Januar

Agendaseiten aktualisiert

06.01.2010

Wir haben die folgenden Seiten auf IAS PLUS.de aktualisiert, um die Erörterungen und Entscheidungen widerzuspiegeln, die der IASB auf seiner regulären Sitzung im Dezember 2009 und auf der gestrigen Sondersitzung getroffen hat: .

Mitschrift von der Sondersitzung von IASB und FASB am 5. Januar 2010

06.01.2010

Der International Accounting Standards Board hielt am 5. Januar 2010 gemeinsam mit dem Financial Accounting Standards Boards eine Sondersitzung ab, auf der jene Agendapapiere erörtert wurden, die aus Zeitgründen auf der regulären Sitzung im Dezember 2009 nicht diskutiert werden konnten.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben, stellen wir Ihnen wie immer auf einer eigenen Seite zur Verfügung.

Bedenken hinsichtlich der Umsetzung von IFRS 8

05.01.2010

Der britische Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) hat eine Presserklärung mit dem Titel FRRP hebt die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften bei der Berichterstattung über Geschäftssegmente hervor herausgegeben (FRRP Highlights the Challenge of Implementing New Segmental Reporting Requirements).

Darin werden Bedenken hinsichtlich der Art und Weise ausgedrückt, wie Unternehmen Bericht über die Erfolge von Hauptteilen ihres Geschäftsbetriebs vor dem Hintergrund der Einführung von IFRS 8 Geschäftssegmente Bericht erstatten. Mit IFRS 8 wird von Unternehmen gefordert, eine Analyse der Gewinne, Vermögenswerte und Schulden zur Verfügung zu stellen, anhand derer Anleger die Erfolge der Hauptteile des Geschäftsbetriebs, der sogenannten Segmente, beurteilen können. Der FRRP prüfte eine Stichprobe von Zwischenberichten aus dem Jahr 2009 und Abschlussberichten aus dem Jahr 2008 und stellte eine Reihe von Fragen zur Umsetzung von IFRS 8. Dies war besonders in den Fällen der Fall, in denen
  • nur über ein Geschäftssegment Bericht erstattet wurde aber der Konzern gemischt aufgestellt zu sein scheint mit verschiedenen Geschäftszweigen oder geschäftlicher Tätigkeit in verschiedenen Ländern,
  • die im narrativen Bericht ausgeführte Analyse von den Geschäftssegmenten abweicht, die im Abschluss gezeigt werden,
  • die Titel und die Verantwortlichkeiten der Vorstände oder der Geschäftsführung auf eine organisatorische Struktur hinweisen, die nicht in den Geschäftssegmenten widergespiegelt ist oder
  • die narrative Berichterstattung sich auf nicht IFRS-bezogene Werte bezieht während die Segmentangaben auf IFRS-Beträgen beruhen.

In seiner Verlautbarung ermutigt der Prüfungsausschuss die Unternehmensleitungen, ihre ursprünglichen Schlussfolgerungen über ihre Segmentberichterstattung zu überprüfen, indem sie sich die folgenden Fragen stellen:

  1. Was sind die Hauptentscheidungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die im Rahmen der Führung des Unternehmens gefällt werden?
  2. Wer trifft diese Hauptentscheidungen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit?
  3. Wer stellt jeweils das Segmentmanagement (wie im Standard definiert) dar, und an wen erstatten diese Leute Bericht?
  4. Wie werden die Aktivitäten des Segmentmanagements in den Informationen dargestellt, die von der Unternehmensführung verwendet werden, um die Erfolge zu bewerten und den einzelnen Segmenten Ressourcen zuzuweisen?
  5. Werden die Zusammenfassungen von Geschäftssegmenten in ein berichtspflichtiges Segment von den Aggregationskriterien des Standards unterstützt und stehen sie im Einklang mit dem Kernprinzip?
  6. Basieren die Informationen über die berichtspflichtigen Segmente auf IFRS-Werten oder auf einer anderen Grundlage?
  7. Sind die berichteten Segmentbeträge auf die zusammengefassten IFRS-Beträge übergeleitet worden?
  8. Zeigen die Berichte die Faktoren, die angewendet wurden, um die berichtspflichtigen Segmente zu identifizieren, einschließlich der Grundlage, auf der das Unternehmen organisiert ist?

FCAG wendet sich an die G-20

05.01.2010

In einem Schreiben an den koreanischen Premierminister Chung Un-Chan in seiner Funktion als Vorsitzender der G-20 erstattet die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) Bericht über ihre Schlussfolgerungen ihrer Tagung vom 15. Dezember 2009. (Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.) In ihrem Schreiben lobt die FCAG die Fortschritte, die von IASB und FASB bei der Abarbeitung der Empfehlungen der FCAG erzielt worden sind, ermutig zu weiteren Anstrengungen zur Erreichung eines einzigen Satzes hochwertiger, weltweit harmonisierter Rechnungslegungsstandards, mahnt weiterhin Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht an und fordert alle interessierten Parteien auf, sich in den Prozess einzubringen.

Aktualisierte Agenda für die IFRIC-Sitzung am 7. und 8. Januar

05.01.2010

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, 7. und 8. Januar 2010, in den Geschäftsräumen des IASB in London tagen (am 8. Januar nur morgens).

IFRIC hat geringfügige Änderungen an der geplanten Tagesordnung vorgenommen; wir haben unsere Meldung vom 2. Januar entsprechend aktualisiert.

IASB veröffentlicht Teile der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 erneut zur Stellungnahme

05.01.2010

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute den Entwurf eines Abschnitts des Ersatzes für IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zwecks öffentlicher Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Der Abschnitt enthält überarbeitete Vorschläge für Schulden, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. IAS 37 ist auf Schulden anzuwenden, die nicht in den Anwendungsbereich von anderen Standards fallen - beispielsweise Verpflichtungen zur Stilllegung oder Entsorgung von Vermögenswerten oder Schulden, die aus Rechtsstreitigkeiten entstehen. Der IASB hatte bereits 2005 Vorschläge zur Änderung von IAS 37 einschließlich überarbeiteter Bewertungsvorschriften veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der eingegangenen Stellungnahmen war jedoch deutlich geworden, dass weitere Leitlinien zu einem Teil dieser Vorschläge notwendig sind: der Bewertung dieser Schulden. Der wesentliche Bewertungsgrundsatz ist dabei der folgende:

Die Bewertung dieser Schulden erfolgt mit dem Betrag, den das Unternehmen vernünftigerweise zahlen würde, um zum Bewertungszeitpunkt von der Schuld entbunden zu sein.

Um eine Einordnung des vorgeschlagenen Abschnitts zu Bewertungen in den gesamten vorgeschlagenen Standard zu ermöglichen, erarbeitet der IASB derzeit einen Arbeitsentwurf, der im Februar 2010 auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt werden soll. Die Kommentierungsfrist für den heute veröffentlichten Entwurf endet am 12. April 2010; der endgültige Gesamtstandard soll noch 2010 veröffentlicht werden. Folgende Informationen in englischer Sprache stehen Ihnen zur Verfügung:

Presseerklärung des IASB (97 KB)

Snapshot des Stabs des IASB, in dem die Vorschläge allgemein erläutert werden (33 KB)

Entwurf Bewertung von Schulden in IAS 37 (243 KB)

Argentinien verlangt IFRS ab 2012

04.01.2010

Die nationale Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV), eine Behörde des argentinischen Ministeriums für Wirtschaft und öffentliche Finanzen, hat eine Vorschrift verabschiedet, der zufolge alle Unternehmen, die öffentlich Beteiligungs- oder schuldrechtliche Instrumente anbieten, ihre Abschlüsse unter Verwendung der IFRS aufstellen müssen.

Die Vorschrift gilt für Abschlüsse des Jahres, das am 31. Dezember 2012 endet, Unternehmen können ihren Abschluss freiwillig ab Januar 2011 nach IFRS aufstellen. Argentinische Unternehmen, die derzeit IFRS-Abschlüsse ergänzend aufstellen, können die IFRS ab 2010 verwenden. Die neuen Vorschriften wurden mit der Resolución General No. 562 übernommen (in spanischer Sprache). Weiterführende Information zur Rechnungslegung in Argentinien stellen wir Ihnen auf IAS PLUS.de auf der Länderseite Argentinien zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Treue!

04.01.2010

Auch 2009 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutschsprachige Seite von IAS Plus.

Wir zählten 402.102 Besucher, die insgesamt 697.876 mal die deutschsprachige Seite von IAS Plus aufriefen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 20,65% mehr Besucher und 25,74% mehr Seitenzugriffe. Im Durchschnitt ruft jeder Besucher 1,74 Seiten unserer Internetpräsenz auf. Hier ein paar weitere Informationen zum Besucherverhalten:

  • Am häufigsten aufgerufen wird unsere Startseite, gefolgt von der Überblickseite über die Standards und der Suchfunktion. Bei den Standards werden am häufigsten IAS 39, IFRS 7 und IFRS 3 abgefragt.
  • Die meisten Verweise auf die deutschsprachige Seite von IAS Plus stammen aus Google. Aus google.de, google.at, google.com und google.ch erfolgen 83,49% der indirekten Seitenzugriffe - legen Sie sich doch eine Verknüpfung in Ihre Taskleiste, dann müssen Sie uns nicht suchen.
  • Die meisten Leser der deutschsprachige Seiten von IAS Plus stammen aus Deutschland (79,8%), gefolgt von Österreich (8,7%) und der Schweiz (8,2%). Wir haben aber auch Leser in zwölf weiteren europäischen Ländern und werden sogar aus Russland, den Vereinigten Staaten und Singapur aufgerufen.
  • Innerhalb Deutschlands wird www.iasplus.com/de am häufigsten aus dem Postleitbereich Saarbrücken aufgerufen - allein an der Universität des Saarlandes finden sich 0,5% unserer Leser. Gefolgt wird Saarbrücken von Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf und München.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 7. und 8. Januar 2010

02.01.2010

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, 7. und 8. Januar 2010, in den Geschäftsräumen des IASB in London tagen (am 8. Januar nur morgens).

Die Sitzung ist öffentlich und wird live im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung wieder.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung
Donnerstag und Freitag,
7. und 8. Januar 2010 aktualisiert

Donnerstag, 7. Januar 2010 (10:00 - 18:30 Uhr)

Einführung

IAS 16 Sachanlagen – Bilanzierung von Abraumkosten während der Produktionsphase in der Bergbaubranche

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der Novemberausgabe von IFRIC Updateveröffentlicht wurden

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte – Abschreibungsmethode

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – wo die Art der Erfüllung von zukünftigen Ereignissen abhängt

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Darstellung von Vergleichszahlen bei Anwendung der Interessenzusammenführungsmethode

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse – Zusammengefasste Abschlüsse und neu abgegrenzte Berichtseinheiten

IAS 18 Erlöse – Erhalt einer Dividende in Form eigener Anteile

IFRS 4 Versicherungsverträge und IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Anwendungssachverhalt bei Anlagen in REITs

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – 'fest gegen fest'-Bedingung

Jährliche Verbesserungen – Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

IFRS 1 – Neubewertungsgrundlage für angenommene Anschaffungskosten

IAS 27 – Wertminderung von Anteilen an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss des Investors

IFRS 3 – Bemessung nicht beherrschender Anteile

IFRS 3 – Übergangsvorschriften für bedingte Gegenleistungen aus einem Unternehmenszusammenschluss, der vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des überarbeiteten IFRS 3 geschah

IFRS 7 – Angaben zur Art und zum Ausmaß der Risiken aus Finanzinstrumenten

IAS 28 – Partielle Anwendung der Fair Value Option für die Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen

Freitag, 8. Januar 2010 (09:00 - 12:30 Uhr)

Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

IFRS 8 Geschäftssegmente und IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten – Übergangsvorschriften für die Änderung von IFRS 8

IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Bestimmung der funktionalen Währung einer Investmentholdinggesellschaft

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Klassifizierung von Instrumenten als Eigen-/Fremdkapital, die eine Verpflichtung zur Lieferung von Barmitteln im Ermessen der Anteilseigner vorsehen

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Bilanzierung von Herstellungskosten, die Teil selbst erstellten Vermögens sind, zum Zeitpunkt des Übergangs

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Bemessungseinheit bei Termingeschäften mit volumetrischer Optionalität

Administrativer Sitzungsteil – Stand der Arbeiten

Falls IFRIC bei seinen Tagesordnungspunkten schneller als erwartet vorankommt, werden einige oder alle der folgenden Erörterungen zum Projekt Jährlicher Verbesserungen jeweils am Ende der Sitzungstage diskutiert werden:

Jährliche Verbesserungen – Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

IAS 39 – Abspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats

IAS 39 – Anwendung der Fair Value Option

IAS 34 – Bedeutende Ereignisse und Geschäftsvorfälle

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