2021

IIRC veröffentlicht überarbeitetes Rahmenkonzept

19.01.2021

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) eine Überarbeitung seines ursprünglich 2013 herausgegeben Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung veröffentlicht, um eine entscheidungsnützlichere Berichterstattung zu ermöglichen.

Der IIRC hat den Überarbeitungsprozess im Februar 2020 angestoßen und in dem Zusammenhang drei Schlüsselthemen für die Überarbeitung identifiziert: a) das Geschäftsmodell, b) die Verantwortung für einen integrierten Bericht und c) das Aufzeigen eines Weges vorwärts. Das dritte Thema stand nicht in direktem Zusammenhang mit der Überarbeitung, sondern galt Fragen, die die Zukunft der Unternehmensberichterstattung prägen werden, einschließlich ausgeweiteter Güteaussagen und der Rolle von Technologie. Die Rückmeldungen zu diesem Thema sollen in die längerfristige Strategie des IIRC einfließen.

Die heute veröffentlichten Überarbeitungen konzentrieren sich auf eine Vereinfachung der geforderten Verantwortungserklärung für den integrierten Bericht, einen verbesserten Einblick in die Qualität und Integrität des zugrundeliegenden Berichtsprozesses, eine klarere Unterscheidung zwischen Ergebnissen und Resultaten sowie eine stärkere Betonung der ausgewogenen Berichterstattung von Ergebnissen und Werterhaltungs- und Erosionsszenarien. In der Pressemitteilung heißt es:

Da die Widerstandsfähigkeit von Unternehmen im Zuge der globalen Pandemie, des Klimawandels und der wachsenden Ungleichheit auf eine harte Probe gestellt wird, ist eine wirksame integrierte Denkweise und Berichterstattung wichtiger denn je. Wir glauben, dass diese Überarbeitungen Unternehmen dabei helfen können, eine robustere und ausgewogenere Berichterstattung zu liefern. Die Überarbeitungen stehen auch im Einklang mit unseren Bemühungen, ein globales, umfassendes System der Unternehmensberichterstattung zu entwickeln.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung:

Darüber hinaus hat der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) eine Änderungsfassung erarbeitet, in der alle Änderungen gegenüber dem Rahmenkonzept von 2013 hervorgehoben sind. Zugang zur Änderungsfassung auf der Internetseite des IRC haben Sie hier.

IASB kündigt Internetpräsentation zum Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle an

18.01.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30. November 2020 das Diskussionspapier DP/2020/2 'Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle' veröffentlicht. Der IASB hat nun ein Internetseminar angekündigt, das einen Überblick über das Diskussionspapier bieten, die vorläufigen Sichtweisen des Boards erläutern und den Zuschauern die Möglichkeit geben wird, Fragen zu stellen.

Das Internetseminar findet am 27. Januar 2021 statt. Um Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen entgegenzukommen, wird das Seminar zweimal angeboten:

  • 9:00h-10:00h britischer Zeit
  • 15:00h-16:00h britischer Zeit

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Konsultationsdokumente des IPSASB zu Leasingverhältnissen

18.01.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf zu Leasingverhältnissen und eine Bitte um Informationsübermittlung zu Konzessionsleasing und anderen leasingähnlichen Vereinbarungen veröffentlicht.

Im Entwurf 75 Leasingverhältnisse wird für die Leasingbilanzierung im öffentlichen Sektor ein Modell vorgeschlagen, das an IFRS 16 Leasingverhältnisse angeglichen ist. Für Leasingnehmer schlägt der Entwurf ein Nutzungsrechtsmodell vor, das das Modell der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Erträge in IPSAS 13 Leasingverhältnisse ersetzen soll. Für Leasinggeber schlägt der Entwurf vor, das Modell der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen in IPSAS 13 im Wesentlichen fortzuführen.

Die zusammen mit dem Entwurf veröffentlichte Bitte um Informationsübermittlung wird dem IPSASB weitere Informationen zu Fragen liefern, die bei der Bilanzierung von Konzessionsleasingverhältnissen und anderen leasingähnlichen Vereinbarungen, die im öffentlichen Sektor recht häufig vorkommen, berücksichtigt werden müssen.

Stellungnahmen zu beiden Dokumenten werden bis zum 17. Mai 2021 erbeten.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Januar 2021

15.01.2021

Der IASB wird am 26. Januar 2021 per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IASB wird folgende Themen erörtern:

  • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Primäre Abschlussbestandteile

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung von TEG

15.01.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 19. Januar 2020 eine Sitzung per Videokonferenz abhalten.

Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Sie finden diese und die Papiere für die Sitzung hier. Anmeldeinformationen für die Sitzung sind hier verfügbar.

Gemeinsamer Fachausschuss des DRSC wird Beratungen zur CSR-Studie abschließen

15.01.2021

Im Mai 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt.

Die Beauftragung umfasste die Auswertung einer repräsentativen Erhebung über die offengelegten nichtfinanziellen Informationen der berichtspflichtigen Unternehmen für die Geschäftsjahre 2017-2019, eine Befragung von Erstellern, Prüfern und Adressaten von nichtfinanziellen Informationen zu möglicherweise erforderlichen Änderungen sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für als geeignet angesehene Maßnahmen zur Lösung erkannter Herausforderungen. Erörtert wurden die jeweiligen Ergebnisse vom Gemeinsamen Fachausschuss des DRSC in insgesamt 11 Sitzungen ab August 2020. Die abschließende Sitzung wird am 20. Januar 2021 stattfinden, allerdings nicht öffentlich. Im Anschluss soll der Bericht dem BMJV überreicht und auch allgemein veröffentlicht werden — vermutlich noch im ersten Quartal 2021.

Deloitte schaltet überarbeite IFRS e-Learning-Seite frei

15.01.2021

Wir freuen uns, eine umfassende Neugestaltung unserer IFRS e-Learning-Plattform bekannt zu geben. Die Seite ermöglicht es externen Nutzern, über 40 der IFRS e-Learnings von Deloitte kostenlos zu absolvieren, und wurde in den letzten Jahren über 6 Millionen Mal genutzt.

Deloitte hat seine hochwertigen e-Learning-Module entwickelt, um den Anwendern zu helfen, ihr Wissen und ihre Kenntnisse über die grundlegenden Prinzipien und Konzepte der IFRS und IAS aufzubauen und zu vertiefen. Unser e-Learning zu IFRS zählt seit der ersten Auflage 2004 zu den führenden Weiterbildungsquellen zu IFRS; eine Reihe von Unternehmen, Berufsverbänden und Bildungsorganisationen verwenden das Deloitte e-Learning als Hauptwerkzeug der Aus- und Weiterbildung in Bezug auf IFRS.

Bitte klicken Sie hier, um auf unsere neu gestaltete und erweiterte e-Learning-Plattform zuzugreifen. Natürlich können Sie auch weiterhin über unsere IAS Plus e-Learning-Seite auf die einzelnen Module zugreifen.

IDW-Stellungnahme zur IVSC-Agendakonsultation

15.01.2021

Ende 2020 hat der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) eine öffentliche Konsultation angestoßen, um Rückmeldungen zu den Themen einzuholen, die der IVSC als Teil seiner laufenden Agenda adressieren sollte, und zu weiteren Themen, die nach Meinung der Anwender Prioritäten sein oder der Agenda hinzugefügt werden sollten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu ausgewählten Fragen der Konsultation Stellung genommen.

In seinen Antworten auf die Konsultation bezieht das IDW vor allem zu ESG-Aspekten Stellung und legt dar, dass ESG-Faktoren als wesentliche Werttreiber nicht losgelöst vom Unternehmenswert zu bewerten, sondern als integraler Bestandteil bei der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen sind.

Zum ausgefüllten Konsultationsformular gelangen Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Deutschsprachige EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu möglichen europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung

14.01.2021

Wie bereits berichtet bietet EFRAG eine Reihe von internetbasierten Einbindungsveranstaltungen an, mit denen die Sichtweisen der Interessengruppen aus verschiedenen Rechtskreisen zu den vorläufigen Vorschlägen in Bezug auf mögliche europaspezifische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung eruiert werden sollen. Eine deutschsprachige Veranstaltung wird am 18. Januar 2021 angeboten.

Das heute veröffentlichte Programm für die Veranstaltung bietet wenig konkrete Informationen, listet aber die Moderatoren und Podiumsteilnehmer auf — unter ihnen der kommende Präsident des DRSC Georg Lanfermann.

Bereits am 11. Januar 2021 wurde ein Papier veröffentlicht, das als Diskussionsgrundlage für die verschiedenen Veranstaltungen der Reihe dienen soll. Das Papier entspricht in seinen wesentlichen Punkten einem Bericht des Präsidenten des französischen Standardsetzers Autorité des Normes Comptables (ANC) im Auftrag des französischen Finanzministeriums aus dem Jahr 2019, in dem analysiert wurde, wie die Entwicklung der extrafinanziellen Berichterstattung von Unternehmen konsolidiert werden kann, so dass sie langfristig allmählich einen Status erhält, der mit dem der Finanzinformationen vergleichbar ist. Der Präsident des ANC ist auch Vorsitzender der EFRAG-Arbeitsgruppe zu möglichen EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

TEG-Mitglied gesucht

14.01.2021

Anfang Januar hat der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die Ernennung von zwei neuen Mitgliedern des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) bekanntgegeben und gleichzeitig erklärt, dass noch ein weiterer Sitzu vakant sein, weil man keinen geeigneten Bewerber mit entsprechendem Profil gefunden hat.

Insbesondere ging es bei der Ausschreibung um das geografische Gleichgewicht in TEG. Die Stelle wurde nun neu ausgeschrieben. Gesucht wird ein Mitglied mit Rechnungslegungs-/Prüfungshintergrund, das aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Deutschland, Frankreich, Italien oder Spanien stammen soll.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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