2021

Übernahme der Änderungen aus der zweiten Phase des Projekts zur IBOR-Reform

14.01.2021

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Interest Rate Benchmark Reform — Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit den Änderungen werden Sachverhalte adressiert, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze.

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 14. Januar 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

IASB veröffentlicht Lehrmaterialien zu IAS 1 und der Annahme der Unternehmensfortführung

13.01.2021

Im gegenwärtigen angespannten wirtschaftlichen Umfeld, das durch die Coronavirus-Pandemie entstanden ist, kann die Entscheidung, ob ein Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt werden soll, ein höheres Maß an Ermessen als üblich erfordern.

Laut IAS 1.25 hat ein Unternehmen bei der Aufstellung eines IFRS-Abschlusses von der Unternehmensfortführung auszugehen. Wenn die Geschäftsleitung wesentliche Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung hat, hat es die Unsicherheiten anzugeben.

In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation sehen sich viele Unternehmen bei der Beurteilung ihrer Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit vor größeren Ermessensentscheidungen. Um sie zu unterstützen, hat der IASB jetzt Lehrmaterialien veröffentlicht, in denen die Vorschriften von IAS 1, die für die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung relevant sind, zusammengetragen sind. Die Lehrmaterialien sollen die einheitliche Anwendung der IFRS unterstützen und ändern oder ergänzen die bestehenden Vorschriften nicht.

Zugang zu den Lehrmaterialien haben Sie über die Presseerklärung auf der Inernetseite des IASB.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter herausgegeben, in dem die Lehrmaterialien in deutscher Sprache näher erläutert werden. Auch das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter mit einer Erläuterung der Leitlinien veröffentlicht.

Berufung in den IFRS-Beirat des IASB

13.01.2021

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine weitere Berufung eines Mitglieds des IFRS-Beirats des IASB zum 1. Januar 2021 bekanntgegeben.

Xianzhong Li wird das chinesische Finanzministerium im Beirat vertreten.

Eine entsprechende Presseerklärung wurde auf der Internetseite des IASB veröffentlicht.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 — mögliche Beiträge aus der Forschung

12.01.2021

Die IFRS-Stiftung bietet drei Internetseminare an, in denen erörtert werden soll, wie Akademiker einen Beitrag zu den Überprüfungen nach der Einführung von IFRS 9 'Finanzinstrumente', IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und IFRS 16 'Leasingverhältnisse' leisten können.

Jedes Internetseminar wird einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag angeboten, um Interessengruppen in verschiedenen Zeitzonen gerecht zu werden. Die Seminare werden ca. 60 Minuten dauern und bestehen aus einem Überblick über die Zielsetzung des Standards und die damit verbundenen Forschungsmöglichkeiten, gefolgt von Fragen und Antworten.

Eine Registirerung für die einzelnen Veranstaltungen ist über die Internetseite des IASB möglich:

IFRS 9, Donnerstag, 21. Januar 2021:

IFRS 16, Freitag, 22. Januar 2021:

IFRS 15, Montag, 8. Februar 2021:

Mitschnitte von der heutigen Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

11.01.2021

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute morgen per Videokonferenz getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 95. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IASB Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG-Board- und TEG-Sitzung diese Woche

11.01.2021

Sowohl der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) als auch der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden diese Woche tagen.

TEG wird am 13. Januar 2021 das Diskussionspapier DP/2020/2 Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle erörtern. Die Papiere finden Sie hier; Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Der Board wird am 14. Januar 2021 das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung erörtern. Die Papiere finden Sie hier; Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

Neuer Podcast in Reihe zur Arbeit des IFRS Interpretations Committee

08.01.2021

In der Reihe von vierteljährlichen Podcasts, die sich auf die Arbeit des IFRS Interpretations Committee konzentriert, wurde jetzt die Ausgabe vom vierten Quartal 2020 freigegeben.

In dem Podcast (Dauer ca. 30 Minuten) erörtern die Vorsitzende des IFRS Interpretations Committee Sue Lloyd und die Stabmitarbeiterin Patrina Buchanan Reverse-factoring-Vereinbarungen, Cloud-computing-Vereinbarungen, die Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig, leistungsorientierte Pläne und die Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Bilanz für das Jahr 2020

08.01.2021

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erstellt, die einen Überblick über die neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen in den International Financial Reporting Standards (IFRS) gibt, die erstmals für am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahre anzuwenden sind.

Daneben werden die Standards und Interpretationen im Überblick vorgestellt, für die eine freiwillige vorzeitige Anwendung grundsätzlich gestattet ist. Dabei wurde der 31. Dezember 2020 als Redaktionsschluss zugrunde gelegt. Die potenziellen Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards, die der IASB nach dem 31. Dezember 2020, aber vor dem Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgibt, sind ebenfalls zu berücksichtigen und im Anhang darzustellen.

Außerdem ist zu beachten, dass nicht alle neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen zum Redaktionsschluss das Endorsement-Verfahren der EU erfolgreich durchlaufen haben. Der Newsletter enthält jeweils einen Vermerk, ob eine Verlautbarung bereits übernommen wurde.

Sie können sich den Newsletter mit dem Titel Bilanz für das Jahr 2020 hier herunterladen.

Stellungnahme von Accountancy Europe zur ad personam-Beauftragung des Präsidenten des EFRAG-Boards

08.01.2021

Accountancy Europe hat eine Stellungnahme an den Präsidenten des EFRAG-Boards, Jean-Paul Gauzès, zu dessen ad-personam-Mandat übermittelt. Gauzès war von EU-Kommissar Dombrovskis am 25. Juni 2020 in einer persönlichen Mandatierung gebeten worden, sich Gedanken über eine Restrukturierung von EFRAG zu machen, sollte die Organisation mit der Entwicklung nicht-finanzieller Berichtsstandards beauftragt werden.

Neben Vorschlägen und Kommentaren zu einem Beirat, der vorgeschlagenen Struktur, Fragen des Konsultationsprozesses und der erforderlichen Finanzierung geht die Stellungnahme auch auf die Zusammenarbeit mit anderen Standardsetzern und Initiativen ein. Accountancy Europe betont, dass man einen "Baustein"-Ansatz zur Standardsetzung für die Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen (NFI) unterstützt: Die Grundlage wären globale Standards, um Markttransparenz zu gewährleisten, die durch die Koordination, Kooperation und Konsolidierung globaler NFI-Initiativen erreicht werden, und zusätzliche "Blöcke" von EU-NFI-Berichterstattungsstandards könnten dann, wo nötig, hinzugefügt werden.

Unter diesem Szenario, so hält Accountancy Europe fest, bestünde die Rolle von EFRAG darin, die globalen NFI-Berichterstattungsstandards für die Anwendung in Europa zu übernehmen und den zusätzlichen "Block" von EU-NFI-Berichterstattungsstandards zu entwickeln, der für die politischen Ziele der EU wichtig ist. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die internationale Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang der beste Weg vorwärts ist:

Daher schlagen wir vor, dass EFRAG mit der IFRS-Stiftung, CDP, der Value Reporting Foundation, dem Climate Disclosure Standards Board (CDSB) und der Global Reporting Initiative (GRI) zusammenarbeitet, um die jeweiligen Rollen und Aufgaben festzulegen, um Ineffizienzen (z. B. bei den Ergebnissen und der Finanzierung) zu vermeiden und die dringenden Probleme zeitnah zu lösen.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

DRSC-Quartalsbericht zum vierten Quartal 2020 mit Beitrag zur Übernahme von IFRS 17 in der EU

08.01.2021

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 4. Quartal 2020, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Götz Treber und Hans-Jürgen Säglitz vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ihr Kommentar trägt den Titel "IFRS 17 Versicherungsverträge – Leinen los für die große Fahrt!".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.