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Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Oktober 2014

28.10.2014

Auf der Internetseite des IASB steht ein Bericht von der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 7., 8. und 9. Oktober 2014 in Mexiko-Stadt stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

 

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

  • Finanzierungsvereinbarungen. Erörtert wurde, dass Rechtskreise, die von der Nutzung der IFRS profitieren, auch zu den Kosten beitragen müssen.
  • Selbstevaluierung. Die Diskussionen galten im Wesentlichen den Rückmeldungen aus der Selbstevaluierung, die im Sommer 2014 durchgeführt wurde.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit. Die Treuhänder setzten ihre Erörterungen im Zusammenhang mit der kommenden Überprüfung der Organisation fort. Unter anderem wurde der Schwerpunkt der Überprüfung besprochen. Ebenfalls erörtert wurde die zeitliche Planung. Die Treuhänder sprachen sich dafür aus, den Exekutivausschuss der Treuhänder mit der Durchführung der Überprüfung zu betrauen.
  • Überprüfung von ASAF. Bei den Erörterungen ging es um den Aufgabenbereich und darum, welche Prozesse für die Überprüfung von ASAF eingeleitet werden sollten. Die Treuhänder waren sich auch einig, dass eine Verlängerung der Amtszeiten der gegenwärtigen Mitglieder notwendig ist, um genügend Zeit für die Durchführung der Überprüfungs zu gewähren.
  • Internationale IFRS-Entwicklungen. Hierbei ging es um eine Reihe von bedeutenden Entwicklungen in Europa (einschließlich der Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS), die gegenwärtige Beurteilung der Lage in den Vereinigten Staaten und positive Entwicklungen im asiatisch-pazifischen Raum.
  • Aktuelles vom IFRS-Beirat. Insbesondere wurden die Rolle des IFRS-Beirats und seine Bedeutung erörtert.
  • Bericht des Vorsitzenden des IASB. Hans Hoogervorst sprach über die aktuellen Bemühungen des IASB und verwies insbesondere auf Probleme, die sich aus dem Versicherungsprojekt und dem Leasingprojekt ergeben.
  • Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen ( Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS). Die Treuhänder ließen sich über die Entwicklungen bei der Gruppe unterrrichten.
  • Ernennungen. Innerhalb der eigenen Reihen ernannten die Treuhänder einige Verantwortliche, um das Ausscheiden von langjährigen Mitgliedern zu kompensieren. Generelle Neuernennungen sollen ab dem 1. Januar 2015 erfolgen.
  • Einrichtung eines Alumni-Netzes. Insbesondere sollen die Wertschätzung und Erfahrungen früherer Treuhänder und Mitarbeiter erhalten bleiben.
  • Vorträge. Die Treuhänder wurden über die Arbeiten folgender Gremien unterrichtet:
    • Ausschuss für die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung
    • Ausschuss für Prüfung und Finanzen

 

Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden des IASB

Ian Mackintosh, stellvertretender Vorsitzender des IASB, informierte die Treuhänder über die laufenden Aktivitäten des IASB. Dazu gehörten die Veröffentlichung von IFRS 9, die Konsultation zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Geschäftsvorfällen, Leasingverhältnisse, das Versicherungsprojekt, das Rahmenkonzept, Macro Hedging, die Überprüfung des IFRS für KMU und die Angabeninitiative.

Zu den weiteren Entwicklungen gehörten eine Überprüfung der Aktivitäten zur Einbindung der Anleger und die globale Anwendung/einheitliche Durchsetzung der IFRS.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) berichtete über die jüngsten Aktivitäten des DPOC.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Im Rahmen der Sitzung führten die Treuhänder auch eine regionale Einbindungsaktivität durch. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Consejo Mexicano de Normas de Información Financiera und der Comisión Nacional Bancaria y de Valores wurden Meinungen mexikanischer Anwender eingeholt.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.
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DPR-Prüfungsschwerpunkte 2015

28.10.2014

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2015 bekanntgegeben.

Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte werden aufgeführt:

    1. Aufstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 10, IFRS 12)
    2. Rechnungslegung von Unternehmen mit gemeinsamen Vereinbarungen und dazugehörige Anhangangaben (IFRS 11, IFRS 12)
    3. Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen (IAS 12)
    4. Abbildung von Rechtsstreitigkeiten und damit verbundenen Prozessrisiken (IAS 37, DRS 20)
    5. Konsistente und transparente Berichterstattung über die bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren im Konzernlagebericht (§ 315 HGB, DRS 20, DRS 17)

Die ersten drei Prüfungsschwerpunkte entsprechen den ebenfalls heute veröffentlichten Prüfungsschwerpunkten, die ESMA auf europäischer Ebene für die Prüfung der Abschlüsse europäischer börsennotierter Unternehmen gesetzt hat.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

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SMEIG spricht endgültige Empfehlungen in Bezug auf Änderungen am IFRS für KMU aus

28.10.2014

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat einen endgültigen Bericht veröffentlicht, der ihre Empfehlungen gegenüber dem IASB in Bezug auf die Vorschläge enthält, die mit dem Entwurf ED/2013/9 'Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU' zur Diskussion gestellt worden waren.

Im Juli 2014 waren drei Arbeitspapiere versendet worden, die die Mitglieder von SMEIG bei der Erarbeitung des endgültigen Berichts leiten sollten. Die Papiere waren allgemeinen Hintergrundinformationen, spezifischen Sachverhalten aus dem Entwurf vom Oktober 2013 und sonstigen Sachverhalten gewidmet, die in den Stellungnahmen aufgebracht worden waren. Der endgültige Bericht bietet eine Zusammenfassung aller wesentliche Anmerkungen, die SMEIG zu den Fragen hat, die in den Arbeitspapieren enthalten waren.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht (25 Seiten) direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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Bedeutung globaler Rechnungslegungsstandards und Erhöhung der freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan

28.10.2014

Bei der Jahreshauptversammlung der weltweiten Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) sprach Masamichi Kono, Vizeminister für internationale Angelegenheiten der japanischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) und Vorsitzender des Überwachungsgremiums (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung, heute kurz über die Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards. In einer parallelen Entwicklung kam heute der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) zusammen, um den Stand der IFRS-Anwendung in Japan zu prüfen.

In seiner Grundsatzrede erläuterte Kono einige seiner Gedanken zur Bedeutung von Finanzmärkten für Wirtschaftswachstum und zur wichtigen Rolle, die Börsen auf dem globalen Kapitalmarkt spielen können und müssen. Er betonte: "Bemühungen zur Stärkung der guten Unternehmensführung und die Arbeiten hin zur Konvergenz von Rechnungslegungsstandards mit dem endgültigen Ziel des Erreichens eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards sollten zunehmend ein Augenmerk von Börsenbetreibern sein."

Der japanische BAC, der seine Erörterungen in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan mit der Veröffentlichung eines endgültigen Berichts, in dem eine stärkere, aber nicht verpflichtende, Anwendung der IFRS oder IFRS-basierter Standards empfohlen wurde, im Juni 2013 abgeschlossen hatte, ist wieder zusammengetreten, um den jetzigen Stand der IFRS-Anwendung in Japan zu beurteilen. Es wurden keine wesentlichen Entscheidungen getroffen, aber der BAC bekräftigte das Ziel, die freiwillige IFRS-Anwendung in Japan zu erhöhen, und kündigte an, dass mögliche zusätzliche Maßnahmen in diese Richtung vom BAC geprüft werden würden.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der FSA zur Verfügung:

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Schottland - neu Image

Paneuropäische Studie zur Verwendung von Finanzinformationen

28.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und das schottische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Scotland, ICAS) suchen für eine Studie zur Verwendung von Finanzinformationen durch Kapitalgeber Nutzer von Abschlüssen, die Anlageentscheidungen treffen.

Im Dezember 2013 haben EFRAG und ICAS die Ergebnisse einer Literaturanalyse zur Verwendung von Finanzinformationen durch Kapitalgeber veröffentlicht. Eine der Schlussfolgerungen der Analyse war, dass wenig direkte Hinweise dazu vrliegen, wie Abschlüsse durch die großen Kapitalgeber genutzt werden. Deshalb haben EFRAG und ICAS jetzt beschlossen, eine empirische Untersuchung zur Verwendung von Finanzinformationen durch professionelle Anleger zu fördern. Die Ergebnisse der Studie sollen in die Diskussion zum Rahmenkonzept des IASB einfließen, indem ein Bild der Meinung professioneller Anwender zu Finanzinformationen gezeichnet wird. Für die Untersuchung suchen EFRAG und ICAS Abschlussadressaten, die entweder gegenwärtig als Analysten der Käuferseite oder Fondsmanager arbeiten bzw. jüngst in diesem Bereich gearbeitet haben oder die auf andere Art und Weise Erfahrungen mit Anlageentscheidungen haben.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: Am 16. Dezember 2014 haben EFRAG und ICAS die Frist für die Teilnahme an der Untersuchung bis Ende Februar 2015 verlängert.

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ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2014 bekannt, veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften in allen Sprachen der EU

28.10.2014

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2014 gesetzt werden werden. Gleichzeitig hat ESMA die 'Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen' in allen Sprachen der EU zur Verfügung gestellt.

ESMA hält die folgenden Kernthemen für besonders relevant bei der Überprüfung der Abschlüsse 2014:

  • Erstellung und Darstellung von Konzernabschlüssen und zugehörigen Angaben;
  • Finanzberichterstattung durch Unternehmen, die gemeinsame Vereinbarungen eingegangen sind, sowie zugehörige Angaben; und
  • Ansatz und Bewertung von latenten Steueransprüchen.

ESMA hält fest, dass diese Themen besonders wichtig sind, weil mit ihnen entweder bedeutende Änderungen in der Bilanzierungspraxis aufgrund neuer Standards umgesetzt werden oder weil das gegenwärtige wirtschaftliche Umfeld eine besondere Herausforderung für Emittenten bei der Anwendung bestimmter IFRS-Vorschriften darstellt, insbesondere bei der Schätzung künftiger zu versteuernder Gewinne in Zeiten geringen wirtschaftlichem Wachstums.

Zusätzlich zu diesen Prioritäten erwarten ESMA und die nationalen Durchsetzungsbehörden, dass in der EU börsennotierte Banken relevante Informationen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen der umfassenden Beurteilung des Bankensektors durch die EZB und zu jeglichen Änderungen lesiten, die sich aus möglicherweise erforderlichem Füllen von Kapitallücken ergeben. ESMA ist außerdem der Meinung, dass die Ergebnisse aus dem Bericht zur Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse von Finanzinstituten in Europa vom November 2013 weiterhin hochrelevant für die Abschlüsse 2014 sind.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen. ESMA wird Informationen dazu sammeln, wie europäische börsennotierte Unternehmen diese Prioritäten angewendet haben, und die Ergebnisse Anfang 2016 veröffentlichen.

Die gemeinsamen Durchsetzungsaktivitäten in der EU werden von den ESMA-Leitlinien zur Durchsetzung von Finanzinformationen unterstützt, die im Juli 2014 in englischer Sprache erschienen sind und die jetzt in allen 24 offiziellen Sprachen verfügbar sind. Die Veröffentlichung dieser Übersetzungen bedeutet, dass die Leitlinien jetzt in zwei Monaten in Kraft treten.

Auf der Internetseite der ESMA steht Ihnen folgende weiterführende Informationen zur Verfügung:

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EU-Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU - Stellungnahmefrist verlängert

28.10.2014

Die Stellungnahmefrist im Zusammenhang mit der Konsultation zu den IFRS in der EU, bei der es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU ging, wurde bis zum 7. November 2014 verlängert.

Entsprechend aktualisierte Hintergrundinformationen finden sich auf der Internetseite der EU-Kommission.

Die Konsultation ist ein wichtiger Teil des Prozesses der Evaluierung der ursprünglichen Ziele der IAS-Verordnung möglicher etwaiger Verbesserungen bzw. Anpassungen. In den Prozess werden auch die Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards integriert, die im November 2013 im sog. Maystadt-Bericht veröffentlicht wurden.

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Europäische Union - neu Image

Stellungnahme der IFRS-Stiftung zur Konsultation zu den Auswirkungen der IFRS in der EU

27.10.2014

In einem Schreiben, das sowohl vom Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung als auch vom IASB-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, haben Stiftung und Board gegenüber der EU-Kommission Stellung im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Evaluierung der IAS-Verordnung genommen.

Die EU-Kommission hatte im August 2014 interessierte Organisationen und Bürger dazu aufgerufen, sich an einer öffentlichen Konsultation zu den IFRS in der EU zu beteiligen, bei der es u.a. um Erfahrungen und Meinungen zum Entwicklungsprozess, zur Anwendung, zur Durchsetzung sowie zum Nutzen/Kosten-Verhältnis der IFRS in der EU ging.

Stiftung und Board transportieren in ihrer Antwort zwei wesentliche Botschaften. Zum einen wird auf den globalen Charakter der IFRS und die daraus entstehenden Vorteile verwiesen:

Die IFRS bieten […] eine globale Sprache. […] Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass in einzelnen Rechtskreisen sehr wenige Änderungen an den IFRS vorgenommen wurden und dass die wenigen, die vorgenommen wurden, allgemeine als temporäre Schritte bei der Absicht des Rechtskreises, die IFRS zu übernehmen, angesehen werden. Wenn Rechtskreise wie die EU Änderungen vornehmen würden, würden sie nicht die IFRS übernehmen und daher den Nutzen verlieren, der aus der Anwendung der weltweit akzeptierten Sprache IFRS entsteht. Unternehmen aus der EU würden nicht weiter den Nutzen aus dem globalen Rechnungslegungspass ziehen, den die IFRS bieten, was auch einschließt, Zugang zu internationalen Kapitalmärkten mit ihren IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf globale Standards zu haben. Anlegern würden vergleichbare Abschlüsse und daher wesentliche Informationen vorenthalten.

Es wird aber auch festgehalten, dass die IFRS eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der neuen Kommission spielen können:

Die transparente Finanzberichterstattung von Unternehmen, die nach IFRS Bericht erstatten, hilft Teilnehmern an Kapitalmärkten, effizientere und informierte Ressourcenzuteilungen und andere wirtschaftliche Entscheidungen vorzunehmen und macht Anlagen für Kapitalgeber attraktiver. Eine vergleichbare und vertraute Finanzberichterstattungssprache zu haben ist daher ein kritisches Merkmal für die Ermutigung zu Anlagen, die so wichtig sind für das Wachstum, dass die Kommission für die EU anstrebt.

Diesen Kernaussagen werden detaillierte Ausführungen im Anhang beigefügt. Dabei wird auf die folgenden Punkte eingegangen:

  • Bedeutung der IFRS für die Ziele der neuen EU-Kommission
  • Relevanz der IFRS-Verordnung
  • Anwendungsbereich der IFRS
  • Nutzen der IFRS
  • Übernahmemechanismus und-kriterien
  • Qualität von IFRS-Abschlüssen
  • Getreue Darstellung
  • Durchsetzung der IFRS

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Preisregulierung

27.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier veröffentlicht, das der Einholung von Rückmeldungen seitens der Adressaten, ob und unter welchen Bedingungen finanziellen Auswirkungen aus einer Preisregulierung in der Rechnungslegung begegnet werden sollte, dient.

EFRAG begrüßt die Veröffentlichung des Diskussionspapiers DP/2014/2 Berichterstattung über die finanziellen Auswirkungen einer Preisregulierung und unterstützt die Entscheidung des IASB, sich vorerst insbesondere einer generischen Art von Preisregulierung zu widmen, die er als 'definierte Preisregulierung' bezeichnet. Allerdings betont EFRAG, dass das Diskussionspapier und der gewählte Ansatz nur einen Ausgangspunkt für die Diskussionen darstellen kann:

Mit Fortschreiten des Projekts muss der IASB unserer Meinung nach erwägen, unter welchen Umständen das Recht eines Unternehmens, einen vereinbarten Erlösbetrag zu vereinnahmen, und seine Pflichten, bestimmte Aktivitäten durchzuführen, zu durchsetzbaren Rechten und Pflichten führen, die im Abschluss erfasst werden sollten.

EFRAG ist außerdem der Meinung, dass der IASB eventuell zu erwägen hat, ob der Anwendungsbereich eines möglichen künftigen Standards ausgeweitet werden sollte, indem vorgeschrieben wird, Angaben zu den Auswirkungen von Preisregulierung zu leisten, die über die angesetzten Vermögenswerte und Schulden hinausgehen.

Allgemein unterstützt EFRAG den im Diskussionspapier vorgeschlagenen Ansatz, konkrete IFRS-Rechnungslegungsvorschriften zum Aufschub oder der Beschleunigung einer Kombination von Kosten und Erlösen zu entwickeln. Man betont aber, auch einem alleinigen Aufschub der Kosten offen gegenüberzustehen, wenn künftige Arbeiten des IASB zeigen, dass sich daraus relevante Informationen ergeben können.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.

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EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahmeempfehlung in Bezug auf Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2012-2014

24.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 25. September 2014 veröffentlichten Änderungen an vier Standards, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2012-2014 ergeben haben.

Die Änderungen betreffen IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IAS 34 Zwischenberichterstattung.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 24. November 2014 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung hat EFRAG auch den Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU aktualisiert.

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