September

Deloitte-Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen des Interpretations Committee

06.09.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen vorläufigen Entscheidungen in Bezug auf IAS18/IAS38/IAS 39 'Regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten' und IAS 39 'Anwendungsbereich von Paragraph AL5' Stellung genommen.

In beiden Fällen stimmen wir der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee aus den in der Begründung der vorläufigen Agendaentscheidung genannten Gründen zu.

Zu unseren englischsprachigen Stellungnahmen gelangen Sie hier:

Ein Archiv unserer Stellungnahmen finden Sie hier.

DRSC-Stellungnahme zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsultationsprozess

06.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber der IFRS-Stiftung zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsultationsprozess Stellung genommen, das im Mai 2012 herausgegeben wurde.

Der Fachausschuss stimmt der vorgeschlagenen Überarbeitung im Wesentlichen zu, hat allerdings einige detaillierte Anmerkungen. Unter anderem besteht nach Meinung des Fachausschusses insbesondere bei folgenden Punkten noch Nachbearbeitungsbedarf:

  • Das entwickelte Protokoll für den Konsultationsprozess und das Handbuch für den Konsultationsprozess sollten in völligem Einklang stehen, was nur möglich sei, wenn das Protokoll integraler Bestandteil des Handbuchs ist.
  • Für ein erfolgreiches Forschungsprogramm brauche es Leitlinien zur Führung eines solchen Programms, die Teil des Handbuchs sein sollten.
  • Die Unterscheidung von Projekten mit begrenztem Umfang und umfassenden Projekten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen seien weder deutlich genug dargestellt noch bis zum Ende durchdacht.
  • Die Verkürzung der Stellungnahmefrist auf mindestens 60 Tage bei Entwürfen, die erneut zur Stellungnahme veröffentlicht werden, ist nach Meinung des DRSC nicht zielführend.
  • Dem IASB sich ergebende aktuelle Finanzberichterstattungssachverhalte zur Kenntnis zu bringen, sollte nicht Aufgabe des Überwachungsgremiums, sondern der Treuhänder sein.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 - Gesprächsrunden und Diskussionsforen

06.09.2012

Nationale Standardsetzer weltweit bieten in der kommenden Zeit Diskussionsforen an, um Rückmeldungen von den Anwendern zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 einzuholen, die der International Accounting Standards Board (IASB) angestoßen hat. Die Gesprächsrunden zielen darauf ab, den Standardsetzern zu helfen, ihre Position gegenüber dem IASB zu finden und zu stärken.

Der Prozess für die Überprüfung von IFRS 8 Geschäftssegmente nach dessen Einführung wurde im ersten Quartal 2012 eingeleitet, die Veröffentlichung einer 'Bitte um Übermittlung von Sichtweisen' erfolgte am 19. Juli 2012. Stellungnahmen werden bis zum 16. November 2012 erbeten. Der IASB geht davon aus, die Stellungnahmen, die zur Bitte um Informationen eingehen, im ersten Quartal 2013 zu erörtern.

Zu den demnächst angebotenen Gesprächsrunden gehören die folgenden:

Einige der Gesprächsrunden werden in Zusammenarbeit mit Mitgleidern des Stabs des IASB durchgeführt. Die Fragen aus der Bitte um Informationen, die auf der  Internetseite des IASB zur Verfügung steht, werden die Struktur für alle Diskussionsforen bilden.

Gesprächsrunden in Europa in Zusammenarbeit von EFRAG und den nationalen Standardsetzern befinden sich derzeit in Planung.

Diskussion um die Abschaffung der Pflichtprüfung für mittelgroße Gesellschaften im europäischen Parlament wird nicht weitergeführt

06.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) berichten übereinstimmend, dass die im Rechtsausschuss JURI des Europäischen Parlaments erörterte Abschaffung der Pflichtprüfung mittelgroßer Gesellschaften nicht weiter verfolgt werden soll.

In einem Treffen zur Änderung der 4. und 7. Richtlinie am 5. September 2012 habe man sich im Gespräch darauf geeinigt, die erörterte Abschaffung der Pflichtprüfung mittelgroßer Gesellschaften nicht weiter zu verfolgen. Eine offizielle Beschlussvorlage für die Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 18. September 2012 in dieser Angelegenheit wird aktuell vorbereitet.

Die entsprechenden Presseerklärungen finden Sie auf der Internetseite des IDW und der Internetseite der WPK.

Stellungnahme von Deloitte zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen

05.09.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' eingereicht, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.

Obwohl wir zustimmen, dass die Interpretation eine korrekte Analyse der IFRS darstellt, sind wir der Meinung, dass der Board Änderungen an den Standards selbst vornehmen sollte, um sicherzustellen, dass Abschlüsse relevante Informationen über die betreffenden Transaktionen bieten.

Wir sprechen in der Stellungnahme folgende Empfehlung aus:

 

Insbesondere sind wir der Meinung, dass der Board seine Entscheidung überdenken sollte, die Empfehlung des Komitees abzulehnen, über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen aus dem Anwendungsbereich von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis auszunehmen und sie als Derivate nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente zu bilanzieren.

Zugang zu unserer Stellungnahme haben Sie hier.

Stellungnahme von Deloitte zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

05.09.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' eingereicht, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.

In der Stellungnahme stimmen wir zu, dass der Interpretationsentwurf (1) eine korrekte Ableitung der Behandlung von Abgaben nach den geltenden IFRS darstellt und (2) die Definition von Schulden nach IAS 37 korrekt auf Abgaben anwendet. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Interpretation keine Abgaben behandelt, die (1) nur fällig werden, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, (2) als feste Beträge berechnet werden oder (3) auf  einer abgestuften Ratengrundlage berechnet werden. Außerdem merken wir an, dass die Behandlung der Problematik durch eine Interpretation (ungeachtet ihrer Schwächen) weniger sinnvoll erscheint als das Lösen des Problems durch eine Änderung des zugrunde liegenden Standards.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahme und Zugang zum englischsprachigen Original finden Sie hier.

Die Frage, ob eine Interpretation überhaupt Sinn ergibt, wenn das zugrunde liegende Prinzip im Standard fehlerhaft scheint, wurde auch schon in der Stellungnahme des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) gestellt.

Stellungnahme des HGB-Fachausschusses des DRSC zum Entwurf MicroBilG des BMJ

05.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen HGB-Fachausschuss Stellung gegenüber dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) zu dessen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) genommen.

Der Fachausschuss unterstützt den vorgelegten Entwurf des Bundesjustizministeriums und begrüßt sehr, dass die in der europäischen Richtlinie 2012/6/EU enthaltenen Optionen durch die Bestimmungen des Referentenentwurfs zugunsten der Kleinstkapitalgesellschaften weitestgehend umgesetzt werden.

Zu einzelnen Vorschriften des Referentenentwurfs merkt der Fachausschuss Verschiedenes an, wobei es im Wesentlichen um Klarstellungen (auch sprachlicher Art) geht.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen 2010-2012

05.09.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Entwurf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010-2012)' eingereicht.

In der Stellungnahme stimmen wir den meisten der vorgeschlagenen Änderungen aus dem Zyklus jährlicher Verbesserungen 2012-2012 zu, aber wir weisen auch darauf hin, dass einige Sachverhalte effektiver gelöst werden könnten. Zu den von uns genannten Beispielen gehören die folgenden:

 

  • die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und IAS 12 betreffen Interpretationsfragen, die der Board vielleicht eher in erster Linie durch Hinzufügen von Beispielen adressieren sollte als durch Änderungen an den Standards, die unbeabsichtigte Folgewirkungen haben und zu weiteren Interpretationsfragen führen könnten;
  • wir sind nicht der Meinung, dass Änderungen oder Klarstellungen von Vorschriften allein in der Grundlage für Schlussfolgerungen vorgenommen werden sollten (wie im Entwurf in Bezug auf IFRS 13 und, in gewissem Maß, für IFRS 2 vorgesehen).

Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahme und Zugang zum englischsprachigen Original finden Sie hier.

Entwurf einer ergänzenden Fachempfehlung für börsennotierte Publikumsgesellschaften

05.09.2012

Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat auf ihrer letzten Sitzung den Entwurf zu einer ergänzenden Fachempfehlung für börsennotierte ("kotierte") Publikumsgesellschaften genehmigt. Die vorgeschlagenen Regelungen sind vorwiegend im Bereich der Offenlegung angesiedelt und betreffen Sachgebiete, die im bestehenden Regelwerk nicht oder nur rudimentär behandelt werden.

Die neu vorgeschlagenen Regelungen betreffen:

  • die Definition des Begriffs "kotierte Publikumsgesellschaften",
  • die Erstanwendung von Swiss GAAP FER, welche zusätzlich die Übereinstimmung der Vorperiode mit Swiss GAAP FER verlangt,
  • die aktienbezogenen Vergütungen, die als Aufwand zu erfassen sind,
  • die aufzugebenden Geschäftsbereiche, deren Nettoerlös, Betriebsergebnis und Geldfluss aus Betriebstätigkeit nach erfolgter Ankündigung separat offenzulegen sind,
  • das Ergebnis je Beteiligungsrecht, das unverwässert und verwässert auszuweisen ist,
  • die Ertragssteuern, deren wichtigste Abweichungen vom gewichteten durchschnittlich zu erwartenden Steuersatz offenzulegen sind,
  • die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten finanzieller Art, deren Bewertungsgrundsätze und Konditionen offenzulegen sind,
  • die Segmentberichterstattung, die auf Stufe Segmenterlös und -ergebnis anhand der auf oberster Leitungsebene für die Unternehmenssteuerung verwendeten Segmentrechnung offenzulegen ist,
  • die Zwischenberichterstattung, die im Wesentlichen dem Swiss GAAP FER 12 Zwischenberichterstattung entspricht.

Die Stellungnahmefrist endet am 2. November 2012.

Auf der Internetseite der Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) finden Sie eine entsprechende Presseerklärung, der auch ein Artikel von Prof. Dr. Conrad Meyer (Präsident der Fachkommission FER) und Dr. Daniel Suter (Mitglied der Fachkommission FER) zur Entstehung und zum Inhalt der vorgeschlagenen ergänzenden Fachempfehlung beigefügt ist.

Zusammenfassender Bericht zu den EFRAG-Veranstaltungen zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern

05.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite einen zusammenfassenden Bericht zu den Rückmeldungen von den fünf Einbindungsveranstaltungen zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern zur Verfügung, die im Frühjahr dieses Jahres in Amsterdam, London, Mailand, Warschau und Wien angeboten wurden.

Bei den Einbindungsveranstaltungen hatten Praxisteilnehmer und andere interessierte Parteien die Möglichkeit, ihre Meinungen zu den Themen darzustellen, die in dem im Dezember 2011 gemeinsam mit dem britischn Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) veröffentlichten Diskussionspapier besprochen wurden. Alle Rückmeldungen, auch die schriftlich eingegangenen, zu denen noch eine Zusammenfassung veröffentlicht werden wird, werden in die weitere pro-aktive Arbeit von EFRAG zu diesem Thema einfließen.

In dem Diskussionspapier wurden mögliche Verbesserungen bei den Vorschriften zur Berichterstattung über Ertragsteuern vorgestellt, die derzeit in IAS 12 Ertragsteuern enthalten sind. Als Gesamtergebnis lässt sich festhalten, dass die Teilnehmer der Meinung waren, dass (1) die bestehenden Leitlinien verbessert und (2) alle nach IAS 12 gestatteten Ausnahmen gestrichen werden sollten.

In dem Diskussionspapier wurden alternative Ansätze aufgezeigt, die zu einer Ersetzung von IAS 12 durch einen anderen Standard führen könnten. Der Ansatz über temporäre Differenzen wurde am besten aufgenommen, und die Teilnehmer wiesen darauf hin, dass er im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der IFRS stehe.

Insgesamt waren die Teilnehmer, dass IAS 12, solange er BEstand hat, in folgenden Punkten verbessert werden sollte:

 

  • Es sollte eine verbesserte Definition von Steuern in der Rechnungslegung zur Verfügung gestellt werden, um einschlägige Sachverhalte abzudecken, mit denen Unternehmen sich schwer tun;
  • es sollten wahrgenommene Uneinheitlichkeiten bei Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angaben bei Steuern von Unternehmen beseitigt werden (also bei den im Standard enthaltenen Ausnahmen);
  • es sollten verbesserte Leitlinien — wie beispielsweise für die Abzinsung — zur Verfügung gestellt werden, nachdem zuvor die Kosten der Anwendung und der Nutzen daraus sorgfältig abgewogen werden.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen in englischer Sprache eine Presseerklärung und der entsprechende Bericht zur Verfügung.

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