Januar

ESMA-Arbeitsprogramm für 2011

06.01.2011

Die neu eingerichtete Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat ihren ersten Arbeitsplan bekannt gegeben.

Die Punkte 48 bis 52 beziehen sich auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) und verfolgen die Ziele des Anlagerschutzes und der Integrität, Transparenz und Effizienz der Märkte. ESMA wird die IFRS-Entwicklung und -Übernahme beobachten, die Anwendung der Vorschriften erfassen (z.B. IFRS 8) und Schritte für die Zeit nach der Einführung von IFRS 9 planen. Außerdem wird ESMA die Gleichwertigkeit der IFRS-Anwendung in China und Indien prüfen und bis Juli 2011 einen Bericht über die Ergebnisse vorlegen.

Ergebnisse der Befragung deutscher Unternehmen zum IFRS für KMU – Druckversionen erhältlich

06.01.2011

Die vom DRSC im Dezember veröffentlichten Ergebnisse zweier durchgeführter Studien zur Einschätzung des IFRS für KMU durch deutsche Unternehmen stehen jetzt auch in einer Druckversion zur Verfügung.

Die Ergebnisse zweier durchgeführter Studien zur Einschätzung des IFRS für KMU durch deutsche Unternehmen können unter Angabe, welche Studie von Interesse ist – Ergebnisse der Befragung von kapitalmarktorientierten Unternehmen oder Ergebnisse der Befragung von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen – unter bahrmann@drsc.de angefordert werden.

Argentinien übernimmt den IFRS für KMU

05.01.2011

Am 3. Dezember 2010 hat der nationale Standardsetzer für Bilanzierungsfragen in Argentinien (Federacion Argentina de Consejos Profesionales de Ciencias Economicas, FACPCE) die Verordnung Nr. 29 erlassen, mit der der IFRS für KMU für die Anwendung in Argentinien übernommen wird.

Die Anwendung der vollen IFRS ist für börsennotierte Unternehmen verpflichtend, die unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsicht von Argentinien (Comisión Nacional de Valores, CNV) fallen. Die neue Verordnung legt fest, dass alle Unternehmen, die die vollen IFRS nicht anwenden müssen oder von der Anwendung ausgenommen sind, die Wahl zwischen drei Arten von Rechnungslegungsgrundsätzen haben:

  • die vollen IFRS,
  • der IFRS für KMU oder
  • die Bilanzierungsstandards, die vom nationalen Standardsetzer erlassen wurden oder werden, die nicht im Zusammenhang mit der neuen Verordnung stehen.

Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des IFRS für KMU fallen, dürfen diesen nicht anwenden.

Die Verordnung tritt für Abschlüsse in Kraft, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen; eine vorzeitige Anwendung der IFRS oder des IFRS für KMU ist für Abschlüsse zulässig, die für jährliche Berichtsperioden erstellt werden, die oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weiterführende Informationen:

Afrika nimmt die IFRS mit offenen Armen auf

05.01.2011

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Artikel zur Zukunft der Rechnungslegung in Afrika zur Verfügung.

Der Finanzjournalist Robert Bruce, der auch regelmäßig für IAS Plus schreibt, führt ein Interview mit dem Treuhänder der IFRS-Stiftung Jeff van Rooyen und dem IASB-Mitglied Paul Pacter über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich der Einführung eines gemeinsamen Rahmens für die Finanzberichterstattung in Afrika und zeigt die Stärken und Schwächen auf, die sich von Land zu Land und von Region zu Region erheblich unterscheiden.

Zum englischsprachigen Artikel von Robert Bruce auf der Seite des IASB gelangen Sie hier.

Mitschnitt der 152. DSR-Sitzung

05.01.2011

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte 152. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 3. und 4. Januar 2011 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Wie berichtet wurde auch die Frage der Nachhaltigkeitsberichterstattung erörtert (siehe dazu unsere eigenständige Nachricht).

 

Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland

04.01.2011

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute auf seiner Sitzung im Rahmen der Erörterungen zur EU-Konsultation zur Offenlegung von Informationen nicht-finanzieller Art durch Unternehmen auch die Frage der Nachhaltigkeitsberichterstattung erörtert.

Die als Diskussionsgrundlage erstellte Präsentation bietet einen Überblick über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der Regulierung und über internationale Initiativen zur Entwicklung von Leitlinien zur Offenlegung sozialer und umweltbezogener Informationen. Als Beispiel dafür, dass die zunehmende Bedeutung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung durch zahlreiche Aktivitäten reflektiert wird, wird auch die neue IAS PLUS-Seite zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erwähnt.

Außerdem bietet die Global Reporting Initiative (GRI), die Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen entwickelt, nun einen Internetauftritt in deutscher Sprache. Dort finden Sie alle in Deutsch erhältlichen Publikationen (beispielsweise den Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) sowie Informationen über zukünftige Veranstaltungen der deutschen GRI-Gemeinschaft und den Verweis auf einen deutsch sprechenden Ansprechpartner im GRI-Sekretariat.

Die Auswirkung der Scharia'a-Prinzipien auf die Rechnungslegung durch islamische Banken

04.01.2011

Im Nachgang des Starts unserer Seite zur islamischer Rechungslegung gestern, stellen wir Ihnen eine Präsentation des Global Leaders für islamische Finanzgeschäfte von Deloitte, Daud Vicary Abdullah, zur Verfügung.

Unter dem Titel Die Auswirkung der Scharia'a-Prinzipien auf die Rechnungslegung durch islamische Banken zeigt Vicary die rapide Zunahme von islamischen Finanzgeschäften auf, erläutert die grundlegenden Prinzipien und stellt die drei Möglichkeiten dar, die sich für die Zukunft der islamischen Rechnungslegung bieten:
  • Strikte Trennung: Islamische Rechnungslegung besteht neben herkömmlicher Rechnungslegung fort; alle Transaktionen islamischer Finanzinstitute werden nach islamischen Rechnungslegungsprinzipien erfasst
  • Harmonisierung: Die International Financial Reporting Standards (IFRS) werden in bestimmten Bereichen angepasst, dann werden für islamische Finanzgeschäfte bestimmte Ausnahmen eingerichtet oder verboten
  • Konvergenz: Anwendung der IFRS ohne Einschränkung

Weiterführende Informationen:

AFRAC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen

04.01.2011

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2010/9 'Leasingverhältnisse' veröffentlicht.

AFRAC befürwortet das Konzept des Nutzungsrechtansatzes beim Leasingnehmer, kritisiert jedoch die vom IASB vorgeschlagene Bewertung. AFRAC lehnt außerdem die dichotome Bilanzierung beim Leasinggeber ab und spricht sich für die alleinige Anwendung des Ausbuchungsansatzes aus. Die Stellungnahme in englischer Sprache können Sie von der Internetseite des AFRAC herunterladen (54 KB).

Drei neue EU-Behörden für die Überwachung des Finanzsektors nehmen ihre Arbeit auf

03.01.2011

Wie bereits früher berichtet, sind im Nachgang der Finanzmarktkrise drei neue Aufsichtsbehörden, die eine direkte EU-Regulierung von systemrelevanten Finanzinstituten ausüben, eingerichtet worden (die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapierbehörde (ESMA)).

Diese drei Behörden haben am 1. Januar 2011 ihre Arbeit aufgenommen.

Michel Barnier, der EU-Binnenmarktkommissar, äußert sich in einer heute veröffentlichten Presseerklärung zum "Wendepunkt für den europäischen Finanzsektor":

 

Mit diesem neuen Aufsichtsrahmen für den Finanzsektor, des jetzt in Europa besteht, haben wir die Lehren praktisch umgesetzt, die wir aus der Finanzmarktkrise ziehen mussten. Dieser Aufsichtsrahmen ist der Herzstück der noch andauernden Finanzmarktreformen.
[...]
Dieser Schritt vorwärts zeigt auch, dass Europa auf dem richtigen Weg voran geht und seine internationalen Verpflichtungen einhält. Diese neuen Behörden werden mit anderen auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um eine bessere Aufsicht weltweit zu gewährleisten.

Die vollständige Presseerklärung in englischer Sprache können Sie hier einsehen. Auf IAS PLUS stehen Ihnen auch weitere Informationen zum Umfeld der Rechnungslegung in Europa zur Verfügung.

Neue IAS PLUS-Seite zur Bilanzierung islamischer Finanzgeschäfte

03.01.2011

Wir haben eine neue Seite auf IAS PLUS eingerichtet, auf der wir Hintergrundinformationen zu islamischen Finanzgeschäften und einen Überblick über jüngste Entwicklungen in der Bilanzierung dieser Finanzgeschäfte und der jeweils besten ausgeübten Praxis bieten.

Wir haben eine neue Seite auf IAS PLUS eingerichtet, auf der wir Hintergrundinformationen zu islamischen Finanzgeschäften und einen Überblick über jüngste Entwicklungen in der Bilanzierung dieser Finanzgeschäfte und der jeweils besten ausgeübten Praxis bieten.

Rechnungslegungsstandards für die Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute müssen entwickelt werden, weil in einigen Fällen islamische Finanzinstitute auf Rechnungslegungsprobleme stoßen, weil die bestehenden Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder nationale Rechnungslegungsstandards anhand nicht islamischer Institute, Produktstrukturen und Vorgehensweisen entwickelt wurden, die z.T. als nicht ausreichend wahrgenommen werden, um islamische Finanztransaktionen darzustellen. Der Scharia'a gemäße Transaktionen, bei denen das Verbot aus dem Koran beachtet wird, Zinsen zu nehmen, haben manchmal keine Entsprechungen in konventionellen Finanzierungsplänen und können deshalb bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzierung haben. Gleichzeitig steht die islamische Finanzindustrie und erheblichem Druck, die Bilanzierungspraxis und das Risikomanagement zu verbessern und die Anleger besser zu schützen.

Unsere neue Seite zu islamischen Finanzgeschäften ist Ihnen hier zugänglich. Eine dauerhafte Verknüpfung auf die neue Seite finden Sie in der linken Spalte unserer Startseite.

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