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Wir nehmen Stellung zum IASB-Diskussionspapier zu Macro Hedging

20.10.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier DP/2014/1 'Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging' eingereicht.

Wir unterstützen die Bemühungen des IASB, die darauf abzielen, einen Ansatz für die Bilanzierung von dynamischen Risikosteuerungsaktivitäten zu entwickeln; allerdings unterstützen wir den Neubewertungsansatz wie im Diskussionspapier vorgestellt nicht, da er (1) in Konflikt mit den Bilanzierungsprinzipien des Rahmenkonzepts steht, (2) erfordert, Risikosteuerungsaktivitäten zu definieren, um zu bestimmen, welche Aktivitäten unter das Neubewertungsmodell fallen und welche nicht, und (3) nicht auf die Klassifizierungs-, Bewertungs- und allgemeinen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen aufbaut, die bereits mit IFRS 9 Finanzinstrumente etabliert wurden. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass eine Portfoliohedginglösung auch für Versicherer und andere Nichtfinanzinstitute untersucht werden sollte.

Wir sind außerdem der Meinung, dass verschiedene Erwägungen weiter verfolgt werden sollten, wie man die Komplexität der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf Grundlage der Lösung für Portfoliohedges von Zinsrisiken in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung reduzieren kann.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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DRSC-Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier zu Macro Hedging

20.10.2014

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2014/1 'Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging' genommen.

Der Fachausschuss begrüßt das Bemühen des IASB um eine Bilanzierungslösung für dynamische Portfolioabsicherungen. Daher wird der vorgeschlagene Ansatz im Diskussionspapier vom April 2014 im Wesentlichen unterstützt. Allerdings wird die Zielsetzung der Abbildung des dynamischen Risikomanagements für nicht sachgerecht gehalten. Vielmehr seien bestehende Bewertungsinkongruenzen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten das Ausgangsproblem, dessen Lösung Ziel des Modells werden sollte. Deshalb wird allein eine Ausgestaltung des Modells mit Fokus auf Risk Mitigation als sinnvoll angesehen. Einschränkend wird auch erwähnt, dass der Ansatz sehr auf die Bankensteuerung zugeschnitten und somit kaum auf andere Risiken und Branchen übertragbar scheint.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Jährliche Diskussionsforen des AFRAC

20.10.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 20. November 2014 zu seinem Forum "AFRAC 2014" und am 24. November 2014 zum Forum "IASB@AFRAC" ein. Einladungen mit Programm sind jetzt verfügbar.

Bei der AFRAC 2014 wird Prof. Dr. Altenburger einen Vortrag zum Thema "Rechnungslegungsreform und Ertragsteuerrecht — eine Würdigung aus betriebswirtschaftlicher Sicht" halten; danach bietet Prof. Bertl einen Überblick über die Facharbeiten des AFRAC. Im Anschluss folgen Vorträge zu den Themen "Die Bilanzierung von Personalrückstellungen nach dem UGB", "Einzelfragen der Rechnungslegung von Privatstiftungen" und "Die Bilanzierung von Factoring nach dem UGB". Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 10. November 2014 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Bei der IASB@AFRAC 2014 wird IASB-Mitglied Martin Edelmann einen Überblick über das Arbeitsprogramm des IASB geben und den gegenwärtigen Diskussionsstand der wesentlichen Projekte zusammenfassen. Im Anschluss daran behandeln zwei parallel stattfindende Workshops die Themen Angabeninitiative und die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Beide Workshops geben einen Überblick über den aktuellen Stand dieser Projekte und ermöglichen eine intensive Diskussion der angedachten neuen Regelungen. Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesfinanzministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 10. November 2014 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

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Wir nehmen Stellung zur Agendakonsultation des IVSC

17.10.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zur Konsultation des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) zu dessen künftiger Agenda Stellung genommen. Wir sind insbesondere der Meinung, dass der IVSC nicht die Rolle eines internationalen Standardsetzers anstreben sollte.

Wir halten in unserer Stellungnahme zur Konsultation vom Juli 2014 fest, dass wir die Bemühungen des Boards unterstützen, die darauf abzielen, die verschiedenen nationalen Gremien von Bewertungsspezialisten in einer globalen Organisation, die diese vertritt, zusammenzuführen. Wir glauben jedoch, dass die Rolle des IVSC in der Aus-und Weiterbildung sowie in der Koordination liegen sollte; der IVSC sollte nicht die Rolle eines internationalen "Standardsetzers" anstreben, was einen hohen Grad an regulatorischer Strenge und Einhaltung bedeuten würde. Wir unterstützen weiterhin, dass der IVSC Bewertungsleitlinien auf der Grundlage klarer Prinzipien entwickelt, die über verschiedene Arten von Vermögenswerten (und Schulden) hinweg angewendet werden können, um das Erreichen von bestimmten Bewertungszielen zu erleichtern. Wir sind aber nicht der Meinung, dass der IVSC vermögenswertspezifische oder sektorspezifische Leitlinien entwickeln sollte.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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Ergebnisse der 31. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

17.10.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 6. und 7. Oktober 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Ein Mitschnitt von der Sitzung wurde bereits am 7. Oktober 2014 zur Verfügung gestellt.

Die 32. Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet am 3. und 4. November 2014 in Berlin statt.

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Weiteres FEE-Papier zur möglichen Einführung von EPSAS

17.10.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Papier veröffentlicht, das einen Überblick über die Initiative der EU-Kommission biete, in deren Rahmen europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) entwickelt werden sollen. Es bietet außerdem relevante Informationen über europäische Politik- und Gesetzgebungsabläufe.

Das Papier ist in fünf Abschnitte unterteilt:

  • Warum nimmt sich die EU-Kommission der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor der Mitgliedstaaten an?
  • Warum schlägt die EU-Kommission vor, European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) zu entwickeln?
  • Welche Entwicklungen gab es bisher im EPSAS-Projekt?
  • Die Haltung von FEE zu den EPSAS
  • Was sind die nächsten Schritte im EPSAS-Projekt?

In diesem neuen Papier wiederholt FEE, dass eine globale Lösung, wie sie mit den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) bereits vorliegt, vorzuziehen sei. Im früheren Papier vom März 2014 hatte FEE bereits eine Reihe von bedeutenden Bedenken im Zusammenhang mit den EPSAS aufgeführt. Vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Reform der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor mit dem Ziel größerer Transparenz und Rechenschaft hält FEE jedoch fest, dass "EPSAS eine akzeptable Lösung sein können, EU-Mitgliedstaaten zu ermutigen, zu einer doppelten Buchführung überzugehen und die Qualität ihrer Berichterstattung zu erhöhen", wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden.

Nachdem sie jüngst eine Studie mit einer Analyse der möglichen Kosten und des möglichen Nutzens der Einführung von EPSAS in den Mitgliedstaaten freigegeben hat, sind die nächsten Schritte der Kommission in diesem Projekt die Veröffentlichung einer 'Mitteilung zu den EPSAS' und einer 'Auswirkungsanalyse im Hinblick auf eine Verordnung zu einem EPSAS-Rahmenkonzept'. Beide Dokumente werden noch im Oktober 2014 erwartet.

Sie können sich das neue Papier zur möglichen Einführung der EPSAS direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Die Internetpräsenz EPSAS.eu - ein von den Universitäten Hamburg und Linz initiiertes Online-Projekt - bietet umfassende Informationen zur möglichen Einführung von EPSAS. Auf ihrer Nachrichtenseite haben Sie Zugang zu allen bisher veröffentlichten Dokumenten.

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Tagesordnung für die 32. Sitzung des IFRS-Fachausschusses und Sitzungspapiere für die 19. Sitzung des HGB-Fachausschusses

16.10.2014

Für die 32. Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 3. und 4. November 2014 stattfinden wird, wurde jetzt die Tagesordnung bekanntgegeben. Für die 19. Sitzung des HGB-Fachausschusses, die am 28. Oktober 2014 stattfinden wird, stehen jetzt die Sitzungspapiere zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Der HGB-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss

Die entsprechenden Sitzungspapiere können Sie sich hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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SSEI-Fortschrittsbericht der Öffentlichkeit vorgestellt

16.10.2014

Der Fortschrittsbericht 2014 der Intitiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges initiative, SSEI) wurde beim 'Globalen Dialog' am 14. Oktober 2014 in Genf der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bericht bietet einen Überblick über die Nachhaltigkeitsinitiativen an 55 Börsen; dabei werden deutliche Fortschritte, nachhaltiges Engagement und das Entstehen einer besten ausgeübten Praxis bei der Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und nachhaltigem Geschäftsverhalten allgemein festgestellt. Es wird allerdings auch festgehalten, dass es klare Möglichkeiten im Sektor gibt, mehr zu tun.

Die Initiative wurde 2009 vom UN-Generalsekretär ins Leben gerufen und zielt darauf ab zu eruieren, wie Börsen mit Anlegern, Regulierern und Unternehmen zusammenarbeiten können, um die Transparenz  - und letztlich das Handeln - von Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) zu verbessern und langfristiges Anlageverhalten zu fördern. Die SSEI erstellt alle zwei Jahre einen Bericht, der eine Bestandsaufnahme der Nachhaltigkeitsinitiativen, die von Börsen und Regulierern weltweit umgesetzt werden, bietet. In den Berichten werden auch beste ausgeübte Praxis, Trends, Möglichkeiten und Herausforderungen aufgezeigt. Die wesentlichen Ergebnisse des Fortschrittsberichts 2014 sind:

  • Über vierzig Prozent der überprüften Börsen bieten mindestens einen Index an, bei dem soziale und/oder Umweltaspekte mit einbezogen werden;
  • über ein Drittel der Börsen bietet den bei ihr gelisteten Börsen entweder Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten;
  • zwölf der 55 Börsen fordern Aspekte der Umwelt- oder Sozialberichterstattung für zumindest einige ihrer Unternehmen, sieben davon sogar eine vollständige derartige Berichterstattung für alle notierten Unternehmen;
  • in 19 Mitgliedern der G-20 existiert zumindest eine Verordnung über die Angabe von einigen Sozial- und/oder Umweltangaben durch Unternehmen;
  • von der 32 Wertpapieraufsichten, die im Board der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) vertreten sind, haben mehr als ein Drittel eine Nachhaltigkeitsberichterstattungsinitiative eingeführt.

Allerdings wird im Bericht auch Folgendes festgehalten:

Obwohl sich bei politischen Entscheidungsträgern, Regulierern und Börsen ein 'neuer Mainstream' entwickelt, sind die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, denen sich die Welt gegenübersieht, enorm. Weitere Fortschritte bei den Börsen und ihren Regulierern sind vor dem Hintergrund, dass 2015 die Einführung von UN-Zielen zur nachhaltigen Entwicklung erwartet werden, besonders wichtig. Derzeit sind die Finanzmärkte nicht darauf eingerichtet, ausreichend Kapital in die Ziele nachhaltiger Entwicklung zu lenken.

Japan - neu Image
FASB neu Image

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

16.10.2014

Am 14. und 15. Oktober 2014 fand in Tokio die siebzehnte gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt. Die Sitzung umfasste die gegenseitige Information in Bezug auf die Standardsetzungsaktivitäten der beiden Boards und einen Austausch über Fachthemen, die von Interesse für beide Boards sind.

FASB und ASBJ besprachen auch die folgenden Projekte, die der International Accounting Standards Board (IASB) derzeit erörtert:

Sie erörterten auch FASB-Projekt zum Angabenrahmenkonzept.

ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihre gemeinsamen Sitzungen fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Norwalk stattfinden. Die Boards sind der Meinung, dass ihre Bemühungen zu hochwertigen globalen Standards beitragen. Dabei betonte der FASB-Vorsitzende eine "erhöhte Vergleichbarkeit", und der ASBJ-Vorsitzende hielt fest, dass die gemeinsamen Diskussionen der Boards "zur Entwicklung unserer jeweiligen nationalen Standards ebenso beitragen wie zur Entwicklung der IFRS durch den IASB".

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

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EFRAG-Berichte zur zusätzlichen öffentlichen Konsultation und Einbindungsveranstaltung zur Leasingbilanzierung

15.10.2014

Im Juli und August 2014 haben die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die Standardsetzer aus Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Italien (OIC) und Großbritannien (FRC) weitere öffentliche Konsultationen zu den zwei unterschiedlichen Ansätzen für die Bilanzierung durch den Leasingnehmer durchgeführt, die von IASB und FASB verfolgt werden. Die Konsultationen wurden durch eine Einbindungsveranstaltung im September 2015 ergänzt. Berichte mit den Ergebnissen der Konsultationen und der Einbindungsveranstaltung stehen jetzt zur Verfügung.

Zielsetzung der beiden Konsultationen (eine auf Ersteller ausgerichtet und eine auf Abschlussadressaten) lag darin, die Sichtweisen der Anwender zu Beispielen von Transaktionen einzuholen, die nach den Vorschlägen des Entwurfs als Leasingverhältnisse qualifizieren, nach Meinung der Anwender aber dem Wesen nach Dienstleistungen sind, und ihre Meinung zu den unterschiedlichen Ansätzen des IASB und des FASB zu erfragen (insbesondere, welcher sachgerechter sei und/oder weniger kostenintensiv anzuwenden). Die vorläufigen Ergebnisse der Konsultationen wurden bei der Einbindungsveranstaltung diskutiert.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Meinungseinholung waren die folgenden:

  • Die Teilnehmer stellten verschiedene Beispiele von Transaktionen zur Verfügung, die nach den Vorschlägen des Entwurfs von 2013 als Leasingverhältnisse qualifizieren, aber nach Meinung der Anwender nicht in der Bilanz eines Leasingnehmers erfasst werden sollten.
  • Die Anwender hielten fest, dass noch weitere Arbeit beim Anwendungsbereich und/oder der Definition eines Leasingverhältnisses notwendig sei.
  • Von den beiden Ansätzen, die sich bei der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im März 2014 ergaben, als die beiden Standardsetzer vorläufig zu dem Schluss kamen, unterschiedliche Ansätze bei der Leasingbilanzierung durch den Leasingnehmer zu verfolgen, zogen die Abschlussadressaten den Ansatz des IASB vor. Bei den Erstellern waren die Meinungen geteilt, und es ergab sich nur eine kleine Mehrheit für das Modell des IASB.

Die folgenden beiden englischsprachigen Berichte stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

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