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Berichterstattung auch jenseits der Finanzberichterstattung wird aktiv zu einer neuen, verantwortlicheren Unternehmenswelt beitragen, sagt Barnier

24.05.2013

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, sprach bei der Globalen Konferenz zu Nachhaltigkeit und Berichterstattung in AMsterdam, bei der auch die neuen G4-Richtlinien vorgestellt wurden, die die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt hat. Barnier hob die Maßnahmen hervor, die die Kommission ergriffen hat, um Langfristigkeit im Wirtschaftssektor zu erzielen - dazu gehören auch die jüngst vorgeschlagenen verpflichtenden Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen.

Barnier begann seine Rede damit, dass er ein sehr dürsteres Bild der gegenwärtigen Situation zeichnete, in der Europa immer noch darum kämpft, sich von der schwersten Krise seit 50 Jahren zu erholen, die sich vom Finanzsektor auf das tägliche Leben vieler Bürger und Unternehmen ausgebreitet hat. Und er machte einen Kerngrund aus, warum sich Europa (und die Welt allgemein) in der jetzigen Situation befindet: "Kurzfristiges Denken hat den Unternehmenssektor viel zu lange dominiert."

Wiederherstellung der Stabilität des Finanzsektors sei natürlich ein dringendes Ziel und würde auf vielerlei Weise zu erreichen gesucht, die auf die Empfehlungen der G-20 zurückgehen - dazu gehörten auch wiederholte Aufrufe an den IASB und den FASB, ihre Arbeiten in den wesentlichen noch offenen Projekten zur Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Standards abzuschließen. Barnier wies darauf hin, dass Stabilität, wenn sie nachhaltig sein soll, voraussetzt, dass die Kurzfristigkeit des Denkens ausgeschlossen wird. Die Entwicklungen der Alterspyramide und der Klimawandel seien sehr langfristige Probleme; Diversität in Bezug auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Bildung und Berufsweg in Unternehmen zu erzielen und Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, Kunden, Gemeinden und der Öffentlichkeit zu erzielen, sollte dauerhaft gelingen.

Für Barnier gibt es nur einen Weg, dies zu erreichen: Transparenz in Bezug auf all diese Aspekte herzustellen. Deshalb, so Barnier, hat die EU eine Reihe von Initiativen ergriffen:

  • Im April 2013 hat die Europäische Kommission Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden soll, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben.
  • Ebenfalls im April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt, mit der unter anderem Transparenz im Rohstoffsektor erreicht werden soll, indem eine länderspezifische Berichterstattung eingeführt wird.
  • Barnier gab in seiner Rede außerdem bekannt, dass die Kommission der Berichtersatttungspflichten, nach denen Banekn all ihre Gewinne, Steuern und Subventionen in allen Ländern angeben müssen, auf alle großen Unternehmen und Konzerne ausgeweitet werden sollen.

Barnier gindg auch auf Kritik ein, dass die EU mit diesen Initiativen, die Kosten und Mühen mit sich bringen werden, hätte warten sollen, bis die Finanzmarktkrise vorüber sei, und er antwortete: "Aber ich sage: Transparenz ist Teil der Lösung, nicht des Problems!" Er gab jedoch an, dass die Vorschläge in Bezug auf Transparenz und soziale und ökologische Verantwortung  und die neuen Berichterstattungspflichten für Banken und im Rohstoffsektor zwar der richtige und unumkehrbare Weg seien, dass die EU-Kommission aber auch weiterhin darauf achten würde, Unternehmen - insbsondere kleine und mittelgroße Unternehmen - nicht mit unangemessenen Vorschriften zu überlasten. Seine Schlussfolgerung lautete:

So werden wir gute ausgeübte Praxis zur Norm machen. Und so wir nicht finanzielle Berichterstattung aktiv zur neuen, verantwortlicheren Wirtschaftswelt beitragen, die wir alle zusammen erschaffen müssen.

Das Manuskript von Barniers Rede steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung (nur in englischer Sprache).

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GRI veröffentlicht G4-Richtlinien

24.05.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die vierte umfassende Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") veröffentlicht. Die GRI-Richtlinien finden breite Anwendung in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und sind so gestaltet, dass sie einen standardisierten Ansatz für die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische, soziale und Unternehmensführungs Leistungen ermöglichen. Die neuen Leitlinien sollen leichter zu nutzen sein, betonen Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker und beinhalten neue und aktualisierte Angabevorschriften in verschiedenen Bereichen: Unternehmensführung, Ethik und Integrität, Lieferkette, Korruptionsbekämpfung ud Treibhausgasemissionen.

Die G4-Richtlinien sind in zwei Teile gegliedert:

  • Berichterstattungsprinzipien und Standadangaben - dies beinhaltet die Kriterien, die anzuwenden sind, wenn Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den Leitlinien erstellt werden, die Berichterstattungsprinzipien, die Nachhaltigkeitsberichten zugrunde liegen (im Sinne von Inhalt und Qualität), und die allgemeinen und spezifischen Standardangaben, die erforderlich sind.
  • Umsetzungshandbuch - dies bietet weitere Erläuterungen dazu, wie die Berichterstattungsprinzipien anzuwenden und die Angaben zu erarbeiten sind.

Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die G4-Richtlinien:

 

Berichterstattungsprinzipien

Prinzipien zur Bestimmung des Inhalts

  • Einbeziehung der Anforderung der Interessengruppen
  • Kontext der Nachhaltigkeit
  • Wesentlichkeit
  • Vollständigkeit

Prinzipien zur Bestimmung der Qualität

  • Ausgewogenheit
  • Vergleichbarkeit
  • Genauigkeit
  • Aktualität
  • Klarheit
  • Verlässlichkeit
Standardangaben

Allgemeine Standardangaben

  • Strategie und Analyse
  • Organisationsstruktur
  • Identifizierte wesentliche Aspekte und Grenzen
  • Einbindung der Interessengruppen
  • Berichtsstruktur
  • Unternehmensführung
  • Ethik und Integrität
  • Allgemeine Standardangaben für Sektoren (wenn verfügbar)

Spezifische Standardangaben

  • Angaben zum Managementansatz
  • Einzelaspekte nach Kategorie:
    • Wirtschaft - wirtschaftliche Leistung, Marktpräsenz, indirekte wirtschaftliche Auswirkungen, Beschaffungspraxis
    • Umwelt - Materialien, Energie, Wasser, Biodiversität, Emissionen, Abwässer und Abfall, Produkte und Dienstleistungen, Befolgung von Vorschriften, Transport, Gesamteinschätzung der Lieferantengegebenheiten, Mechanismen in Bezug auf Umweltschäden
    • Sozialaspekte - Arbeitspraxis und -bedingungen, Menschenrechte, Gesellschaftsverantwortung, Produktverantwortung (jeweils mit zusätzlichen Indikatoren)
  • Spezifische Standardangaben für Sektoren (wenn verfügbar)

Die Richtlinien bieten zwei Optionen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Einklang mit G4:

  • Bericht über die Kernaspekte - wesentliche Elemente, die einen Hintergrund für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten und
  • Umfassender Bericht - mit zusätzlichen Standardangaben zu Strategie und Analyse, Unternehmensführung sowie Ethik und Integrität, außerdem umfassendere Kommunikationsleistung.

Berichte, die im Einklang mit G4 erstellt werden, müssen auch einen 'GRI Inhaltsindex' umfassen, mit dessen Hilfe Beziehungen, die in den einzelnen Berichtselementen enthalten sind, die mit G4 gefordert werden, zueinander in Bezug setzt. GRI fordert außerdem Unternehmen auf, die die Leitlinien anwenden, GRI bei der Veröffentlichung des Berichts in Kenntnis zu setzen, wenn dieser im Einklang mit den Richtlinien erstellt wurde oder die Standardangaben enthält, aber nicht den weiteren Vorschriften genügt, um als Kernbericht oder umfassender Bericht zu klassifizieren.

In Bezug auf Wesentlichkeit enthalten die Richtlinien das Prinzip, dass ein Unternehmen über die Posten aus der Liste der Themen, die in den Richtlinien abgedeckt werden ('Aspekte' genannt), die die bedeutenden wirtschaftlichen, umweltbezognen und sozialen Auswirkungen widerspiegeln, die das Unternehmen hat oder die die Beurteilung und Einschätzung durch die Adressaten beeinflussen. Wesentlichkeit wird als die "Schwelle, bei deren Überschreiten Aspekte wichtig genug werden, dass über sie berichtet werden sollte" beschrieben. Im Umsetzungshandbuch bietet weitere Leitlinien zu Anwendung dieses Prinzips. Dazu gehören ein größerer Fokus als nur die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Berücksichtigung interner und externer Faktoren, Einklang mit gängigen Methoden und Beachtung gängiger Bedenken von Expertenkreisen und Schwerpunktsetzung aud Bereiche, die aktives Management oder Engagement des Unternhemens erfordern. Eine Reihe von Tests wird zu diesen Zwecken zur Verfügung gestellt.

G4 bietet auch Leitlinien dazu, wie Nachhaltigkeitsangaben in verschiedenen Berichtsformaten dargestellt werden, also in eigenständigen Nachhaltigkeitsberichten, integrierten Berichten, Abschlüssen und im Internet. Die Harmonisierung mit anderen globalen wird betont - beispielweise mit den den Global-Compact-Prinzipien und den Leitlinien zur Geschäftstätigkeit und Menschenrechten der Vereinten Nationen und den OECD-Leitlinien für mulitnationale Unternehmen. Außerdem wird die Beziehung zwischen integrierter Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung erwogen:

Obwohl die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der integrierten Berichterstattung unterschiedlich sein mögen, ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein integraler Bestandteil der integrierten Berichterstattung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Bedeutung von Nachhaltigkeit für ein Unternehmen erwogen und werden Nachhaltigkeitsprioritäten und -kernthemen adressiert mit Schwerpunkt auf die Auswirkung auf Nachhaltigkeitstrends und die Chancen und Risiken auf die langfristigen Aussichten und wirtschaftlichen Leistungen des Unternehmens. Nachhaltigkeit ist fundamental für das integrierte Denken und den Berichterstattungsprozess des Unternehmens, indem sie bei der Identifizierung der wesentlichen Sachverhalte, der strategischen Ziele und der Einschätzung, wie diese Ziele erreicht und Werte über Zeit geschaffen werden können, hilft.

Unternehmen, die nach den GRI-Richtlinien Bericht erstatten, können die früheren Versionen (G3 und G3.1) bis zum Übergang auf G4 weiter anwenden. GRI erwartet jedoch, dass alle Unternehmen, die GRI-Richtlinien anwenden, diesen Übergang spätestens in den Berichten abgeschlossen haben werden, die nach dem 31. Dezember 2015 veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite von GRI in englischer Sprache:

GRI hat bekanntgegeben, dass die G4-Richtlinien rasch in fünf Kernsprachen, unter denen sich auch Deutsch befindet, übersetzt werden sollen.

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Jahresbericht der IFRS-Stiftung

23.05.2013

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2012 vorgelegt. Neben den Finanzinformationen für 2012 enthält der Bericht auch Abschnitte zur Arbeit der IFRS-Stiftung und zum Standardsetzungsprozess.

In seinem Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung beschreibt Michel Prada die Organisation in zwei Kapiteln. Im ersten Kapitel werden die Entwicklungen und erreichten Ziele zwischen 2001 und 2011 dargestellt. Das zweite Kapitel setzt ab 2012 an - eine Zeit, die "charakterisiert wird durch Konsolidierung und Aufbau auf die Erfolge des ersten Kapitels". Für 2013 nennt Prada die drei folgenden Prioritäten der IFRS-Stiftung:

Erstens werden wir daran arbeiten, sicherzustellen, dass die Initiativen, die sich aus der Überprüfung der Strategie und der Führungsstruktur ergeben haben, vollständig eingebunden werden. Zweitens werden wir eng mit dem Monitoring Board und anderen zusammenarbeiten, um die langfristige Finanzierung der Organisation weiter zu entwickeln. Drittens werden wir verschiedene Initiativen unternehmen, um weltweit zur Übernahme und einheitlichen Anwendung der IFRS zu ermutigen. dazu gehören die Entwicklung von länder- und rechtskreisspezifischen Profilen zur Anwendung der IFRS, die auf der Internetseite des IASB veröffentlicht und gepflegt werden.

In seinem Bericht des Vorsitzenden des IASB beschreibt Hans Hoogervorst verschiedene Standardsetzungsprojekte einschließlich der Konvergenzprojekte mit dem FASB (Erlöserfassung, Finanzinstrumente und Leasingverhältnisse), des gemeinsamen Projekts zu Versicherungen sowie des Rahmenkonzepts. In Bezug auf Konvergenz äußert sich Hoogervorst wie folgt:

Das zehnjährige Konvergenzprogramm war ein Erfolg. Obwohl vollständige Konvergenz nicht in allen Bereichen möglich war, hat unsere Arbeit mit dem FASB die Finanzberichtersatttungsvorschriften weltweit harmonisiert und verbessert. Es spricht für beide Boards, dass wir es geschafft haben, soviel zu ereichen, während wir in vielen Fällen von so unterschiedlichen Ausgangspositionen kamen.

Der vollständige Bericht, der auch Berichte des Überwachungsgremiums (Monitoring Board), des Ausschusses für die EInhaltung des Konsultationsprozesses und des Standardbeirats sowie den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Sue Lloyd Image

Leitende IASB-Direktorin für fachliche Aktivitäten des IASB als Boardmitglied berufen

23.05.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung von Sue Lloyd zum IASB-Mitglied ab dem 1. Januar 2014 bekanntgegeben. Sie folgt Prabhakar Kalavacherla (PK) nach, der den IASB am 31. Dezember 2013 nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren verlassen wird.

Lloyd ist leitende Direktorin für fachliche Aktivitäten des IASB und in dieser Rolle verantwortlich dafür, den fachlichen Stab des IASB in der Entwicklung neuer International Financial Reporting Standards (IFRS) zu leiten.

Lloyd stammt ursprünglich aus Neuseeland und war zwischenzeitlich auch Mitglied des australischen Standardsetzers AASB. Bevor sie dem Stab des IASB - ursprünglich als Direktorin für Kapitalmärkte mit der Verantwortung für die Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten - beitrat, war Lloyd in verschiedenen leitenden Positionen im Bankensektor in Großbritannien und Australasien tätig.

Weitere Informationen zur Berufung und Stellungnahmen des Vorsitzenden des Nominierungsauschusses der IFRS-Stiftung, des Vorsitzenden des IASB und ihr selbst finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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Ergebnisse der US-amerikanischen Überprüfung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

23.05.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat den Abschluss der Überprüfung von FAS 141R 'Unternehmenszusammenschlüsse' bekanntgegeben. Die Überprüfung hat ergeben, dass mit FAS 141R einige Probleme bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Erwerbsmethode gelöst wurden, dass die Prinzipien und Vorschriften allgemein verständlich sind und wie beabsichtigt angewendet werden können und dass Anleger die sich ergebenden Informationen nützlich finden. Dennoch werden in dem Bericht auch eine Reihe anderer Sachverhalte angesprochen und Empfehlungen für Verbesserungen am Standardsetzungsprozess des FASB ausgesprochen.

FAS 141R, kodifiziert in Thema 805 Unternehmenszusammenschlüsse wurde im Dezember 2007 als Ergebnis eines gemeinsamen Projekts mit dem IASB herausgegeben uns steht im Wesentlichen im Einklang mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, der vom IASB im Januar 2008 herausgegeben wurde. Mit FAS 141R wurde eine Reihe von Änderungen eingeführt, die die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen verbessern sollten. Schwerpunkt waren der Ansatz erworbener Vermögenswerte, übernommener Schulden und nicht beherrschender Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt (mit einigen Ausnahmen).

Die Überprüfung nach der Einführung wurde von einem Prüfungsteam vorgenommen, das sich die alten Unterlagen des FASB angesehen hat, Anwenderbefragungen per Fragebogen, Erhebungen und persönlichen Interviews durchführte, akademische Publikationen analysierte und Angaben und andere öffentlich verfügbare Informationen von ausgewählten börsennotierten Unternehmen prüfte. Die Ergebnisse der Überprüfung basieren also auf der Erwägung der Rückmeldungen einer großen Bandbreite von Anwendern und Nutzern - Erstellern, Prüfern, Wissenschaftlern und Regulierern.

Mit der Überprüfung sollte festgestellt werden, ob mit FAS 141R das gesteckte Ziel der Verbesserung der Relevanz, der getreuen Darstellung und der Vergleichbarkeit der Informationen, die eine Berichtseinheit in ihrem Abschluss in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse und ihre Auswirkungen zur Verfügung stellt, erreicht wurde. Untersucht wurde auch die Umsetzung, die fortlaufenden Kosten für die Befolgung und der sonstige Nutzen von FAS 141R. Allgemein erhoffte man sich auch Ergebnisse in Bezug auf die mögliche Verbesserung des Standardsetzungsprozsses.

Obwohl die Überprüfung ergab, dass mit FAS 141R einige Praxisprobleme gelöst wurden, dass die Prinzipien und Vorschriften verständlich sind und im Allgemeinen wie beabsichtigt angewendet werden können und dass sich Verbesserungen in der Relevanz und Vollständigkeit von Informationen ergeben haben, gab es auch einige weitere Feststellungen:

  • Einige Praxisprobleme blieben ungelöst. Dazu gehören, festzustellen, wann eine neue Bilanzierungsgrundlage sachgerecht ist, und die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Joint Ventures und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle. Anwender, die an der Überprüfung teilgenommen haben, gaben an, dass in diesem Bereich noch Leitlinien fehlen.
  • Obwohl FAS 141R mit IFRS 3 in weiten Teilen konvergiert ist, bleiben einige wesentliche Abweichungen zwischen den Vorschriften.
  • Einige Anwender, insbesondere Ersteller aus dem Bereich mittelgroßer und kleiner Unternehmen, hatten Schwierigkeiten FAS 141R in den folgenden Bereichen anzuwenden: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bedingter Gegenleistungen und Bestimmung, ob ein Geschäftsvorfall ein Unternehmenszusammenschluss oder ein Erwerb eines Vermögenswerts ist (die Definition eines Geschäftsbetriebs unter IFRS ist derzeit auch ein Thema des IFRS Interpretations Committee).
  • Einige Teilnehmer der Überprüfung hinterfragten die Entscheidungsnützlichkeit der berichteten Informationen für Unternehmenszusammenschlüsse, die Vermögenswerte und Schulden beinhalten, deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig ist, die zu einem vorteilhaften Erwerb führen oder die einen Erwerb eines Vermögenswerts darstellen.
  • Die Kosten und die Komplexität der Anwendung von FAS 141R sind höher, als der FASB angenommen hatte. Dies ist insbesondere auf die kosten für die nach dem Standard vorgeschriebenen Bewertungen zurückzuführen.
  • Angestrebte Verbesserungen im Bereich der Vergleichbarkeit, der Verlässlichkeit und der getreuen Darstellung von Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen wurden nicht vollständig erreicht. Dies ist im Wesentlichen auf Fragen hinsichtlich der Verlässlichkeit der Vorschriften in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert zurückzuführen.

Zu den Empfehlungen hinsichtlich der möglichen Verbesserung des Standardsetzungsprozesses des FASB, die im Bericht ausgesprochen werden, gehören die folgenden:

  • Der Prozess für die Identifizierung, Priorisierung, Verfolgung und Lösung bedeutender Sachverhalte in Bezug auf die Finanzberichterstattung sollte verbessert und formalisiert werden; über den Stand der Fortschritte sollte  regelmäßig berichtet werden.
  • Die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines neuen oder der Wiederaufnahme eines älteren Projekts sollte klar idnetifiziert und dokumentiert werden.
  • Wesentliche Untersuchungen wie beispielsweise Einbindungsveranstaltungen und wissenschaftliche Untersuchungen sollten generell so früh wie möglich im Standardsetzungs- und Erörterungsprozess angestoßen werden. Forschungsergebnisse und wirtschaftliche Prinzipien, auf die zurückgegriffen wird, sollten in der Grundlage für Schlussfolgerungen eines jeden Standards klar dokumentiert werden.

Zu den Ergebnissen der Überprüfung hat die FAF auf ihrer Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, in der sich auch eine Verknüpfung für die Registrierung als Teilnehmer der der Überprüfung von FAS 157 findet. Zum Bericht zur Überprüfung von FAS 141R gelangen Sie hier.

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TEG-Telefonkonferenz zum Stellungnahmeentwurf zu Leasingverhältnissen

23.05.2013

Am 31. Mai 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Erörtert werden soll ein vorgeschlagenener Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse, der am 16. Mai 2013 herausgegeben wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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Neuseeland gibt neue Standards für Unternehmen des öffentlichen Sektors auf Grundlage der IPSAS heraus

23.05.2013

Der neuseeländische Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben ein Paket von neuen Verlautbarungen herausgegeben, das für nach neuseeländischem Recht definierte "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE), also im Wesentlichen gemeinnützige Unternehmen, ab dem 1. Juli 2014 gilt. Die neuen Standards basieren im Wesentlichen auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Das Gesamtpaket besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Standard XRB A1 Rechnungslegungsrahmenkonzept (Aktualisierung für gewinnorientierte und gemeinnützige Unternehmen) - gilt für alle Berichtseinheiten und legt fest, welches Unternehmen welche Standards nach dem neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzept, das vom XRB im April 2012 herausgegeben wurde, anzuwenden hat;
  • ein Satz von 39 Standards, der beides umfasst:
    • PBE-Standards, für Unternehmen der Berichtsebene 1, in der solche Unternehmen eingeordnet werden, die nach der Definition des IASB öffentlich rechenschaftspflichtig sind oder die der neuseeländischen Definition von "groß" entsprechen; diese Unternehmen können die vereinfachten Angabevorschriften der Berichtsebene 2 nicht in Anspruch nehmen;
    • PBE-Standards RDR, für Unternehmen der Berichtsebene 2, die nicht die Kriterien für eine Einordnung in Berichtsebene 1 aufweisen und die darüber hinaus nicht für eine Einordnung in die derzeit übergangsweise geschaffenen Berichtsebenen 3 und 4 für kleinere Unternehmen in Frage kommen; Unternehmen der Berichtsebene 2 profitieren von Angabeerleichterungen im Rahmen des Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR, die entsprechenden Angaben sind in den Standards mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet;
  • das Rahmenkonzept für gemeinnützige Unternehmen.

Der Satz von PBE-Standards entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen, die in den Entwürfen enthalten waren, die im Juni 2012 herausgegeben wurden. Es gibt allerdings einige Änderungen, insbesondere die Einführung des Konzepts eines sonstigen Gesamtergebnisses. Obwohl das sonstige Gesamtergebnis nicht Bestandteil der IPSAS ist, hat sich der NZASB vor dem Hintergrund starker Unterstützung dafür in den eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Schritt entschlossen.

Ein weiterer Punkt, der in vielen Stellungnahmen angesprochen wurde, war der Wunsch, dass die Abweichungen zwischen den PBE-Standards und den neuseeländischen IFRS-Äquivalenten, die von gewinnorientierten Unternehmen angewendet werden, möglichst gering sein sollten. Anwender argumentierten sowohl mit dem 'Gesamtbild' als auch auf Einzelstandardebene und zeigten sich insbesondere besorgt in Bezug auf die Auswirkungen auf  'gemischte Konzerne' (gemeinnützige Unternehmen mit gewinnorientierten Tochterunternehmen. In dem Bericht über die Berücksichtigung der Stellungnahmen, der gemeinsam mit den neuen Standards veröffentlicht wurde, heißt es:

Vor diesem Hintergrund haben der NZASB und der XRB eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit größerer Klarheit eruieren soll, wann genau es sachgerecht ist, dass die PBE-Standards von den IPSAS abweichen – denn dies ist der einzig gangbare Weg, um Abweichungen zwischen den beiden Standardsätzen zu verringern, da es nicht möglich ist, die International Financial Reporting Standards zu ändern und weiterhin in Anspruch zu nehmen, im Einklang mit den IFRS zu stehen. Einer der Faktoren, der von der Arbeitsgruppe erwägt wird, sind die Auswirkungen, die unnötige Abweichungen auf Ersteller haben, die gemischte Konzerne sind. Die Erörterungen der Arbeitsgruppe dauern an, und es wir erwartet, dass die Ergebnisse später im Jahr 2013 bekanntgegeben werden.

Die Geschäftsjahre der meisten neuseeländischen gemeinnützigen Unternehmen enden am 30. Juni, deswegen werden die neuen Vorschriften von diesen Unternehmen erstmals im Geschäftsjahr 2014/2015 angewendet werden, das am 30. Juni 2015 endet. Da die Standards Vergleichsinformationen vorschreiben, bedeutet dies, dass die neuen Vorschriften im Grunde genommen bereits ab dem 1. Juli 2013 auf entsprechende Geschäftsvorfälle und Positionen angewendet werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des XRB.

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IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2013

22.05.2013

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2013 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie. Die Linkbase wurde entwickelt, um die Datenqualität von IFRS-Einreichungen im XBRL-Format zu verbessern und zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, IFRS-Konzepte und ihre Bedeutung aus fachlicher und berichterstattungstechnischer Sicht besser zu verstehen.

Für Ersteller bietet die Linkbase zusätzliche Validierungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Einträge in ihren Einreichungen korrekt und konsistent sind. Allgemein hilft die Linkbase Einreichungen zu verbessern, die mit Hilfe der IFRS-Taxonomie 2013 erstellt wurden.

Weitere Informationen stehen Ihnen in den englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Europäische Feldversuche zur vorgeschlagenen Bilanzierung für Leasingverhältnisse

22.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) führen einen Feldversuch zu der Frage durch, welche Auswirkungen die im IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' enthaltenen Vorschläge auf europäische Unternehmen haben würden, die nach IFRS bilanzieren.

Für Leasingnehmer wird im Entwurf, der am 16. Mai 2013 veröffentlicht wurde, vorgeschlagen, eine Schuld sowie einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht anzusetzen, wobei die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen. Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung, wobei es einige Nuancen der Erfassung der Erlöse und der Abzinsung des Restbuchwerts gibt.

Der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern angestoßene Feldversuch soll dabei helfen, das Wesen und die Bedingungen der gegenwärtig verwendeten Leasingvereinbarungen und die Auswirkungen der vorgeschlagenen leitlinien auf diese zu verstehen. Er zielt darauf ab, zu eruieren, ob sich aus den vorgeschlagenen Leitlinien Umsetzungsschwierigkeiten oder Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung ergeben. Eine Frage dabei ist auch, welcher Aufwand erforderlich wäre, um die vorgeschlagenen Leitlinien umzusetzen und anzuwenden.

Der Feldversuch wird mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt. Er beginnt am 3. Juni 2013, und die ausgefüllten Fragebögen sind bis zum 31. Juli 2013 zurückzusenden. Unternehmen, die an dem Feldversuch teilnehmen möchten, wenden sich bitte vorzugsweise an ihre nationalen Standardsetzer (für Deutschland das DRSC) oder ansonsten an EFRAG. Eine Ausfertigung des Fragebogens wird dann am 3. Juni – dem offiziellen Beginn des Feldtests – übermittelt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG und auf der Internetseite des DRSC.

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EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2012/4

22.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 bei der Finalisierung der Stellungnahme berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte im November 2012 mit seinem Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010)) begrenzte Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen. EFRAG hatte daraufhin im Dezember 2012 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem im April 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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