfinden.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Mittwoch, 16 Juni 2021 (12:30–13:15)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 2. März 2021
  • Überwachung der Einhaltung des Konsultationsprozesses durch den Board:
    • Fachliche Aktivitäten
    • Erstanwednung von IFRS 17 und IFRS 9
    • Beratungsgruppen — Update
  • DPOC Angelegenheiten
    • Korrespondenz 
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Offizieller Zusammenschluss von IIRC und SASB

10.06.2021

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und der Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) haben offiziell ihren Zusammenschluss zur Value Reporting Foundation (VRF) bekannt gegeben.

Die VRF unterstützt die Entscheidungsfindung von Unternehmen und Investoren mit drei wichtigen Ressourcen:

  • Prinzipien für integriertes Denken,
  • Rahmenkonzept für integrierte Berichterstattung, und
  • SASB-Standards.

Diese Werkzeuge sollen es Organisationen ermöglichen, von der allgemeinen Unterstützung zum Handeln überzugehen. Durch die engere Verzahnung des Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung und der SASB-Standards wird die VRF es Unternehmen erleichtern, ihre langfristige Strategie zu kommunizieren und Investoren und anderen Kapitalgebern einen umfassenderen Einblick in die Unternehmensleistung zu geben.

Die VRF setzt sich auch für ein zusammenhängendes globales System der Unternehmensberichterstattung ein, indem sie eng mit der IFRS-Stiftung und anderen führenden Rahmenkonzeptanbietern und Standardsetzern auf der ganzen Welt zusammenarbeitet.

Die neue Internetseite der VRF bietet weiterführende Informationen und eine Liste mit Stellungnahmen von Wirtschaftsführern weltweit.

Tagesordnung für die Sitzung von CFSS

10.06.2021

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 16. Juni 2021 per Videokonferenz tagen.

Am meisten Zeit soll bei den Sitzung den Themen Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle und preisregulierte Geschäftsvorfälle gewidmet werden.

Die Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung (9:25h-15:45h) finden Sie hier. Anmeldeinformationen sind hier verfügbar.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai 2021

09.06.2021

Der IASB hat am 24., 26. und 27. Mai 2021 per Videokonferenz getagt und acht Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Erstmalige Anwendung von IFRS 17 - Darstellung von Vergleichsinformationen: Wie berichtet hatte der Stab vor der Sitzung das ursprüngliche Papier durch ein überarbeitetes Papier ersetzt, das eine neue Analyse und Empfehlung enthielt. Der Board erörterte das überarbeitete Papier zur Darstellung von Vergleichsinformationen bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9. Versicherer haben Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen geäußert, die sich aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben könnte. Der Stab ist der Meinung, dass der Board in Erwägung ziehen könnte, eine spezifische Vorschrift für den Übergang zu IFRS 17 hinzuzufügen, um es den Versicherern zu ermöglichen, Vergleichsinformationen auf einer Grundlage darzustellen, die mit der künftigen Anwendung von IFRS 9 übereinstimmt, ohne die Übergangsvorschriften in IFRS 9 unnötig zu stören. Obwohl keine Entscheidungen getroffen wurden, sprachen sich viele Boardmitglieder für eine eng umrissene Änderung aus, um diese Frage zu adressieren.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board hat seine Erörterung der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortgesetzt Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse, die Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und die Frage, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll. Als nächste Schritte wird der Board zunächst das Ziel und den Umfang des Projekts überdenken, um festzustellen, ob alle im Diskussionspapier behandelten Themen als ein Projekt beibehalten werden sollten. Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs, den Überlegungen zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten Priorität einzuräumen, da dies Auswirkungen auf andere Entscheidungen haben kann.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board entschied, dass den Unternehmen vorgeschrieben wird, ihre Forderungen, bei denen es sich um Finanzinstrumente handelt, in einer Weise zu kategorisieren, die die Unterschiede in ihrer Art und Priorität widerspiegelt, und zumindest zwischen besicherten und unbesicherten Finanzinstrumenten, vertraglich nachgeordneten und nicht nachgeordneten Finanzinstrumenten und solchen, die vom Mutterunternehmen und solchen, die von Tochterunternehmen ausgegeben/vergeben wurden, zu unterscheiden. Darüber hinaus sollen Informationen über die Risiken und Renditen bestimmter Instrumente im Falle der Liquidation des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, den Vorschlag zur Einführung getrennter Investitions- und Finanzierungskategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung beizubehalten. Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs nicht, dass alle Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeiten, die aus Transaktionen resultieren, die lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten, sowie Zinserträge und -aufwendungen aus anderen Verbindlichkeiten in die Kategorie "Finanzierung" der Gewinn- und Verlustrechnung einzustufen sind. Er beauftragte den Stab, weitere Optionen zu prüfen. Der Board entschied auch, weder die vorgeschlagene Ergänzung der Definition von Finanzierungstätigkeiten in IAS 7 noch die vorgeschlagene Definition von Verbindlichkeiten (im neuen Standard) vorzunehmen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab gab dem Board einen Überblick über die Herausforderungen, die während der Einbindungsaktivitäten identifiziert und während der Sitzung im April 2021 erörtert wurden und die für die Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells der dynamischen Unternehmensleitung entscheidend sind, sowie einen Vorschlag für die nächsten Schritte und den vorläufigen Zeitplan zur Bewältigung jeder der identifizierten Herausforderungen. Es ist vorgeschlagen, dass der Board im 1. Halbjahr 2022 über die Projektrichtung entscheidet. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Kein Boardmitglied erhob Einwände gegen die Veröffentlichung zweier Agendaentscheidungen: IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden und IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen.

IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

Der Board hat sich mit den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion befasst, in dem eine Änderung von IFRS 16 vorgeschlagen wird. Der Board hat 87 Stellungnahmen erhalten. Während einige wenige Stellungnehmende der vorgeschlagenen Änderung zustimmten, waren die meisten Stellungnehmenden nicht mit den Vorschlägen einverstanden oder äußerten Bedenken zu bestimmten Aspekten. Dennoch stimmten die meisten Stellungnehmenden darin überein, dass es notwendig ist, IFRS 16 zu ändern und die Vorschriften für die Bewertung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verbessern. Viele Stellungnehmende schlugen mögliche Lösungsansätze vor, einschließlich alternativer Lösungen für die Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen. Der Stab plant, in einer der nächsten Sitzungen des Boards ein Papier vorzulegen, in dem die Rückmeldungen analysiert und Empfehlungen zur Ausrichtung des Projekts gegeben werden. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

IFRIC Update vom April 2021

Der Stab hat dem Board das IFRIC Update vom April 2021 vorgestellt. Kein Boardmitglied hatte Fragen oder Anmerkungen. 

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entschied, dass die Änderungen, die sich auf die Angabevorschriften in IAS 1 auswirken, wonach ein Unternehmen seine wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstatt seiner bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat, in den Entwurf aufgenommen werden sollen. Ebenso solle eine Beschreibung der aus der IBOR-Reform resultierenden Änderungen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens in den Entwurf aufgenommen werden.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board entschied, den Status von Abschnitt 2 des IFRS für KMU unverändert zu lassen, ihn jedoch an das Rahmenkonzept 2018 anzupassen. Der Board wird prüfen, ob es potenzielle Inkonsistenzen zwischen einem überarbeiteten Abschnitt 2 und einem anderen Abschnitt des IFRS für KMU gibt. Der Board entschied auch die Beibehaltung des Konzepts der "unangemessenen Kosten oder Mühen", aber er räumte ein, dass in diesem Bereich weitere Arbeiten erforderlich sind. In Bezug auf IFRS 9 entschied der Board, eine Änderung des IFRS für KMU vorzuschlagen, um die Liste der Beispiele in Abschnitt 11 um ein Prinzip zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer vertraglichen Cashflow-Eigenschaften zu ergänzen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

09.06.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 21. Mai 2021 per Videokonferenz getagt. Zu der Sitzung wurde jetzt ein Ergebnisbericht veröffentlicht.

Während seiner 102. Sitzung hat der Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • DP/2020/2 Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • ED/2021/4 Mangel an Umtauschbarkeit
  • ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden
  • ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz

Den Bericht von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

IDW reicht Stellungnahme zur CSRD beim BMJV ein

09.06.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingereicht.

In der Stellungnahme, die entsprechend auch bei der Europäischen Kommission eingereicht werden wird, geht das IDW auf folgende Punkte ein:

  • Zeitplan
  • Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs
  • Aufnahme in den Lagebericht
  • Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Inhalte
  • Digitale Auszeichnung
  • Inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Enforcement
  • Einbettung in die Corporate Governance der Unternehmen

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.