2012

IFRS-Übernahme in Kolumbien auf 2015 verschoben

28.09.2012

Als Reaktion auf viele Einreichungen, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) geltend gemacht wurden, hat sich die kolumbianische Regierung entschlossen, die verpflichtende IFRS-Anwendung von 2014 auf 2015 zu verschieben. Die verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU wurde auf 2016 verschoben. Die Regierung bleibt jedoch bei ihrer Ansicht, dass die IFRS-Übernahme von äußerster Wichtigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes ist und sobald wie möglich erreicht werden sollte.

Der neue Zeitplan für die Einführung des gestuften Berichterstattungssystems in Kolumbien, das für zwei Gruppen auf den IFRS bzw. auf dem IFRS für KMU aufbaut, sieht wie folgt aus:

  • Gruppe 1: Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren. Diese Unternehmen wenden die vollen IFRS ab 2015 an, wobei 2014 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014).
  • Gruppe 2:  Große und mittelgroße Unternehmen, die nicht Bestandteil der Gruppe 1 sind. Diese Unternehmen wenden den IFRS für KMU ab 2016 an, wobei 2015 das Jahr des Übergangs ist (also Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2015).

Eine dritte Gruppe, in der Mikrounternehmen zusammengefasst sind, wenden ab 2015 Standards an, die eigens für ihre Bedürfnisse entwickelt wurden (Normas de Información Financiera para Microempresas).

Die entsprechende spanischsprachige Presseerklärung, in der der Aufschub bekanntgegeben wird, finden Sie hier.

Treuhand-Kammer nimmt Stellung zum neuen Rechnungslegungsrecht

28.09.2012

Die schweizerische Treuhand-Kammer hat gegenüber dem Bundesamt für Justiz Stellung zum neuen Rechnungslegungsrecht genommen, das das Schweizer Parlament in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden soll. Insbesondere wehrt sich die Treuhand-Kammer gegen den Ausschluss der US-GAAP aus dem Kanon der anerkannten Rechnungslegungsstandards.

Die neue Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sieht vor, dass der Kanon der anerkannten Standards aus den IFRS, dem IFRS für KMU und den Swiss GAAP FER bestehen soll. US-GAAP sollen nur dann noch für die Erstellung eines Abschlusses oder einer Konzernrechnung zulässig sein, wenn ein Unternehmen seine Jahresrechnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung nach diesem Standard erstellt.

Die Treuhand-Kammer erkennt keinen sachlichen Grund der Nichtanerkennung der US- GAAP. Die Akzeptanz auch der US-GAAP stehe für die Offenheit der Schweizer Volkswirtschaft. Es stehe zu befürchten, dass eine Nichtakzeptanz der US-GAAP die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes beeinträchtigen könnte.

Die Treuhand-Kammer begrüßt in ihrem Schreiben ausdrücklich die geplante Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts per 1. Januar 2013.

Sie können sich die Stellungnahme, die gleichzeitig eine Stellungnahme zur Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) ist, direkt von der Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.

Weitere Mitschriften von der Septembersitzung des IASB

28.09.2012

Der IASB kommt in der Zeit vom 24. bis 28. September 2012 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in London zusammen. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am Mittwoch zu den Sitzungsteilen zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und zum Macro Hedge Accounting angefertigt haben, eingestellt.

Sie können die jeweiligen Sitzungsmitschriften unmittelbar durch Anklicken der nachfolgenden Verknüpfungen aufrufen:

Mittwoch, 26. September 2012

Sie können die vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der gesamten Sitzung angefertigt haben, hier einsehen.

EFRAG veröffentlicht Bericht über eingegangene Stellungnahmen zu Abgaben

27.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juli 2012 einen Stellungnahmeentwurf zum Interpretationsentwurf zu Abgaben veröffentlicht, zu dem viele, einander widersprechende Stellungnahmen eingingen. EFRAG stellt jetzt einen Rechenschaftsbericht über die Berücksichtigungen der einzelnen Meinungen bei der Erarbeitung der endgültigen Stellungnahme gegenüber der IFRS Interpretations Committee zur Verfügung.

EFRAG hatte im Stellungnahmeentwurf vom Juli 2012 konzidiert, dass der Interpretationsentwurf eine korrekte Ableitung aus den zugrundeliegenden Standards darstellt, wies aber in der endgültigen Stellungnahme auch darauf hin, dass bestimmte Ergebnisse der der vorgeschlagenen Interpretation obwohl richtig abgeleitet gegebenenfalls nicht die wirtschaftliche Realität der zugrunde liegenden Transaktion widerspiegeln. Diese Einschränkung war insbesondere eine Reaktion auf die bei EFRAG eingegangenen Stellungnahmen.

Sie können sich den englischsprachigen Rechenschaftsbericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

ESMA fordert erneut Wiederaufnahme des Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

27.09.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zum Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' zur Verfügung. Darin spricht sie sich für eine Wiederaufnahme des Projekts zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital aus.

ESMA ist der Meinung, dass das IFRS Interpretations Committee und der IASB unbedingt mit der Entwicklung einer Interpretation fortfahren sollte, um den Abweichungen in der Praxis zu begegnen. Allerdings warnt ESMA, dass der Anwendungsbereich des im Mai 2012 veröffentlichten Interpretationsentwurfs nicht alle nicht-beherrschenden Anteile und zugehörigen Instrumente abdeckt. Diese verbleibenden Elemente sollten nach Meinung von ESMA im Rahmen eines umfassenden Projekts abgedeckt werden. Dazu heißt es in der Stellungnahme:

 

Wir sind der Meinung, dass dies im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital erreicht werden kann, das der Board mit höchster Priorität wieder aufnehmen sollte.

ESMA hatte sich bereits in der Stellungnahme zur Agendakonsultation dringend für eine Wiederaufnahme des Projekts ausgesprochen. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

IDW-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen neuen GRI-Leitlinien

27.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Globalen Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) zu deren Entwurf der nächsten Generation ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinien ('G4-Richtlinien') zur Verfügung.

Mit dem G4-Entwurf sollen die derzeit anzuwendenden Leitlinien G3.1 weiterentwickelt werden. Er sieht umfangreiche Berichtspflichten für Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung vor. Nach Auffassung des IDW bestehen vergleichbare Berichtspflichten bereits im Lagebericht bzw. sind vergleichbare Berichtspflichten im Diskussionspapier des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) vorgesehen. Um Redundanzen zu vermeiden, sollte die GRI es denjenigen Unternehmen, welche zur Berichterstattung über Aspekte der Unternehmensführung und der Vergütung verpflichtet sind, ermöglichen, in ihren Nachhaltigkeitsberichten auf diese Ausführungen zu verweisen.

Das IDW begrüßt die verbesserten Leitlinien zur Bestimmung von wesentlichen – und somit im Nachhaltigkeitsbericht anzugebenen – Nachhaltigkeitsaspekten. Der GRI wird empfohlen, die bisherige Unterscheidung zwischen Kern- und Zusatzindikatoren infolge dieser verbesserten Leitlinien aufzugeben.

Im G4-Entwurf wird vorgesehen, die bisherigen Anwendungsgrade, anhand derer der Erfüllungsgrad der Berichtsvorgaben durch das Unternehmen angezeigt wird, aufzugeben. Mit dem Ziel, möglichst viele Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermutigen, sollten die Anwendungsebenen nach Auffassung des IDW zumindest solange beibehalten werden, bis die von der GRI angekündigten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittelständischer Unternehmen fertiggestellt sind.

Schließlich begrüßt das IDW die Empfehlung der GRI, den Nachhaltigkeitsbericht prüfen bzw. prüferisch durchsehen zu lassen. Allerdings sollte die GRI weder eigene Prüfungsstandards entwickeln noch (weiterhin) eigene Prüfungshandlungen durchführen. Vielmehr sollte die GRI auf die diesbezügliche Expertise von anerkannten Standardsetzern und Abschlussprüfern zurückgreifen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Mitschrift von der Septembersitzung des IASB

27.09.2012

Der IASB kommt in der Zeit vom 24. bis 28. September 2012 zu seiner regulären monatlichen Sitzung in London zusammen. Teile der Sitzung werden gemeinsam mit dem FASB abgehalten. Wir haben die Übersetzung der Mitschrift, die Beobachter von Deloitte am Montagnachmittag vom Sitzungsteil zur Erlöserfassung angefertigt haben, eingestellt.

Sie können die Sitzungsmitschrift unmittelbar durch Anklicken der nachfolgenden Verknüpfung aufrufen:

Montag, 24. September 2012

 

Sir David Tweedie wird Vorsitzender des IVSC

26.09.2012

Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat bekanntgegeben, dass Sir David Tweedie Vorsitzender des Rats der Treuhänder des IVSC wird. Er tritt sein Amt zum 29. Oktober 2012 an.

Sir David war von 2001 bis 2011 Vorsitzender des IASB und davor zehn Jahre Vorsitzender des britischen Standardsetzers Accounting Standards Board (ASB). Er war maßgeblich an der Überarbeitung der britischen Rechnungslegungsstandards beteiligt, und während seiner Amtszeit als IASB-Vorsitzender wurden die IFRS in über 100 Ländern übernommen. Er stellt jetzt seine Erfahrung dem IVSC zur Verfügung und wird bei der Umsetzung der Prioritäten der Organisation helfen. Zum einen geht es darum, die Anerkennung und Übernahme der internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) in den großen Wirtschaftsmächten der Welt zu fördern, und zum anderen soll die Entwicklung des Berufsstands der professionellen Bewerter vorangebracht und eine Zusammenarbeit mit Adressaten, Regulierern, Gesetzgebern und Meinungsführern erwirkt werden.

Die englischsprachige Presseerklärung zur Berufung von Sir David können Sie direkt auf der Internetseite des IVSC einsehen.

Nächste PRC-Sitzung am 2. Oktober

26.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass die nächste Sitzung ihres Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee, PRC) am 2. Oktober 2012 stattfinden wird.

Die Möglichkeit zur Anmeldung und weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Von dort können Sie sich auch die Tagesordnung für die Sitzung herunterladen.

'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC veröffentlicht Bericht zur Überleitung der Nettoverschuldung

26.09.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen Projektbericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der Überleitungen von Nettoverschuldungen zum Thema hat. Der Bericht zeigt, wie einige Unternehmen die Nettoverschuldung definieren und Angaben zu verschiedenen Bewegungen von baren oder unbaren Mitteln in der Nettoverschuldung leisten, die sonst im Abschluss nicht zu erkennen wären.

Die Tätigkeiten des im Oktober 2011 gegründeten Labors zielen darauf ab, börsennotierten britischen Unternehmen zu helfen, besser mit Anlegern und Analysten zu kommunizieren. Börsennotierte Unternehmen aus allen Branchen und jeder Größe sowie professionelle Anleger und Privatanleger arbeiten in dem Labor mit.

Das Ziel des Projekts, zu dem jetzt der Bericht veröffentlicht wurde, war, verschiedene freiwillige Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Nettoverschuldung zu untersuchen, diejenigen zu identifizieren, die Anleger für nützlich halten, und aufzuzeigen, warum dies der Fall ist und wie die Informationen verwendet werden.

Eine große Mehrheit  der Anleger gab zu erkennen, dass sie eine Überleitung auf die Nettoverschuldung oder eine Überleitung der Nettokapitalflüsse auf die Nettoverschuldung in ihren Analysen verwenden, wenn diese verfügabr ist, und dass sie sogar versuchen, selbst diese Informationen zu rekonstruieren, wenn diese nicht angegeben werden, weil sie von solcher Bedeutung sind.

Der Bericht enthält auch eine Auflistung der Merkmale der Überleitungen, die Anleger am hilfreichsten finden.

Rückmeldungen, die zu dem Bericht eingehen, sollen in zwei künftige Berichte einfließen (zu Angaben in Bezug auf die Verschuldung und zu Angaben in Bezug auf Kapitalflüsse).

Zugang zum Bericht haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FRC.

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