Februar

Zusätzliche Sondersitzung von IASB und FASB am 1. und 2. März

04.02.2011

Der IASB hat eine zusätzliche gemeinsame Sondersitzung mit dem FASB angekündigt.

Sie wird am Dienstag und Mittwoch, den 1. und 2. März 2011 in London stattfinden. Genaue Zeiten und die Tagesordnung sind noch nicht bekanntgegeben worden.

Formale Korrekturen an den IFRS

04.02.2011

Der IASB hat auf seiner Internetseite einige formale Korrekturen und Änderungen an seinen Verlautbarungen zur Verfügung gestellt.

Betroffen sind unter anderem das Bound Volume (rotes Buch) 2010, das Bound Volume (blaues Buch) 2011, Jährliche Verbesserungen an den IFRS (herausgegeben im Mai 2010), Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattunge (herausgegeben im September 2010), IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben — Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten (herausgegeben im Oktober 2010), IFRS 9 Finanzinstrumente (herausgegeben im Oktober 2010), IAS 12 Ertragsteuern – Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte (herausgegeben im Dezember 2010) und IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRSs) – Feste Umstellungszeitpunkte und Ausgeprägte Hochinflation (herausgegeben im Dezember 2010). Sie können die Korrekturen hier einsehen.

Neue Nachrichten zum IFRS für KMU

04.02.2011

Die IFRS-Stiftung stellt neue Informationen zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) zur Verfügung.

Übernahme des IFRS für KMU:

  • Ghana. Alle 'kleinen und mittelgroßen Unternehmen', Staatsunternehmen und nicht börsennotierte Unternehmen müssen beginnend mit dem Jahresabschluss für 2010 den IFRS für KMU anwenden. Börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute müssen die vollen IFRS anwenden.
  • Honduras. Honduras hat den IFRS für die Abschlusserstellung sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss ab 2012 als Alternative zu den vollen IFRS übernommen.
  • Jamaika. Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Jamaika hat den IFRS für KMU für alle nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen zum 1. Januar 2011 übernommen. Ausgenommen sind Unternehmen, die (a) sich dafür entscheiden, die vollen IFRS anzuwenden, oder (b) Staatsunternehmen sind. Als Staatsunternehmen gelten solche Unternehmen, die unter das Gesetz zur Führung und Rechenschaftspflicht von staatlichen Organen fallen.

Präsentationen zum IFRS für KMU:

Die IFRS-Stiftung stellt außerdem drei neue PowerPoint-Präsentationen zum IFRS für KMU zur Verfügung, die folgenden Themen gewidmet sind (alle in englischer Sprache und verfügbar über die Präsentationsseite zum IFRS für KMU des IASB):

  • "Warum die Welt einen eigenen Standard für nicht börsennotierte Unternehmen braucht und warum das für die Vereinigten Staaten auch gilt"
  • "Einführung und Überblick über den IFRS für KMU"
  • "Der IFRS für KMU"

Neuseeland visiert weitere Verbesserungen bei der Bilanzierung von latenten Steuern an

04.02.2011

Aus einer Zusammenfassung der jüngsten Sitzungen des neuseeländischen Standardsetzers Financial Reporting Standards Board (FRSB) lässt sich der neueste Stand der Debatte um latente Steuern in Neuseeland ablesen, und weitere mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von latenten Steuern werden angedeutet.

Aus einer Zusammenfassung der jüngsten Sitzungen des neuseeländischen Standardsetzers Financial Reporting Standards Board (FRSB) lässt sich der neueste Stand der Debatte um latente Steuern in Neuseeland ablesen, und weitere mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung von latenten Steuern werden angedeutet.

Der FRSB zeigt sich enttäuscht, dass die jüngsten Änderungen des IASB an IAS 12 Ertragsteuern zwar Erleichterungen für Unternehmen bieten, die Anlageimmobilien nach dem Neubewertungsmodell in IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien bewerten aber nicht alle Änderungen beinhalten, die ursprünglich vom FRSB vorgeschlagen und unterstützt wurden.

In Neuseeland gibt es keine Kapitalertragsteuer. Jüngst wurde die steuerliche Behandlung von Gebäuden geändert, was dazu führte, dass viele Unternehmen bedeutende latente Steuerschulden ansetzen mussten (siehe unsere Nachricht vom 2. Juli 2010). In Neuseeland überwiegt nun die Meinung, dass die Anwendung von IAS 12 unter diesen Umständen die Steuerposition eines Unternehmens nicht angemessen widerspiegelt.

Auf seiner Sondersitzung am 3. Dezember 2010 hat der IASB die neuseeländischen Bedenken zur Kenntnis genommen und sich bereit erklärt, auf eine Lösung hinzuarbeiten, wenn diese schnell und einfach umgesetzt werden kann. Wenn eine solche Lösung gefunden werden kann, wird der IASB eventuell eine begrenzte Änderung an IAS 12 erwägen und vorschlagen. Wenn eine solche Lösung nicht gefunden, soll der Sachverhalt berücksichtigt werden, wenn der IASB eine umfassende Überprüfung von IAS 12 auf seine Agenda nimmt. Der FRSB ist übereingekommen, einen Arbeitskreis zu bilden, der sich mit dem Thema weiter befasst und bald mit dem IASB eine Zusammenarbeit anstrebt. Der entsprechende Alert des FRSB steht Ihnen hier zur Verfügung (in englischer Sprache, 34 KB).

Ähnliche Sachverhalte treten auch in anderen Rechtskreisen auf. Hongkong hat beispielsweise die lokale Umsetzung des IFRS für KMU in Bezug auf die Art und Weise geändert, wie latente Steuern berechnet werden, um einigen dieser Probleme zu entgehen.

In Europa arbeiten der britischer Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) und der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) seit geraumer Zeit an einem Diskussionspapier, in welchem Vorschläge für eine Neufassung unterbreitet werden. Das Thema wurde letztmalig gestern auf der derzeit in Berlin stattfindenden 153. Sitzung des DSR diskutiert. Die entsprechende Sitzungsunterlage können Sie hier einsehen (38 KB); Zugang zur Aufzeichnung der Diskussion haben Sie hier.

IFRS-Einführung hat Auswirkungen auf globale Kapitalbewegungen

04.02.2011

In einem kürzlich veröffentlichten Forschungspapier wird der Theorie nachgegangen, dass die verpflichtende Einführung eines einheitlichen Satzes von Rechnungslegungsstandards wie beispielsweise IFRSs die Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöht und damit grenzüberschreitende Kapitalanlagen fördert.

In einem kürzlich veröffentlichten Forschungspapier wird der Theorie nachgegangen, dass die verpflichtende Einführung eines einheitlichen Satzes von Rechnungslegungsstandards wie beispielsweise IFRS die Vergleichbarkeit von Abschlüssen erhöht und damit grenzüberschreitende Kapitalanlagen fördert.

In dem Arbeitspapier mit dem Titel Die Auswirkungen der IFRS-Einführung auf die Anlegerschaft ausländischer Investmentfonds: Die Rolle der Vergleichbarkeit werden die Änderungen in Anlagen in ausländische Investmentfonds für Unternehmen untersucht, die mit der Anwendung der IFRS begannen, nachdem diese 2005 in Europa verpflichtend eingeführt wurden (die Autoren sprechen von der "Realauswirkung" der Rechnungslegung).

Die im Papier dargestellten Ergebnisse legen nahe, dass die Auswirkungen einer verbesserten Vergleichbarkeit durch eine verpflichtende IFRS-Einführung auf grenzübergreifende Anlagen sowohl vom institutionellen Umfeld abhängt, das die Berichterstattungsanreize eines Unternehmens bestimmt (große Glaubwürdigkeit in Bezug auf die Umsetzung durch das regulatorische Umfeld und die Berichterstattungsanreize durch die Unternehmensleitung), als auch von dem Ausmaß zu dem Wettbewerberder gleichen Branche die gleichen Rechnungslegungsstandards anwenden (Einheitlichkeit).

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen globalen Diskussion um die Übernahme der IFRS in einer Reihe von großen Rechtskreisen (beispielsweise in den Vereinigten Staaten und in Indien) bietet das Forschungspapier eine aktuelle Erinnerung daran, wie die Zielsetzung der IFRS am besten erreicht werden kann.

Sie können sich das Forschungspapier hier herunterladen (in englischer Sprache, 371 KB). Wir stellen es Ihnen mit freundlicher Genehmigung der Autoren Mark DeFond (University of Southern California), Xuesong Hu (University of Oregon), Mingyi Hung (University of Southern California) und Siqi Li (Santa Clara University) zur Verfügung.

Neue Publikationen von Deloitte Tschechien

04.02.2011

Unsere tschechischen Kollegen haben folgende neue Publikationen herausgegeben:

Fortschritte der PCAOB bei der Überprüfung ausländischer Prüfungsgesellschaften

03.02.2011

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat Informationen zum aktuellen Stand der Überprüfung der bei ihr registrierten ausländischen Prüfungsgesellschaften veröffentlicht.

Die PCAOB erklärt, dass sie bis zum Dezember 2010 eine oder mehrere Prüfungsgesellschaften in 35 Rechtskreisen überprüft hat. Gleichzeitig wurde der PCAOB in verschiedenen Rechtskreisen Zugang zu Informationen verweigert, die sie für ihre Überprüfungen als notwendig erachtet. Dies war der Fall in China, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, der Schweiz, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Mit den entsprechenden Behörden in diesen Rechtskreisen werden die Gespräche fortgesetzt, um ihre Widerstände gegen die PCAOB-Überprüfungen zu überkommen. Mit der britischen Prüfungsaufsicht wurde beispielsweise Anfang Januar 2011 eine gegenseitige Vereinbarung getroffen, die die Grundlage für die Wiederaufnahme von PCAOB-Überprüfungen im Vereinigten Königreich bildet. Die PCAOB hat außerdem die 31 Rechtskreise bekannt gegeben, in denen sie 2011 Überprüfungen durchführen will. Zu den Rechtskreisen gehören alle oben aufgeführten, in denen ihr 2010 der Zugang verweigert worden war.

Weiterführende Informationen (alle in englischer Sprache auf der Internetseite der PCAOB):

Vorsitzende der neuen europäischen Aufsichten vom Parlament bestätigt

03.02.2011

Das Europäische Parlament hat die die vorgeschlagenen Vorsitzenden der drei neuen EU-Aufsichten ESMA, EBA und EIOPA bestätigt, die Mitte Januar von den jeweiligen Aufsichtsräten gewählt worden waren.

Steven Maijoor ist der erste Vorsitzende der Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA). Er ist derzeit ein Direktor der holländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiele Markten, AFM), wo er für Finanzberichterstattung, Prüfungsfragen, Aufsicht über die Marktintegrität und Teile der Geschäftsführung verantwortlich ist. Seine Stelle bei der ESMA wird er zum 1. April 2011 antreten.

Andrea Enria leitet als erster Vorsitzender die Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA). Enria ist derzeit Leiter der Abteilung für Aufsicht und Regulierung der italienischen Zentralbank. Er wird sein Amt bei der EBA zum 1. März 2011 antreten.

Gabriel Bernardino wurde als erster Vorsitzender der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) bestätigt. Bernardino ist derzeit Generaldirektor für Entwicklung und institutionelle Zusammenarbeit des portugiesischen Versicherungsinstituts ISP. Seine Aufgaben bei der EIOPA wird er zum 1. März 2011 übernehmen.

Jamaika übernimmt den IFRS für KMU

03.02.2011

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von Jamaika hat den IFRS für KMU für alle nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen zum 1. Januar 2011 übernommen.

Ausgenommen sind Unternehmen, die (a) sich dafür entscheiden, die vollen IFRS anzuwenden, oder (b) Staatsunternehmen sind. Als Staatsunternehmen gelten solche Unternehmen, die unter das Gesetz zur Führung und Rechenschaftspflicht von staatlichen Organen fallen.

Aktuelle Deloitte-Veröffentlichungen

03.02.2011

Es sind neue Deloitte-Publikationen verfügbar.

IFRS Global Office von Deloitte

Deloitte Tschechien

Deloitte USA

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