Oktober

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

15.10.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 15. Oktober 2008 ( in englischer Sprache, 92 KB) herunter. Dieser Bericht reflektiert bereits die heute erfolgte Annahme der Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, die der IASB am Montag veröffentlicht hat, durch den Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC). Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

IASB-Entwurf bezüglich Angaben zu Finanzinstrumenten

15.10.2008

Der IASB hat einen Standardentwurf vorgeschlagener Änderungen an 'IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben' herausgegeben.

Die Vorschläge sind Teil der Antwort des IASB auf die Finanzmarktkrise und folgen Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF), welche ihrerseits die Unterstützung der Finanzminister der G7-Staaten hatten. Die Vorschläge spiegeln ferner die Erörterungen des vom IASB berufenen Expertenpanels zur Bemessung und Angabe von beizulegenden Zeitwerten von Finanzinstrumenten auf Märkten, die inaktiv geworden sind, wider. Der Entwurf mit dem Titel Verbesserung der Angaben über Finanzinstrumente kann kostenfrei von der Website des IASB heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist läuft am 15. Dezember 2008 ab, das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Juli 2009. Die Presseerklärung können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 93 KB).

Im Entwurf werden die folgenden Änderungen an IFRS 7 vorgeschlagen:

Angaben zum beizulegenden Zeitwert

  • Einführung einer dreistufigen Hierarchie für die Angabe von beizulegenden Zeitwerten (vergleichbar mit der Hierarchie nach SFAS 157)
  • Überleitungen der Salden für beizulegende Zeitwerte, die ohne beobachtbare Marktdaten ermittelt wurden
  • Überleitungen der Bewegungen zwischen den Stufen (einschließlich der Gründe)

Angaben zum Liquiditätsrisiko

  • Klarstellung, welche Instrumente in den Anwendungsbereich fallen
  • Angabe des Liquiditätsrisikos für derivative Finanzverbindlichkeiten auf der Grundlage der Risikosteuerung des Unternehmens
  • Angabe erwarteter Restlaufzeiten nicht-derivativer finanzieller Verbindlichkeiten, falls das Unternehmen Risiken auf diese Weise steuert
  • Verbesserung der Beziehung zwischen quantitativen und qualitativen Angaben zum Liquiditätsrisiko

EU entwickelt 'Bilanzierungsvorschlag'

15.10.2008

Am 14. Oktober 2008 sprach der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld einer zweitägigen Sitzung des Europarates (Staatsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten), die am 15. und 16. Oktober 2008 stattfinden wird.

Seine Anmerkungen richteten sich auf die Antwort der EU auf die globale Finanzkrise. Er stellte unter anderem fest, dass der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) ein Vorgehen zur 'Änderung der Bilanzierungsvorschriften' erwägen wird. Barrosos Anmerkungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 74 KB). Die Art des Vorgehens oder der Änderungen wird darin nicht ausgeführt, aber mehrere Presseberichte sprechen von einer möglichen Aufweichung der Regeln zur Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten. Ein Ausschnitt:

Wir haben nunmehr eine umfassende Übereinkunft und ein detailliertes Programm für die Eurozone und die EU insgesamt erzielt, ein Programm zur Wiederherstellung der Liquidität; ein Programm zur Rekapitalisierung der Banken und zum Schutz von Sparern und Steuerzahlern; ein Programm, mit dem der Grundstein für eine Erholung und die künftige Nachhaltigkeit gelegt wird [...].

Wir haben das Verfahren für die Änderung von Bilanzierungsregeln beschleunigt. Das wird dafür sorgen, dass gesundes Vermögen nicht unterbewertet wird. Es wird sicherstellen, dass europäische Unternehmen nicht in einen komparativen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen mit Sitz in anderen Rechtskreisen geraten. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung wird unseren Vorschlag am morgigen Mittwoch verabschieden.

Ebenfalls am 14. Oktober 2008 (gestern) veröffentlichte die Europäische Kommission ein Fragen-und-Antworten-Dokument zu Europas Antwort auf die Finanzkrise (in englischer Sprache, 98 KB). Dort wird ausgeführt:

Die Kommission hat bereits ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass Vermögen nicht unterbewertet, Vertrauen nicht unnötig unterminiert und die europäischen Finanzinstitutionen gegenüber ihren internationalen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. Vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten und das Europaparlament verabschieden diese Änderungen schnell, können die Regeln bereits im dritten Quartal ab dem 1. Juli 2008 angewendet werden.

Leitlinien der SEC zum beizulegenden Zeitwert von ewig laufenden Vorzügen

15.10.2008

Die Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Office of the Chief Accountant, OCA) hat den Vorsitzenden des FASB Robert H.

Herz hinsichtlich der Frage, wie der beizulegende Zeitwert von ewig laufenden, mit Vorzügen ausgestatteten Wertpapieren (Perpetual Preferred Securities, PPS) zu bestimmen ist, angeschrieben. Nach US-GAAP erfolgt die Bemessung von Wertminderungen unterschiedlich für Beteiligungs- und Gläubigertitel – einige würden sagen: strenger für Beteiligungs- als für Gläubigerpapiere. Die OCA stellt dazu fest, dass, obwohl PPS 'schuldartige Eigenschaften' aufweisen, sie als Eigenkapital zu klassifizieren seien, weil sie nicht zurückgezahlt werden müssten. In dem Schreiben wird dazu festgestellt:

Die OCA kommt nach Abstimmung mit dem und Zustimmung des FASB-Stabs zu dem Schluss, dass es solange nichts dagegen einzuwenden hätte, wenn ein Emittent bei der Beurteilung von Wertminderungen bei PPS ein Wertminderungsmodell anwendet (einschließlich eines erwarteten Rückzahlungszeitraums), das vergleichbar mit dem für einen Gläubigertitel ist, vorausgesetzt, dass es keinen Hinweis auf eine Verschlechterung der Bonität des Emittenten gibt (bspw. einen Rückgang der Cash Flows aus dem Halten der Anlage oder einer Herabstufung im Rating des Wertpapiers unterhalb von Investment Grade), bis dieser Sachverhalt weiter durch den FASB untersucht werden kann.

Gleichzeitig mit der Übermittlung des Schreibens rief die SEC den FASB auf, diesen und damit in Beziehung stehende Sachverhalte aufzugreifen. Sie können das Schreiben der SEC hier herunterladen (in englischer Sprache, 99 KB).

Auswirkungen des US-amerikanischen Notfallgesetzespakets

15.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Ausgabe des Heads Up- Newsletters veröffentlicht, in der die Kernvorschriften des US-amerikanischen Notfallgesetzespakets von 2008 zusammengefasst und die im Gesetz angesprochenen Bilanzierungs-, Steuer- und Wirtschaftsthemen erörtert werden, die über die kommenden Wochen der Beachtung bedürfen.

Sie können diese Ausgabe von Heads Up hier herunterladen (in englischer Sprache, 210 KB).

Zu den im Newsletter angesprochenen Bilanzierungserwägungen gehören:

die Feststellung 'nicht vorübergehender Wertminderungen' (other-than-temporary impairment, OTTI)

die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte als HTM oder OTTI

die Erfassung von Zinserträgen und Wertberichtigungen gehaltener Beteiligungen

die Bilanzierung von Wertberichtigungen auf Kredite durch den Gläubiger

die Bilanzierung durch Hypothekenbanken

die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Optionsscheine und die Abgrenzung von Eigen-/Fremdkapital

die Bilanzierung von Garantien

Vertragsänderungen bei in QSPEs gehaltenen Krediten

die Erwägung hinsichtlich der 'Rückforderung' von Entlohnungen

die Bilanzierung von Ertragsteuern

die Angemessenheit von Angaben

Barroso sagt EU wird 'europäische Bilanzierungsregeln ändern'

14.10.2008

Am 13. Oktober 2008 sprach der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Durão Barroso, bei einem Gipfeltreffen der nationalen Parlamentspräsidenten in Brüssel.

In seinen Ausführungen berichtete er von einem 'historischen Gipfel der Eurogruppe auf höchster politischer Ebene in Paris', das am Vortag stattfand. "Unsere einhellige Botschaft am gestrigen Tag bestand in der Zusicherung, gemeinsam in entschlossener und abgestimmter Weise zu handeln, um das Vertrauen und ein vernünftiges Funktionieren des Finanzsystems wiederherzustellen [...]" Barroso deutete an, dass "wir in dieser Woche die europäischen Bilanzierungsvorschriften anpassen werden, um sicherzugehen, dass europäisch Finanzinstitutionen gegenüber ihren Wettbewerbern in den USA nicht benachteiligt werden". Barrosos Ausführungen können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache).

Änderung hinsichtlich der Tagesordnung der morgigen IASB-Sitzung

14.10.2008

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde von Freitag, den 17. Oktober, auf Mittwoch, den 15. Oktober 2008, verschoben.

Die geänderte Tagesordnung finden Sie hier.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

14.10.2008

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir fassen die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen auf einer einzelnen Seite für Sie zusammen.

EBF und Business Europe drängen auf Änderungen beim beizulegenden Zeitwert

14.10.2008

Der Europäische Bankenverband (European Banking Federation, EBF) und der Europäische Wirtschaftsverband (Business Europe) haben eine Gemeinsame Erklärung zur Finanzmarktkrise herausgegeben (in englischer Sprache, 193 KB).

Eine der Empfehlungen in der Erklärung bezieht sich auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert:

Die prozyklische Natur der Fair-Value-Bewertung finanzieller Vermögenswerte scheint die Auswirkungen der Krise auf Finanz- und Nichtfinanzunternehmen verschlimmert zu haben. Es ist lebensnotwendig, dass sich die Standardsetzer im Bereich der Bilanzierung dieses Sachverhalts annehmen und ernsthaft Änderungen bei den Bilanzierungsregeln für den beizulegenden Zeitwert von Vermögenswerten erwägen, bei denen die Liquidität plötzlich abhanden kommt.

Aktuelles vom IASB zur Verwendung von beizulegenden Zeitwerten in inaktiven Märkten

14.10.2008

Der International Accounting Standards Board hat eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache, 161 KB), in der er den aktuellen Stand seiner Arbeiten zur Erwägung der Verwendung von beizulegenden Zeitwerten, wenn Märkte inaktiv werden, ausführt.

In dem Update, führt der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie aus:

"Diese Presseerklärung bringt zweierlei zum Ausdruck: Erstens, dass die in den IFRS bestehenden Leitlinien bereits klar feststellen, dass Notverkäufe bei der Fair-Value-Bewertung nicht zu berücksichtigen sind; und zweitens, dass die jüngsten Leitlinien vom FASB in Einklang mit den Ergebnissen unseres eigenen Expertenpanels zu illiquiden Märkten stehen."

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