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Treuhänder streben begrenzte Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit an

02.10.2014

Unter den Agendapapieren für die kommende Sitzung des IFRS-Beirats, die am 13. und 14. Oktober 2014 in London stattfindet, ist auch ein Papier zur kommenden Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit der IFRS-Stiftung.

Die Satzung der IFRS-Stiftung schreibt vor, dass die Treuhänder der Stiftung alle fünf Jahre eine Überprüfung der Struktur der gesamten Stiftung und ihrer Wirksamkeit durchzuführen haben. Nach solchen Überprüfungen in den Jahren 2003-2005 und 2008-2010 hat die IFRS-Stiftung im Februar 2014 bekanntgegeben, dass sie beabsichtigen, die nächste Überprüfung 2015 anzustoßen. Zweck der Sitzung mit dem IFRS-Beirat ist es, die Mitglieder des Beirats über die Fortschritte bei der Vorbereitung für die Überprüfung zu unterrichten und Kommentare und Vorschläge des beirats einzuholen.

Im Papier, das jetzt auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt wurde, werden die Ergebnisse der letzten Überprüfungen ausführlich dargestellt. Es wird auch erwähnt, dass bei der letzten Überprüfung der Strategie (2010-2012) viele der Themen abgedeckt wurden, die Teil einer Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit wären. Schlussfolgernd heißt es dazu in dem Papier: "Die Treuhänder schlagen nicht vor, diese ganze Überprüfung zu wiederholen" und "die bestehende dreistufige Struktur wurde von den Anwendern bei der letzten Überprüfung unterstützt: Vorschlag, dies nicht erneut zu überprüfen".

Unter den im Papier vorgeschlagenen Themen für die kommende Überprüfung sind die folgenden:

  • Struktur
    • Arbeitsweise der gegenwärtigen Struktur
    • Auswirkungen der größeren Rolle, die dem IFRS Interpretation Committee seit 2012 eingeräumt wird
    • Ergebnisse der Selbstbeurteilung des IFRS-Beirats aus dem jahr 2013
  • Zuständigkeitsbereich
    • Rechnungslegung im öffentlichen Sektor
    • Beziehung zur allgemeineren Berichterstattung
    • Beziehung zwischen dem Zweck von Finanzberichterstattungsstandards und anderen Zielen öffentlicher Politik
  • Sonstiges
    • Finanzierung
    • Governance-Prozesse
    • Beurteilung, wie die IFRS-Stiftung im Vergleich mit anderen Standardsetzern und Regulierern dasteht.

Wie bereits früher berichtet fällt unter den Punkt Struktur auch die Überprüfung der optimalen Größe des International Accounting Standards Board (IASB).

Nicht unter den Themen für die kommende Überprüfung der Satzung befindet sich eine Überprüfung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF), obwohl die Satzung des ASAF festlegt, dass eine solche Überprüfung 'zwei jahre nach Einrichtung der Gruppe' zu erfolgen hat.

Wegen des begrenzteren Satzes von Themen sind die Treuhänder der Meinung, dass anders als bei früheren Überprüfungen diesmal nur eine öffentliche Konsultationsrunde erforderlich ist; sie soll in der ersten Jahreshälfte 2015 stattfinden.

Zugang zum Agendapapier für die Sitzung des IFRS-Beirats haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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31. Sitzung der ISAR mit Themenschwerpunkt 'Einhaltung und Durchsetzung'

02.10.2014

Die 31. Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) der Welthandelskonferenz (United Nations Conference on Trade and Development, UNCTAD) findet vom 15. bis 17. Oktober 2014 in Genf statt. Der Haupttagesordnungspunkt werden die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung internationaler Unternehmensberichterstattungsstandards und -kodizes sein.

Seit 2010 erarbeitet die ISAR eine Satz von Materialien zur Entwicklung der Rechnungslegung. Die Ergebnisse von Pilotstudien zu deren Anwendung und die Erörterungen dieser Ergebnisse bei ISAR-Sitzungen haben ergeben, dass die Rechtskreise weitere Leitlinien zum Aufbau effizienter Mechanismen für die Überwachung der Einhaltung und die Durchsetzung benötigen. Daher hat die ISAR auf der letzten Sitzung vorgeschlagen, die Erörterungen der 31. Sitzung auf solche Mechanismen zu fokussieren.

In Vorbereitung auf die Sitzung wurde ein Papier Wesentliche Grundlagen für hochwertige Unternehmensberichterstattung: Beste Praxis der Überwachung und Durchsetzung sowie Einhaltungsmechanismen zur Verfügung gestellt, um die Erörterung des Themas zu erleichtern. Darin werden die wesentlichen Elemente beschrieben, die zu erwägen sind, wenn effiziente Überwachungs- und Durchsetzungssysteme für Unternehmen, Prüfungsgesellschaften und Rechnungsleger eingerichtete werden, Standards und Leitlinien hervorgehoben, die von internationalen, regionalen und nationalen Gremien erlassen oder herausgegeben wurden, und die wesentlichen Herausforderungen erörtert, denen sich Rechtskreise bei der Einrichtung effizienter Mechanismen für die Überwachung der Einhaltung und der Durchsetzung gegenüber sehen können.

Folgende Informationen stehe Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der UNCTAD zur Verfügung:

Das Papier ist auch in spanischer, chinesischer, russischer und arabischer Sprache verfügbar. Um Zugang zu diesen Versionen zu bekommen, gehen Sie bitte auf die allgemeine Internetseite für die 31. ISAR-Sitzung.

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Ergebnisse der 18. und Tagesordnung für die 19. Sitzung des HGB-Fachausschusses

02.10.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 15. und 16. September 2014 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Drüber hinaus wurde für die nächste Sitzung des Ausschusses am 28. Oktober 2014 eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der Fachausschuss hat während seiner 18. Sitzung folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 19. Sitzung wird der Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • E-DRS 29 Konzerneigenkapital
  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

01.10.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse' und IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures' genommen. EFRAG unterstützt nicht alle Vorschläge des IASB.

Mit dem Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) hatte der IASB drei Änderungen vorgeschlagen, zu denen EFRAG wie folgt Stellung nimmt:

  • EFRAG unterstützt den Vorschlag des IASB, die Ausnahme in Bezug auf die Erstellung konsolidierter Abschlüsse auf Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften auszudehnen.
  • EFRAG lehnt den Vorschlag des IASB ab, die Situationen, in denen ein Mutterunternehmen, das eine Investmentgesellschaft ist, ein Tochterunternehmen zu konsolidieren hat, auf Tochterunternehmen zu beschränken, die keine Investmentgesellschaften sind. EFRAG erhebt Bedenken, dass die Anwendung der Vorschläge zu einem nicht sachgerechten Bilanzierungsergebnis für einige Investitionsstrukturen und einem möglichen Verlust relevanter Informationen führen kann.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Bewertung der Investitionen einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert die nützlichsten Informationen bietet und von einem Investor, der keine Investmentgesellschaft ist, beibehalten werden sollte, wenn er die Equity-Methode auf seine Beteiligungsunternehmen anwendet, die Investmentgesellschaften sind. Das gelte unabhängig davon, ob das Beteiligungsunternehmen ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture ist.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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IFRS in your pocket 2014

01.10.2014

Wir stellen Ihnen die dreizehnte Auflage unseres beliebten Leitfadens zu den IFRS zur Verfügung – IFRS in your pocket 2014. Die Publikation bietet einen Überblick über die IFRS-Entwicklungen bis Ende des zweiten Quartals 2014.

Dieser 120-seitige Leitfaden enthält Informationen über:

  • die Organisation IASB – seine Struktur, Mitgliedschaft, Standardsetzungsprozess, Kontaktinformationen sowie einen chronologischen Abriss,
  • die Anwendung der IFRS weltweit einschließlich aktueller Informationen zu Europa, den Vereinigten Staaten, Kanada und anderen Teilen Amerikas sowie zum asiatisch-pazifischen Raum,
  • kürzlich veröffentlichte Verlautbarungen – jene, die in Kraft sind, und jene, die freiwillig vorzeitig angewendet werden können,
  • Zusammenfassungen der aktuell gültigen Standards und der damit in Beziehung stehenden Interpretationen sowie des Rahmenkonzepts für die Rechnungslegung und das Vorwort zu den IFRS,
  • aktuelle Projekte des IASB und aktiv betriebene Forschungsprojekte,
  • Aktuell in der Erörterung befindlichen Sachverhalte des IFRS Interpretations Committee,
  • Andere nützliche Informationen in Bezug auf den IASB.

Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Ansprechpartner von Deloitte, um ein gedrucktes Exemplar zu erhalten. Eine elektronische Fassung können Sie sich hier herunterladen: IFRS in your pocket 2014.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

Neue Ausgabe des 'Sustainability Briefs'

01.10.2014

Die vierte Ausgabe der neuen Publikationsreihe zum Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung, in der über eine große Bandbreite von Themen von Energiemanagement bis zur integrierten Berichterstattung informiert wird, ist jetzt verfügbar.

Von Interesse für die Leser von IAS Plus mögen insbesondere die folgenden Beiträge sein:

Deloitte Deutschland bietet einen eigenen Internetauftritt zum Thema Nachhaltigkeit. Dort finden Sie deutschsprachige Informationen und Denkanstöße sowie Hinweise auf Publikationen.

Unsere IAS Plus-Seite mit Informationen rund um Nachhaltigkeits- und integrierte Berichterstatttung finden Sie hier.

FSB (FSR) Image

Zweiter Fortschrittsbericht der EDTF zur Umsetzung der Angabeempfehlungen

01.10.2014

Im Oktober 2012 hatte die Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) dem Finanzstabilitätsrat (FSR) einen Bericht vorgelegt, in dem wesentliche Verbesserungen bei der Angabe von Risiken durch Banken empfohlen werden. Die EDTF identifizierte sieben grundlegende Prinzipien für die Verbesserung von Risikoangaben und sprach 32 spezifische Empfehlungen aus. Nach der Veröffentlichung eines ersten Fortschrittsberichts im Vorjahr hat die EDTF nun einen zweiten Fortschrittsbericht auf der Linie des ersten veröffentlicht.

Für den Fortschrittsbericht 2014 hat die EDTF eine Erhebung zum Ausmaß und der Qualität der Umsetzung ihres Berichts  Verbesserung der Risikoangaben von Banken in den Jahresabschlüssen 2013 großer Banken durchgeführt.

Die Ergebnisse der Erhebung bestätigen, dass es erhebliche Fortschritte in Richtung einer Umsetzung der EDTF-Empfehlungen gibt. Der Selbstevaluierung der Banken zufolge haben 73% von ihnen die Empfehlungen der EDTF 2013 in den Angaben insgesamt umgesetzt. 2012 lag dieser Anteil noch bei 50%. Verbesserungen lassen sich insbesondere bei den quantitativen Angaben feststellen, bei denen der Umsetzungsgrad auf aggregierter Basis von 40 auf 70% stieg.

Nach Ländern betrachtet zeigten Banken im Vereinigten Königreich mit 98% den höchsten Umsetzungsgrad, während die Umsetzung in den Vereinigten Staaten und im asiatisch-pazifischen Raum am niedrigsten war (58% resp. 51%). Kanadische Banken verzeichneten die größten Fortschritte und erhöhten ihren Umsetzungsgrad aller EDTF-Empfehlungen zwischen den Angaben 2012 und 2013 insgesamt von 58 auf 92%.

Beurteilt man die Abschnitte, erzielten qualitative Angaben in Bezug auf die EDTF-Empfehlungen zur Risikosteuerung und zu sonstigen Risiken die höchsten Umsetzungsraten (mehr als 84% über alle Banken hinweg), während die niedrigsten Umsetzungsquoten bei Angaben zu Liquidität und Kapitalaufnahme zu beobachten waren.

Die folgenden Informationen können Sie von der Internetseite des FSR abrufen:

Suedkorea - neu Image

KASB veröffentlicht Forschungsbericht zur Equity-Methode

30.09.2014

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat einen Forschungsbericht mit Sachverhalten veröffentlicht, die nach Meinung des KASB im Rahmen des IASB-Forschungsprojekts zur Equity-Methode adressiert werden sollten.

Der KASB ist der Meinung, dass das grundlegende Anwendungsproblem bei der Equity-Methode die Unbestimmtheit des zugrunde liegenden Konzepts ist, also die ungeklärte Frage, ob die Equity-Methode als Bewertungsmethode oder als Ein-Zeilen-Konsolidierung dienen soll, zwei Konzepte, die nicht miteinander im Zusammenhang zu stehen scheinen. Deshalb führt der KASB eine neue Dimension ein, die er 'Umfang des nach der Equity-Methode bilanzierten Konzerns' nennt und die die Beziehung zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen widerspiegelt. So werden Bewertungsmethode und Ein-Zeilen-Konsolidierung auf eine Ebene gebracht, was dem KASB gestattet, drei Konzepte zu entwickeln, von denen eines in der Mitte zwischen Bewertungsmethode und Ein-Zeilen-Konsolidierung angesiedelt ist. Im Bericht wird erläutert, wie ein Standard zur Equity-Methode als Ergebnis jedes Konzepts variieren kann.

In seinem Papier nennt der KASB auch weitere Sachverhalte, die im Rahmen des Forschungsprojekts erörtert werden sollten. Vor Übernahme der IFRS hat Korea umfassende Erfahrungen bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Equity-Methode gesammelt, und der KASB ist der Meinung, dass diese Erfahrung wertvolle Einblicke bei der Erwägung möglicher Änderungen von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures bieten kann.

Schließlich werden in dem Papier auch die Ergebnisse einer marktbasierten empirischen Studie zur Wertrelevanz der Equity-Methode dargestellt. Sie zeigen die Bedeutung der Equity-Methode nicht nur konzeptionell, sondern auch in empirischer und praktischer Hinsicht. Die Autoren verweisen auch auf die Änderungen an IAS 27 Separate Abschlüsse, die der IASB im August 2014 herausgegeben hat, um die Equity-Methode im separaten Abschluss wieder zuzulassen. Dies wird die Anwendung der Equity-Methode ausweiten.

Der Forschungsbericht baut auf einem Diskussionspapier zum selben Thema auf, das der KASB im Juni 2014 herausgegeben hat. Er enthält auch die Stellungnahmen, die zum Diskussionspapier eingegangen sind, sowie eine Zusammenfassung der vorgetragenen Meinungen. Der KASB betont, dass der Zweck des Forschungspapiers nicht darin liegt, die endgültige Fassung eines neuen Standards zur Equity-Methode vorgeben zu wollen, sondern darin, als Ausgangspunkt der Erörterungen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines besseren Standards zur Equity-Methode zu dienen.

Der englischsprachige Forschungsbericht steht Ihnen auf der Internetseite des KASB zur Verfügung.

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EFRAG empfiehlt öffentliche Fehlerüberprüfung von IASB-Verlautbarungen

30.09.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Schreiben an den International Accounting Standards Board (IASB) gerichtet, in dem sie empfiehlt, dass vor einer Finalisierung von Standards oder bedeutenden Änderungen an Standards eine öffentliche Überprüfung auf grobe Fehler stattfinden sollte. EFRAG meint, dass dies die Qualitätskontrollprozesse des IASB verbessern würde.

Der IASB nutzt bisweilen das Instrument der vorgängigen Fehlerüberprüfung, lässt diese aber durch ausgewählte Gruppen von Experten durchführen, und die Mitgliedschaft in diesen Expertengruppen ist begrenzt. EFRAG ist der Meinung, dass eine öffentliche Phase der Fehlerüberprüfung als eigenständiger Schritt in den Konsultationsprozess aufgenommen werden sollte. Die Ergebnisse sollten dann auf Grundlage eines öffentlich verfügbaren Berichts zu den Ergebnissen der Überprüfung in öffentlicher Sitzung vom IASB erörtert werden, bevor der endgültige Text eines Standards oder einer wesentlichen Änderung vom IASB verabschiedet wird. EFRAG hatte einen ähnlichen Vorschlag bereits in der Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung gemacht, das im Februar 2013 ohne die von EFRAG gewünschte Änderung in endgültiger Fassung veröffentlicht wurde.

Zugang zum englischsprachigen Schreiben an den IASB haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Das DRSC hatte sich in einer Stellungnahme gegenüber EFRAG gegen die EFRAG-Vorschläge ausgesprochen.

Hinweis: Am 28. Oktober 2014 hat EFRAG eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf und wie diese im endgültigen Schreiben berücksichtigt wurden veröffentlicht. Die Zusammenfassung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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Rat der Europäischen Union nimmt vorgeschlagene Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen an

30.09.2014

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne angenommen, mit der bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen zu leisten.

Die neue Richtlinie, die die EU-Bilanzrechtlinie ergänzt, gilt für große Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern.  Zu Unternehmen des öffentlichen Interesses zählen börsennotierte Unternehmen sowie einige nicht börsennotierte Unternehmen wie Banken und Versicherungsunternehmen. Die EU-Mitgliedstaaten können weiteren Unternehmen die Anwendung der Richtlinie auferlegen, wenn dies aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit, Größe oder Anzahl der Mitarbeiter geraten scheint.

Die betroffenen Gesellschaften müssen ihre Grundsätze, Risiken (einschließlich Risikomanagement) und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen im Jahresabschluss offenlegen. Mit der Richtlinie wird allerdings keine verpflichtende Anwendung integrierter Berichterstattung eingeführt.

Die Annahme der neuen Richtlinie wurde von der EU-Kommission begrüßt:

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, werden relevante und entscheidungsnützliche Informationen angeben, die notwendig sind, um ihre Entwicklung, Leistung, Lage und Auswirkungen verstehen; sie werden keine detaillierten Berichte erstellen. Darüber hinaus bietet die Richtlinie Unternehmen bedeutende Flexibilität, die Angaben in der Art und Weise zu leisten, die sie am sinnvollsten halten - beispielsweise in einem eigenen Bericht. Unternehmen können dabei internationale, europäische oder nationale Leitlinien anwenden, die sie für sachgerecht halten.

Da das EU-Parlament die Richtlinie bereits im April 2014 angenommen hat, kann sie jetzt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. 20 Tage nach der Veröffentlichung wird sie in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Daher werden die betroffenen Unternehmen mit einer Berichterstattung nach der neuen Richtlinie ab 2017 beginnen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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